Armeeoberkommando 8
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Befehle September 1939
Armeeintendant                                                                                                                   Breslau, den 1.9.1939.
A.O.K.8 Nr.195/39

Bezug: Heeres-Gruko.Süd O.Qu. IVa Nr.11 geh.v.27.8.1939
Betrifft: Versorgung mit Verpflegung

An Heeresstandortverwaltung N a m s l a u.
gleichlautend für A.V.l.Namslau, 17.Division, Leibst.Adolf Hitler, H.V.A.Breslau

Gemäß Bezugsbefehl wird um Lieferung zur Ausgabe am 3.9.1939 wie folgt ersucht:
   an A.V.L.Namslau   28 000 Port.ohne Frischfleisch u.Brot
                       5 000 Rationen

Außerdem ist Frischfleisch von dem H.V.H. hat Breslau in der Menge zu liefern wie es von den A.V.L. abgerufen wird. Daneben bleiben hinsichtlich der Brotversorgung
der von der W.V.VIII ergangenen Bestimmungen bestehen. Genaue Lieferzeiten sowie die Art des Transports ist mit den A.V.L.zu vereinbaren. Soweit die Verpflegung für
die Verpfl.-Assgabestellen der 17. Div. und Leibstand.Adolf Hitler bestimmt ist, soll sie möglichst nicht über die A.V.L. sondern unmittelbar in die Verpfl.- Ausgabe
-stellen geleitet werden und zwar mit Fahrzeugen der genannten Truppenteile, falls nicht der Heeresstandortverwaltung Namslau aushelfen können.
Die den Bedarf der Ausgebestellen übersteigenden Portionen und Rationen sind in die A.V.L. Bestände zu übernehmen.
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                 Breslau, am 1. September 1939
Ic/A.O.Nr.622/39 g.
                                                                                        Geheim.
Betrifft: geheime Organisation in Polen.

In Polen soll eine geheime Organisation "Tajna organizacja konspiracyha" gebildet worden sein, die sich im Falle eines Einmarches deutscher Truppen mit Terror-Aktionen
hinter der Front zu befassen habe. Es kann sich um sorgfältig ausgewählte, besonders ausgebildete, bewaffnete und mit Sprengmitteln ausgerüstete Polen - meist aus
Pommerellen stammend - handeln, als deren Aufgabe Beunruhigung der Truppe durch Werfen von Sprengkörpern in Marschkolonnen, Quartiere, Kraftwagen, Bahnanlagen, Transporte
usw. angenommen werden darf. Weiterhin spricht die Meldung von den Möglichkeiten der Anwendung bakteriologischer Kampfmittel und der Sabotage gegen Kraftstofflager durch
derartige Terroristen. wird gebeten, das Entsprechende zu veranlassen.
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                   A.H.Qu., den 1.9.1939
    Ic/A.O.          

Zur sofortigen Bekanntgabe an die Truppe wird nachstehend der Tagesbefehl des Oberbefehlshabers des Heeres an das Heer bekanntgegeben:
                                       
                                                                      Soldaten !
      Die Stunde der Bewährung ist gekommen. Nachdem alle anderen Mittel erschöpft sind, müssen die Waffen entscheiden. Im Bewusstsein unserer gerechten Sache ziehen
wir in den Kampf für ein klares Ziel: die dauerhafte Sicherung deutschen Volkstums und deutschen Lebensraumes gegen fremde Übergriffe und Machtansprüche. Als Träger
der stolzen Überlieferung der alten Armee wird das junge nationalsozialistische Heer das ihm geschenkte Vertrauen rechtfertigen. Unter dem Oberbefehl des Führers wollen
wir kämpfen und siegen. Wir bauen auf die Entschlossenheit und Einigkeit des deutschen Volkes. Wir wissen um die Stärke und Kraft der deutschen Wehrbereitschaft. Wir
glauben an den Führer. Vorwärts mit Gott für Deutschland.
 
Der Oberbefehlshaber des Heeres
gez. v. Brauchitsch Generaloberst
Zusatz: Der Tagesbefehl wird in die Zeitung der Armee aufgenommen.
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                   A.H.Qu., den 1.9.1939
Ic/A.O. Nr.36/39

                                                           Armee-Tagesbefehl!

Die 8.Armee hat heute ihre Feuertaufe bestanden. Die Erfolge des ersten Tages haben Siegeswillen ud Aufopferung von Führer und Truppe bewiesen.
  Soldaten der 8.Armee!
Nach meinem bei den heutigen Gefechten gewonnenen Eindrücken habe ich die Gewissheit, dass ihr Eure von unserem Führer gestellte Aufgabe erfüllen werdet.

Der Oberbefehlshaber
General der Infanterie
 
Armeeintendant                                                                                         Breslau, den 2.9.1939.
A.O.K.8 Nr.217/39

Bezug: Heeres-Gruko.Süd C.Qu. IVa Nr.11 geh.v.27.8.1939
Betrifft: Versorgung mit Verpflegung

An Heeresstandortverwaltung N a m s l a u.
gleichlautend für A.V.l.Namslau, 17.Division, Leibst.Adolf Hitler

Gemäß Bezugsbefehl wird um Lieferung zur Ausgabe am 4.9.39 wie folgt ersucht:
    An A.V.L.Namslau 40 000 Port.o.Frischfleisch u.o.Brot
Frischfleisch wird durh die Armee in Breslau abgerufen und von der W.V.VIII in der Nacht zum 4.8. dem A.V.L. zugeführt.
Daneben bleiben hinsichtlich der Brotversorgung der A.V.L. die von der W.V.VIII ergangenen Bestimmungen bestehen.
Genaue Lieferzeiten sowie dir Art des Transportes ist mit dem A.V.L.zu vereinbaren.
Soweit die Verpflegung für die Verpflegungs-Ausgabestellen der 17.Div und Leibst.Adolf Hitler bestimmt sind, soll sie möglichst nicht
über die A.V.L. sondern unmittelbar in die Verpfl.-Ausgabestellen geleitet werden und zwar mit Fahrzeugen der genannten Truppenteile, falls
nicht Lkw.der Heeresstandortverwaltung Namslau aushelfen können.
Die den Bedarf der Ausgabestellen übersteigenden Portionen sind in die A.V.L.Bestände zu übernehmen.
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                   A.H.Qu. Gr. Wartenberg, am 5.9.39
Ic/A.O. Nr. 643/39 g.

Auf seinem Rückzug zerstört der Gegner die vorhandenen Unterkunftsmöglichkeiten in weitem Umfang. In Einzelfällen ist es jedoch auch
vorgekommen, dass in -unleserlich- von Ortskämpfen mit Freischärlern eigene Truppen zahlreiche Häuser und Gehöfte in Brand gesetzt haben.
Dadurch werden der Truppe wertvolle Unterkunftsmöglichkeiten genommen. Auch Erntevorräte sind auf solche Weise zwecklos vernichtet worden.
Ich bitte deshalb aUe Kommandeure, dafür Sorge zu tragen, dass sofort Abhilfe geschaffen wird, damit sich derartige Fälle nicht wiederholen.
Der Oberbefehlshaber.
General der Infanterie
 
Armeeoberkommando 8                                                                                            A.H.Qu., Lodz, den 23.9.1939

                                                              Besondere Anordnungen Nr.30
                                                              ===========================
                                                            für die Versorgung der 8.Armee.
                                                            ===============================

Allgemeines:
a) -unleserlich- bei Aburteilungen von Freischärlern:
   Bei den im Bereich des A.O.K.8 zur Aburteilung gelangenden Freischärlern, insbesondere auch bei Frauen und Kindern, sind nach Möglichkeit
   die Auftraggeber und Drahtzieher (z.B.Lehrer, Geistliche, ausländische Einflüsse usw.) festzustellen. Über das Ergebnis ist jeweils beeschleunigt
   an A.O.K.8/Ic/A.O. zu berichten. Die gilt auch für entsprechende Feststellungen, die bei bereits erfolgten Aburteilungen getroffen worden sind.
b) Alle dem A.O.K.8 unterstehenden, ostw.der Linie Gyrardow - Sochaczew - Bzura-Mündung eingesetzten Truppen können vom 24.9. ab die Soldatenzeitung
   täglich ab 11.00 Uhr in der Meldesammelstelle der Prop.Kp. in Blonie empfangen.

c) Tagesbefehl des Oberbefehlshabers:
   Der Tagesbefehl des Oberbefehlshabers vom 19.9.39 geht den Truppenteilen und Dienststelleen der 8.Armee zur Aushändigung an alle Angehörigen der
   8.Armee, die an der Schlacht an der Bzura teilgenommen haben, zu. Zuführung erfolgt beim Verpfl.Empfang in den A.V.A. Lodz und Sieradz.
d) Pi.Sp.Kolonne (mot) 528 ist am 23.9.39 aus dem Verband der 8.Armee ausgeschieden. Verpflegung und Betr.St. wird mitgeführt.

-unleserlich-
24.9.39 wird je in Tagessatz Verpflegung mit -unleserlich-sch.Kol.zugeführt:
  XII.A.K. für 10., 31., u.46.Div.        nach Skierniewicee, Südausgang in Richtung Gluchow
                                          Eintreffen gegen 19.00 Uhr
  XI.A.K. für 18., 19. u.24.Div.          nach Lowicz, Südwestausgang in Richtung Lodz. Eintreffen gegen 18.00 Uhr.
  für 3.lei.Div.  nach Rawa Mazowiecka, Westausgang in Richtung Gluchow. Eintreffen gegen 19.00 Uhr.
Die Korps sind verantwortlich, dass die Divisionn die ihnen zugeführte Verpflegung zeitgerecht übernehmen.

b) X.A.K. regelt Versorgung der 50., 208., 221.Div. und Brigade Netze selbständig aus den auf Bahnhof Kutno stehenden Verpfl.Zügen. Brot ist im
   A.V.L.Sieradz abzuholen.
c) 213.Div. und die dem Art.kdr.20 unterstellte Artillerie ist, soweit sie nicht bisher der sie weiterversorgenden 10.Armee angehörte, auf A.V.L.
   Lodz angewiesen.
d) Verwaltungsbestimmungen: siehe Anlage 3.

Sanitätswesen:
a) Nach Mitteilung des OKH werden Entlausungsanstalten in Nasielsk (nördl.Warschau), Skarysko - Kamienna (südw.Radom), Kalisch, Rzeszow,
   Skierniewice und Lodz eingerichtet. Nachricht über Betriebsfähigkeit folgt.
b) In Abänderung der "Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 8.Armee Nr.29" vom 22.9. Ziff.4.)b) ist auch das XI.A.K. auf die
   Kr.Sammelstelle Lowicz angewiesen. Für das X.A.K. stehen außer der Kr.Sammelstelle Lowicz auch die Krankensammelstellen für die rückw.
   Dienste zur Verfügung.

Kraftfahrwesen.
X.A.K. wird zur Auffüllung auf A.Betr.St.Lager Sochaczew angewiesen.
XI., XIII.A.K. u.3.lei.Div. empfangen im A.Betr.St.Lager Zyrardow.
Die westl.bezw. südwestl. der Linei Skierniewice - Lowicz - Leczyca eingesetzten Korps- und Armeetruppen sind auf A.Betr.St.Lager Lodz anzusetzen.

b) Anforderungen von Kfz., Lfz.-Ersatzteilen und Bereifung:
   siehe Anlage 1.

5.) Waffen- und Gerätewesen:
    a) Der Art.Park 531 befindet sich ab 23.9.39 in Lodz, Rokizinska 26; ausgabebereit ab 23.9.39 13,00 Uhr.
    b) Erfassung von Beute: siehe Anlage 2.

6.) Zuteilung von Landessch.Verbänden:
    Dem Kdt. d.rückw.A.Geb.581 werden an Landessch.Verbänden zugeteilt:
                  Rgt.Stab 1/XII
                  Landessch.Btl.IV/XII, V/XII u. VII/XII.
    Zuführung möglichst per Eisenbahn durch Kdt.rückw.A.Geb.530 bis Lubien. Heranziehung von dort durch Kdt.rück.A.Geb.581.
    Der beabsichtigte Einsatz ist zu melden. (Mündlich voraus)
    Das Landessch.Btl.III/IX wird dem Kdt.d.rückw.A.Geb.530, Lodz zur Verfügung gestellt und ist von ihm nach westl.Warschau
    heranzuziehen. (Mündlich voraus)

7.) Zivilisten in Kriegsgefangenentransporten:
    W.K.VIII bittet von Übersendung von Zivilisten bei Kriegsgefangenentransporten abzusehen, da sämtliche Zivilisten nach Weisung
    O.K.H. bei W.K.VIII verpflegt und alsdann nach Polen zurückgeschickt werden.

8.) Bewachung von Gefangenen:
    Infolge anderweitiger Verwendung des Netze-Sperrverbandes sind Gefangenenlager in und bei Kutno umgehend vom Kdt.d.rückw.A.Geb.530
    zu übernehmen. Die GEfangenensammelstelle in Zychlin ist aufzulösen. Die Gefangenen ind vom X.A.K. an Gefangenenlager Kutno oder
    Lowicz zu übergeben. Vollzugsmeldung an AO.K.8/O.Qu.(Qu.2). (Mündlich voraus).

9.) Verkehrsregelung:
    Kdt.d.rückw.A.Geb.530 stellt sofort je eine Komp.Feldgend.Abt.531(mot) dem XIII. und XI.A.K. zur Verfügung. Diese Gend.Verbände
    sind ausschl. für die Verkehrsregelung an sich kreuzenden Nachschubstrassen 8. und 10.Armee im Bereich der Korps einzusetzen und
    dürfen keinesflass in anderer Weise verwendet werden. (Mündlich voraus).
 
A.O.K.3                                                                                                 Armeehauptquartier Ostrow Maz. 24.9.1939
Ia Nr.159/39 geh.

                                                          Operationsbefehl Nr.21!

1.) Feind nichts Neues.
2.) 8.Armee stellt sich zum Angriff auf Warschau bereit.
    XIII.A.K.im Süden und Südwesten der Stadt (Ostflügel 46.Div. bei Augustow). XI.A.K. im Norden und Nodwesten Warschaus (Ostflügel zur Zeit
    24.Div. südl.Mlociny an der Weichsel).
    XV.A.K. mit 2.lei.Div. und Teilen 29.(mot)Division schließt Modlin von Süden ab.
    Korpshauptquartier XIII.A.K. Plaseczno.
    Korpshauptquartier XI.A.K. Zaborow.
    Korpshauptquartier XV.A.K. zur Zeit Lubiec, später voraussichtlich Leszno.
3.) 8.Armee greift Warschau an mit XIII.A.K. am 26.9. von Süden, mit XI.A.K. am 27.9. von Norden. Schwerpunkt bei beiden Korps entlang der Weichsel.
4.) 3.Armee unterstützt den Angriff der 8.Armee auf Warschau:
    a) die Artillerie des I.A.K. unterstützt den Angriff des XIII. und XI.A.K. vornehmlich durch Feuer auf die Flanken am Ostufer der Weichsel und
       durch Bekämpfung wichtiger Ziele in Warschau. Die Anforderungen auf Feuerunterstützung werden durch A.O.K.8 bzw.XIII. und XI.A.K.unmittelbar
       an I.A.K. übermittelt.
    b) Sobald der Ostflügel des XIII.A.K.im Angriff die gleiche Höhe erreicht hat wie der Südwestflügel des I.A.K., schließt sich I.A.K. mit dem
       linken Flügel diesem Angriff an uns stößt bis zur südlichen Weichselbrücke vor.
    c) I.A.K. hält sich bereit, überall da vorzustoßen, wo sich als Folge des Angriffs der 8.Armee auf Warschau an der Praga Front Möglichkeiten zum
       Angriff ergeben. Voraussetzung für Wahrnehmung solcher Gelegenheiten ist rege Erkundungstätigkeit auf der ganzen Front.
    d) Mit den Flügeldivisionen des XIII.u.XI.A.K. ist durch I.A.K.Fernsprechverbindung sicherzustellen.
    e) Das Zermürbungsfeuer auf Warschau und Praga ist wie bisher fortzusetzen. Der Auftrag zur Vortäuschung eines Angriffs auf Praga bleibt bestehen.
    f) Durch II.A.K.ist der Angriff der 8.Armee dadurch zu unterstützen, daß am 26. und 27.9.durch Artl.Feuer und Teilvorstöße der Infanterie ein
       Angriff auf Modlin vorgetäuscht wird.
5.) II.A.K.breitet den Angriff auf Modlin so vor, daß er spätestens am 29.9., möglischt schon früher, durchgeführt werden kann. Zeitpunkt ist zu melden.
    Zur einheitlichen Leitung des Angriffs auf Modlin hat A.O.K.3 Unterstellung der südl.Modlin eingesetzten Divisionen des XV.A.K. unter II.A.K. beantragt.
    II.A.K. nimmt mit XV.A.K. Vwerbindung auf und stellt Fernsprechverbindung mit den südl.Modlin liegenden Teilen des XV.A.K. sicher.
6.) Armeehauptquartier ab 26.9. mittags: 1.Staffel in Krasne, Rest Przasnysz.
    I.und II.A.K. werden durch Fernsprechverbindung über Rozan angeschlossen. Einzelheiten ordent Arm.Nachr.Fhr.A.O.K.3 an.
7.) Luftwaffe:
    II.A.K.setzt sich mit Fliegerverbindungsoffizier A.O.K.3 bezgl.Beteiligung der Luftwaffe zur Vorbreitung und Durchführung des Angriffs auf
    Modlin unmittelbar in Verbindung.

                                                         Zusatz zum Operationsbefehl Nr.21.

1.) a) Führungsstab z.b.V.erreicht am 26.und 27.9. mit der Masse seiner Truppen das westl.Narewufer im Abschnitt:
       Grenze rechts: Jadow, Wyszkow, Münsung des Peltabaches in den Narew, Peltabach bis Lukowo, Opinogora (Führungsstab z.b.V.).
       Grenze links:  Malkinia (ausschl.), Ostrwo Maz.(Mitte), Bahnhof Grabowo - Olzewo (westl.Ostrolenka), Willenberg (Orte zu F.St.z.b.V.).
    b) Die Narewlinie ist zu sichern.
       Nachhuten sind bis 29.9., 12.00 Uhr zu belassen in Wyszkow, Brok und Ostrow Maz.
    c) Bei Ostrolenka ist mit G.W.31 und dem Flügel der 4.Armee Verbindung aufzunehmen Die Straße Pultusk, Wyszkow, Radzymin ist Nachschubstraße
       des I.A.K. Verkehrsregelung an den Brücken Wyszkow und Pultusk ist durch Führungsstab z.b.V.zu treffen.
2.) A.A.(mot)1 und die dem Kodeis A.O.K.3 unterstehenden Truppen behalten ihre Sicherungsaufgabe im Raum Minsk Maz.-Siedlce bis der Befehl zum
    Abmarsch vom A.O.K.3 durch Obstlt.i.G.v.Watzdorf übermittelt wird. Sie halten sich ab 28.9., 18.00 Uhr bereit, innerhalb 2 Stunden abzurücken.
3.) I./Pz.Rgt.10 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 Gegend südlich Przasnysz. Neues K.H.Qu.Führungsstab z.b.V. ist zu melden.

                                                     Besondere Anweisung zum Operationsbefehl Nr.21

1.) Nachstehend werden die für den Bereich der 8.Armee geltenden Leuchtzeichen bekanntgegeben:
    a) weiß: hier sind wir.
       grün: wir gehen vor.
       rot:  Artillerieunterstützung.

       Vom Flugzeug aus:                                Von der Erde Antwort:
       weiß: wo vorderste Linie?                        weiße Leuchtkugel und Auslegen der Fliegertücher
       grün: ich will Meldung abwerfen.                 Auslegen des Meldeabwurfkreuzes.
       rot:  in bestimmter Richtung-:
              von dort droht Gefahr! (Panzer).

    b) 8.Armee gibt Barbarameldung ab 24.9. um 0.20, 2.30, 4.30 Uhr alle 2 Stunden im Klartext.
       Ausstrahlungsfrequenz 497 kHertz.
2.) Pi.217 wird in der Nacht vom 25./26.9. 217.Division auf Kw.einer Brückenkolonne zugeführt.
 
A.O.K.10                                                                                                                     AHqu, den 24.9.1939
Ic/AO Nr.400/39 geh., II.Angel.

Betrifft: Anwesenheit des Führers am 25.9. bei 8. und 10.Armee

1.) Der Führer und oberste Befehlshaber der Wehrmacht wird am Montag, den 25.9.1939 bei der 8.und 10.Armee anwesend sein.
2.) XVI.A.K. stellt hierzu Sicherungsabteilung und Kraftfahrzeuge, wie für den 23.9.39 befohlen. Nach Möglichkeit sind dieselben Offiziere und
    Einheiten abzustellen. Meldung 25.9.39 8,30 Uhr bei Ic/AO 10.Armee in Guzow.
    Der Kom.General des XVI.A.K. und die Kommandeure der 1. und 4.Pz.Div. halten sich am 25.9.39 ab 9,00 Uhr im A.H.Qu.Guzow zum Empfang des Führers
    bereit (fernmündlich voraus).
3.) XV.A.K. setzt den Kommandeur und 1 Komp.der Leibstandarte Adolf Hitler nach Wiskitki in Marsch. Eitreffen dort bis 24.9.39 abends.
    Nach Eintreffen dort hat Leibstandarte sofort Befehlsempfänger zum A.H.Qu.Guzow zu entsenden (fernmündlich voraus).
 
8.Armee                                                                                                      Grodzisk, den 25.9.1939
Artillerie-Kommandeur

Dem Generalkommando I.A.K.

Von der Heeresgruppe Süd ist dem A.O.K.8 die Artillerie des I.A.K. zur Mitwirkung beim Angriff auf Warschau zur Verfügung gestellt worden.
Seit gestern (249.) abends 20.00 Uhr hat die Armee vergeblich versucht fernmündlich in dieser Angelegenheit mit I.A.K. Verbindung aufzunehmen;
die Leitungen sind seitdem ununterbrochen gestört.
Ich bin beauftragt auf dem Wege durch Verbindungsflieger nunmehr die Mitwirkung der Artillerie des I.A.K. sicherzustellen.
Über Mitwirkung beim eigentlichen Angriff am 269. wird nochmals besonders Verbindung aufgenommen. Zunächst bitte ich, während der Vorbereitung
des Angriffs bis zum 26.9. morgens 5.00 Uhr zur Erhöhung der Zermürbung des Gegners und als Druckmittel auf die Zivilbevölkerung insgesamt 5
kräftige, räumlich und zeitlich zusammengefasste Feuerüberfälle auf die militärisch wichtigen Anlagen mit je etwa 300 Schuß durchzuführen;
ich bitte hierfür l.F.H.10cm und s.F.H. (letztere mit Verzögerung) einzusetzen. Es kommt darauf an, daß die Feuerüberfälle zeitlich so konzentriert
wie irgend möglich durchgeführt werden, daher Mitwirkung möglichst vieler Batterien.
Ich bitte, je einen Feuerüberfall legen zu wollen (angabe nach beigefügtem Stadtplan von Warschau):
   Planquadrat 9h
               9g
              10h
              10i
               8h
Der letzte der 5 Feuerüberfälle müßte spätestens am 26.9., morgens 5.00 Uhr durchgeführt sein, da möglich ist, daß auf die Zeit kurz nach 5.0 Uhr der
Angriffsbeginn festgesetzt wird und während desselben eine Mitwirkung des I.A.K. auf das westl.Weichselufer nicht stattfinden soll.
Ich bitte dem Überbringer eine kurze Antwort mitzugeben, ob auf vorstehende Mitwirkung der Artillerie des I.A.K. gerechnet werden kann und um
Angabe der Zeiten zu dem die Feuerüberfälle voraussichtlich durchgeführt werden.
 
A.O.K.8 an I.A.K. 26.9.39 21.00 Uhr

Art.Kdr.A.O.K.8 bittet dass sich um 23.30 Uhr (Radio-Zeit) Art.des I.A.K. am Feuer der gesamten Art.des A.O.K.8 - 3 Gruppen je Battr. auf bekannte
Störungsfeuerräume beteiligt.
A.O.K.8
Art.Kdr.
 
Armee=Oberkommando 8                                                                                                                           A.Gef.8tand Grodzisk‚ den 27.9.39.
A
bt.Ia Nr.35/39
                                                                            A r m e e b e f e h l . 

1.) Die Festung Warschau hat sich bedingungslos ergeben. Nach Mitteilung des poln. Unterhändlers sollen sich rund 120 000 Soldaten in der Stadt befinden. 
2.) Ab 27.9. 24,00 Uhr ist Waffenruhe vereinbart. Es ist fraglich, ob der Befehl bei den Polen überall durchgedrungen ist. 
    XIII. und XI.A.K. halten ihre zur Zeit erreichten Stellungen in Gefechtsgliederung besetzt. Es muß damit gerechnet werden, daß an einzelnen Stellen noch Kämpfe aufflammen. 
3,) Dem poln. Oberkommando sind die in beiliegender Karte +) eingezeichneten Räume zugewiesen werden. In diesen Räumen werden die polnischen Truppen ab sofort beginnend bis 29.9.39
    12,00 Uhr zusammengezogen und zum Abmarsch in die Gefangenschaft bereitgestellt. 
4.) Befehle für das Herangehen an die einzelnen Demarkationsräume folgen. 
5.) Gen.Kdo.X.A.K. übernimmt am 28.9.39 8,00 Uhr den Befehl im bisherigen Abschnitt des XV.A.K. und bereitet den Angriff auf den Brückenkopf Modlin vor. 
6.) Armeereserven. 
      a) 24.Inf.Div. und 3.lei.Div. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. 
      b) 53. und 208.Inf.Div. setzen in ihren Räumen die Bergungsarbeit näch Weisung des Kommandeurs 50.Inf.Div.fort, dem Gen.Kdo.X.A.K. die Fortführung der Arbeiten zu übergeben hat
         und dem 208.Inf.Div. für diesen Zweck unterstellt wird. 
      c) SS.Leibstandarte Adolf Hitler verbleibt in dem vom Gen.Kdo.XV.A.K. zugewiesenen Raum. 
+ nur
+) für XIII. u. XI.A.K.
7.) Heeresgruppenreserven.
      a) Gen.Kdo.XV.A.K. und 2.1ei.Div. stehen im Raum Tarczyn - Mszczonow zur Verfügung der HeeresgruppeSüd.
      b) 29.(mot) Inf.Div. wird Heeresgruppenreserve und verbleibt im bisherigen Unterkunftsraum
8.) Nachrichtenverbindungen unverändert.
    Befehlsempfänger (Offz.) von Gen.Kdo.XV.A.K.‚ 24.Inf.Liv.‚29.(mot)Inf.Div., 2.lei.Div.‚ 3.lei.Div. und SS.Leibstandarte melden sich am 28.9. 9,00 Uhr auf A.Gef.Stand Grodzisk.
9.) Armeegefechtsstand Grodzisk.
    Armeebeobachtungswarte: Verwaltungsgebäude der Flugzeugwerke etwa 4 km südwestl. Ochota. 

                                                                                                                   Der Oberbefehlshaber 
                                                                                                                  General der Infanterie.
 
Armee—Oberkommando 8                                                                                                                                 Gefechtsstand, den 27.9.39
Koluft Ia 

                                                                Besondere Anordnungen für die Luftwaffe.     

1.) Über Modlin Flakfeuer. 
2.) Feldflugplätze 
    l.(H)/2l dem A.O.K. 8 unterstellt, Feldflugplatz Osuchow (12 km südostw.Mszczonow) 
    4.(H)/23 dem X.A.K. unterstellt,   Feldflugplatz Osowiec (7 km südl.Grodzisk)
    4.(H)/21 dem XI.A.K. unterstellt,  Feldflugplatz Helenowo (Südwestrand Pruczkov) 
    4.(H)/13 dem XI.A.K. unterstellt,  Feldflugplatz Zaborow (10 km nordostw.Blonie) 
    5.(H)/13 dem XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Szczaki (8 km nordostw. Tarczyn)
   
2.(H)/23 dem XIII.A.K.unterstellt, Feldflugplatz Karcin(6 km nordostw.Grojec) 
    l.(H)/ll dem XV.A.K. unterstellt,  Féldflugplatz Malawies(8 km südwestl.Grojec) 
3.) II./Flakrgt.43, dem XIII.A.K. unterstellt, ist eingesetzt im Artl.—Aufmarschraum des XIII.A.K. Abt.Gef.Stand 2 km südostw. Piaseczno. 
4.) In "Besondere Anordnungen für die Luftwaffe Nr. 1" streiche Ziffer 18 und setze dafür: 
    18.)Flugzeuge, die das Operationsgebiet verlassen, haben auf dem nächsten im Reichsgebiet gelegenen Friedens-Fliegerhorst zu landen und sich über Sperrgebiete usw. zu unterrichten. 
5.) Fl.-Betriebsstoff—AusgabesteIle: Grodzisk bei Koluft. 
6.) Ab 27.9. 12.00 Uhr ist am Bahnhof Skierniewice 65 km südwestl. Warschau eine Flak—Munitions—AusgabesteIle eingerichtet. Allen im Zuge der Verlegung von Verbänden auf Flugplätze
    geschafften Flugzeugbedienungsgerät usw. ist bei Räumung der Plätze restlos zu erfassen. Allen Verbänden ist verboten,
ihnen nicht gehörendes Gerät mitzunehmen.
    Bei Feldflugplatzwechsel ist auf dem alten Feldflugplatz zurückbleibendes Gerät zu sammeln und über A.O.K.8 Koluft dem Luftgaustab z.b.V.13 zu melden, der Rückführung veranlasst.
    Es ist bis zur Übernahme zu bewachen. 
8.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot
    gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

                                                                                                       Für das Armee—Oberkommando.
                                                                                                       Der Chef des Generalstabes.
 
Fernspruch von A.O.K.8 an A.O.K.3                                                                                                   27.9.1939,00.15 Uhr
Absendende Stelle:
O.K.H. Genstb.H./Op.Abt.

An Heeresgruppe Süd
   A.O.K.3
   A.O.K.8

Falls der im Bereich der 3.Armee erschienene poln.Unterhändler der Stadt Warschau sich erneut bei der 3.Armee meldet,
so gilt folgendes:
1.) Ist er zur bedingungslosen Übergabe ermächtigt,so hat A.O.K.3 die Übergabe anzunehmen und sofortige Einstellung des Feuers
    im eigenen Bereich und dem der 8.Armee zu veranlassen. 8.Armee unterrichtet Fliegerführer z.b.V. Zur Feststellung der Einzelheiten
    der Übergabe ist der Unterhändler binnen 6 Stunden and die Skodafabrik in Rakow (Südwestecke Stadtplan 1:20 000) zu bestellen,
    wo er von A.O.K.8 in Empfang genommen wird.
    A.O.K.8 wird mit der Durchführung der Übergabeverhandlung für den Gesamtbereich von Warschau bauftragt.
2.) Überbringt der poln.Unterhändler nciht die bedingungslose Übergabe der Stadt und ist er lediglich zu Verhandlungen ermächtigt,
    so ist ihm zu eröffnen, doch andere als die am 26.9. durch Flugzettel bekanntgegebene Bedingungen nicht in Frage kommen und dem
    poln.Kommandanten daher anheimgestellt wird, einen zur -unleserlich-
3.) Die Verhandlungen über die Durchführung der Übergabe führt um Sinne der am 25.9. mit Ob.d.H.mündlich besprochenen Gesichtspunkte
    das A.O.K.8 durch. Es ist berechtigt noch notwendige erste Anweisungen zur Wahrung der Einheitlichkeit in der Durchführung der
    Übergabe an Gen.Kdo.I.A.K.erteilen.
    Der Gesamtplan der Übergabe ist nach Einvernehmen mit A.O.K.3 baldigst dem O.K.H.zu melden.

Zusatz A.O.K.8 mit Bitte um Weiterleitung an A.O.K.3:
Übermittlung dortigen Vorschlages für Führung poln.und deutscher Demarkationslinie auf Ostufer Weichsel baldigst erbeten. A.O.K.8 Ic/A.O.

Zusatz A.O.K.3:
Mit der Durchführung der in dem Funkspruch an A.O.K.3 gegebenen Anweisung wird I.A.K.beauftragt.
Fernmündlich am 27.9.39 0.00 Uhr durch Oberstleutnant Schniewind(?) um 1.30 Uhr durch Hptm.Dotseck, A.O.K.3 an Hptm.Weber, I.A.K.
      A.O.K.8 wird mit der Durchführung der Übergabeverhandlung für den Gesamtbereich von Warschau beauftragt.
 
                                                                                      Protokoll
                                          über die Verhandlungen des deutschen Armee-Oberkommandos 8 mit dem Vertreter der polnischen Wehrmacht in Warschau
                                                                                 für die Waffenruhe


Artikel 1

1.) Das deutsche Armee-Oberkommando 8 nimmt das Ersuchen des Vertreters der polnischen Wehrmacht in Warschau an zwecks Einleitung der Verhandlungen zur Übergabe der
    Festung.
2.) Die Waffenruhe beginnt am 27.9.1939 um 14.00 Uhr für alle Einheiten beider Armeen zur Erde und in der Luft. Sie gilt nur für den unmittelbaren Bereich der Festung
    und ihrer Einschliessungsgruppen im Osten (Praga) und Westen (Warschau);
3.) Hierzu sind bis 29.9.1939 12.00 Uhr alle polnischen Truppen und militärischen Verbände in Demarkationsräume I - IV zurückzuführen, die auf beiliegendem Stadtplan
    1 : 20 000 rot umrandet sind.
    Lazaretteinrichtungen der polnischen Wehrmacht außerhalb dieser Damarkationsräume können mit Sanitätspersonal und Verwundeten dort verbleiben.

Artikel 2.

a) bis zum Abschluß der Verhandlungen zur Übergabe der Festung die Ruhe und Ordnung in der Festung einschließlich Praga vollem Umfange aufrecht zu erhalten.
   Hierzu verbleiben alle Offiziere und Beamte der Wehrmacht und Stadtverwaltung in ihren Dienst. Die staatlichen, kommunalen und öffentlichen Einrichtungen sowie die
   Wirtschaft und des Verkehrs arbeuten weiter.
b) einen Rückstrom von Flüchtlingen bis zum Abschluß der Verhandlungen zur Übergabe der Festung
    aa) von Warschau nach Süden, Westen und Norden,
    bb) von Praga nach Warschau,
    cc) von Praga nach außerhalb in Richtung Süden, Osten und Norden völlig zu unterbinden, einen Abzug der Bevölkerung aus den durch Beschuß und Bränden gefährdeten
        Raum der Innenstadt Warschau nach Praga zu unterstützen.
c) sofort alle Kräfte aufzubieten, um die entstandenen Feuersbrünste zu löschen, die Verpflegung der Bevölkerung unter Heranziehung der Wehrmachtsbestände sicherzustellen;
d) Die Beteiligung aller politischen Parteien und sonstiger Verbände mit sofortiger Wirkung zu untersagen;
e) alle notwendigen sanitären Maßnahmen einzuleiten, um einen Ausbruch ansteckender Krankheiten und Seuchen zu verhindern.
f) alle militärischen und zivilen Einrichtungen, Waffen,
   Kriegsmittel aller Art, Geräte und Akten unverändert zu erhalten, Sperren, Spreng-, Störungs- und Zerstörungsvorbereitungen zu beseitigen, wo dies nicht möglich,
   ihre förmlichen Übergabe an deutsche Truppen zu gewährleisten;
g) alle deutschen Kriegsgefangenen sofort auf dem kürzesten Weg an den nächsten deutschen Truppenbefehlshaber zu übergeben;
h) alle sonstigen, Reichs- und volksdeutschen Gefangenen sofort auf freien Fuß zu setzen, ihre Sicherheit, Unterkunft und Versorgung sowie ihren Besitz zu garantieren
i) den Schutz der Vertreter fremder Mächte und auswärtigen Untertanen sowie ihren Besitz in vollem Umfange sicherzustellen.

Artikel 3

5.) Das deutsche Oberkommando verpflichtet sich bis zum Abschluß der Verhandlungen zur Übergabe der Festung seinerseits:
    a) die sofortige Versorgung der Bevölkerung und der Truppe mit Lebensmitteln nach Abschluß der Verhandlungen vorzubereiten.
    b) sanitäre Unterstützung zu leisten.
6.) DIE WAFFENRUHE hat den Abschluß der Verhandlungen zur Übergabe zum Ziel. Sie kann mit dreistündiger Frist nach einem Abbruch dieser Verhandlungen beendet werdan.
7.) Der Beginn der Verhandlungen zur Übergabe der Festung wird auf den 28.9.1939 9.00 Uhr festgesetzt. Hierzu sind Vertreter der Stadtverwaltung für sanitäre Versorgung,
    Verpflegung und Lebenswichtige Betriebe heranzuziehen.

    Gegeben zu Rakow, Skoda-Fabrik, den 27.9.1939, 13.45 Uhr.

    gez.Für das poln.Oberkommando der Wehrmacht in Warschau; Der Oberbefehlshaber der deutsche 8.Armee
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                 A.Gef.8tand Grodzisk‚ den 28.9.39.
Abt.la Nr.38/39.
 

Bezug:
 Protokoll über die Verhandlungen
       des Oberbefehlshabers der deutschen
       8.Armee mit dem Vertreter der pol- 
       nischen Wehrmacht in Warschau zur 
       Übergabe der Festung Warschau—Prga 
       Artikel 2, Ziff. 3c. 

Betr.: Abzug der polnischen Garnison aus Warschau. 

                                                     An den 
                                                             Oberbefehlshaber der polnischen
                                                                 Wehrmacht in Warschau.   

1.) Der Abmarsch der polnischen Garnison aus dem FestungsgebietWarschau erfolgt in Kolonnen von rund 20 000 Mann Stärke.Die Zusammenstellung der einzelnen Kolonnen
    ist Aufgabe des polnischen Oberkommandos und hat nach den in der Bezugsverfügung festgelegten Richtlinien zu erfolgen. 
2.) Es stehen zum_Abmarsch bereit:
      
a) Am
29.9.39 20.00 Uhr: 
          Kolonne A (zu bilden aus Truppenteilen und Verbändenim Demarkationsraum I) mit Anfang am Schnittpunkt der Straße Gorczewska mit der Ringbahn. Die Kolonne
          tritt am 29.9.39 20,00 Uhr an und ist auf der Straße nach Babice bis zum Schnittpunktmit der vorderen deutschen Linie (etwa 500 m ostwärts Blizne) vorzuführen. 
          Kolonne B mit Anfang an der mittelsten der drei über die Weichsel führenden Straßenbrückcn. 
          Kolonne C mit Anfang an der südlichsten der drei über die Weichsel führenden Straßenbrücken. Auf diese beiden Kolonnen sind sämtliche im Demarkationsraum
          III vorhandenen Truppenteile und Verbände zu verteilen. Beide Kolonnen treten am 29.9. 20,00 Uhr die Bewegung an und erreichen baldmöglichst:
          Kolonne B den Schnittpnnkt der Straße Wolska mit der vorderen deutschen Linie (etwa 500 m westl. Wola). 
          Kolonne C den Schnittpunkt der Straße Grojecka mit der vorderen deutschen Linie (Südrand Ochota). 
       b) Am 30.9. 7.00 Uhr:
          Kolonne G mit Anfang am Schnittpunkt der Straße Pulawska mit der vorderen deutschen Linie(Südrand Mokotow). 
          Diese Kolonne enthält alle diejenigen Polen, die ostwärts der Weichsel beheimatet sind und dorthin zurückkehren wollen. 
       c) Am 30.9. 20.00 Uhr: 
          Kolonne D bereitzustellen und vorzuführen wie Kolonne A,
          Kolonne E bereitzustellen und vorzuführen wie Kolonne B. 
       d) Am 1.10. 7,00 Uhr:
          Kolonne F vorzuführen wie Kolonne B,
          Nachzüglerkolonne, vorzuführen wie Kolonne G. 
         
3.) Die einzelnen Kolonnen werden an den bezeichneten Punkten durch Bewachungskommandos in Empfang genommen und zu ihren Tageszielen geleitet werden. Durch
    vorausgesandte deutsch sprechcnde Offiziere ist mit dene an den oben bezeichneten Schnittpunkten bereitgestellten deutschen Bewechungskommandos frühzeitig Verbindung
    aufzunehmen, um den flüssigen Ahmarsch der einzelnen Kolonnen zu gewährleisten. Herrichtung der Straßen bis zur vorderen deutschen Linie ist Aufgabe des polnischen
    Oberkommnndos. 
4.) a) Es wird darauf hingewiesen, daß die einzelnen Kolonnen
bis 30.9.(einschließlich) Verpflegung mitzuführen haben. Da die Ausgabe von Verpflegung für die Kolonnen F
       und Nachzügler erst am 1.10. abends erfolgen kann, wird anheimgestellt, diesen Kolonnen Verpflegung für den 1.10.mitzugeben. 
     b)Polnische Verbände ohne Feldküchen sind nach Möglichkeit in die Kolonncn E und F einzugliedern, da für diese beiden Kolonnon die Zuführung der Verpflegung in
       zubereiteter Form vorgesehen ist. Der Führer jeder Kolonne meldet dem Führer des Bewachungskommendes, daß niemand in der Kolonne eine Schußwaffe oder Munition
       bei sich führt. Wer im Besitz einer Schußwaffe angetroffen wird, wird erschossen. 
                                                                                                                        Für das Armee=0berkommnndo.
                                                                                                                         Der Chef des Generalstabes.
 
Armee=Oberkommando 8                                                                                                     A.Gef.5tand Grodzisk, den 28.9.39.
Abt.I
a Nr.36/39

                                                                       A r m_e e b e f e h l . 

1.) Die Kapitulationsverhandlung von Warschau ist vollzogen. Die Festung Modlin hat sich ergeben und wird am 29.9. besetzt.
2.) 10.Inf.Div. ist gemäß Sonderbefehl herausgezogen und zur späteren Vérwendung als Besatzungstruppe von Warschau in ihrem bisherigen Unterkunftsraum bereitgestellt.
    XIII.A.K. führt die Abschließung in der bisher erreichten Linie durch 46. und 31.Inf.Div. durch. (Fernmündl. voraus). 1
3.) 10.Inf.Div.‚ dem A.Ob.Kdo.8 unmittelbar unterstellt, besetzt die Stadt Warschau. 
    Es ist Aufgabe der 10.Jnf.Div.:
     
a) die militärisch wichtigen Punkte der Stadt in Besitz zunehmen,
     b) die nach Praga führenden Brücken zu sperren,
     c) Fährverkehr auf der Weichsel mit allen Mitteln zu verhindern.
    Der Zeitpunkt des Einrückens in die Stadt wird besonders befohlen.
4.) Zum vorläufigen Kommandanten der Festung Warschau wird Generalleutnant von Cochenhausen, Kommandeur der 10.Jnf.Div.‚ bestimmt. Er behält die Div.Führung bei. Der Stab
    der 10.Inf.Div. wird durch Sonderbefehl verstärkt werden.
    Polizei-Regiment „Rietzeler“ (Anm.:Rietzler?) wird unterstellt.
    Es ist Aufgabe des Festungskommandanten:
     a) die militärische Sicherheit, Zucht und Ordnung in Warschau zu gewährleisten,
     b
) die Stadtverwaltung von Warschau bei der Herbeiführung normaler Lebensbedingungen zu unterstützen.
5.) XIII. und XI.A.K., verbleiben mit vordersten Teilen in den bisher von ihnen erreichten Stellungen. Die gesamte Artillerie bleibt zunächst in Stellung. 
    Die Gen.Kdo. stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, daß jedes Überschreiten dieser Linie durch die eigene Truppe bis auf weiteres verhindert wird, 
6.) X.A.K. besetzt nach Weisung des Gen.Kdo.II.A„K. den Brückenkopf von Modlin.
7.) Armeereserven unverändert.
8.) Die Rückführung der in der Festung Warschau gemachten Gefangenen wird durch besonderen Befehl geregelt. 
    Beginn am 29.9.39 20.00 Uhr.
                                                                                                                   Der Oberbefehlshaber.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 28.9.39
     O.Qu.             
2 Anlagen
                                                                     Besondere Anordnungen Nr.35
                                                                    für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39
       Es leiten:
         X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div.
         XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div.
         XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div.
         XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte.
       Armee leitet die Versorgung
       der 3.1ei.Div.,
       der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze.

       50.Div. empfängt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang:
       täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo.
    b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen:
       Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher
       Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung
       den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt
       einzuhalten.
    c) Polnische Pfadfinder:
       Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu
       verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen
       usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet.
    d) Fahndung:
       Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5(H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft
       gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen
       spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13.
    e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft:
       Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische
       Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen
       im dortigen Bereich Sorge zu tragen.

2.) Munition
 a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung)

 --------------------------------------------------------------
Mun. Art :                                Mun.-Lager
                                 Lowicz   Jezew   Mszczonow
                                  in t     in t     in t
für X.Korps
Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr
l.J.G.18                         3,0
s.F.H.18                        30,0
1.F.H.16                        60,0
Stielhandgr.                    2,25

für XI.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr
Pist.Patr.08                   0,025
2 cm Spr.Gr.L'spur             1,4
3,7 cm Pak                     0,25
1.J.G.18                       3,0
s.Gr.W. (8cm)                  3,0
l.F.H.18                       9,3
s.10cm K.18                   95,0
s.F.H.18                      41,8
Stielhandr.                    3,5

für XIII.Korps.
Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr
Inf.Mun.                       6,2
s.J.G.33                       7,0
s.Gr.W.(8cm)                   2,8
1.F.H.18                      24,6
s.10cm K.18                   58,8
s.F.H.18                      88,7
T-Minen                        5,3
Spreng- und Zündmittel                       0,2

für XV.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr
s.F.H.18                                             63,0

  b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun.
     nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und
     Mszczonow zuzuführen

3.) Verwaltungswesen:
 a) Verpflegung aus dem Lande:
    Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage
    im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen
    aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur
    in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit
    Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung
    der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen.
 b) Verpflegung:
    (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. je ein Tagessatz
        Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen.
        Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich.
    (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka.
    (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung
        Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt.
        Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab
        16,00 Uhr.
    (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow.
        Eintreffen ab 15,00 Uhr.
 c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung:
    Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen.
    Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes
    auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind.
 d) Heimatkraftfahrpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt.
 e) Kriegsstammrollen:
    In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des
    Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen.
4.) Sanitätswesen:
    a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39
       eingezogen.
       Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbandsmittelausgabestelle in Skierniewice bleiben bestehen.
    b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen.
5.) Veterinärwesen:
    Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten
    Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich:
                  Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz
                  M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz)
    Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen,
    zuzuführen.
6.) Gerätewesen:
    Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew.
7.) Bewachung der Postanstalten:
    In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß
    alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten.

Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste.

                                               Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme
                                                   feindlicher Flugzeugbesatzungen und
                                                für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts

1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen:
    Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark.
2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten.
3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft.
4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern.
5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes
6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.).
7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen.
8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen.

Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste.

                                            Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene
                                            ======================================================
                                                 der französischen und britischen Luftwaffe.
                                                 ==========================================

                                             Luftgau III                    B e r l i n
                                                "     IV                    D r e s d e n 
                                                "     VI                    M ü n s t e r
                                                "     XI                    H a n n o v e r
                                                "     VII                   M ü n c h e n
                                                "     XII                   W i e s b a d e n
                                                "     XIII                  N ü r n b e r g
                                             Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C
                                                "        "      "     beim A.O.K.1
                                                "        "      "     beim A.O.K.5
                                                "        "      "     beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A.

Armeearzt 8                                                                                                                       Lodz, den 28. Sept. 1939

Mit Abschluß der Kampfhandlungen stellen die Divi-sionen je 1 San.Kp. (mot) marschbereit an den großen Straßen nahe der Stadtgrenze Warschau bereit. Diese
San.Komp. werden zur Betreuung der Warschauer Sanitätsanstalten Verwendung finden. Die Bestände an Sanitätsmaterial sind aufzufüllen, sämtliche San.Offz.
der Kompanien, besonders die Chirurgen, verbleiben bei ihnen. Die San.Kompanien sorgen für reichliches Vorhandensein von Desinfektionsmitteln. Kalk in
Kalkgruben an Neubauten ist zu erkunden und zu Desinfektionszwecken heranzuführen, sobald die Kompanien den Einsatzbefehl erhalten haben. Der Einsatz erfolgt
durch die Armee. Die Betreuung der San.Anstalten in Warschau erfolgt durch Überwachung des ärztlichen und Pflegedienstes, der im übrigen in der Hand der polnischen
Ärzte und des poln. Pflegepersonals bleibt. Die deutschen San.Dienste helfen aus, wo es nötig ist (bes. durch Chirurgen), sorgen für Verpflegung, Sanitätsmaterial
und Desinfektionsmittel. Im übrigen leiten sie nur den Dienst. Die Anlage besonderer Seuchenabteilungen bei den einzelnen Krankenanstalten wird nötig werden. Erst
der Augenschein wird lehren, inwieweit in rder dicht bei Warschau die Anlage eines großen Seuchenlazarettes möglich ist. Ein Abtransport verwundeter und kranker
Polen aus Warschau kommt nur mit vorheriger Sondergenehmigung des Armeearztes und nur in Einzelfällen in Frage. Volksdeutsche unter den Polen verbleiben gleichfalls
bis auf weiteres in den polnischen Anstalten. Sie sind gesondert zu lagern und von deutschem Personal zu betreuen. Reichsdeutsche Soldaten und Zivilisten unter den
Kranken sind den Kriegslazaretten in Lodz beschleunigt zuzuführen. Bis zur Wiederherstellung der zentralen Wasserversorgung ist die Beschaffung von Trinkwasser für
die Krankenanstalten besondere Aufgabe der eingesetzten San Dienste. Die Armee wird Trinkwasserbereiter aufstellen, von den Tornisterfiltergeräten ist Gebrauch zu
machen, soweit nicht einwandfreie Brunnen vorgefunden werden. Bis zur Herstellung der Kanalisation ist für Latrinenbau und Latrinendesinfektion zu sorgen.
Baldmöglichst ist anzustreben, die polnischen Zivilkranken von den kranken Soldaten zu trennen und ihre Behandlung polnischen Zivilärzten zu überlassen.
Jeder Krankenanstalt ist eine Art Ambulanz einfachster Form anzuschließen, in der polnische Zivilärzte die polnische Zivilbevölkerung behandeln.
An Armeearzt ist täglich 20.00 Uhr die Gesamtzahl der an diesem Tage neu zur Betreuung genommenen Kranken und Verwundeten zu melden, getrennt nach Zivilisten und
Soldaten, dazu die Lage der in Betreuung genommenen Krankenanstalten. Desgleichen erhält Armeearzt sofortige Meldung über die vorgefundenen Seuchenkranken.
Die tägliche Meldung enthält auch Vermerk über die Zahl der Todesfälle in den polnischen Anstalten, getrennt nach Zivilisten und Soldaten. Ein Verzeichnis der
polnischen Militär- und Zivilärzte, die in den Anstalten tätig sind, ist alsbald einzureichen. Es hat auch Angaben über die Sonderfächer der einzelnen Ärzte zu
enthalten. Mit Strenge ist darauf zu halten, daß die polnischen Ärzte, insbesondere die Militärärzte, im Dienst der Anstalten verbleiben und nicht verschwinden.
 
Armee=Oberkommando 8                                                                                                     A.Gef.$tand Grodzisk, den 28.9.39.
Abt. Ia/Nr.36/39.

                                                                             B e f e h l
                                                            für die Rückführung der in der Festung Warschau
                                                                         kriegsgefungenen Polen.

1.) In dem Protokoll über die Verhandlungen des Oberbefehlshabers der 8. Armee mit dem Vertreter der poln. Wehrmacht in Warschau zur Übergabe der Festung Warschau-Frage
    ist in Artikel 2 Ziffer 3 c festgelegt:
    „Abzug der Garnison erfolgt ab 29.9.39 20,00 Uhr. Nähere Weisungen folgen; sie sind am 29.9.39 8,00 Uhr am heutigen Verhandlungsort entgegenzunehmen„
    Die zur Vorbereitung des Abmsrsches benötigten Unterlagen bezüglich Stärke und Marschzustend der in den Demarkationsräumen untergebrachten Truppen sind bis 28.9.39
    18,00 Uhr zum gleichen Ort zu übersenden„
    Berittene, bespannte und motorisierte Truppenteile führen ihre Pferde und Fahrzeuge — letztere nur im unbedingt benötigten Umfange - ausgerüstet mit. Ihre Übergabe
    erfolgt später. Feldküchen, Verpflegung und Futter sowie hierfür benötigte Pferde und Fahrzeuge verbleiben bei den abrückenden Truppen.
    Persönliches Gepäck ist nur im Rahmen der kriegsmäßigen Ausrüstung mitzunehmcn
    Die persönlichen Gebührnisse von Soldaten können mitgeführt werden.
    Der polnische Oberbefehlshaber mit seinem Stabe, sowie alle Generale vom Führer einer Operationsgruppe und im Rang gleichstehender Generale an aufwärts mit ihren
    Stäben verlassen die Festung als Letzte. Sie werden zeitgerecht zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt an der Skoda—Fabrik, Bukow erwartet.
    Es bleiben zurück:
    Alle für eine Sicherung und ordnungsmäßige Übergabe der militärischen Gebäude. Einrichtungen und Lager, sowie der Regierungs und Verwaltungsgebäude und ihrer
    Einrichtungen benötigten Offiziere, Beamten, Unteroffiziere und Mannschaften unter Führung des Festungskommandanten und seines Stabes. Eine Liste aller zurückbleibenden
    Soldaten unter Angabe ihrer Dienststelle, Ort und Tätigkeit ist dem deutschen Kommandanten bei seinem Eintreffen in Warschau zu übergeben."
2.) Nach Mitteilung des poln. Unterhändlers werden sich voraussichtlich ab 29.9.39 12,00 Uhr befinden:
      Im Demarkationsraum   I rund 50 000 Polen
       "      "       "    II   "  25 000   "
       "      "       "   III   "  40 000   "
       "      "       "    IV   "  10 000   "

3.) Für die Rückführung von Kriegsgefangenen stehen folgende Straßen zur Verfügung:
     a) Straße Warschau, Blizne, Chrzanow-Nowy, Ozarow‚ Blonie, Sochaczew, Lowicz.
     b) Straße Warschau, Wola, Wlochy, Pruszkow, Zyrardow, Skierniewice.
     c) Straße Warschau, Nadarzyn‚ Zyrardows
     d) Straße Piaseczne‚ Gore Kalwarja.
4.) Der Abmarsch erfolgt in Kolonnen zu je rund 20 000 Polen.
    Abmarsch der Kolonnen: A, B, C am 29.9. 20,00 Uhr
      "       "      "     G       am 30.9.  7‚00 Uhr
      "       "      "     D u. E  am 30.9. 20,00 Uhr
      "       "      "     F       am 1.10.  7,00 Uhr,
      "       " Nachzüglcr         am 1.10.  7,00 Uhr.

Es sind angessetzt:
Kolonne A und D auf Straße Ziff. 3 a),
   "    B‚E u„F  "     "     "   3 b),
   "    C        "     "     "   3 c),
   "    G (bestehend aus Polen, die ostwärts der Weichsel behetmatet sind und dorthin zurückkehren wollen)
                auf Straße Ziff. 3 d).
     Nachzügler auf Straße Ziff. 3 d).
Anl.1 Tagesziele vergl.anliegende Marschübersicht

5.) Die Polen sind angewiesen, die Kolonnen zusammenzustellen und bis an die Schnittpunkte der in Ziff.3 befohlenen Marschstraßcn mit der vordersten
    deutschen Linie vorzuführen und sie durch einen verantwortlichen Offizier dort an die deutschen Bewachungskommsndos zu übergeben.
6.) 3.lei.Div. führt den Abtren3port der Kriegsgefangenen verantwortlich durch.
    Hierzu sind die einzelnen Koloonnen an den bezeichneten Schnittpunkten in Empfang zu nehmen, durch starke Begleitkommandos zu bewachen und auf die
    vorher an erkundenden und herzurichtenden Rastplätze zu führen. Die Bewachung auf diesen Plätzen hat solange zu erfolgen, bis die Entlassung durchgeführt ist.
    Kolonne G ist am 1.10. früh antretend über die Brücke Von Güra Kalwarja auf das ostwärtige Weichselufer zu entlassen.
7.) Versorgung:
    Die Polen führen bis 30.9. (einschl.) Verpflegung mit. Ab 1.10. erfolgt Verpflegung durch 3.lei.Div. der die erforderlichen Mengen durch A.Ob.Kdo./O.Qu.
    zugeführt werden.
    Polnische Verbände ohne Verpflegungseinrichtungen werden in die nach Blonie und Pruszkow zu führenden Kolonnen (E und F) eingegliedert.
    Sämtlichen Kriegsbsigngennn ist bei ihrer Entlassung mitzugeben:
       a) 1 kalte Verpflegungsportion
       b) 1 Ausweis und zwar für die über Gore Kalwarja zu entlassenden in polnn und russ. für alle übrigen in deutscher und poln.8prache.
          Die Auswei5e werden der 3.lei.Div. zeitgerecht übersandt werden.
8.) 3.lei.Div. hat sämtliche Kolonncn getrennt nach Offz. und Mannschaften zu zählen, um einen genauen Überblick über die Zahl der Gefangenen zu beschaffen. '
9.) Über die Abgabe der von den poln. Kriegsgefangenen mitgeführten Pferde und des Geräts ergeht besonders Befehl durch A.Ob.Kdo.8/O.Qu.
10.) Zu näherer mündlicher Anweisung melden sich Ia, Ib und IVa der 3.lei.Div. am 29.9. 10,00 Uhr bei A‚Ob.Kdo.8- Ia.

Anlage 1
  Zeitpunkt
   des
Abmarsches
Marschstrasse
siehe Ziff...
dieses Befehls
Eintreffen
bis 30.9. früh bis 1.10. abends bis 2.10.abends
A 29.9. 20.00 Uhr 3a Blonie Sochaczew Lowicz
B 29.9. 20.00 Uhr 3b Purszkow Zyrarow Skierniewice
C 29.9. 20.00 Uhr 3c Nadarzyn Nadarzyn Zyrardow
D 30.9. 20.00 Uhr 3a - bis 1.10. früh
Blonie
Sochaczew
E 30.9. 20.00 Uhr 3b - bis 1.10. früh
Pruszkow
Blonie
F 1.10. 20.00 Uhr 3b - bis 1.10. abends
Pruszkow
-
G 30.9. 7.00 Uhr 3d bis 30.9. abends
Piaseczno
Gora Kalwarja -
Nach-
züg-
ler
1.10. 7.00 Uhr 3d - Piaseczno Gora Kalwarja

 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                              Gefechtsstand‚den 28.September 1939.
Koluft — la —
 

                                                        Besondere Anordnungen für die Luftwaffe.   

1.) Auf Befehl des Generalfeldmarschalls wird für die Ost - West
Verschiebung ab sofort die Verlegung nicht fliegender Teile der Luftwaffe - Staffeltrupps ausgenommen -
    mit Transportflugzeugen verboten.
2.) Alle Offiziere der Luftwaffeneinheiten im Bereich der 8.Armee haben bei Anwesenheit im Hauptquartier bei Koluft IIa die neu eingegangenen Personalveränderungen
    einzusehen. Ebenso ist bei allen Abteilungen
    des Stabes Koluft jedesmal machzufragen, ob für die betreffende Einheit bestimmte Post mitzunehmen ist. 
3.) Es ist sofort festzustellen bei allen Verbänden, die B 1 E L geworfen haben, ob B 1 E L Vorstecker vorhanden oder vielleicht auf früheren Flugplätzen zurückgelassen
    wurden. Fehlanzeige erforderlich;
    Frist bei A.O.K.8 Koluft: 30.9.‚22.00 Uhr. 
4.) Im AVL Lodz sind Marketenderwaren für die Einheiten der Luftwaffe eingetroffen ; und zwar Pfefferminz , Fruchtschnitten ,Drops , Keks , Schokolade , Mineralwasser,
    Zigarren und Zigarretten. Abholung
    kann sofort erfolgen. 

                                                                                                                                 Für das Armee—Oberkommando
                                                                                                                                 Der Chef des Generalstabes
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 29.9.39
     O.Qu.             
3 Anlagen
                                                                     Besondere Anordnungen Nr.36
                                                                    für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) V o l l z i e h e n d e   G e w a l t   i n   W a r s c h a u   e i n s c h l . S t a d t t e i l   P r a g a   ü b e r n i m m t 
       d e r  O b e r b e f e h l s h a b e r  d e r 8. A r m e e
    b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die
       von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich
       der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit
       Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet.
       Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs.
    c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das
       Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes
       (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert.
       Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden.
    d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-,
       Devisen- und Warenverkehr.
       (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2)

2.) Verwaltungswesen:
    a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov.
       Dem XI.A.K.   für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk.
    Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk
    verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen.
    XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen.
    Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa
       16,00 Uhr.
       der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie.
       Eintreffen etwa 16,00 Uhr.
    b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt.
    c) Mannschaftsdecken:
       Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an
       Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf
       Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar
       beim A.O.K. ein.
d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1.

3.) Sanitätswesen:
    a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen.
       Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen.
    b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau.
       Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern.
    c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.)
    d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen:
       Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die
       Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises.
    e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen.
    f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in
       San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich.
    g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen.
    h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger
       nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten.
       Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen,
      Hirnschüsse usw.) zu leiten.
4.) Kraftfahrwesen.
    a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz.
       ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten
       angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung
       angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird.
    b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung.
       Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen.
       (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die
           Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw.
       (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die
           volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann.
       (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches
           Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen.
    c) Beute-Kfz.:
       Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung
       von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt.
    d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka)
       A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239.
       Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird.
    e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt.
       Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht
       festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln.
5.) Gerätewesen:
    Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst.
6.) Schutzpolizei:
    Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschau, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt.
7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshnbers:
    Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden.
8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät:
    Die Feuerwehrgeräte aus Kalisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind
    sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann.
9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt.
    Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden
Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste.

                                                                           Regelung
                                                                             der
                                                                         Beutesammlung.

A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau.
    1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen:
    2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesammlung in dem Raum:
        Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel.
        XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum:
        Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel.
        XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung
        Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.).
    3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen.
        a) Es bestehen bereits:
          die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow,
                                 Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny),
                                 Gostynin, Zychlin, Lowicz,
                                 Sochaczew, Kutno.
        b) Neu einzurichten sind am 30.9.39:
           vom X.A.K. Blonie,
           vom XI.A.K. Pruszkow,
           vom XIII.A.K. Zyrardow.
        Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten.
        Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit
        Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo.
4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den
    Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung.
5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren:
    von Feldwerkstatt 532:
    1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny,
    1     "    "    "     "      Justynow,
    1 Feurwerker   zum Mun.Lager Regny,
    1     "        zur Beutesammelstelle Lowicz,
    1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta,
    ;     "                "         "          Jezow,
    von Feldwerkstatt 533:
    1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow,
    1     "         "         "          Sochaczew,
    1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny,
    1     "       zur Beutesammelstelle Ozorkow,
    1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin,
    1     "               "         "          Zychlin.
    Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/O.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo.
6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry.
7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich:
    in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow)
    in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew)
    in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow.

B) Beute aus Warschau.
 
1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8.
2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen,
    an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.)
3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf:
       2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.)
       2 Nachsch.Kol.Abt.(mot)
    Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen.
4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden:
     a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A),
        die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle
        zurückzubehalten.
     b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist.
        3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern.
5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz.
    Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle
 
Armeeoberkommando 8                                                                          A.Gef.Stand Grodzisk, den 30.9.39
Abt.Ia Nr.39/39.

                                                    A r m e e b e f e h l .

1.) Der Abmarsch der poln.Kriegsgefangenen aus der Festung Warschau geht planmäßig vor sich.
2.) 10.Inf.Div. ist so bereit-zustellen, daß sie am 1.10. 10.00 Uhr mit Anfängen unsere vordere Linie überschreitend in Warscchau
    einmarschieren kann.
    Antreten wird besondes befohlen.
    Bildung der Marschgruppen und Unterbringung in Warschau gem. mündlich erteilter Weisung. Unterkunft der Festungskommandantur ist
    baldmöglichst zu melden.
3.) XIII. und XI.A.K. verbleiben am 1.10. mit den vordersten Teilen in den bisher erreichten Linien.
    Es ist beabsichtigt, den Angriff gegen Warschau beteiligten Verbänden (auch I.A.K.) am 2. und 3.10. Gelegenheit zu Durchmärschen
    durch die Stadt zu geben.
    Für den 2.10. gilt folgende zeitliche und örtliche Regelung:
      a) I.A.K. bis 11.00 Uhr
           Raum Nordbrücke Fort Traugutta-Platz Muranewski-Straße Nalewki-Straße Bielanska-Platz Testralny-Platz Pilsudskiego-Straße Nowy Swiat
           bis zur Einmündung in die Straße Jerzolimskie-Straße Maja-Weichselbrücke.
      b) XIII.A.K. ab 11.00 Uhr
           Stadtkern Warschau südl.der Straße Wolska Khlodna-Straße Elektoralna-Platz Testralny-Platz Zamkowy-mittlere Weichselbrücke (Straßen
           für XI.A.K.)
      c) XI.A.K. ab 11.00 Uhr
           Stadtkern von Warschau einschl.der bezeichneten Straßen.
      Verteilung für 3.10. wird noch befohlen.
      Die Einmärsche sind in Regimentsgruppen durchzuführen. Die Abschließung der Stadt gegen hereinströmende Flüchtlinge muß sichergestellt
      sein, ohne das Hineinbringen von Lebensmitteln in die Stadt zu unterbinden.
4.) Die Generalkommandos haben geeignete Maßnahmen zu treffen, um Vorgänge, die das Ansehen der deutschen Wehrmacht schädigen können, unter
    allen Umständen zu vermeiden.
5.) Am 1.10. 17.00 Uhr findet an der bisherigen Armeebeobachtungswarte I die offizielle Übergabe der Festung Warschau statt. Die Kommandierenden
    Generale des XIII. und XI.A.K. werden gebeten, hierbei zugegen zu sein.
6.) 206.Inf.Div. wird ab 2.10. gemäß Sonderbefehl zur Verfügung des Militärbefehlshabers Posen in den Raum
           Kalisch - Sieradz - Wielun
    verlegt. Div.Stabsquartier Sieradz.
7.) Es sind am 1.10.39 von den bisher vorgesetzten Kommandobehörden in Marsch zu setzen:
      a) Stab A.R.50 mit schw.Artl.Abt.101 und 102 zur 50.Inf.Div (Div.Stabsquartier Rybno).
         I./A.R.60 zur 24.Inf.Div. (Div.St.Quartier Rokitno)
         Bb.Abt.19 zu 19.Inf.Div. (Div.St.Quartier D.Kreczki)
         Bb.Abt.4 und 14 u IV.A.K. (K.H.Qu.Radom).
      b) Verm.Abt.602 zur Verfügung des A.Ob.Kdo.10 noch Wierzbnik (A.H.Qu.Starachowice).
8.) Verm.Abt.608 ist nach Skierniewice in Marsch zu setzen. Die Abt.bezieht dort zur Verfügung des A.Ob.Kdo.8 Unterkunft.
    Befehlsempfänger zum A.Ob.Kdo.8.
9.) Die gesamte mot.Heeres- und Korpsartl. der Heeresgruppe Süd (Artl.Kdre., Rgts.Stäbe und schw.Arl.Abt.) wird herausgezogen und zur Verladung
    nach Glogau - Steinau und Neu-Bentschen - Topper (20km westl.Schwiebus) in Marsch gesetzt. Beginn am 2.10. Befehl hierüber folgt.
10.) Kennworte (Parolen) im Bereich der 8.Armee:
     1.10.  12.00 Uhr  bis 2.10. 12.00 Uhr A l p e n
     2.10.    "         "  3.10    "    "  S c h w a r z w a l d
     3.10.    "         "  4.10    "    "  T a u n u s
     4.10.    "         "  5.10    "    "  E i f e l
     5.10.    "         "  6.10    "    "  W e s t e r w a l d
     6.10.    "         "  7.10    "    "  H a r z
     7.10.    "         "  8.10    "    "  B ö h m e r w a l d
     8.10.    "         "  9.10    "    "  F r a n k e n w a l d   
     9.10.    "         " 10.10    "    "  E r z g e b i r g e
     10.10.   "         " 11.10    "    "  S u d e t e n
     11.10.   "         " 12.10    "    "  A l t v a t e r
     12.10.   "         " 13.10    "    "  B e s k i d e n
     13.10.   "         " 14.10    "    "  L y s a  G o r a
 
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