Feldzeugkommando I
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Befehle Armeeoberkommando 3 August 1939
Armeeoberkommando                                                                                                    Mohrungen, den 29. August 1939
    Abtl.O.Qu.    


                                                               Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee.

I. Munitionswesen:
 a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt.
    Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen.
 b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden.

II.Verwaltungswesen:
Verpflegung:
 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen.
 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt.
 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen.
 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein.

III.Sanitätswesen:
 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig:
    je Krankentransport-Komp.  - 1 Satz I
    je Sanitätskomp. Typ a     - 2 Sätze I
    je Sanitätskomp. Typ b     - 1 Satz I
    je Feldlazarett            - 2 Sätze II
    je Lazarettzug b           - 1 Satz III.
 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und
    Insterburg zugeführt.
 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage.


IV.Veterinär - Wesen:
 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit
    Pferdekrankenzetteln zu versehen sind.
 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4,
    wird hingewiesen.
 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind.

V.)Gerätewesen:
 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein.
 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch
    Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt.
 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von:
     2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3
     2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3
     1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9,
 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen.
 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist.
    Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen.
    Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist.
    Doppellieferungen müssen vermieden werden.
 6) Allgemeines Heeresgerät:
    217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um.
    Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und
    einen kleinen Satz für Küchengerät.
 7) Nachr.Gerät:
    Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen.
 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein.

VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall.
    Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden.

1 Anlage!
Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee.

                                                              Meldung über Krankenverpflegungsvorrat.

                                                                               Beispiel
                                                                          ==================
======================================================================
San.Einheit  Div.bzw.  Kal.führende  fehlende fehlende Sätze II
               Abt.    Dienststelle  Sätze I
----------------------------------------------------------------------
1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg.     1             ./.
503           503         IV b
San.Komp.b    6l.Div.      -.-          1             ./.
161
Feldlazarett  A.San.Abt.   -.-         ./.             2
502           501
----------------------------------------------------------------------
PP.
Summe:
 
Armeeoberkommando 3
   Abtl.O.Qu.                                                                                                                        Mohrungen, den 31.August 1939

                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                      zum Operationsbefehl Nr. 4.
A. Allgemeines
1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig.
2.) Nachschubstrassen:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf:
         Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf,
    61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau,
    11.Division: Neidenburg - Kandiem.
3.) Nachschubbahnhöfe:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein,
    61.Division: Mühlen,
    11.Division: Neidenburg,
    206.Division: Osterode,
    217.Division: Geierswalde,

B.Im Einzelnen.
============
I.Munitionswesen:
1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen.
2.) Es werden zugewiesen:
    21.Division Mun.Lager Riesenburg,
    11.Division Mun. Lager Neidenburg,
     1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen.
           Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition
           befiehlt 1.Kav.Brig.
3.) Kdant. der Bef. bei Lötzen werden zugewiesen:
    1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I.
4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt:
    182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to),
    462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to),
5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden.
         In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet.
    Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl.
    A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände.

II) Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen.
   (Lage: H.V.A.Mohrungen).
2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen
    jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt.       
    Portionssätze:
        bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten
        oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder
        6 Zigaretten,
        Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig.

3.) Es werden angewiesen:
    217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau).
    Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein.
    206.Div. auf A.V.L. Osterode.
4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode,
    Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand.
5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung
    aus A.V.L. Jnsterburg.

III.Veterinärwesen:

1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen.
    Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen.
2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen).
    Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit.
    ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9.

IV. Kraftfahrwesen:
    1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage.
    2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung:
        a) Heereseigene Tankanlagen:
           Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3,
           Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg
           14./I.R.22 in Gumbinnen
        b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager):
           Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg
           Rhenania - Ossag in Gumbinnen
        c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen,
    3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus:
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2          
           2           "           "  Dieselkraftstoff
           1 G.Wagen mit Schmieröl
           1 G.Wagen für Gerät
           1 Personenwagen für Unterkunft
           zugeführt.
Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden.

V.Gerätewesen:
 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt:
   50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge)
 2.Pioniergerät:
   In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt:
   kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen
       1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer
      11.Div.  "         11 = 3 kl.       "
      21.Div.  "         21 = 3  "        "
      61.Div.  "        161 = 6  "        "
      Pz.Div.Kempf      505 = 6  "        "
      Gr.Medem           41 = 3  "        "
      Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr.

VI. Zustand der Straßen:

 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten.
     Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2)
     zu melden.
    
 2.) Überläufer:
     Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind.
     Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität.

VII. Postversorgung:
     Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte
     Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen
     die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist.

Anweisung auf Betriebsstofflager.

Lfd.
 Nr.    Verband                     Lager           Genaue Lage
===============================================================
1       XXI.A.K. m. Korpstruppen    Riesenburg      Schießstände
2        21.Div.                        "                 "
3       228.Div.                        "                 "
4         I.A.K. m. Korpstruppen    Hohenstein      Turnhalle
5        61.Div.                        "                 "
6       Pz.Div.Kempf                    "           Eisenbahntankstelle
7        11.Div.                    Neidenburg      Reithalle am Sportplatz
8       Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr.    Muschaken       Eisenbahntankstelle
9         1.Div.                        "                 "
10       12.Div.                    Ortelsburg      Schießstände
11      217.Div.                    Allenstein            "
12      206.Div.                    Osterode              "
13      1.Kav.Brig.                 Puppen          Eisenbahntankstelle
14      Kdtr.d.Bef.b.Lötzen         Lötzen          Schießstände
15      Gruppe Medem                Marienburg      Gehöft auf Exerzierplatz
16      Gruppe Baumgartner          Elbing          Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za.
17      A.Nachr.Regt.501            Osterode        Schießstände
         (außer 3./501)
18      3./A.Nachr.Rgt.50l          Hohenstein      Turnhalle
19a)    Stb.Grzsch.Abschn.          Allenstein      Schießstände
           Kdo.15 mit unmittelbar
        unterstellten Einheiten
19b)    Grz.Wa.Abschn.21            Osterode        Schießstände
19c)    Baueinheiten                   -"-               -"-
                                    Hohenstein      Turnhalle
                                    Allenstein      Schießstände
Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt.
 
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