| Befehle September 1939 |
| Anlage 15 (mit Beilage 1-4) zu Gen.Kdo.II.A.K.
Abt.Id Nr.116/39 g.K. Chefs.v.15.7.39 I.Ausfertigung mit rückwärtigen Diensten: Die Grz.Sch.Abschn.Kdos.sind bisher, da der Einsatz stationär war, nicht mit rückwärtigen Diensten oder sonstigen Versorgungseinrichtungen ausgestattet worden. Die Kdtr.hat für eine bewegliche Verwendung der Grenzwacht behelfsmässig die notwendigen Versorgungseinrichtungen geschaffen bzw.beantragt. Im einzelnen sind vorgesehen: 1.) Nachschubdienste: 1 behelfsmässige Nachschub-Kp. (Kopfstärke etwa 50) 1 " 30 t-Kolonne (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 tritt noch die in der Kriegsgliederung vorgesehene 1 Gruppe 10./Kw.Transport-Rgt.60 hinzu) Diese Naschschubdienste genügen für beide Grz.Sch.Abschn.Kdos., wenn beim Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 die zugeteilte schw.Art.Abt,436 eigene Art.Kol.mitbringt. 2.) Verwaltungsdienste: je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Verpflegungsamt. Die Kdtr.hält eine Verstärkung (personell und materiell) dieser Verpflegungsämter für erforderlich, damit sie imstande sind, mindestens 2 Verpflegungsausgabestellen auf weitem Raum einzurichten. 3.) Sanitätsdienste: Hier ist nichts vorhanden. Die Kdtr.hält die Zuweisung von 5 Kr.Kw. je Grz.Sch.Abschn.Kdo.für erforderlich. 4.) Veterinärdienste: Nichts vorhanden. Die Kdtr.hält die Zuweisung von soviel Personal und Material (Pferdetransportwagen) für erforderlich, dass je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 behelfsmässiger Pferdesammelplatz errichtet werden kann. 5.) Kraftfahrwesen: Keine Betriebsstoffkolonne. Die Kdtr.kann zunächst nur einzelne Lkw.(2-3) für den Betriebsstoff-Nachschub bereitstellen. Diese Zahl erscheint ausreichend, wenn jeder Grz.Wa.-Abschnitt mit je 1 Betriebsstoff-Lkw. ausgestattet wird, was hiermit beantragt wird, und wenn die Betriebsstoff- und Gerätewagen der zugeteilten mot.Formationen (Pi.Btl.(mot)44, M.G.Btl.8 usw.) unmittelbar zu den Betriebsstoffversorgungseinrichtungen der Armee entsandt werden können. 6.) Ordnungsdienste: je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feld.Gendarmerietrupp 7.) Feldpostwesen: je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feldpostamt. II. Versorgungseinrichtungen bei der Truppe. 1.) Munitionswesen: Jede Kompanie verfügt über eine Anzahl bespannter Fahrzeuge, die das Notwendigste an Munition mitführen können. Bei den Unterabschnitten (Btl.) befinden sich je 2 Lkw., die grundsätzlich für den Verpflegungsnachschub eingeteilt sind, aber ab und an für den Nachschub von Munition genommen werden können. 2.) Verpflegung: 2 Lkw. je U.Abschnitt (Btl.) als behelfsmässiger V.II. Bei den Kompanien usw.können bespannte Fahrzeuge als V.I eingeteilt werden. 3.) Sanitätswesen: Bespannte Fahrzeuge je Einheit sind für den Verwundetentransport vorgesehen, ausserdem einzelne Lkw. 4.) Veterinärwesen: Nichts vorhanden. Bei Genehmigung des in Ziffer I., 4 Beantragten würde die Zuteilung von je 1 Vet.Offz.je Grz.Wa.Abschnitt genügen. 5.) Kraftfahrwesen: Die Kdtr.beantragt die Zuweisung je 1 Betriebsstoff-Lkw. je Grz.Wa.Abschnitt (siehe I., 5). III. Ausstattung der Grenztruppen mit Munition, Verpflegung und Betriebsstoff. 1.) Munition: Ausstattung der Grenztruppen mit Munition siehe Beilage 1. Hieraus geht hervor, dass die Grenztruppen nur mit einem ganz geringen Überschuss über die 1.Ausstattung hinaus ausgestattet sind. Die in Verfügung H.Gr.Kdo.6, Ib 39/40 A I Nr.020/39 g.K. II.Ang.v.28.6.39 Ziff.IV,c) vorgeschlagene weitere zusätzliche Bereitstellung von Munition aus Beständen der nicht offensiv verwendeten Teile der Grenzwacht brauchen einmal zur Durchführung ihres Abwehrkampfes wahrscheinlich ebenso viel Munition wie die offensiven Teile und zweitens werden sie unzweifelhaft nach einer kurzen Zeit ebenfalls offensiv werden. Die Kdtr.beantragt daher die Niederlegung von Munition in den Armee-Munitionslagern Dt.Krone (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2) und Puttkamerhof (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.1) in der Höhe, dass damit mit der in der Beilage 1 aufgeführten Munitionsreserve eine weitere 1.Ausstattung erreicht wird. Darüber hinaus ist ein laufender Zufluss an Munition für die Grenztruppen wie für die aktive Truppe erforderlich, das sie gemäss Aufmarschanweisung der Armee genau dieselben Kampfaufgaben erhalten wie die aktive Truppe. 2.) Verpflegung. Ausstattung der Grenztruppen mit Verpflegung siehe Beilage 2. Die Kdtr.beantragt zwecks Gleichschaltung mit der aktiven Truppe die Niederlegung von je 2 Portionen und Rationen in den Mob.Lagern der Grenztruppen und je 1 vollen gekürzten eisernen Portion und eisernen Ration, um die Verpflegung in den ersten Tagen sicherzustellen. 3.) Betriebsstoff. Ausstattung der Grenztruppen mit Betriebsstoff siehe Beilage 3. Die Mitnahme dieser Menge von Betriebsstoff, die in bereitgestellten O-Lagern vorrätig gehalten wird, ist naturgemäß nicht möglich. Es wird soviel Betriebsstoff mitgenommen werden, wie transportmässig möglich ist. Dementsprechend ist baldiger Nachschub erforderlich. IV. Bestand an Waffen, Munition, Verpflegung, Sanitätsmaterial usw. in der P-Stellung siehe Beilage 4. mehrere Beilagen zu schlecht leserlich Beilage 2a Ausstattung mit Verpflegung ============================= Grz.Sch.Abschn.Kdo.1 I. Eiserne Portionen Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen pro Mann = 1 volle eiserne Portion 1 gekürzte " " lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar: A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.1 mit Einheiten Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Belgard = 500 volle u.500 gekürzte B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen a) Grz.Wa.Abschn.32 Grenzwacht = 1471 " u.1471 " Sicherheistsbesatzung = 1552 " u.1552 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Neustettin b) Grz.Wa.Abschn.42 Grenzwacht = 2232 " u.2232 " Sicherheitsbesatzung = -- " u. -- " Lagerung bei Heeresverpelfungsamt Stolp _________________________________ Sa.: 5255 " u.5255 " Insgesamt: 5755 " u.5755 " II. Verpflegung für die ersten beiden Tage ====================================== Jeder Mann soll durch Gestellungsbefehl angewiesen werden, für 2 Tage Verpflegung mitzubringen. III. Vorrat in den Befestigungen =========================== (Auslagerungsversuch) Grz.Wa.Abschn.32 15 volle Tagesportionen lagern z.Z. noch beim Ausbildungsleiter Neustettin. Beilage 2b Ausstattung mit Verpflegung =========================== Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 I. Eiserne Portionen Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen pro Mann = 1 volle eiserne Portion 1 gekürzte " " lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar: A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 mit Einheiten Lagerung Dt.Krone Sa.: = 500 volle u.500 gekürzte B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen a) Grz.Wa.Abschn. 2 Grenzwacht = 1001 " u.1001 " Sicherheistsbesatzung = 1608 " u.1608 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Deutsch Krone b) Grz.Wa.Abschn.12 Grenzwacht = 1051 " u.1051 " Sicherheitsbesatzung = 928 " u. 928 " Lagerung bei Heeresverpflegungsamt Deutsch Krone c) Grz.Wa.Abschn.22 Grenzwacht = 1244 " u.1244 " Sicherheitsbesatzung = 692 " u. 692 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Deutsch Krone d) Grz.Wa.Abschn.52 Grenzwacht = 1253 " u.1253 " Sicherheitsbesatzung = 680 " u. 680 " Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Deutsch-Krone ___________________________ Summe: 8457 " u.8457 " Insgesamt: 8957 " u.8957 " Anlage 3 12 V S Betriebsstoff für: Einheit Ltr. Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 mit Stabseinheiten 27 684 Grz.Wa.Abschn.2 16 800 Grz.Wa.Abschn.12 17 100 Grz.Wa.Abschn.22 16 740 Grz.Wa.Abschn.52 17 640 zus. 95 964 Grz.Sch.Abschn.Kdo.1 mit Stabseinheiten 27 684 Grz.Wa.Abschn.32 23 040 Grz.Wa.Abschn.42 21 960 zus. 72 684 |
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