Straßen-Bau-Bataillon (mot) 3
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Befehle Oktober 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                       Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia            Nr.93/39                                                                                                   20.15 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 4.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor.
2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort.
    Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden:
    a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird,
    b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen.
3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen
    Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist
    noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden.
4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am
    4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek.
5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur Verfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk -
    Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden.
6.) Pioniere:
    a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe
       und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin.
          Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt:
             Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B,
             Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B,
             Br.Kol.B 639,
             Br.Kol.B 644.
      Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen.
    b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport
       bereitzustellen:
         Stab Pi.Regt.601,
         Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B,
         Br.Kol.B 602,
         Br.Kol.B 609,
         Br.Kol.B 603  )  Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen
         Br.Kol.B 606  )  um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41
                          (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
         Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt.
         Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505.
            Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K.
            Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen.
    c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes
       Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt.
7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby.

 

Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 8.Oktober 1939.
Ia               Nr.104/39                                                                                                  21.20 Uhr

                                                               Korpsbefehl für den 9.10.1939.
                                                               -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Mit dem 9.10. 18.00 Uhr werden unterstellt:
        12.Inf.Div.    dem II.A.K.
       228.Inf.Div.    dem XXVI.A.K.
    12. und 228.I.D. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. Über Zuführung der 12.I.D. zu II.A.K., der 228.I.D. zu XXVI.A.K. wird später befohlen.
2.) Die in Modlin eingesetzten Teile der 228.I.D. sind durch Stab Landesschtz.Batl.XII (schlecht leserlich) mit 2 Kompanien, die am 9.10. abends in Modlin
    eintreffen, abzulösen.
    Modlin tritt damit unter den Befehl des Kommandanten des rückw.Armeegebiets, der einen Ortskommandanten für Modlin bestimmt. Zeitpunkt der Befehlsübergabe
    regelt 228.I.D. im Einvernehmen mit Kdt. des rückw.Armeegebiets.
3.) Br.Kol.B 1/402 ist durch A.O.K.3 nach Ciechanow zugeführt worden. Sie untersteht Kdr.Pi.Regt.601 und verbleibt bis auf weiteren Befehl in Ciechanow.
    Le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben Kdeur.Pi.Regt.601 bis auf weiteren Befehl unterstellt und setzen die erforderlichen Arbeiten im Raum
    Modlin - Zegrze - Nasielsk fort. Einzelheiten regelt Kdeur.Pi.Regt.601 im Einvernehmen mit Ortskommandantur Modlin und Pi.Regt.541.
4.) N.42 stellt Fernsprechverbindung zu 12.I.D. über das Armeenetz sicher.
5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt in Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 10.10.1939
          Abt.Qu.                                                                                                                  Uhr

                                                     Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K. zum "Korpsbefehl
                                                     für den Marsch des II.A.K. zu den Einladebahnhöfen" (Gen.Kdo.II.A.K.)
                                                               Ia Nr.106/39 vom 9.10.1939 23.15 Uhr
I. Allgemeines:
   Mit dem Abmarsch aus den bisherigen Unterkünften sind die Divisionen und die Führer der mot-Marschgruppen für die Durchführung der Versorgung der
   unterstellten Trupen verantwortlich. Für die auf Grund nachstehenden Anordnung zu treffenden Maßnahmen sind frühzeitig Erkundungsorgane u.
   Einweisungskommandos vorauszusenden.
II.Unterstellung.
   Die dem II.A.K. bisher unterstellten Heerestruppen (Stab Pi.Regt.601 mit Pi.Batl.627, Br.Kol.B 602, 603, 606, 609, le.Str.Bau Batl.604 und Str.Bau Batl.(mot)3)
   versorgen sich ab 11.10. 00.00 Uhr aus den bisherigen Versorgungseinrichtungen des A.O.K.3. Die Leitung der Versorgung dieser Verbände erfolgt ab 11.10. durch
   A.O.K.3 unmittelbar.
III.Verwaltungswesen.
    A. Verpflegung.
       1.) 32.I.D.
           a) Für die nicht-mot-Truppen ist am 11.10. von A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Brot, Fleisch und Hafer abzuholen (für Verzehr am 14.10.).
              Durch A.O.K.8 werden zugeführt:
              aa) 1 Tagessatz Verpflegung einschl. Vrot, Fleisch und Hafer am 13.10. mittags nach Sochaczew, Makrplatz (für Verzehr am 15.10.)
              bb) 5 Tagessätze Verpflegung einschl.Brot, Fleisch und Hafer in eine Verpflegungs-Zug am 13.10. abends nach Bhf.Lowicz (für Verzehr vom 16. bis
                  20.10.einschl.)
                  Rauhfutter und Stroh sind nach Vereinbarung mit A.O.K.8 dem Lande zu entnehmen.
                  Feld Inf.Ers.Batl.32 hat beim Abtransport von Thorn 5 Tagessätze Verpfl.(einschl.Brot) mitzuführen (durch 32.I.D. zu veranlassen.).
           b) Mot-Truppen 32.I.D. und Korpstruppen.
              handschriftlich - empfangen am 11.10. im A.V.L.Nasielsk 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Brot und Fleisch (Verzehr für 14.10.) bis 13.10.
              6 Tagessätze Verpfl.einschl.Brot nach Güterbhf.Schneidemühl zugeführt (für Verzehr vom 15. bis 20.10. einschl.)
       2.) 12.I.D.
           a) 12.I.D. ergänzt bis zum Abtransport bezw.Abmarsch ihre Verpflegung laufend aus A.V.L.Przasnysz derart, dass sich ständig 3 Tagessätze Verpfl.
              bei der Truppe befinden.
           b) Für die nicht-mot-Truppen sind am 17.10. beim A.V.L.Nasielsk bezw.Ciechanow 5 Tagessätze Verpfl.einschl. Brot, Fleisch und Hafer zu empfangen
              (für Verzehr vom 20.19. bis 23.10. einschl.). Einzelheiten der Empfänge sind mit A.O.K.3 (O.Qu.) zu vereinbaren.
              Rauhfutter und Stoh sind dem Lande zu entnehmen.
              III./I.R.48 und Feld.Inf.Ers.Btl.12 haben beim Abtransprt aus Gegend Danzig 5 Tagessätze einschl.Fleisch, Brot und Hafer mitzuführen (durch 12.I.D.
              werden am 16.10. nach Güterbhf. Schneidemühl handschrftl. empfangen am 14.10. 1 Tagessatz Verpflegung für diese Truppen einschl.Brot und Fleisch
              im A.V.L.Nasielsk (zum Verzehr am 17.10)
6 Tagessätze Verpfl. einschl.Brot und Fleisch zugeführt (für verzehr vom 18. bis 23.10. einschl.) Empfang
              ist am 17.10. vormittags durchzuführen.
        3.) Die Divisionen und Führer der mot-Marschgruppen haben die bereitgestellte Verpfl. nach Eintreffen an den Zuführungsorten zu übernehmen und bis zur
            erfolgten Ausgabe an die Truppe bewachen zu lassen.

   B. Bekleidung. Die Ausgabe der Winterbekleidung und Decken erfolgt in den neuen Einsatzorten. Befehl hierüber folgt.

IV.Kraftfahrwesen.
   1.) Die Div.u.Korps-Tr.ergänzen bis zum Abtransport bzw.Abmarsch ihren Betr.St.Bedarf bis zur vollen Höhe des Fassungsvermögens aus den bisherigen Armee-
       Betr.St.Lägern.
   2.) a) Mot-Tr. der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. tanken währed des Marsches aus den B.u.b.Wagen und den Kw.Kol.für Betriebsstoff auf.
          Hierzu unterstellt 32.I.D. der Marschgruppe B ausreichende Teile der 9./Kw.Kol.32 (für Betriebsstoff).
       b) Kw.Kol.für BEtriebsstoff und B.u.b.Wagen der Marschgruppe A, B und C haben am 12.10. in Thorn (Güterbhf.) ihre Bestände. Einzelheiten über Durchführung
          der Empfänge regeln Marschgruppen-Führer.
       c) Bis 14.10. 16.00 Uhr füllen die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K. ihre Betr.St.BEstände in Schneidemühl (Güterbhf.) derart auf, dass
          die Krafstoffbehälter der Kraftfahrzeuge, die B.u.G.Wagen und Kw.Kol.für Betriebsstoff voll aufgetankt sind.
   3.) Die mot-Truppen der 12.I.D. müssen beim Abmarsch aus den bisherigen Unterkunftsräumen über eine 1.Ausstattung (5 Verbrauchssätze) verfügen. Für die
       Betriebsstoffergänzung während des Marsches in den Raum Flatow-Krojanke-Lobsenz gelten die für die mot-Truppen der 32.I.D. und Korps-Truppen II.A.K.
       getroffenen Anordnungen sinngemäss.
   4.) Für die Verladung der Kraftfahrzeuge auf der Bahn wird auf folgende Punkte hingewiesen:
              Handbremsen anziehen,
              Krafstoffzufuhr zum Motor abstellen,
              Kühlerdecken auflegen,
              Kraftfahrzeuge gut verklotzen (ggf.mit Draht oder Bindeleinen festmachen).
   5.) Die Div.und Artl.Kdr.2 (für Korps-Tr.) melden vor Abmarsch der mot-Truppen an A.O.K.3 (O.Qu.) unmittelbar diejenigen Kraftfahrzeuge, die nicht mitgeführt
       werden können nach nachstehendem Muster:

Ausfall v.Kfz., die nicht abgeschleppt werden können.
Art.d.Kfz.         Kennz.           Truppenteil        Abstellort         Art der Be-
                 bzw.Fgst.                           (genaue Angabe)      schädigung
                    Nr.                      
--------------------------------------------------------------------------------------

V. Sanitätswesen.
   Für den Abschub von Verletzten und Kranken, die nicht mitgeführt werden können, werden angewiesen:
   12.I.D. auf Kr.S.-Stelle Nasielsk, Armee-Feldlazarett Plonsk, Zivil-Krankenhäuser Dt.Eylau und Dirschau.
   32.I.D. auf die Kriegslazarette Lodz und Bromberg. Mot-Truppen der 12. und 32.I.D. und Korpstruppen II.A.K. auf Arm.Feldlazarett in Plonsk, Kriegslaz.in Bromberg
   und Städt.Krankenhaus in Schneidemühl.

VI. Veterinärwesen.
    a) Bis zum erfolgten Abtransport werden angewiesen:
       12.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.3,
       32.I.D. auf die Vet.-Einrichtungen des A.O.K.8.
       Einzelheiten regeln jeweils die Divisionen mit dem betr.A.O.K. unmittelbar.
    b) Es wird darauf hingewiesen, dass nur mit dem nach K.St.N. zustehenden Pferdesoll abzurücken ist. Etwa noch überplanmässig vorhandene Beutepferde sind vor
       dem Abrücken an die nächste Arm.Pferde-Beute-Sammelstelle abzugeben.
VII.Gerätwesen.
    a) Ersatz von Waffen und Gerät aller Art soweit bis zum Abtransprt nicht durch A.O.K.3 zugeführt, erfolgt in den neuen Einsatzorten.
    b) Gerät, dessen Instandsetzung an sich noch möglich ist, jedoch wegen des Abtransportes zeitlich nicht durchgeführt werden kann, ist mitzuführen.
VIII. Ordnungsdienst.
      1.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 32.I.D. und der Korpstruppen II.A.K. wird durch Feldgend.Tr.402 durchgeführt.
          Hierzu wird während der Dauer der Marschbewegung der Feldgend.Tr.32 dem Führer des Feldgend.Tr.402 (Hauptmann Grunow) unterstellt.
      2.) Es sind durch Führer Feldgend.Tr.402 den Führern der Marschgruppen A,B und C zur Durchführung der unmittelbaren Verkehrsregelung je eine Streife (1 Pkw.,
          2 Kräder = 5 Mann) zu unterstellen. Unterbringung und Versorgung dieser Streifen hat durch die Marschgruppen zu erfolgen.
      3.) Durch Führer Feldgend.Tr.402 ist die Verkehrsregelung und der Ordnungsdienst wie folgt durchzuführen:
          a) am 11.10. auf Straße Nasielsk - Nowe Miastow - Plonsk und Pryborowice - Plonsk. Schwerpunkt: Plonsk. Ferner auf Sraße Plonsk - Drobin - Sierpc - Skepe.
             Schwerpunkt: Drobin und Sierpc.
          b) am 13.10. auf Strasse Drobin - Sierpc - Lipno - Lubicz - Thorn. Schwerpunkt: Drewenzbrücke bei Lubicz und Thorn.
          c) am 13.10. auf Strasse Lubicz - Thorn - Fordon - Bromberg - Nakel - Wirwitz. Schwerpunkt: An Weichselbrücke bei Fordon und Bromberg.
      4.) Verkehrsregelung und Ordnungsdienst für den Abmarsch der mot-Truppen der 12.I.D. hat nach Anordnung der 12.I.D. zu erfolgen.
 
   A.O.K.3                                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 11.10.1939
Nr.220/39 geh.

An
Mil.Bef.Westpr.Danzig
XXI.A.K. mit N.A. für Pi.42 und Pi.50
M.G.Batl.9
Stab Pi.Regt.601 mit N.A. für Pi.627, Br.Kol.602, 603,606,609
                              l.Str.Baubtl.604,,
                              l.Str.Baubtl.3 (mot)
Kdt.d.rückw.Arm.Gebiets
A.O.K.3: Ia, Ic, O.Qu., Arm. Nachr.Führer, Arm.Pi.Offz.
         Arm.Straßenkdt., Arm.Feldpostmstr., M.V.O.
         Bv.T.O., Adjutantur (IIa, IIb), Kriegstagebuch

1.) Ab 18.10. abends werden zur Verfügung O.K.H. mit Eisenbahn abbefördert:
         Pi.Regts.Stab 601
         Pi.Btl. 627, 42, 50
         Br.Kol. 602. 603, 606, 609
         M.G.Batl.9
         B.Abteilungen 1 und 11.
         Einladung in Raum Schmentau - Laskowitz und Transport in Gegend um und ostw. Münster, wo Unterbringung durch W.Kdo.VI erfolgt.
2.) Es erreichen den Einladeraum:
    a) Gruppe Pi.Regts.Stab 601 (zugl.Marschgruppenführer)
                  Pi.Batl.627, Br.Kol.602, 603, 606,609.
       Marschweg: 16.10.Zegcze, Nasielsk, Plonsk, Sierpc.
       Unterkunft: 16./17.10. In und um Gegend Siery 17.10.Sierpc, Strasburg, Graudenz. Unterkunft 17./18.10. Graudenz.
       Durchmarsch durch Strasburg muß bis 17.10. 1400 Uhr beendet sein.
    b) Gruppe B.Abt. 1 und B.Abt. 11 (Führung Kdeur.B.Abt.1)
       Marschweg: 16.10. B.11 Pultusk, Makow, Przasnysz,Mlawa.
                          B.1 Przasnysz, Mlawa.
       Unterkunft 16./17.10. B.Abt.1 und 11 in Gegend Mlawa
       17.10. B.1 und B.11 Mlawa, Lautenburg, Strasburg (Durchmarsch erst ab 1400 Uhr) Rheden.
       Unterkunft 17./18.10. in und um Rheden.
    c) Gruppe Pi.42 und Pi.50 (Führung ältester Kdeur.)
       16.10. Ortelsburg, Allenstein, hier Unterkunft 16./17.10.
       17.10. Allenstein, Dtsch.Eylau, Riesenburg, Marienwerder, hier Unterkunft 17./18.10.
    d) Marschgruppe M.G.Batl.9 erreicht über Elbing am 17.10. Stuhm, hier Unterkunft 17./18.10.
3.) Vorausbefördertes Personal der Marschgruppen 2 a - d ist zur Transportkdtur. Posen bis 16.10. 1400 Uhr vorauszuentsenden. Transportstärken mitführen.
    Kdeur.Pi.Regts.Stab 601 regelt nach Empfang der Einlade-Übersichten Abmarsch der Marschgruppen aus den Unterkünften des 17./18.10. in die Einladebahnhöfe.
    Ankunft der Marschgruppen in Gegend Münster und Unterbringung gem. Anordnung W.Kdo.VI ist durch Kdeur.Pi. Regts.Stab 601 an O.K.H. Genstb.d.H. Op.Abt. (II)
    zu melden.
4.) L.Str.Baubtl.604 und 3 (mot) bleiben zunächst in ihren Unterkünften, sie werden bis zum Abtransport A.O.K.3 (O.Qu.) unterstellt.
 
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