| Befehle September 1939 |
| Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 Ia Nr.93/39 Korpsbefehl für den 2.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunftsräumen. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und Ausrüstung gründlich zu reinigen und instandzusetzen. 2.) Kommandant von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann die in Modlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf zu ihrer Division entlassen werden. Die im Ost- und Südteil der Festung eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K. sind zunächst dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten von Modlin unterstellt. 3.) Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des Gen.Kdos.: Stab A.R.603 Stab A.R.606 II./A.R.38 schw.Artl.Abt.526 schw.Artl.Abt.601 schw.Artl.Abt.602 schw.Artl.Abt.604 Mörser-Battr.Beck Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto. Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen. Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt. 4.) Landespol.Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt werden herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen zugeführt. Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk verladen. Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen. Es erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds. das Ausladegebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in der Nacht 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch die Stadt Danzig. Pi.Komp.(mot) ist durch Kdeur.Pi.Regt.601 am 3.10. im Landmarsch nach Danzig in Marsch zu setzen. Das Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des Landespol.Regt.1 anzumelden. 5.) Nach Besetzung von Warschau und Praga durch deutsche Truppen versuchen eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich in Häusern und Gärten verborgen gehalten haben, der Gefangennahme zu entgehen und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps ihre Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten. 6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
| -unleserlich-
II.Armeekorps
Zagroby, den 2.Oktober 1939 -unleserlich- Nr.95/39 10.30 Uhr Befehl für den Abmarsch der Pz.Div.Kempf -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. Pz.Div.Kempf mit den aus Heerestruppen unterstellten rückw.Diensten marschiert am 3.10. aus dem bisherigen Unterbringungsraum über Plonsk - Mlawa in den Raum um Neidenburg. Mit Eintreffen auf ostpreussische, Gebiet wird Pz.Div.Kempf -unleserlich- dem Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Befehl über ihre weitere Verwendung folgt. -unleserlich-A.R.48 und II./A.R.68 treten zum XIX.A.K. zurück. Pz.Div. -unleserlich-setzt diese Abteilungen unter Führung des ältesten -unleserlich- Kdeurs. am 3.10. so in Marsch, dass sie über Plonsk - Mlawa marschierend am 3.10. abds. Gilgenburg erreichen. Dort Unterkunft vom 2./4.10. Von Gilgenburg marschieren die Abteilungen am 4.10. über Dt.Eylau zur Verfg.des XIX.A.K. -unleserlich- Riesenburg. Unterkunft 4./5.10. nach Befehl des XIX.A.K. -unleserlich- Raum Marienwerder - Riesenburg. Landespol.Regt.1 fährt am 3.10. mit Bewegung Kastanie 2 ab -unleserlich- Nasielsk mit folgenden Fahrtnummern: Fahrtnummer Truppenteil verladen von - bis Abfahrt ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 81 221 I.Batl. 0.00 - 2.00 Uhr 2.51 Uhr 81 220 Regts.Stab,Nachr., Zug u.I.G.Komp. 2.45 - 5.00 Uhr 5.51 Uhr 81 222 II.Batl. 5.30 - 7.45 Uhr 8.15 Uhr 81 224 Reste 8.00 - 10.00 Uhr 10.39 Uhr 81 223 III.Batl. 10.30 - 12.30 Uhr 13.03 Uhr Pz.Div.Kempf setzt das Regt.rechtzeitig zum Einladebahnhof in Marsch. Weiteres über Inmarschsetzung der Teile der Brig.Eberhardt ist mit Korpsbefehl für den 2.10.39 Nr.93/39 vom 1.10.30 bereits befohlen. Aus dem Befehlsbereich der Pz.Div.Kempf scheiden mit dem Abmarsch der Division aus: a) Stab A.R.501, ) Stab A.R.511, ) II./A.R.37, ) II./A.R.47, ) werden ab 2.10. 20.00 Uhr dem Artl.Kdeur.2 unterstellt. II./A.R.57, ) schw.Artl.Abt.436 ) Beob.Abt.11 ) Pz.Abw.Abt.511 - wird ab 2.10. 20.00 Uhr der 32.I.D. unterstellt. Pi.Batl.505 - wird ab 2.10. 20.00 Uhr dem Pi.Regt.601 unterstellt. -unleserlich- aus der Pz.Div.Kempf ausscheidenden Teile sind in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen. Pz.Div.Kempf gibt Unterlagen über ihre Unterbringung an die Stellen, denen sie neu unterstellt werden und veranlasst, dass die Truppenteile Verbindung mit diesen Stellen aufnehmen. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 Abt.Qu. 17.50 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 2.10.39. I. Munitionswesen. 1.) Die 1.Mun.-Ausstattung ist bis spätestens 3.10.aufzufüllen. Soweit eine vollständige Auffüllung aus besonderen Gründen nicht möglich ist, ist dies mit Angabe des Grundes zu melden. Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen etwaigen Fehlbestand an der 1.Ausstattung aus A.M.L.Nasielsk. Durchführung ist von den Divisionen, Artl.Kdr.2 (für gesamte Korsartl.), Pi.-Regt.601 (für unterstellte Pi.-Kräfte einschl.Str.Bau.-Batle.) und den übrigen Korpstruppen zum 4.10. 10.00 Uhr an II.A.K. Abt.Qu. in einer Aufstellung mit folgenden Angaben zu melden: a) Soll der 1.Aussattung,) in Schuß und Tonnen, b) Mun.-Bestand ) getrennt nach Mun.-Arten. 2.) Alle über die 1.Ausstattung hinaus vorhandene Munition ist beim A.M.L.Nasielsk abzugeben. 3.) Beute-Mun. darf sich nicht in der planmäßigen Ausstattung befinden (Ausnahme bei 32.I.D.) für poln.Tankbüchsen). Abgabe bei A.M.L.Nasielsk. Durchführung ist bis 4.10. 10.00 Uhr zu melden. II.Verwaltungswesen. 1.) Verpflegung. a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 2.10.39: 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr, 228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr, Pz.Div.Kempf ab 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot (für den 3.10.). L.Pol.Rgt.1 empfängt Brot. 2.) Bekleidung. a) Den Kriegsgefangenen sind Mäntel, Zeltbahnen, Kochgeschirre und Eßbestecke zu belassen, da sie hiermit in den Gef.-Lagern nicht ausgestattet werden können. b) Schulterriemen zum Leibriemen für Offiziere des Feldheeres vom Regts.-Kdr.abwärts kommt mit sofortiger Wirkung in Wegfall. Zum Tragen des mit Seitengewehr, Pistolentasche, Fernglas usw. belasteten Leibriemens erhalten: aa) die unberittenen Leutnante und Oberleutnante das für die Schützenkomp.der Inf.-Regter.eingeführte Koppeltragegestell, bb) alle übrigen Offze. bis einschl.Regts.Kdre.ein Koppeltragegestell mit schmäleren Riemen nach der Probe des Trageriemens für Patr.-Taschen (Kav.Tragegerüst). Die Abgabe erfolgt unentgeltlich aus BEständen der Truppe oder Armee-Bekleidungslager. Diese Bestimmung gilt auch für Wehrmachtbeamte der entspr.Dienstgrade. Bedarfsanmeldungen der Divisionen und Korpstruppen sind bis 12.10.39 beim Gen.Kdo. II.A.K. Abt.IVa einzureichen. III. Kraftfahrwesen. 1.) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher. 2.) Die vielen Kupplungsschäden, insbesondere an Mercedes-Benz Kfz., lassen sich vermeiden, wenn die Fahrer angewiesen werden, den linken Fuß während der Fahrt neben das Pedal auf den Boden zu setzen. Der Einwand hiergegen, dass der Fuß zwecks ständiger Bremsbreitschaft auf dem Pedal ruhen muß, ist hinfällig, da anfangs zwecks Ausnutzung der Motorenbremskraft mit eingekuppeltem Motor gebremst und dann erst ausgekuppelt wird, also genug vorhanden ist, den Fuß wieder auf das Pedal zu setzen. Die Kraftfahrer sind zu belehren. IV. Veterinärwesen. Allgemeines: Am 25.9. sit durch einen Soldaten aus de Gestüt Rowne (bei Lochow, 20km südostw.Wysckow) der bereits sichergestellte Vollbluthengst "Skarp", Goldfuchs vorn ein Fuß, hinten beide Füße weiß, entnommen worden. Da es sich bei diesem Hengst um edelstes Zuchtmaterial handelt, sind über Verbleib des Pferdes bei den Truppenteilen umgehend Nachforschungen anzustellen. Meldung an II.A.K. Qu. V.Gerätwesen siehe Anlage 1. Anlage 1. G e r ä t w e s e n . ==================== 1.) Zur Durchführung eines geordneten Gerätnachschubs wird folgendes befohlen: a) es fordern, zusammengestellt in einer Liste an: Div.u.Korps-Tr. beim Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.): Armeetruppen, auch wenn sie dem Korps u.den Div. unterstellt oder zugeteilt sind, unmittelbar bei A.O.K.3 b) Anforderungen sind nur bei Bedarf - also nicht täglich - a.d.D. schriftlich nach dem Muster Anlage 1 für jede Gerätklasse auf gesondertem Blat in doppelter Ausfertigung vorzulegen. c) Zur Vermeidung von Doppellieferungen darf einmal angefordertes Gerät in einer späteren Gerätanforderung nicht mehr angeführt werden, es sei denn, dass nur Teilbelieferung durchgeführt wird. In diesem Fall ist der Restbedarf in einer späteren Gerätanforderung erneut unter Hinweis auf die lfd.Nr. der frühren Anforderung aufzunehmen. d) Dringende Anforderungen ,die fernmündlich oder durch Fernspruch voraus erfolgen können, sind schriftlich nachzureichen. 2.) Auf Bearbeitung von Nachr.Gerät durch Div.Nachr.Führer und Pi.-GErät bei Div.durch Führer des Pi.Batl. - s.H.Dv.90, Anl.10 u.1 d - wird hingewiesen. 3.) Div.- und Korps-Tr.melden zwecks rascher Auffüllung zum 4.10. 10.00 Uhr gem.vorst.Ziffer 1 ihren GEsamtbedarf, wobei bereits erfolgte Anforderungen, deren Belieferung noch nicht erfolgte, entgegen vorst.Ziff.1c) einmalig, jedoch mit besonderem Vermerk über erfolgte Anforderung, aufzuführen sind. 4.) Zur Behebung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß die Meldungen über Totalausfall und Fehlbestand nicht als Gerätanforderung anzusehen sind. 5.) Die Div.und Kdr.Pi.Regt.601 melden bis 4.10.39 an Gen.Kdo.II.A.K. (Abt.Qu.) ihre Pi.-Einheiten, de nach dem 1.9.39 Flammenwerfer empfangen haben. Stückzahl, Ort und Zeit des Empfangs sind anzugeben. 6.) Le.Str.Bau-Batl.604 empfängt bei der Beutesammelstelle Modlin (Hptm.Hömke) 240 Gewehre gegen Empfangsbescheinigung. 7.) Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits angeforderten Mengen Wasserstoff und Sauerstoff bei Fw.Schichau, Elbing, Acetylen bei Fa.Autogen-Ges-u.Akkumulatoren A.G.in Königsberg (Pr.) Rothensteinerstr. abgeholt werden können. Unmittelbare Abholung durch die Truppe wegen Umfüllung erforderlich. Leere Flaschen mitbringen. Muster für Gerätanforderung im Original vorhanden. |
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| -unleserlich-II.Armeekorps
Zagroby, den 3.Oktober 1939 -unleserlich- Nr.96/39 0.35 Uhr Korpsbefehl für den 3.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- -unleserlich- beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der -unleserlich-tellten Verbände aus dem Operationsgebiet. -unleserlich- übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr. -unleserlich-st die zur Besetzung von Modlin eingesetzten -unleserlich-des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist durch ein -unleserlich- bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der -unleserlich- im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu er-unleserlich- Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht. 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. - Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern. Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00 Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten. Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden. Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst. II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben. -unleserlich- die unterstellte Armeeartillerie am -unleserlich-olgt in Marsch zu setzen: -unleserlich-A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über -unleserlich-zewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - -unleserlich-pc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß 8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603. -unleserlich-A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. -unleserlich-602, 604 über Now Miasto - Plonsk - Gora -unleserlich- auf Lipno. Plosnk muss 7.00 Uhr, Gora 8.30 Uhr durchschritten sein. -unleserlich-R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 -unleserlich- über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe. Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk: Stab A.R.501, auf Straße Szczytno - Plonsk, II./A.R.37 ) schw.Artl.Abt. ) auf Straße Noew Miasto - Plonsk, 526 und 506 ) Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2. Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.511. Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10. AM 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen: Von Marschgruppe A.R.603 Raum Czernikowo - Kikol, von Marschgruppe A.R.511 Lipno, von Marschgruppe A.R.501 Raum Karnkowo - Skepe. Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschritet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen. -unleserlich- Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des -unleserlich-befehl über weitere Verwendung folgt. Befehls-unleserlich- der Stäbe A.R.501, A.R.511 und A.R.603 bleiben -unleserlich- Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können. -unleserlich- mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am -unleserlich- Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - -unleserlich-burg nach Graudenz zur Verfügung des Stabes -unleserlich-Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza -unleserlich- Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft in der Nacht 3./4.10. in -unleserlich-. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach einzutreffen. Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3. II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Onderbefehl nach Königsberg n Marschgesetzt worden. Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht. Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein. 10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschlepoen nicht möglich ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird. 11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2 -weitere Seite fehlt- |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 2.10.1939 Abt.Qu. 18.50 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 3.10.39. I. Unterstellung. 1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus: II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11, Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41 2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt: a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506). b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506. 3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kemf durch. II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst. Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt. Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind, b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben. Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu. III.Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39: 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr, 228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.). b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen kalter KOst vorgesehen. 32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren. c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt. d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot. e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden. f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen. g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat gefährdet wird. IV.Kraftfahrwesen. a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher. b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen. auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.). c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen. V.Sanitätswesen. a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen. b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab. VI.Veterinärwesen. Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch. VII. Gerätwesen. Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.) |
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