| Befehle September 1939 |
| Armeeoberkommando 8 A.H.Qu.Lodz, den
29.9.39 O.Qu. 3 Anlagen Besondere Anordnungen Nr.36 für die Versorgung der 8.Armee 1.) Allgemeines. a) V o l l z i e h e n d e G e w a l t i n W a r s c h a u e i n s c h l . S t a d t t e i l P r a g a ü b e r n i m m t d e r O b e r b e f e h l s h a b e r d e r 8. A r m e e b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet. Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs. c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert. Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden. d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-, Devisen- und Warenverkehr. (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2) 2.) Verwaltungswesen: a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt: Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov. Dem XI.A.K. für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk. Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen. XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen. Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt: dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa 16,00 Uhr. der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie. Eintreffen etwa 16,00 Uhr. b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt. c) Mannschaftsdecken: Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar beim A.O.K. ein. d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1. 3.) Sanitätswesen: a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen. Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen. b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau. Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern. c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.) d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen: Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises. e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen. f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich. g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen. h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten. Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen, Hirnschüsse usw.) zu leiten. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird. b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung. Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen. (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw. (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann. (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen. c) Beute-Kfz.: Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt. d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka) A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239. Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird. e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt. Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln. 5.) Gerätewesen: Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst. 6.) Schutzpolizei: Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt. 7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshnbers: Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden. 8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät: Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann. 9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind. Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste. Regelung der Beutesammlung. A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau. 1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen: 2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum: Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel. XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum: Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel. XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.). 3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen. a) Es bestehen bereits: die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny), Gostynin, Zychlin, Lowicz, Sochaczew, Kutno. b) Neu einzurichten sind am 30.9.39: vom X.A.K. Blonie, vom XI.A.K. Pruszkow, vom XIII.A.K. Zyrardow. Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten. Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo. 4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung. 5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren: von Feldwerkstatt 532: 1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny, 1 " " " " Justynow, 1 Feurwerker zum Mun.Lager Regny, 1 " zur Beutesammelstelle Lowicz, 1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta, ; " " " Jezow, von Feldwerkstatt 533: 1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow, 1 " " " Sochaczew, 1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny, 1 " zur Beutesammelstelle Ozorkow, 1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin, 1 " " " Zychlin. Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo. 6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry. 7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich: in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow) in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew) in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow. B) Beute aus Warschau. 1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8. 2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen, an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.) 3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf: 2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.) 2 Nachsch.Kol.Abt.(mot) Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen. 4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden: a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A), die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle zurückzubehalten. b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist. 3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern. 5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz. Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle |
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