| Befehle Oktober 1939 |
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Oberkommando
des Heeres Chef H Rüst und BdE AHA Ia (I)Nr.599/40 g
Kdos.
Berlin, den
4.März 1940 Bezug: Gen St d H Org.Abt. (l.St.)(I) Nr. 202/40 g Kdos vom 26.2.40. Betr.: Aufstellung von Pz.Pi.Kompanien. A. Allgemeines.
1.) Es sind sofort Pz.Pi.Kompanien aufzustellena)bei den Pi.Btl. der l.,2.,3.,4. und 10.Pz.Div. durch Umbildung der vorhandenen 3.Kompanien, b)bei Pi.Btl. der 5.,6.,7.,8. und 9.Pz.Div. durch Neuaufstellung. 2.) Die Aufstellung bzw. Umbildung erfolgt bei den Pi.Bataillonen im Op.Gebiet nach K.St.N. 716 (Behelf) v. 6.3.40. Bis zur Ausgabe der K.St.N. geht den Dienststellen ein Aufstellungsanhalt zu.(Anl.1). 3.) Die Pz.Pi.Kompanien bilden die 3.Kompanien ihres Bataillons. 4.) Zur Durchführung der Umbildung und Neuaufstellung der Pz.-Pi.Komp. wird jeweils ein Pi.Btl. mit bisher 3 Kompanien auf ein Pi.Btl. mit bisher 2 Kompanien angewiesen. Diese Batl. setzen sich unmittelbar mit einander in Verbindung und führen die erforderlichen Abgaben im Landmarsch durch. 5.) Die Umbildung bzw. Aufstellung der 3.(Pz.) Pi.Kpn muss bis 15.3.4O durchgeführt sein. B. Durchführungsbestimmungen.
1.) Es werden angewiesen: Pi.Btl.57 (6.Pz.Div.) auf Pi.Btl.79 (4.Pz.Div.) " " 58 (7. " " ) " " " 38 (2. " " ) " " 59 (8. " " ) " " " 49 (10. " " ) " " 86 (9. " " ) " " " 39 (3. " " ) " " 89 (10." " ) " " " 37 (1. " " ) 2.) Bildung der Pz.Pi.Kompanien: a) Komp.Trupp. Nachr.Staffel, Instandsetzungsgruppe und Tross werden bei Pi.Btln.57, 58, 59 86 u. 89 aus Abgaben des eigenen Bataillons gebildet. b) Der 1.-3. Zug ist bei allen Bataillonen personell aus Abgaben der eignen Bataillone zu bilden. c) Der 4.Zug (auf gep.Trsp.Kw.) ist zu bilden: bei Pi.Btl. 37, 38, 39, 49 und 79 aus Personal und Gerät dieser Bataillone, bei Pi.Btl. 57, 58, 59, 86 und 89 aus einem ihnen geschlossen zuzuführenden Zuge der anderen Pi.Btle (gem.Ziffer B 1.) d) Der 5.Zug (leichter Pi.Zug) ist bei allen Bataillonen neu aufzustellen. 3.) Personelle Bestimmungen. a) die Pi.Btlne 37, 38, 39, 49 und 79 geben sofort je einen geschlossenen Zug unter Führung eines Offiziers mit sämtl. Kfz. und Gerät an Pi.Btlne 57, 58, 59, 86 und 89 ab. (Vgl. Ziff.B1) und B2) c)). b) Es erhalten je 1 Offz., 5 Uffz.: Pi.Btl. 57 aus dem Pi.Btl. der 13.(mot)Div. " 59 " " " 2.(mot) " " 86 " " " 20.(mot) " " 83 " " " 29.(mot) " Zuführung in unmittelbarem Einvernehmen der Heeresgruppen miteinander. c) Sämtliche Panzerfahrer sind den Panz.Regimentern der eigenen Divisionen zu entnehmen. (Ersatzgestellung an ausgebildeten Mannschaften aus dem Ersatzheer). d) Zur Auffüllung der durch die Umbildung bzw. Neuaufstellung der Pz.Pi.Komp, entstandenen personellen Lücken fordern die betr. A.O.K. sofort durch Fernschreiben bei den für die Pz.Div. zuständigen Wehrkreise Ersatz an. Die W.Kdos setzen die Tranpporte ausgebildeter Ersatz-mannschaften umgehend (am Tage nach dem Eintreffen des Fernschreibens) zu den Pz.Div. in Marsch. 4.) Panzerfahrzeuge und Kraftfahrzeuge. a) Die Pz.Kpfw.I für den Komp.Führer und den 1. und 2. Zug sind den Pi.Btlnen mit OKH/Gen St d H Org.Abt. (I) Nr. 180/40 gK vom 21.2.40 bereits zugewiesen. b) Die Pz.Kpfw.II+ der Komp.Trupps und der 3.Züge müssen vorläufig aus den Pz.Regimentern gestellt werden, bis eine Zuweisung aus der Neufertigung erfolgen kann. c) Die Pz.Kpfw.IVb werden je nach Anfall aus der Neufertigung durch Chef H Rüst und BdE AHA Ag K zugeführt. d) Der Pz.Spähwagen des 4.Zuges ist vorläufig durch einen gl.m.Pkw. zu ersetzen. e) Die Zuweisung der gep.Mannsch.Trsp.Wg. für den 4.Zug ist mit OKH Gen St d H Org.Abt. (I) Nr. 194/40 g K befohlen. f) Die Pi.Btl.57,58,59,86 und 89 erhalten von den anderen Pi.Btl. bei der Abgabe des geschl. Zuges gem. Ziff. B 2.) c)sämtliche Kfz. dieses Zuges. g) Bei Lieferung von gep.Mannsch.Trsp.Wg. zum OKH Gen St d H Org.Abt. (I) Nr. 194/40 g Kdos vom 24.2.40 an je eine Schütz.Komp. der 2.,5.,6.,8. und 10. Pz.Div. erhalten je 12 freiwerdende Lkw: Pi.Btl. 57 von 6.Pz.Div. " 58 " 2. " 59 " 8. " 86 " 10. " 89 " 5. +) ausser Pz.Kpfw. der Fertigung Las. 100. Zuführung durch die Panz.Div. ohne weiteren Befehl unmittelbar nach Eintreffen der gep.Mannsch.Trsp.Wg. h)Ferner werden durch OKH Chef H Rüst und BdE AHA Ag K/Abt.M ohne Anforderung an Pi.Btl. 57,58,59, 86 und 89 zugewiesen: je 8 Kräder " 1 Lkw. mit gr.Feldküche (aus den gem.Gen St d H Org.Abt.(I)Nr.405/40 geh v.17.2.40 zur Verfg. gestellten Lkw. mit Feldküchen). i) Hier etwa notwendig werdender Austausch z.B. von l. und m.Lkw. ist innerhalb der Pz.Div. durchzuführen. 5.) Über Ausstattung mit Waffen. Munition und Gerät ergeht Sonderverfügung durch OKH Chef H Rüst und BdE AHA Fz In. Für die 5 neu aufzustellenden Pz.Pi.Komp. wird das für die Fahrzeuge eines Pi.Zuges nach K.St.N.716 zuständige Gerät durch Chef H Rüst und BdE AHA Fz Jn wie folgt zugewiesen: für 6.,7.,8. Pz.Div. an NZA Koblenz " 5. und 9. Pz.Div. an NZA Köln. 6.) Bekleidung und Ausrüstung. Für die Bekleidung und Ausrüstung der Pz.Pi.Komp.gelten neben den K.A.N. die Sonderbestimmungen in H.M. 40 S. 67 Nr. 166. Schwarze Bekleidung der Panzertruppe tragen nur die in den Panzerfahrzeugen befindlichen Kampfwagenbesatzungen einschl. der Wechselbesatzungen (ausgenommen Sd.Kfz. 250/251). Alle übrigen Angehörigen der Pz.Pi.Komp. sind entsprechend ihrer eigentlichen Verwendung ausserhalb der Panzerfahrzeuge mit feldgrauer Bekleidung und Stahlhelm auszustatten. Zu den neuzubildenden Pz.Pi.Komp. übertretende Unteroffiziere und Mannschaften sind hiernach von den abgebenden Einheiten mit der Feldgarnitur an Bekleidung und Ausrüstung auszustatten. An der Gesamtausstattung dann noch fehlende Stücke sind von den mit der Aufstellung bzw. Umbildung beauftragten Wirtschaftstruppenteilen a) im Operationsgebiet über die Pz.Division beim A.O.K. zwecks Zuweisung aus dem Armeebekleidungspark, b) im Bereich der Wehrkreise bei den örtlich zuständigen stellv. Gen.Kdo. (Wehrkreiskommandos) zur Verausgabung durch das für den Wehrkreisbereich eingeteilte Heeresbekleidungsamt anzufordern. zu Nr. 307 /40 g. Kdos. FzJn |
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Fernschreiben OKH GenStdH Org.Abt.(1.St.) Nr.1037/40 geh., 11.3.40 an H.Gr.A, Gruppe Kleist, Gen.Kdo.XVII.A.K., Gen.Kdo.XIX.A.K. 9.,27. und 46.Div. geben sofort je 1 Pz.Abw.Komp. der Pz.Abw.Abtgen.als Volleinheiten in ihrer derzeitigen Zusammensetzung an 1.,2. und 10.Pz.Div. ab, und zwar: Pz.Abw.Abt.52 der 46.Div. an Pz.Abw.Abt.38 der 2.Pz.Div. " " " 27 " 27. " " " " " 37 der 1.Pz.Div. " " " 9 " 9. " " Pz.Abw.Lehr-Abt.der 10.Pz.Div. Für die Abgabe kommen nur Kompen. in Frage, die mit -unleserlich- Protzkw.ausgestattet sind. Die umgehende Zuführung veranlasst H.Gr.A im Einvernehmen mit Gen.Kdo.XVII.A.K. Die abgegebenen Kompen. behalten ihre Feldpostnummern. Umbenennung wid gesondert befohlen. Neuaufstellung der abgegebenen Kompen.sind durch Fernschreiben an OKH zu melden. |
| Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 12.März 194o Der Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres Betr..: Aufstellung von Panzer-Pionier Kompanien Vorg.: OKH Ch H Rüst u.BdE AHA Ia(I) Nr.599/4o g.Kdos. vom 4.3.40 (nicht an Fz.Dienststellen ergangen) -1- Anlage 1.) Gem.Vorgang werden sofort aufgestellt: a) Je 1 Pz.Pi.Kp. bei den Pi.Btl. der 1., 2., 3., 4.und 10.Pz.Div, durch Umbilden der vorhandenen 3.Kompanien. b) Je 1 Pz.Pi.Kp. bei den Pi.Btl. der 5., 6., 7., 8.und 9.Pz.Div. durch Neuaufstellung. 2.) Ausstattung mit Waffen, Gerät und Munition hat zu erfolgen zu a) durch die Pi.Btl. im Op.Gebiet. Durch die Umbildung der 3.Pi.Kp. in Pz.Pi.Kp. freiwerdende Ausstattung an Waffen, Gerät und Munition ist von den Einheiten an das nächstgelegene H.Za. abzugeben. Fehlende Waffen, sowie Gerät und Munition sind getrennt nach Gerätklassen unter Angabe von Soll, Ist und Fehl und genauer Versandanschrift beim Chef H Rüst und BdE AHA/Fz In anzufordern, zu b) 1.) durch Fz.Kdo.XII für die Pz.Pi.Kp. der 6., 7., und 8.Pz.Div. Bereitstellung im H.N.Za. Koblenz. 2.) durch Fz.Kdo.VI für die Pz.Pi.Kp. der 5. und 9.Pz.Div. Bereitstellung im H.N.Za. Köln. Ausstattung zu b) nach dem in Anlage beigefügten Nachweis. Im einzelnen wird angeordnet: Infanteriegerät: Gewehre; Ausstattung mit Karabiner 98 k. Pistolen: Ausstattung mit Pistolen 08 bis zu 50% desnach anliegendem Nachweis zuständigen Solls. Für die restlichen 50% sind Karabiner 98 k zu verausgaben. Maschinenpistolen und Panzerbüchsen werden nur nach Maßgabe der Dringlichkeit durch Gen St d H zugewiesen und sind nicht zu verausgaben. Maschinengewehre und 2cm Kw.K. Gerät wird mit den Pz.Fahrzeugen zugewiesen. Soweit die Ausstattung der Pz.Fahrzeuge an Maschinengewehren und Kw.K.Gerät einer Ergänzung bedarf, ist das fehlende Gerät wie folgt anzufordern: Gerät für M.G.13 k beim H.Za.Magdeburg, Anforderung fernmündlich. Bestätigung durch Fernschreiben. Nachrichtengerät: Abgabe mit Ausnahme des Funkgeräts durch H.Za.Mainz und Unna. Das Pz.Funkgerät wird mit den Pz.Fahrzeugen zugewiesen. Etwa an der Ausstattung noch fehlendes Gerät ist bei Chef H Rüst u.BdE AHA/Fz In anzufordern. Abgabe von 2 Satz Fu. Gerät f.Torn.Fu.Trupp b (mot) je Einheit hat durch H.Za.(Nachr.) zu erfolgen. Versand unmittelbaran H.N.Za.Koblenz und Köln. Beobachtunga-u.Vermessungsgerät Abgabe durch H.Za. Spandau. Ausstattung je Einheit mit 2o D.F. 6x3o u. 13 Marschkompassen. Pioniergerät: Fehlendes ist durch Fernschreiben beim Chef H Rüst u.BdE AHA/Fz In anzufordern. Waffenmeistergerät (I) Kl.Waffenmeisterwerkzeugkasten für M.G. u. Handwaffen mit Inhalt bleiben Lücke. Sanitätsgerät: Anforderung beim zuständigen Wehrkreisarzt. Gasschutzgerät: Bereitstellung gem.Verfg. OKH (BdE) Az.83 a/d 6o/83 AHA/Fz Jn IVh Nr.31 391/39 vom 2o.11.39 Ziffer 1.). Fehlendes handelsübliches Gerät ist zu beschaffen. Munition: Bereitstellung durch Fz.Kdo. VI und XII. 3.) Für die notwendigen Versendungen wird beschleunigte Eilfracht angeordnet. Zuführung des Geräts vom H.Za.Mainz an H.N.Za.Koblenz und von H.Za.Unna an H.N.Za.Köln beschleunigt durch Lkw. 4.) Zum 20.3.40 ist Chef H Rüst u.BdE AHA/Fz In durch Fz.Kdo.VI und XII Vollzugsmeldung unter Vorlage eines Nachweises(getrennt nach Gerätklassen) über fehlendes Gerät vorzulegen. |
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