2.leichte Division
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Befehle April 1939
Fernschreiben OKH, Gen St d H, Nr.527/39 (Eingangsstempel 3.April 1939)
an Heeresgruppenkommando 3, Prag,
   Heeresgruppenkommando 1, Berlin,
      "      "      "    4, Leipzig
      "      "      "    5, Brünn
      "      "      "    6, Hannover
Gen.Kdo.VIII.A.K., Olmütz
Wehrkreiskdo.II, III, IV, VII, VIII, /IX, XIII
Gen.Kdo.XV.A.K. Jena

1,) Es sind in ihre Standorte abzubefördern, bzw. in Marsch zu setzen:
     Gen.Kdo.XIII u.XVI. mit Korpstruppen
     2/3 10.Div.
     1/3 46.Div.
       2.lei.Div.
       3.lei.Div.
       4.Pz.Div. diese über Prag
       Einzelteile der 4.Div.
       SS-Pi.Sturmbann Dresden
       SS-Nachr.Sturmbann Unna
2.) Friedensmässiges Unterstellungsverhältnis tritt mit Eintreffen der Verbände in den Standorten wieder in Kraft, soweit z.Zt. andere Unterstellung befohlen.
    Einsatzbereitschaft ist nach Eintreffen in den Standorten aufzuheben.
3.) Transportbefehle gehen den Kommandobehörden und Truppen durch die Transportdienststellen zu. Marschregelung gem.OKH 5.Abt. Gen St d H Nr.950/39 v.18.3.39.
4.) Als Grenze zwischen H.Gr.5 und 3 wird ab 2.4.39 mittags Verwaltungsgrenze zwischen Mähren und Böhmen bestimmt.
    SS-Standarte Deutschland in Iglau wird ab 2.4. mittags der H.Gr.5 unterstellt.
5.) Der bisherige Auftrag der H.Gr.3 bleibt unverändert.
6.) Gliederung der verbleibenden Kräfte ist zum 3.4.39 an GenStdH 1.Abt. zu melden.

 
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