Befehle April 1939 |
Fernschreiben OKH, Gen St d H, Nr.527/39 (Eingangsstempel 3.April 1939) an Heeresgruppenkommando 3, Prag, Heeresgruppenkommando 1, Berlin, " " " 4, Leipzig " " " 5, Brünn " " " 6, Hannover Gen.Kdo.VIII.A.K., Olmütz Wehrkreiskdo.II, III, IV, VII, VIII, /IX, XIII Gen.Kdo.XV.A.K. Jena 1,) Es sind in ihre Standorte abzubefördern, bzw. in Marsch zu setzen: Gen.Kdo.XIII u.XVI. mit Korpstruppen 2/3 10.Div. 1/3 46.Div. 2.lei.Div. 3.lei.Div. 4.Pz.Div. diese über Prag Einzelteile der 4.Div. SS-Pi.Sturmbann Dresden SS-Nachr.Sturmbann Unna 2.) Friedensmässiges Unterstellungsverhältnis tritt mit Eintreffen der Verbände in den Standorten wieder in Kraft, soweit z.Zt. andere Unterstellung befohlen. Einsatzbereitschaft ist nach Eintreffen in den Standorten aufzuheben. 3.) Transportbefehle gehen den Kommandobehörden und Truppen durch die Transportdienststellen zu. Marschregelung gem.OKH 5.Abt. Gen St d H Nr.950/39 v.18.3.39. 4.) Als Grenze zwischen H.Gr.5 und 3 wird ab 2.4.39 mittags Verwaltungsgrenze zwischen Mähren und Böhmen bestimmt. SS-Standarte Deutschland in Iglau wird ab 2.4. mittags der H.Gr.5 unterstellt. 5.) Der bisherige Auftrag der H.Gr.3 bleibt unverändert. 6.) Gliederung der verbleibenden Kräfte ist zum 3.4.39 an GenStdH 1.Abt. zu melden. |
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