Befehle Juli 1939 |
Transport-Kommandantur
Stettin
Stettin, den 16.Juli 1939 Abt.I7II Az.43 g.1/12 Nr.890/39 g.Kdos. Bezug: a) Heeres-Gruko.6 Abt.Ia/Ib, 39/40 A Nr.5529/39 g.Kdos. v.10.7.39. b) Gen.Kdo.II.A.K. Ia/Grz.Nr.3037/39 g.Kdos.v.13.7.39. Betr.: Ausladebahnhöfe für III.Rate Schanzarbeiten. Da in den o.a.Bezugsschreiben die Wünsche für die Ausladebahnhöfe der einzelnen Einheiten nicht übereinstimmen, andererseits wegen der Kürze der Zeit die Transportbearbeitung am 17.7.39 durchgeführt werden muss, wurden von der Tr.Kdtr.Stettin als Ausladebahnhöfe bestimmt: 1.) Kartenstelle (mot) 570 ) Gruppe geh.Feldpolizei 570 ) Jastrow 2.) Armeenachschubführer 581 Falkenburg 3.) Feldwerkstatt (mot) 584 Dramburg 4.) Armeeverpflegungsamt 580 Falkenburg 5.) Bäckereikompanie e (mot) 581 Falkenburg 6.) Krankentransportabteilung 581 Falkenburg 7.) Krankenkraftwagenzug 1.-3./582 Falkenburg 8.) Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./581 ) Pfd.Transport-Kol.(mot) 2./581 ) Märk.Friedland Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./582 ) 9.) Kdt.rückw.Armeegebiet 580 Dramburg 10.) Strassenbaubatl.580 Zippnow 11.) Strassenbaubatl.584 Dt.Krone 12.) Ortskommandantur II./585 Dramburg 13.) Ortskommandantur II./585 Falkenburg 14.) Feldkommandandantur 580 Dramburg 15.) Feldkommandandantur 581 Dt.Krone 16.) le.Strassenbaubatl.604 Gr.Born 17.) Pi.Batl.(mot) 34 Gr.Born Die im Bezugsschreiben a) aufgeführte Feldgend.Abt.(mot) 581 und die II./Kraftwagentransportregiment 602 wurden für die Bearbeitung und Transport auf der Eisenbahn nicht vorgesehen, da sie im Bezugsschreiben b) nicht aufgeführt sind und Transportanmeldungen hier nicht vorliegen. Soweit die am 17.7.39 in Hannover vorgesehene Rücksprache zwischen Heeres-Gruko.6 und Gen.Kdo.II.A.K. (Hptm.i.G.Toppe) eine dringend notwendige Abänderung dieser Ausladebahnhöfe ergibt, wird gebeten, diese Änderungen unter Angabe der lfden.Nr. und des gewünschten Ausladebahnhofes noch im Verlauf des 17.7.39 fernmündlich, zusätzlich durch Fernschreiben, an die Tr.Kdtr.Stettin durchzugeben, da sonst eine Berücksichtigung bei der Bearbeitung nicht mehr stattfinden kann. |
Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3173/39 g.Kdos. Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born. An Kommandantur des Truppenübungsplatzes Gr.Born, Gr.Born - Linde Kreis Neustettin Ab Nafang August 1939 sind auf dem Truppenübunsgplatz Gr.Born in der Anlage aufgeführten Verbände unterzubringen. Über die Dauer der Unterbringung eergeht später Befehl. Quartiermacherkommandos werden vorausgesandt. Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen. Üb.Verband W.K. Aufst.-Endzeit Bem. Kartenstelle (mot) 530 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. Gruppe geh.Feldpolizei 530 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. A.Nachr.Rgt.537 III 4.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. Kartenstelle 570 III 4.8. 18.00 Uhr 10.7.angeford. Gruppe geh.Feldpolizei 570 XI 4.8. 18.00 Uhr 10.7.angeford. le.Str.Bau Btl.604 III 3.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. A.Nachsch.Führ.581 VI 4.8. 20.00 Uhr Feldwerkstatt (mot) 584 VI 9.8. 20.00 Uhr A.Verpfl.Amt 580 VI 4.8. 20.00 Uhr Bäck.Kp.(E) 581 VI 9.8. 20.00 Uhr Kr.Tr.Abt.581 VI 10.8. 20.00 Uhr Kr.Kw.Zug 1-3/582 VI 10.8. 20.00 Uhr Pf.Tr.Kol.1 u.2/581 VI 9.8. 20.00 Uhr Kdt.rückw.Armeegebiet 580 VI 3.8. 20.00 Uhr Str.Bau.Batl.580 VI 3.8. 20.00 Uhr Str.Bau.Batl.584 VI 3.8. 20.00 Uhr Ortskdtur.(II) 585 VI 3.8. 20.00 Uhr Ortskdtur.(II) 586 VI 3.8. 20.00 Uhr Feldgend.Abt.(mot) 581 XI 3.8. 20.00 Uhr 10.7.angeford. II.Abt. Kw.Trsp.Rgt.602 Stab, Erk.-Zug, Kw.Werkst.Zug IX 1.8. 24.00 Uhr 3.,4.,5./602 X 1.8. 20.00 Uhr 10./602 IX 1.8. 24.00 Uhr Stab K.Nachsch.Führ.402 II 6.8. 20.00 Uhr kl.Kw.Kol.1 u.2./402 II 6.8. 20.00 Uhr gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./402 II 6.8. 20.00 Uhr Kw.Werkst.Zug 402 II 6.8. 20.00 Uhr |
Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 20.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Akte Ostgrenze. Nr.3224/39 g.Kdos. Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.39. Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze I. Bestimmungen für den Einsatz. ============================ 1.) Generalkommando II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5.-31.8.39 im Bereich Wehrkreis II eingesetzter Üb.Verbände: Üb.Verband Aufstellender Wehrkreis: Üb.Kartenstelle 570 XI Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570 XI Stab II./u.3., 4., 5. u.10.Kp.Kw.Trsp.Rgt.602 IX, X u.VI Üb.Armee Nachschubführer 581 VI Üb.Kdt.rückw.Armeegebiet 580 VI Üb.Feldgend.Abt.581 XI Üb.Feldkdtur.580 VI Üb.Feldkdtur.581 VI Üb.Ortskdtur.II 585 VI Üb.Ortskdtur.II 586 VI Üb.Str.Bau Batl.580 VI Üb.Str.Bau Batl.584 VI Üb.Feldwerkstatt (mot) 584 VI Üb.Armee Verpfl.Amt 580 VI Üb.Bäck.Kp.(E) 581 VI Üb.Kr.Trsp.Abt.581 VI Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582 VI Üb.Pf.Tr.Kol.1/581 VI Üb.Pf.Tr.Kol.2/581 VI Üb.Pf.Tr.Kol.1/582 VI 2.) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunftsräumen werden bis auf weiteres unterstellt: a) dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar: Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602 b) dem Kdr.d.Pioniere II: Üb.Str.Baubatl.580 Üb.Str.Baubatl.584 c) dem Üb.Kdt.des rückw.Armeegebietes 580: Üb.Kartenstelle 570 Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570 Üb.Feldgend.Abt.581 Üb.Feldkdtur.580 Üb.Feldkdtur.581 Üb.Ortskdtur.II 585 Üb.Ortskdtur.II 586 d) dem Üb.Armeenachschubführer 581: Üb.Armee Verpfl.Amt 580 Üb.Bäck.Kp.(E) 581 Üb.Kr.Trsp.Abt.581 Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582 Üb.Pf.Tr.Kol.1/581 Üb.Pf.Tr.Kol.2/581 Üb.Pf.Tr.Kol.1/582 Üb.Feldwerkstatt 584 3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben in der Nähe ihrer Unterkunftsräume. Richtlinien für die Durchführung der Übungen ergehen durch die aufstellenden Generalkommandos. Mit der Überwachung der Ausbildung ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden. 4.) Die Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von den aufstellenden Generalkommandos gegebenen Richtlinien regeln Üb.Kdt.des Rückw.Armeegebiets 580 und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 für die ihnen unterstellten Üb.Verbände. Als Übungsraum steht der Raum westl.der Linie Dt.Krone - Bärwalde und südl.der Linie Bärwalde - Labes zur Verfügung. Die Unterverteilung im einzelnen regeln Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 im unmittelbaren Einvernehmen. Für die Sonderaufgaben der b.Str.Bau Batl.580 u.584 ergehen nähere Anweisungen durch Kdr.d.Pioniere II. Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 erhält weitere Befehle durch das Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar. 5.) a) Das Gen.Kdo. behält sich den Einsatz von Tellen der Üb.Verbände zum Erntehilfe vor. Der Einsatz zur Erntehilfe muß so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.Verbände innerhalb 24 Stunden gewährleistet ist. b) Außerdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Errichtung von Lagern (Mun., Verpfl. usw. notwendig werden. II. Unterbringung. ============= 6.) Unterbringung der einzelnen Üb.Verbände s.Anlage. 7.) Die Unterkünfte sind im grossen dem Reg.Präsidenten Schneidemühl angemeldet. Die aufstellenden Generalkommandos werden gebeten, durch die kalenderführenden Dienststellen der betr. Üb.Verbände die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den Landräten und Gemeinden zu veranlassen. 8.) Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung der aufstellenden Generalkommandos so rechtzeitig zu entsenden, daß sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der Üb.Verbände sorgfältig treffen können. III. An- und Abmärsche: 9.) Für die auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbände wird folgende Regelung getroffen: a) Üb.Feldgend.Abt.581: R.A.B. über Berlin bis Stettin (ostw.der Oder), Reichsstrasse 104 bis Stargard, Reichsstrasse 158 bis Dramburg. Gen.Kdo.XI.A.K. wird gebeten, Einzelheiten der Durchführung zu bestimmen. b) Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602: Versammlung im Raum Pasewalk - Neubrandenburg - Prenzlau. Weitermarsch über Stettin, Reichsstrasse 104 bei Stargard, Reichsstrasse 158. Gen.Kdo.IX.A.K. wird gebeten, die Marschbewegungen zum Versammlungsraum und in die Unterkunftsräume der Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 (auch für die von Wehrkreis VI und X aufzustellenden Teile) im einzelnen zu regeln. 10.) Gen.Kdo.IX. und XI.werden um MItteilung bos 28.7.1939 gebeten, über Marschwege (im einzelnen), Zeitpunkt der Durchführung der Märsche, beabsichtigte Rast- und Unterkunftsräume, soweit Wehrkreis II hiervon betroffen wird. 11.) Zum Auffüllen von Betriebsstoff werden angewiesen: a) Üb.Feldgend.Abt.581 auf das Marschtanklager Stettin (Wendorf), Verwalter II./A.R.2, bei deren Abwesenheit Kdtur.Stettin). b) Üb.II./Kw.Tr.Rgt.602 auf Betriebstoffvorräte des Wehrkreiskommandos II, deren Bereitstellung in Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg beabsichtigt ist. Gen.Kdo.II. und XI.A.K. werden bis 28.7.1939 um Angabe gebeten, über voraussichtlich benötigte Mengen und Zeitpunkt der Abholung (IX.A.K. ausserdem gewünschte Unterverteilung auf Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg). 12.) Für die auf Eisenbahntransport angewiesenen Üb.Verbände veranlassen die aufstellenden Gen.Kdos.das Erforderliche. 13.) Kdr.Pi.II, Üb.Kdt.der rückw.Armeegebiets und Üb.Armee Nachsch.Führer melden das Eintreffen der gem.Abschnitt I Ziff.2 unterstellten Üb.Verbände an das Gen.Kdo.II.A.K. Führer Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 meldet Eintreffen dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar. 14.) Befehl für den Abtransport und Abmarsch folgen. IV. Nachrichtenverbindungen. ======================= 15.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo.II.A.K. wird die Einhaltung überwachen. 16.) Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen. Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden. Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, je eine Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Falkenburg, sowie Kdt.des rückw.Armee Gebiet - Daramburg schalten zu lassen. Befehl hierüber folgt. V. Tarnung und Abwehr. ================== 17.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.Feldkommandantur 580). 18.) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen; dagegen sind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H. 787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen. Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen werden die aufstellenden Gen.Kdos. gebeten, die entspr.Anordnungen gem.Verfg.O.K.H. AHA/2000/39 g.Kdos. Ia M vom 28.6.1939 zu geben. Aufschriften an Transportzügen die auf den Truppenteil un seine Herkunft schlissen lassen, sind verboten. 19.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939) beigefügt. VI. Versorgung. ========== 20.)Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet. Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforderlich - - Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände. Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen. 21.) Verwaltungswesen: a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II. b) Die in vorst.Ziffer 1 aufgeführten Üb.Verbände werden auf die Üb.Verpfl.Stelle Gr.Sabin (12km südostw.Falkenburg) angewiesen mit Ausnahme vom Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602, Üb.Str.Baubatl.580, Üb.Kartenstelle 570 und Üb.Gruppe geh.Feldpol.570 die auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) verwiesen werden. Für Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 bleibt spätere anderweitige Regelung vorbehalten. Einrichtung und Besetzung mit Personal der Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Sabin und Lager Westfalenhof veranlasst W.V.II. c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 und Üb.Armee Nachsch.Fhr.581 für die ihnen unterstellten Verbände die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.H. vor. d) Die Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein an der Truppenverpflegung der betr.Üb.Pl. Kdtur. teil, in den Ortschaften ausserhalb der Tr.Üb.Pl. werden sie bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen. e) Zur notwendigen Entlastung der W.V.II von der Gestellung von Personal für die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen durch das Üb.Verpfl.Amt 580 nach seinem Eintreffen anzuordnen. 22.) Sanitätsdienst. b) Abschub von Kranken und Verletzten kann in die Heereslazarette Gr.Born und Belgard erfolgen. Erforderliche Transportmittel hierzu sind auf Anfordern beim Üb.Armee Nach.Führer 581 von der Üb.Kr.Trsp.Abt.581 bezw. von den Üb.Kr.Kw.Zügen 1-3/582 zu stellen. d) Fälle von ansteckenden Krankheiten im Einsatzgebiet sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden. Auftretende Fälle werden Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Nsch.Fhr.580 vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgetilt. Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt. 23.) Kraftfahrwesen. A. Betriebsstoffe. a) Die Versorgung der Üb.Verbände mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der W.Kdo.II zugeilten Betriebsstoffirma (Otto-Kraftstoff 50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-OSsag) zu erfolgen. (Ausnahme 4.u.5./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602) In einzelnen Tagen wird Zuführung des Betriebsstoffes in die Unterkunftsräume der Üb.Verbände durch das Gen.Kdo.II.A.K. erfolgen. Einzelheiten werden später befohlen. b) Versorgung der 4.u.5./Kw.Trsp.Rgt.602 mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Tr.Pb.Pl.Hammerstein bei der W.K.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffirma (Otto- und Dieselkraftstoff bei D.A.P.G.) zu erfolgen. c) Zum Freitag jede Woche ist von der Kdtur.Gr.Born und Hammerstein dem W.Kdo. zu melden, welche Mengen von Betriebsstoffen (getrennt nach Otto- und Diese- krafstoff) entnommen wurden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939. d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern, zusätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt. B. Instandsetzungen und Bereifung. a) Instandsetzungsarbeiten sind unter Einsatz der Üb.Feldwerkstatt 584, die auch durch das Gen.Kdo.II.A.K. zu Instandsetzungsarbeiten für weitere Verbände herangezogen werden wird, durchzuführen. Von den Teilen der Üb.Verbände, die auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein untergebracht sind, sind die Werkstätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur.auszunutzen. b) Hinsichtlich der Bereifung werden die Üb.Verbände auf die Heereszeugämter ihrer aufstellenden Wehrkreiskommandos angewiesen. 24.) Bewachung scharfer Munition und Gerät. Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batle.) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden. Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich. VII. Verkehrsregelung. ================ 25.) Die Regelung des Ordnungsdienstes (einschl.Verkehrsregelung) in den Unterbringungsräumen, den Üb.Verpfl.Ausg.Stellen (ohne Gr.Born und Westfalenhof), in Dt.Krone und Jastrow wird Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 übertragen. On und inwieweit die unterstellten Üb.Ordnungsdienste zu weiteren Aufgaben der Verkehrsregelung noch herangezogen worden, wird von Fall zu Fall bestimmt. VIII. Postverkehr. =========== 26.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. IX. Gerichstsbarkeit. ================ 27.) Über Gerichtsbarkeit erfolgt Befehl. Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/IaGrz.Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.1939 Unterbringungsübersicht. Üb.Verband Aufstellender Wehrkreis Ort Üb.Kartenstelle 570 XI Jastrow Üb.Gr.geh.Feldpolizei 570 XI Jastrow Üb.Stab II./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) Üb.3./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Briesenitz u.Zamborst Üb.4./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Hammerstein Üb.5./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Hammerstein Üb.10./Kw.Trsp.Rgt.602 IX,X u.VI. Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) Üb.Armee Nachsch.Führer 581 VI. Falkenburg Üb.Kdt.d.rückw.Armee Gebiets 581 VI. Dramburg Üb.Feldgend.Abt.581 XI. Dramburg Üb.Feldkdtr.580 VI. Dramburg Üb.Feldkdtr.581 VI. Dt.Krone Üb.Ortskdtr.II 585 VI. Dramburg Üb.Ortskdtr.II 586 VI. Falkenburg Üb.Str.Baubatl.580 VI. Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof) Üb.Str.Baubatl.584 VI. Stab: Kessburg 1. : Neugolz 2. : Kessburg, Eckartsberge 3. : Klausdorf 4. und Ger.St.: Lüben Üb.Feldwerkstatt 584 VI. Dramburg Üb.Armee Verpfl.Amt 580 VI. Falkenurg Üb.Bäck.Kp.(E) 581 VI. Falkenburg Üb.Kw.Trsp.Abt.581 VI. Stab: Falkenburg 1. : Grünberg u.Birkenholz 2. : Stöven 3. : Wutzig Üb.Kr.Kw.Züge 1-3/582 VI. Friedrichshof Üb.Pf.Trsp.Kol.1/581 VI. Virchow Üb.Pf.Trsp.Kol.2/581 VI. Kl.Sabin Üb.Pf.Trsp.Kol.1/582 VI. Gr.Sabin |
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