Bäckereikompanie (E) 581
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Befehle Juli 1939
Transport-Kommandantur Stettin                                                                                                    Stettin, den 16.Juli 1939
Abt.I7II Az.43 g.1/12
  Nr.890/39 g.Kdos.


Bezug: a) Heeres-Gruko.6 Abt.Ia/Ib, 39/40 A Nr.5529/39 g.Kdos. v.10.7.39.
       b) Gen.Kdo.II.A.K. Ia/Grz.Nr.3037/39 g.Kdos.v.13.7.39.
Betr.: Ausladebahnhöfe für III.Rate Schanzarbeiten.

   Da in den o.a.Bezugsschreiben die Wünsche für die Ausladebahnhöfe der einzelnen Einheiten nicht übereinstimmen, andererseits wegen der Kürze der Zeit die
Transportbearbeitung am 17.7.39 durchgeführt werden muss, wurden von der Tr.Kdtr.Stettin als Ausladebahnhöfe bestimmt:

1.) Kartenstelle (mot) 570                 )
    Gruppe geh.Feldpolizei 570             )  Jastrow
2.) Armeenachschubführer 581                  Falkenburg
3.) Feldwerkstatt (mot) 584                   Dramburg
4.) Armeeverpflegungsamt 580                  Falkenburg
5.) Bäckereikompanie e (mot) 581              Falkenburg
6.) Krankentransportabteilung 581             Falkenburg
7.) Krankenkraftwagenzug 1.-3./582            Falkenburg
8.) Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./581         )
    Pfd.Transport-Kol.(mot) 2./581         )  Märk.Friedland
    Pfd.Transport-Kol.(mot) 1./582         )
9.) Kdt.rückw.Armeegebiet 580                 Dramburg
10.) Strassenbaubatl.580                      Zippnow
11.) Strassenbaubatl.584                      Dt.Krone
12.) Ortskommandantur II./585                 Dramburg
13.) Ortskommandantur II./585                 Falkenburg
14.) Feldkommandandantur 580                  Dramburg
15.) Feldkommandandantur 581                  Dt.Krone
16.) le.Strassenbaubatl.604                   Gr.Born
17.) Pi.Batl.(mot) 34                         Gr.Born

Die im Bezugsschreiben a) aufgeführte Feldgend.Abt.(mot) 581 und die II./Kraftwagentransportregiment 602 wurden für die Bearbeitung und Transport auf der Eisenbahn
nicht vorgesehen, da sie im Bezugsschreiben b) nicht aufgeführt sind und Transportanmeldungen hier nicht vorliegen.
Soweit die am 17.7.39 in Hannover vorgesehene Rücksprache zwischen Heeres-Gruko.6 und Gen.Kdo.II.A.K. (Hptm.i.G.Toppe) eine dringend notwendige Abänderung dieser
Ausladebahnhöfe ergibt, wird gebeten, diese Änderungen unter Angabe der lfden.Nr. und des gewünschten Ausladebahnhofes noch im Verlauf des 17.7.39 fernmündlich,
zusätzlich durch Fernschreiben, an die Tr.Kdtr.Stettin durchzugeben, da sonst eine Berücksichtigung bei der Bearbeitung nicht mehr stattfinden kann.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 20.Juli 1939
  (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Nr.3173/39 g.Kdos.

Betr.: Unterbringung auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born.

An

Kommandantur des Truppenübungsplatzes Gr.Born,
Gr.Born - Linde
Kreis Neustettin

Ab Nafang August 1939 sind auf dem Truppenübunsgplatz Gr.Born in der Anlage aufgeführten Verbände unterzubringen. Über die Dauer der Unterbringung eergeht später
Befehl.
Quartiermacherkommandos werden vorausgesandt.
Eine Kennzeichnung und Beschriftung der vorgesehenen Unterkünfte hat erst am Tage vor Eintreffen der betr.Üb.Verbände zu erfolgen.

   Üb.Verband                            W.K.         Aufst.-Endzeit              Bem.        
Kartenstelle (mot) 530                   III          4.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
Gruppe geh.Feldpolizei 530               III          4.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
A.Nachr.Rgt.537                          III          4.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
Kartenstelle 570                         III          4.8. 18.00 Uhr          10.7.angeford.
Gruppe geh.Feldpolizei 570                XI          4.8. 18.00 Uhr          10.7.angeford.
le.Str.Bau Btl.604                       III          3.8. 20.00 Uhr          10.7.angeford.
A.Nachsch.Führ.581                        VI          4.8. 20.00 Uhr
Feldwerkstatt (mot) 584                   VI          9.8. 20.00 Uhr
A.Verpfl.Amt 580                          VI          4.8. 20.00 Uhr
Bäck.Kp.(E) 581                           VI          9.8. 20.00 Uhr
Kr.Tr.Abt.581                             VI         10.8. 20.00 Uhr
Kr.Kw.Zug 1-3/582                         VI         10.8. 20.00 Uhr
Pf.Tr.Kol.1 u.2/581                       VI          9.8. 20.00 Uhr
Kdt.rückw.Armeegebiet 580                 VI          3.8. 20.00 Uhr
Str.Bau.Batl.580                          VI          3.8. 20.00 Uhr
Str.Bau.Batl.584                          VI          3.8. 20.00 Uhr
Ortskdtur.(II) 585                        VI          3.8. 20.00 Uhr
Ortskdtur.(II) 586                        VI          3.8. 20.00 Uhr
Feldgend.Abt.(mot) 581                    XI          3.8. 20.00 Uhr           10.7.angeford.
II.Abt. Kw.Trsp.Rgt.602
Stab, Erk.-Zug, Kw.Werkst.Zug             IX          1.8. 24.00 Uhr
3.,4.,5./602                               X          1.8. 20.00 Uhr
10./602                                   IX          1.8. 24.00 Uhr
Stab K.Nachsch.Führ.402                   II          6.8. 20.00 Uhr
kl.Kw.Kol.1 u.2./402                      II          6.8. 20.00 Uhr
gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./402                II          6.8. 20.00 Uhr
Kw.Werkst.Zug 402                         II          6.8. 20.00 Uhr
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                Stettin, den 20.Juli 1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz/Id Akte Ostgrenze.
    Nr.3224/39 g.Kdos.

Bezug: H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.39.
Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze

I. Bestimmungen für den Einsatz.
   ============================

1.) Generalkommando II.A.K. leitet den Einsatz nachstehender vom 5.-31.8.39 im Bereich Wehrkreis II eingesetzter Üb.Verbände:

    Üb.Verband                                          Aufstellender Wehrkreis:
    Üb.Kartenstelle 570                                     XI
    Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570                           XI
    Stab II./u.3., 4., 5. u.10.Kp.Kw.Trsp.Rgt.602           IX, X u.VI
    Üb.Armee Nachschubführer 581                            VI
    Üb.Kdt.rückw.Armeegebiet 580                            VI
    Üb.Feldgend.Abt.581                                     XI
    Üb.Feldkdtur.580                                        VI
    Üb.Feldkdtur.581                                        VI
    Üb.Ortskdtur.II 585                                     VI
    Üb.Ortskdtur.II 586                                     VI 
    Üb.Str.Bau Batl.580                                     VI
    Üb.Str.Bau Batl.584                                     VI
    Üb.Feldwerkstatt (mot) 584                              VI
    Üb.Armee Verpfl.Amt 580                                 VI
    Üb.Bäck.Kp.(E) 581                                      VI
    Üb.Kr.Trsp.Abt.581                                      VI
    Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582                                    VI
    Üb.Pf.Tr.Kol.1/581                                      VI
    Üb.Pf.Tr.Kol.2/581                                      VI
    Üb.Pf.Tr.Kol.1/582                                      VI

2.) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterkunftsräumen werden bis auf weiteres unterstellt:
     a) dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar:
            Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602
     b) dem Kdr.d.Pioniere II:
           Üb.Str.Baubatl.580
           Üb.Str.Baubatl.584
     c) dem Üb.Kdt.des rückw.Armeegebietes 580:
           Üb.Kartenstelle 570
           Üb.Gruppe geh.Feldpolizei 570
           Üb.Feldgend.Abt.581                                    
           Üb.Feldkdtur.580                                       
           Üb.Feldkdtur.581                                       
           Üb.Ortskdtur.II 585                                    
           Üb.Ortskdtur.II 586
     d) dem Üb.Armeenachschubführer 581:
           Üb.Armee Verpfl.Amt 580                                
           Üb.Bäck.Kp.(E) 581                                     
           Üb.Kr.Trsp.Abt.581                                     
           Üb.Kr.Kw.Zug 1-3/582                                   
           Üb.Pf.Tr.Kol.1/581                                     
           Üb.Pf.Tr.Kol.2/581                                     
           Üb.Pf.Tr.Kol.1/582    
           Üb.Feldwerkstatt 584             

3.) Zu Schanzarbeiten werden die Üb.Verbände nicht eingesetzt. Sie üben in der Nähe ihrer Unterkunftsräume. Richtlinien für die Durchführung der Übungen
    ergehen durch die aufstellenden Generalkommandos. Mit der Überwachung der Ausbildung ist Gen.Kdo.II.A.K. beauftragt worden.
4.) Die Durchführung der Übungen im einzelnen auf Grund der von den aufstellenden Generalkommandos gegebenen Richtlinien regeln Üb.Kdt.des Rückw.Armeegebiets 580
    und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 für die ihnen unterstellten Üb.Verbände.
    Als Übungsraum steht der Raum westl.der Linie Dt.Krone - Bärwalde und südl.der Linie Bärwalde - Labes zur Verfügung.
    Die Unterverteilung im einzelnen regeln Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Armee Nachsch.Führer 581 im unmittelbaren Einvernehmen.
    Für die Sonderaufgaben der b.Str.Bau Batl.580 u.584 ergehen nähere Anweisungen durch Kdr.d.Pioniere II. Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 erhält weitere Befehle durch
    das Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar.
5.) a) Das Gen.Kdo. behält sich den Einsatz von Tellen der Üb.Verbände zum Erntehilfe vor.
       Der Einsatz zur Erntehilfe muß so erfolgen, dass die Einsatzbereitschaft der beteiligten Üb.Verbände innerhalb 24 Stunden gewährleistet ist.
    b) Außerdem kann infolge Mangel an Arbeitskräften für einzelne Teile Einsatz zur Errichtung von Lagern (Mun., Verpfl. usw. notwendig werden.

II. Unterbringung.
    =============
6.) Unterbringung der einzelnen Üb.Verbände s.Anlage.
7.) Die Unterkünfte sind im grossen dem Reg.Präsidenten Schneidemühl angemeldet.
    Die aufstellenden Generalkommandos werden gebeten, durch die kalenderführenden Dienststellen der betr. Üb.Verbände die Anmeldung der Unterkünfte im einzelnen bei den
    Landräten und Gemeinden zu veranlassen.
8.) Quartiermacherkommandos sind nach Anordnung der aufstellenden Generalkommandos so rechtzeitig zu entsenden, daß sie die Vorbereitungen für die Unterbringung der
    Üb.Verbände sorgfältig treffen können.

III. An- und Abmärsche:

9.) Für die auf Landmarsch verwiesenen Üb.Verbände wird folgende Regelung getroffen:
     a) Üb.Feldgend.Abt.581:
           R.A.B. über Berlin bis Stettin (ostw.der Oder), Reichsstrasse 104 bis Stargard, Reichsstrasse 158 bis Dramburg. Gen.Kdo.XI.A.K. wird gebeten, Einzelheiten
        der Durchführung zu bestimmen.
     b) Üb.II./Kw.Trsp.Regt.602:
           Versammlung im Raum Pasewalk - Neubrandenburg - Prenzlau. Weitermarsch über Stettin, Reichsstrasse 104 bei Stargard, Reichsstrasse 158.
        Gen.Kdo.IX.A.K. wird gebeten, die Marschbewegungen zum Versammlungsraum und in die Unterkunftsräume der Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 (auch für die von Wehrkreis VI
        und X aufzustellenden Teile) im einzelnen zu regeln.
10.) Gen.Kdo.IX. und XI.werden um MItteilung bos 28.7.1939 gebeten, über Marschwege (im einzelnen), Zeitpunkt der Durchführung der Märsche, beabsichtigte Rast-
     und Unterkunftsräume, soweit Wehrkreis II hiervon betroffen wird.
11.) Zum Auffüllen von Betriebsstoff werden angewiesen:
      a) Üb.Feldgend.Abt.581 auf das Marschtanklager Stettin (Wendorf), Verwalter II./A.R.2, bei deren Abwesenheit Kdtur.Stettin).
      b) Üb.II./Kw.Tr.Rgt.602 auf Betriebstoffvorräte des Wehrkreiskommandos II, deren Bereitstellung in Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg beabsichtigt ist.
     Gen.Kdo.II. und XI.A.K. werden bis 28.7.1939 um Angabe gebeten, über voraussichtlich benötigte Mengen und Zeitpunkt der Abholung (IX.A.K. ausserdem
     gewünschte Unterverteilung auf Pasewalk, Prenzlau und Neubrandenburg).
12.) Für die auf Eisenbahntransport angewiesenen Üb.Verbände veranlassen die aufstellenden Gen.Kdos.das Erforderliche.
13.) Kdr.Pi.II, Üb.Kdt.der rückw.Armeegebiets und Üb.Armee Nachsch.Führer melden das Eintreffen der gem.Abschnitt I Ziff.2 unterstellten Üb.Verbände an das
     Gen.Kdo.II.A.K. Führer Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 meldet Eintreffen dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar.
14.) Befehl für den Abtransport und Abmarsch folgen.

IV. Nachrichtenverbindungen.
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15.) Sämtliche Üb.Verbände haben vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr unbedingte Funkstille zu halten. Das Gen.Kdo.II.A.K. wird die Einhaltung
     überwachen.
16.) Die Üb.Verbände sind während des Einsatzes auf Draht und Meldeweg anderer Art angewiesen.
     Die Benutzung des Postnetzes ist gebührenpflichtig. Die Führung von Sr.Gesprächen ist vom O.K.H. zunächst nicht zugestanden.
     Gen.Kdo.II.A.K. beabsichtigt, je eine Postleitung Verbindung zwischen Gen.Kdo. - Gr.Born - und Stab Armee Nachr.Regt.537 - Falkenburg, sowie Kdt.des
     rückw.Armee Gebiet - Daramburg schalten zu lassen.
     Befehl hierüber folgt.

V. Tarnung und Abwehr.
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17.) Die Üb.Verbände führen in der Öffentlichkeit wie im Dienstverkehr, auch wenn dieser nicht die Öffentlichkeit berührt, grundsätzlich vor der
     Truppenbezeichnung den Zusatz "Üb". (z.B.Üb.Feldkommandantur 580).
18.) Alle Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen sind vom Verlassen der Aufstellungsorte bis zur Rückkehr nach H.Dv.g 151 Anlage 53a zu tarnen; dagegen
     sind an allen Fahrzeugen die taktischen Kennzeichen nach Verfg.O.K.H. 787/39 g.Kdos. AHA/In 6 vom 28.6.1939 zu führen.
     Bezüglich Tarnung der Kfz.Erkennungszeichen werden die aufstellenden Gen.Kdos. gebeten, die entspr.Anordnungen gem.Verfg.O.K.H. AHA/2000/39 g.Kdos.
     Ia M vom 28.6.1939 zu geben.
     Aufschriften an Transportzügen die auf den Truppenteil un seine Herkunft schlissen lassen, sind verboten.
19.) Für die Abwehr des ausländischen Nachrichtendienstes ist anliegend ein Merkblatt der Abwehrstelle im Wehrkreis II (590/39 III H geh.vom 11.7.1939)
     beigefügt.

VI. Versorgung.
    ==========

20.)Die friedensmässige Versorgung der Üb.Verbände während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet.
     Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforderlich - - Einrichtungen des W.K.Kdos.II zur Verfügung gestellt.
     Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Üb.Verbände. Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem
     Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen.
21.) Verwaltungswesen:
      a) Mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in den Unterbringungsräumen werden die Üb.Verbände auf Magazinverpflegung angewiesen.
         Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst W.V.II.
      b) Die in vorst.Ziffer 1 aufgeführten Üb.Verbände werden auf die Üb.Verpfl.Stelle Gr.Sabin (12km südostw.Falkenburg) angewiesen mit Ausnahme vom
         Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602, Üb.Str.Baubatl.580, Üb.Kartenstelle 570 und Üb.Gruppe geh.Feldpol.570 die auf Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born
         (Lager Westfalenhof) verwiesen werden.
         Für Üb.II./Kw.Trsp.Rgt.602 bleibt spätere anderweitige Regelung vorbehalten. Einrichtung und Besetzung mit Personal der Üb.Verpfl.Ausg.Stelle Gr.Sabin und
         Lager Westfalenhof veranlasst W.V.II.
      c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 und Üb.Armee Nachsch.Fhr.581 für die ihnen unterstellten Verbände
         die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche  Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern.
         Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln behält sich das Gen.Kdo.II.A.H. vor.
      d) Die Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein an der Truppenverpflegung der betr.Üb.Pl.
         Kdtur. teil, in den Ortschaften ausserhalb der Tr.Üb.Pl. werden sie bis zum Eintreffen ihrer Üb.Verbände auf Quartierverpflegung angewiesen.
      e) Zur notwendigen Entlastung der W.V.II von der Gestellung von Personal für die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen durch das Üb.Verpfl.Amt 580 nach seinem Eintreffen
         anzuordnen.

22.) Sanitätsdienst.
     a)      Die erste ärztliche Versorgung erfolgt durch die Truppenärzte.
     b)     
Abschub von Kranken und Verletzten kann in die Heereslazarette Gr.Born und Belgard erfolgen.
         Erforderliche Transportmittel hierzu sind auf Anfordern beim Üb.Armee Nach.Führer 581 von der Üb.Kr.Trsp.Abt.581 bezw. von den Üb.Kr.Kw.Zügen 1-3/582 zu stellen.
    
c)      Die Zivilkrankenhäuser Dramburg und Falkenburg, sind nur in dringenden Fällen (Unglücksfälle, Nichttransportfähige) in Anspruch zu nehmen.
     d)     
Fälle von ansteckenden Krankheiten im Einsatzgebiet sind bis 10.7.1939 nicht bekannt geworden.
         Auftretende Fälle werden Üb.Kdt.rückw.Armee Gebiet 580 und Üb.Nsch.Fhr.580 vom Gen.Kdo.II.A.K. laufend mitgetilt.
         Für etwaige Masseninfektionserkrankungen werden auf dem Tr.Üb.Pl.Hammerstein vorsroglich Baracken bereitgestellt.
23.) Kraftfahrwesen.
     A. Betriebsstoffe.
        a) Die Versorgung der Üb.Verbände mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der W.Kdo.II zugeilten Betriebsstoffirma (Otto-Kraftstoff
           50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-OSsag) zu erfolgen. (Ausnahme 4.u.5./Üb.Kw.Trsp.Rgt.602) In einzelnen Tagen wird Zuführung
           des Betriebsstoffes in die Unterkunftsräume der Üb.Verbände durch das Gen.Kdo.II.A.K. erfolgen. Einzelheiten werden später befohlen.
        b) Versorgung der 4.u.5./Kw.Trsp.Rgt.602 mit Betriebsstoffen gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Tr.Pb.Pl.Hammerstein bei der W.K.Kdo.II zugeteilten
           Betriebsstoffirma (Otto- und Dieselkraftstoff bei D.A.P.G.) zu erfolgen.
        c) Zum Freitag jede Woche ist von der Kdtur.Gr.Born und Hammerstein dem W.Kdo. zu melden, welche Mengen von Betriebsstoffen (getrennt nach Otto- und Diese-
           krafstoff) entnommen wurden, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. Erstmalig zum 11.8.1939.
        d) Sollte eine andere als die vom W.K.Kdo.II zugeteilte Betriebsstofffirma zur Lieferung herangezogen werden müssen, so ist dieses dem W.Kdo. zur gleichen
           Frist zu melden. Damit die vom W.Kdo. getroffenen Mob.Vorarbeiten nicht gefährdet werden, ist die Entnahme von Betriebsstoff aus den O-Lagern,
           zusätzl.O-Lagern, Zapfsäulen und Tanklagern verboten. Ein Verzeichnis dieser Läger folgt.
     B. Instandsetzungen und Bereifung.
        a) Instandsetzungsarbeiten sind unter Einsatz der Üb.Feldwerkstatt 584, die auch durch das Gen.Kdo.II.A.K. zu Instandsetzungsarbeiten für weitere Verbände
           herangezogen werden wird, durchzuführen. Von den Teilen der Üb.Verbände, die auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein untergebracht sind, sind die
           Werkstätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur.auszunutzen.
        b) Hinsichtlich der Bereifung werden die Üb.Verbände auf die Heereszeugämter ihrer aufstellenden Wehrkreiskommandos angewiesen.
24.) Bewachung scharfer Munition und Gerät.
     Bei der Durchführung von Übungen und Arbeiten (Üb.le.Str.Bau Batle.) nicht benötigtes Gerät und scharfe Munition kann in den Unterkünften niedergelegt werden.
     Für geschützte Lagerung und ausreichende Bewachung sind die Üb.Verbände verantwortlich.
     Auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born und Hammerstein ist hierzu mit den betr.Tr.Üb.Pl.Kdturen. in Verbindung treten.

VII. Verkehrsregelung.
      ================
25.) Die Regelung des Ordnungsdienstes (einschl.Verkehrsregelung) in den Unterbringungsräumen, den Üb.Verpfl.Ausg.Stellen (ohne Gr.Born und Westfalenhof), in Dt.Krone
     und Jastrow wird Üb.Kdt.des rückw.Armeegebiets 580 übertragen.
     On und inwieweit die unterstellten Üb.Ordnungsdienste zu weiteren Aufgaben der Verkehrsregelung noch herangezogen worden, wird von Fall zu Fall bestimmt.
VIII. Postverkehr.
      ===========
26.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen.

IX. Gerichstsbarkeit.
    ================
27.) Über Gerichtsbarkeit erfolgt Befehl.

Anlage zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia/IaGrz.Nr.3224/39 g.Kdos. vom 20.7.1939

Unterbringungsübersicht.

Üb.Verband                        Aufstellender Wehrkreis                 Ort
Üb.Kartenstelle 570                       XI                           Jastrow
Üb.Gr.geh.Feldpolizei 570                 XI                           Jastrow
Üb.Stab II./Kw.Trsp.Rgt.602               IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof)
Üb.3./Kw.Trsp.Rgt.602                     IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Briesenitz u.Zamborst
Üb.4./Kw.Trsp.Rgt.602                     IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Hammerstein
Üb.5./Kw.Trsp.Rgt.602                     IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Hammerstein
Üb.10./Kw.Trsp.Rgt.602                    IX,X u.VI.                   Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof)
Üb.Armee Nachsch.Führer 581               VI.                          Falkenburg
Üb.Kdt.d.rückw.Armee Gebiets 581          VI.                          Dramburg
Üb.Feldgend.Abt.581                       XI.                          Dramburg
Üb.Feldkdtr.580                           VI.                          Dramburg
Üb.Feldkdtr.581                           VI.                          Dt.Krone
Üb.Ortskdtr.II 585                        VI.                          Dramburg
Üb.Ortskdtr.II 586                        VI.                          Falkenburg
Üb.Str.Baubatl.580                        VI.                          Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Westfalenhof)
Üb.Str.Baubatl.584                        VI.                          Stab: Kessburg
                                                                       1.  : Neugolz
                                                                       2.  : Kessburg, Eckartsberge
                                                                       3.  : Klausdorf
                                                                       4. und Ger.St.: Lüben
Üb.Feldwerkstatt 584                      VI.                          Dramburg
Üb.Armee Verpfl.Amt 580                   VI.                          Falkenurg
Üb.Bäck.Kp.(E) 581                        VI.                          Falkenburg
Üb.Kw.Trsp.Abt.581                        VI.                          Stab: Falkenburg
                                                                       1.  : Grünberg u.Birkenholz
                                                                       2.  : Stöven
                                                                       3.  : Wutzig
Üb.Kr.Kw.Züge 1-3/582                     VI.                          Friedrichshof
Üb.Pf.Trsp.Kol.1/581                      VI.                          Virchow
Üb.Pf.Trsp.Kol.2/581                      VI.                          Kl.Sabin
Üb.Pf.Trsp.Kol.1/582                      VI.                          Gr.Sabin
 
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