Stab einer Schlachtgruppe KStN 1156 (L) 1.8.1938

B
  Führer der Schlachtgruppe, F/B , 1x Pistole
Z
Adjutant, F/B, 1x Pistole
K
Techn.Offizier (zugl.Führer der Stabskompanie),F, 1x Pistole San.Offizier, 1x Pistole
O
M
Allgemeines Truppendienstpersonal: 1 Stabsschreiber, 2 Schreiber, 1x Pistole, 2x Karabiner
Techn.Beamter des Waffenwesens. 1x Pistole
Gruppe Verwaltung
Verwaltungsbeamte (davon 1 zugl.Leiter), 2x Pistole
O
Verwaltungsoberfeldwebel (allgemeines Truppendienstpersonal), 1x Pistole
b) Flugzeuggruppe
O  
Flugzeugführer,F, 4x Pistole Fliegerschützen (Schlachtflieger),S, 3x Pistole 1.Flugzeugwarte (Flzg.Mechaniker) (fliegertechnisches Personal, 3x Karabiner
Schlachtflugzeuge (Führungskette)
Verbindungsflugzeug
Summe: 4 Offiziere, 3 Beamte, 12 Unteroffiziere, 2 Mannschaften, 5 Gewehre, 16x Pistole, 4 Flugzeuge

Anmerkungen:

Wenn der Gruppenstab mit einsitzigen Schlachtflugzeugen ausgerüstet ist, muß der Führer der Schlachtgruppe und der Adjutant Flugzeugführer (F) sein. In diesem Fall kommen 3 Flugzeugführer (davon 1 für den Techn.Offizier) und die Fliegerschützen in der Flugzeuggruppe in Fortfall.

Schlachtflieger sind Fliegerschützen mit zusätzlicher Ausbildung als Schlachtflieger.


1.) Nebenamtlich zu besetzende Stellen:

Die Funktionsstelle des Kraftfahroffiziers im Stabe der Schlachtgruppe ist nebenamtlich zu besetzen.


2.) Techn.Beamter des Waffenwesens:

Solange die Planstelle nicht mit einem Beamten besetzt werden kann, ist sie durch einen geeigneten Fl.Waffenoberfeldwebel zu besetzen.

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