Kampfstaffel (Ju 88) KStN 1163a (L) 1.11.1939

Offiziere Unteroffiziere Beamte Mannschaften

  Staffelkapitän (Hptm.),F, 1x Pistole Offizier z.b.V. (Hptm.od.Lt.), F/B, 1x Pistole
a) Staffeltrupp
 
Allgem.Truppendienstpersonal (1 Oberfeldw., 1 Feldw.), davon: 1 Hauptfeldwebel, 1 Rechnungsführer (Feldw.) (zugl.Verpflegungsunteroffz.), 1 Schreiber, 1x Pistole
Transportflugzeug (Ld.)
Flugzeugführer (Oberfeldw.),F, Bordfunker (Fliegerschütze) (Oberfeldw.),S, Bordmechaniker (Fliegerschütze),S, 3x Pistole
Staffelwartungstrupp
  
Fliegertechn.Personal (4 Oberfeldw., 5 Feldw.), davon: 1 Flzg.Oberfeldwebel (zugl.Zugführer), 13 Flzg.Mechaniker (12 1.Warte) (davon 1 Hydraulikmechan.) (dav. 5 Feldw.), 1 Waffenoberfeldwbel, 1 Bombenoberfeldwebel, 2 Flzg.Bombenpersonal, 1 Flzg.Funkwartoberfeldwebel, 19x Pistole
Summe Staffeltrupp: 25 Unteroffiziere, 25 Pistolen, 1 Flugzeug, 1 Fahrrad
B) fliegende Staffel




9 mittlere Kampfflugzeuge
 
Besatzungen (fliegendes Personal), 9 Kommandanten (Flugzeugführer) (3 Lte., 6 Oberfeldw.),F, 9 Bombenschützen (Hilfsflugzeugfhr.) (Fliegerschützen) (Oberfeldw.),S, 9 Bordfunker (Fliegerschützen) (Oberfeldw.),S, 9 Bordschützen (Fliegerschützen) (Uffz),S, 36x Pistole
Summe fliegende Staffel: 3 Offiziere, 33 Unteroffiziere, 36 Pistolen, 9 Kampfflugzeuge
C) Staffelreserve

mittlere Kampfflugzeuge
 
Besatzungen (fliegendes Personal), davon: 3 Kommandanten (Flugzeugführer) (1 Lt., 2 Oberfeldw.),F, 3 Bombenschützen (Hilfsflugzeugfhr.) (Fliegerschützen) (Oberfeldw.),S, 3 Bordfunker (Fliegerschützen) (Oberfeldw.),S, 3 Bordschützen (Fliegerschützen) (Uffz.),S, 12x Pistole
Gesamtstärke einer Kampfstaffel: 5 Offiziere, 69 Unteroffiziere, 74 Pistolen, 13 Flugzeuge, 1 Fahrrad


Erläuterungen

1
. Aufschlüsselung des Unterpersonals:

Die höchstzulässige Anzahl der Uffz. ist in der Spalte Unteroffiziere festgelegt. Die hierin enthaltene höchstzulässige Anzahl von Oberfeldwebeln und Feldwebeln ist in der Spalte "b" in Klammern angegeben. Die für bestimmte Funktionsstellen festgelegten Dienstgrade dürfen nur für diese verwandt werden.

2.Nebenamtlich zu besetzende Stellen: 

a) Navigationsoffizier
b) Techn.Offizier

c) Waffen- und Munitionsoffizier

d) Funkoffizier

3.Gerätverwalter (Flzg.): Die Gerätverwalter (Flzg.) sind beim Gruppenstabe zusammengefaßt. Die Gerätverwalter (Flzg.) übernehmen die bucnmäßige Verwaltung des gesamten fliegerischen Geräts (d.h. der Flugzeuge mit der gesamten Bordausrüstung einschließlich Bordwaffen und Bordfunkgerät und der zugehörigen Vorratssachen.
4.Flugzeugwarte
Unter den 1.Flugzeugwarten muß je einer mit zusätzlicher Ausbildung als Feinmechaniker, Elektriker und Flugmotorenschlosser vorhanden sein.
5. Kraftfahrzeuge
Je 1 leichter Pkw und 1 mittlerer Lkw. (einschl. Kraftfahrer) des Gruppenstabes ist für die Staffel bestimmt. Für selbständige Staffeln, die nicht einem Gruppenstabe unterstellt sind, ist 1 leichter Pkw. (o) einschließlich Krwaftwagenführer (Uffz.) plenstellenmäßig zuständig.


In dieser Stärkenachweisung sind alle bis zum 16.1.1940 verfügten Änderungen enthalten.

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