Kampfstaffel KStN 1163 (L) 1.2.1938

Offiziere Unteroffiziere Beamte Mannschaften
K

  Staffelführer,F/B, 1x Pistole

A) Fliegende Staffel
Z
Flugzeugführer,F, 3x Pistole Beobachter,B, 9x Pistole
O
 
Flugzeugführer,F, 6x Pistole Bordfunker (Fliegerschützen),S, 9x Pistole
Bordmechaniker (Fliegerschützen),S, 9x Pistole




9 mittlere Kampfflugzeuge
Summe fliegende Staffel: 12 Offiziere, 24 Unteroffiziere, 36 Pistolen, 9 Flugzeuge
B) Staffeltrupp
O  
G
Allgemeines Truppendienstpersonal, davon: 1 Oberfeldwebel (T), 1 Rechnungsführer (zugl.Verpflegungsuffz.), 1 Schreiber, 3x Pistole
2 Flugzeugführer,F, 2 Bordfunker (Fliegerschützen),S, 2 Bordmechaniker (Fliegerschützen),S, 6x Pistole
O
G
Fliegertechn.Personal, davon: 1 Flzg.Oberfeldwebel, 12 Flzg.Mechaniker (1.Flzg.Warte), 1 Fl.Waffenoberfeldwbel, 1 Bombenoberfeldwebel, 2 Flzg.Bombenpersonal, 1 Flzg.Funkoberfeldwebel, 18x Pistole

Summe Staffeltrupp: 27 Unteroffiziere, 27 Pistolen, 2 Flugzeuge
C) Staffelreserve
Z
Beobachter,B, 3x Pistole
O
Flugzeugführer,F, 3x Pistole Bordfunker (Fliegerschützen),S, 3x Pistole Bordmechaniker (Fliegerschützen),S, 3x Pistole

mittlere Kampfflugzeuge
Gesamtstärke einer Kampfstaffel: 16 Offiziere, 60 Unteroffiziere, 76 Pistolen, 14 Flugzeuge


Erläuterungen

1
. Nebenamtlich zu besetzende Stellen: 

Folgende Funktionsstellen sind in der Staffel nebenamtlich zu besetzen:

a) Navigationsoffizier

b) Techn.Offizier

c) Waffen- und Munitionsoffizier

d) Funkoffizier

2. Arbeitstrupp
Der Arbeitstrupp zum Tanken, Bombenladen, Munitionstransport und zur Wartung der Flugzeuge zur Uterstützung des Betriebszuges der Flughafenbetriebskompanie wird durch die Fliegerhorstkommandantur E (Einsatzhafen) gestellt.

3. 1.Flugzeugwarte
Unter den 1.Flugzeugwarten muß je einer mit zusätzlicher Ausbildung als Feinmechaniker, Elektriker und Flugmotorenschlosser vorhanden sein.

4.Gerätverwalter (Flzg.)
Die Gerätverwalter sind beim Gruppenstab zusammengefasst. Der Gerätverwalter (Flzg.) übernimmt die buchmäßige Verwaltung des gesamten fliegerischen Gerätes (d.h. der Flugzeuge mit der gesamten Bordausrüstung einschl.Bordwaffen und Bordfunkgerät und der zugehörigen Vorratssachen) und der Bekleidung, Handwaffen usw..

In dieser Stärkenachweisung sind alle bis zum 16.2.1938 verfügten Änderungen enthalten.

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