10.Infanteriedivision
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Befehle 10.Infanteriedivision Oktober 1939
11.Division                                                                                                                  Div.Gef.St.Anin, den 1.10.1939
Abt.Ia Befehl Nr.23

                                                            Befehl zur Aufstellung der Kdtr.Warschau/Praga
                                                                           Ortskdtr.Praga

1.) Es werden mit dem 1.10.39 aufgestellt:
    a) Kdtr. Warschau/Praga, Pl.Pilsudskiego - Josefa,
       Kdr.: Gen.Lt. von Cochenhausen, Kdr. der 10.Div.
    b) Ortskdtr. Praga, Ortskdt. Gen.Lt. Bock, Kdr. der 11.Div.
       Im Auftrag des Kdr.der 11.Div. führt die Geschäfte des Ortskdt.: Oberst Ecke, Kdr. Pi.Rgt. 541.
2.) Zusammensetzung der Ortskdtr. Praga:
    Kdr. Oberst Ecke, mit Stab Pi.Rgt. 541
    Dolmetscher Zekorn, Stab 11.Div.,
    5 Feldgend. Stab 11.Div. 3 Kradmelder Stab 11.Div.,
    1 Inf.Zug I.R.23.
    Dem Stab Pi.Rgt.541 werden die Abstellungen des. Stabes 11.Div. wirtschaftlich zugeteilt.
    Der Jnf.Zug I.R.23 ist der nächstliegenden Inf.Kp. zu entnehmen und bleibt dieser wirtschaftlich zugeteilt.
3.) Ortskdtr.Praga:
    Wilnaer-Bhf., Nordwestteil.
    Bereich der Ortskdtr.: Westgrenze Weichsel. weitere Grenzen Stadtgrenze Warschau/Praga, beginnend bei Bluszcz (im Süden), Pelcowizna (im Norden),
    nach Stadtplan Warschau.
4.) Aufgaben der Ortskdtr.
    Die Ortskdtr. Praga arbeitet im engsten Einvernehmen mit der Kdtr. Warschau/Praga.
    Alle Maßnahmen sind den für Warschau erlassenen Anordnungen gleichzuschalten.
    Ihre Aufgaben sind:
    Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Praga einschl. Verkehrsregelung. Die poln. Hilfspolizei ist unterstellt und einzuschalten.
    Fühlungnahme und Zusammenarbeit mit den poln. Zivilbehörden einschl. Versorgung der Bevölkerung mit Lebens¬mittel und ärztlicher-Hilfe.
    Bildung von Zivilarbe-itskommandos zu Aufräumungsarbeiten, Feuerlöschkdos.
    Auffordern der Zivilbevölkerung zur Abgabe sämtlicher
    Hieb-, Stich- und Schußwaffen, einschl. Munition aller Art und zur Anmeldung herumliegender Waffen, Gerät, Mun. usw.
    Bildung von Waffensammelkdos. und Lagern.
    Erteilung von Auskünften, Ausstellung von Ausweisen. Verteilung und Anschlag von Aufrufen der Armee usw. Überwachung der Passierstellen an Brücken.
5.) Es stehen auf Anforderung als Berater zur Verfg.:
    Div.Arzt, Div.Vet., Div.Int. und Kr.Ger.Rat 11.Div.
6.) Befehle und Anordnungen der Ortskdtr. Praga werden
    über Stab 11.Div. an die Truppenteile der 11.Div. und an 217.Div. geleitet,
7.) N.11 verbindet Gef.St. 11.Div. Anin über Ortskdtr. Praga mit Kdtr. Warschau/Praga mit Draht.
                                                                                                         Der Divisionskommandeur.
 
ObKdodH BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4)

Bezug:
OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39


1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbeliben zunächst im Osten:
  a)
Im Bereich H.Gru.Süd. A.O.K.14
                           A.O.K.8
                           Gen.Kdo.XVIII.A.K.
                           Gen.Kdo.XVII.A.K.
                           Gen.Kdo.IV.A.K.
                           Gen.Kdo.XIV.A.K.
                           Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.
                           4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div.
29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div.
  b)
Im Bereich der H.Gru.Nord. A.O.K.3,
                                Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen,
                                1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div.Gruppe Brand und 1.Kav.Brig.
  c)
Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr. 207. und 218.Inf.Div. Brigade Eberhard
  d)
Im Bereich Mil.Bef.Posen. 208. und 252.Inf.Div.
  1. Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können.
  2. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.).
  3. A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt.
  4. Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548".
 
A.O.K.3                                                                                                                   A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939.
Ic 189/39 geh
                                                                       GEHEIM!
                                                                  ===================
                                                                Operationsbefehl Nr. 24.

1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen.
2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt.
3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau).
                A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. Militärbefehlshaber Posen.
4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben.
    A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K.
    Stellvertr.Gen.Kdo.
    1., 11., 61., 206., 217., 228.Div.
    Gruppe Brand
    1.K.B.
    Armeetruppen: I./Pz.10
                  A.A.(mot) 1
                  Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen
                  Pz.Abw.Abt.511
                  Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3
5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird.
    Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden.
6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln.
    Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären.
7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann,
    andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist.
8.) Verhalten an der Demarkationslinie
    Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das
    Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen.
    Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden
    Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl.
9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist
    wie bisher zu erstatten.
10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz.
Kommandantur Warschau, den 3.Oktober 1939.

                                                           Kommandantürbefehl für die Führerparade, am 5.10.39.

1.) Am 5.10.39 trifft der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht auf dem Flugplatz Okecie ein.
    Um 12.00 Uhr findet eine Feldparade der.Truppen des XIII.und XI.Korps auf der Al.Ujazdowskie statt.
2.) Folgende Bereitstellungsstraßen der Truppe für die Parade sind durch Pol.Rgt.4 für jeden Verkehr am 5.10. ab 8.00 Uhr zu sperren:
    a) Straße Sobieskiego (vom Stadtrand ab) - Belvederska - Ujazdowskie
    b) Straße Odynka Antoniego vom Westrand Mokotow ab - Al.Pulawska - Szucha.
3.) Absperrung.
    Anfahrtstraße des Führers:
         Grojecka - Al.Jerozolimskie -Marszalkowska - Krolewska -Pilsudskiplatz (hier Aufenthalt) - Nowy Swiat - Al.Ujazdowskie-Bagatela - Al.Pulawska.
         Pol.Rgt.4 sperrt entlang dieser Anfahrtstraße des Führers ab und drängt jeglichen Verkehr in die Seitenstraßen ab,
    Anfang der Absperrung im Anschluß an 31.Div. am Treffpunkt der Grojecka mit Al.Jerozolimskie.
    Ende der Absperrung im Anschluß an 46.Div. am Schnittpunkt der Al.Pulawska mit Skolimowska.
    Die Absperrung muß bis 10.30 Uhr restlos durchgeführt sein.
    Sie ist bis zum Ende der Parade aufrecht zu erhalten, da auf derselben Straße die Truppe abmarschiert.
4.) Spallierbildung
    Die nicht am Vorbeimarsch teilnehmenden Truppen bilden auf beiden Seiten der Anmarschstraße des Führers (s.Ziff.3.) Spalier. In der Unterkunft und an den
    zu bewachenden Lagern sind nur die notwendigsten Wachen zurückzulassen. Alle Offz.bis zum Hauptmann einschließlich stehen bei ihren Truppen im Spalier.
    Auf dem Paradeplatz dürfen nur Offiziere vom Stabsoffizier an aufwärts Aufstellung nehmen.
    Es stehen in der Al.Jerozolimskie
       B.Abt.10 im Anschluß an 31.Div.vom Anfang der Al.-Jerozolimskie bis Schnittpunkt mit Staryn Klewicza.
       Div.A.A.10 anschließend bis Abzweigung der Straße Chalupinskiego.
       Pz.Abw.l0 anschließend bis Kreuzung Marszalkowska I.R.85 in der Marszalkowska von Al.Jerozolimskie bis Krolewska.
       Pi.10 anschließend in Krolewska bis Pilsudskiplatz.
       N.A.10 auf der Westseite des Pilsudskiplatzes
       Stab 10.Div. mit Kradmeldezug auf der Nord- und Ostseite des Pilsudskiplatzes bis Hotel Europa.
       I.R.20 auf Pilsudskiplatz zwischen Kommandantur und Hotel Europa und anschließend Abzweigung Chmelna.
       I.R.41 anschließend in Nowy Swiat und Al.Ujazdowskie bis Agrykola
       A.R.10 anschließend in Al.Ujazdowskie - Bagatela -Pulawska bis zur 46.Div. an Kreuzung mit Skolimovska.
5.) Die Aufstellung des Spaliers hat bis 10.30 Uhr restlos beendet zu sein. Dichte des Spaliers je nach der vorhandenen Truppenzahl.
    Nach Vorbeifahrt des Führers rücken die Truppenteile, ausgenommen I.R.41 und I.R.lO, in ihre Unterkünfte, ohne dadurch die Parade zu stören.
    Die Abmarschstraßen von der Parade (siehe Zusätze zum Korpsbefehl für die Parade) sind raschestens freizumachen.
    I.R.41 und I.R.10 behalten die Spalierbildung bei bis nach Beendigung des Vorbeimarsches der Führer zum Flugplatz Okocie an ihnen vorbeigefahren ist.
    Die eingeteilten Kp.Führer erkunden im Laufe des 4.10 ihre Aufstellungsplätze 6.) Anzug: Feldanzug wie die an der Parade teilnehmende Truppe.
    Bei schlechter Witterung Mantel (wird am 5.10. Vormittag fernmündlich befohlen.)
    Gewehr bei Fuß, ungeladen.
7.) Ehrenbezeugung:
    Die bei den Truppen eingeteilten Kp.Führer kommandieren bei Annäherung des Führers: "Stillgestanden, Augen rechts ". Offiziere erweisen Ehrenbezeugung
    durch deutschen Gruß.
8.) Über Teilnahme und Anzug der Zuschauer, ergehen noch Weisungen durch den Paradestab des K.K.XIII.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                  H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art.
   Ia Nr. 76/39 geh.  

Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse.

1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer
    ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt:
    a) Gruppe Münster/Hamm:
       Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn
       Bb.14 (Hamm)          dem Art.Kdr.20 in Paderborn
    b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage.
    c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage.

    b) Gruppe Euskirchen:
        Art.Kdr.2
            II./38 um Euskirchen bis 19.10.
            Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10.
            Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10.
            Bb.19 Krefeld bis 20.10.
            Bb.32 um Euskirchen bis 19.10.

    c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn)
            Bb.4 (Eintr.?)
            Bb.10 (Eintr.?)
            Bb.13 (z.Zt.Calbe)
            Bb.27 (Eintr.?)
            Bb.29 (Eintr.?)
            Bb.38 (bis 25.10.)
            Bb.44 (Eintr.?)

2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft
    Anschrift und Fernsprecher.
3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür.
        Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39.
    Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern.
4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau.
5.) Die Feldervwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden.
Oberkommando des Heeres, den 16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.
General d.Artillerie
Ia No 118/39 geh.

Betrifft:Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse

1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersihtlich (Stand vom 16.10.1939)
2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H.
3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten
    sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen.
4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt.
5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden.

Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39
Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie

Gruppe Wahn
    Artilleriekommandeur 24
        Art.Rgts.Stab 49
            II./40 gem.s.F.H.
            II./49 gem.s.F.H.
            II./50 gem.s.F.H.
            II./56 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 22
        Art.Rgts.Stab z.b.V.617
            II./58 gem.s.F.H.
            II./66 gem.s.F.H.
            II./115 gem.s.F.H.
            Art.Abt.629 gem.s.F.H.
        Art.Rgts.Stab z.b.V.614
            II./53 gem.s.F.H.
            II./54 gem.s.F.H.
            II./46 gem.s.F.H.

Gruppe Senne
    Artilleriekommandeur 20
            Bb.14,13
            Art.Rgts.Stab z.b.V.627
                II./55 gem.s.F.H.
                II./60 gem.s.F.H.
                II./67 gem.s.F.H.
                II./93 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.623
                Art.Abt.607    21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.631     21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.641    1 30,5cm Msr
                               1 10cm K
    Artilleriekommandeur 3
            Bb.30,1,11
            Art.Rgts.Stab z.b.V.609
                Art.Abt.536    2 s.F.H.
                Art.Abt.611    gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.610
                II./39 gem.s.F.H.
                II./59 gem.s.F.H.
                Art.Abt.605
                Art.Abt.634
Gruppe Kassel
    Artilleriekommandeur 31
            Art.Rgts.Stab z.b.V.606
                II./47 gem.s.F.H.
                Art.Abt.506 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.603
                Art.Abt.601 gem.s.F.H.
                Art.Abt.602 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 17
            Art.Rgts.Stab z.b.V.511
                II./57 gem.s.F.H.
                Art.Abt.604 2 21cm Msr.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.501
                II./37 gem.s.F.H.
                Art.Abt.526 2 s.F.H.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab 110
Gruppe Euskirchen
    Artilleriekommandeur 2 B(?)
       
II./38
        Art.Abt.436
        Bb.18,19,32
Gruppe Koblenz
    Artilleriekommandeur 18
        Bb.4,10,27,29,38,44
Gruppe Döberitz
    Artilleriekommandeur 103 (XIX.A.K.)
        II./48 gem.s.F.H.
        II./68 gem.s.F.H.
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