| Befehle September 1939 |
| Korps-Kommando XIII.A.K.
O.U. Oels, den 1.9.39. Qu. Besondere Anordnungen Nr.8 für die Versorgung des XIII.A.K. 1.) Ausladebahnhöfe für Nachschub: XIII.A.K. Oels 10.Division Gr.Wartenberg 17.Division Bernstadt 2.) Kraftfahrwesen: a) Der mit K.Kdo.XIII.A.K./Qu Nr.88 g.Kdos. vom 30.8.39 der 17.Div. zugewiesene Betr.Stoff (20 cbm Otto, 5 cbm Diesel und für I./Pz.Rgt.23 13 cbm Otto 1,5 cbm Diesel) wurde durch 17.Div. bereits am 31.8. empfangen. 17.Div. sorgt im unmittelbaren Einvernehmen mit 10.Div. für die Betr.Stoff-Versorgung des an 10.Div. abgestellten Zuges I./Pz.Rgt.23. b) Dem K.Kdo.XIII werden am 1.9.39 nach Bhf Gr.Wartenberg 50 cbm Betr.Stoff durch die Armee zugeführt. Der Betr.Stoff ist durch 10.Div. zu übernehmen und zu verwalten. Personal hierfür stellt A.O.K.8 10.Div stehen hiervon 20 cbm Otto und 5 cbm Diesel zur Verfügung; der Rest steht zur Verfügung des K.Kdos. (für L.St.Adolf Hitler vorgesehen). Damit entfällt für 10.Div. die mit K.Kdo.XIII/Qu Nr.88 g.Kdos, vom 30.8.39 befohlene Abholung bei H.Z.A.Breslau. c) Die Betriebsstoff-Empfangszeit beim O-Lager der DAPG Breslau Zankholzwiese ist für XIII.A.K. ab 2.9.39 auf 5,00 - 8,00 Uhr täglich verlegt worden. (siehe hierzu besondere Anordnungen Nr. 4 des XIII.A.K. v. 28.8.39.). Die letzten Empfänger müssen Spätestens 30 Minuten vor Beendigung der angegebenen Empfangszeiten in Zankholzwiese eingetroffen sein. 3.) Sonderbestimmungen. a) Aufrufe an die polnische Bevölkerung. Außer den bereits zugeleiteten Aufrufen in deutscher und polnischer Sprache des Ob.d.H. — Generaloberst v. Brauchitsch - gehen noch besondere Aufrufe des Ob.d.Armee zur Bekanntgabe an die polnische Bevölkerung zu. 10.Div. 2000 Stück 17. "0 2100 " (zugl.f.I./Pz.Rgt.23) L.St.Adolf Hitler 500 " Art.Kdeur.17 10 " II./A.R.46 50 " II./A.R.53 50 " N.53 50 " 1.Br.Kol.b.413 30 " 1./Feldgend.Abt.531 30 " 5.(H)/13 20 " II./Flak Rgt.22 50 " K.Nachsch.Fhr.413 50 " K.Kdo.XIII (H.Qu) 30 " b) Bevölkerung in Polen. Geh.Feldpolizei hat möglichst frühzeitig festzustellen, ob die Personen, die im besetzten polnischen Gebiet als "Vertrauenswürdig" listenmäßig festgestellt sind, sich auch tatsächlich in den betreffenden Ortschaften befinden. Es ist Vorsorge zu treffen, daß in den von den Truppen besetzten ponischen Orten auoh diejenigen im Deutschtumskampf bewährten Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die erwünschte Schonung erfahren. c) Die Truppe ist nochmals besonders darüber zu unterrichten, daß in verschiedenen polnischen Kreisen (z.B.Kempen und Ostrowo) Volksgruppen leben, die nur polnisch sprechen, sich aber als Deutsche fühlen und auch stets zum Deutschtum gehalten haben. Es handelt sich dabei durchweg um Protestanten. Hierzu wird auf das mit A.O.K.8/Nr.567/39 geh. Ic/Pr. vom 26.8.39 verteilte Verzeichnis betreffend deutsches Volkstum in Polen hingewiesen. (verteilt mit K.Kdo.XIII/ Ic Nr.90/39 geh. von 28.8.39.). 4.) Ordnungsdienste. Versprengtensammelstelle. Kdt.d.rückw.Armeegebietes errichtet bei der Standortkommandantur Breslau, WerderetraSe 63 eine Versprengtensammelstelle. 5.) Sanitätswesen. a) Der vorgeschriebene Weg für die Einweisung in die Res.Laz. geht über die Krankensammelstellen. Einweisungen von Kranken dürfen von den Truppenärzten nur in dringenden Ausnahmefällen, unter gleichzeitiger Meldung an Armeearzt 8, vorgenommen werden. b) Krankensammelstellen sind eingerichtet: Oels, Jägerkaserne, Wartenbergerstr. Tel. 404 Bernstadt, ev. Volksschule, Kirchplatz 2 Te1.204 Angewiesen sind: 10.Division auf Krankensammelstelle Oels 17. " " " Bernstadt. 6.) Veterinärwesen. a) Armeepferdelazarett 533 ab 2.9.39 in Wohlau aufnahmebereit. Anmeldung von m.u.Pferden an Korpskommando XIII/IVc. b) Bewegl. Tierblutuntersuchungsstelle 532 ab 2.9.39, 10,00 Uhr arbeitsbereit in Wohlau, Landwirtschaftliche Schule. c) Vet.Park ab 2.9.39 ausgabebereit in Hundsfeld; Anforderungen an Korpskommando XIII/IVc. d) Mit Ersatzpferden aus den A.Pferdeparken kann vor 8.1.39 nicht gerechnet werden. 7.) Munitionswesen: a) Der in den Besonderen Anordnungen Nr.1 für die Versorgung der 8.Armee (nur an die Div.ergangen) unter Ziffer 20a) für 13,00 Uhr festgesetzte Termin wird in 11,00 Uhr umgeändert. Bei ungewöhnlich starkem Mun.Verbrauch ist sofortige fernmündliche Anforderung von Ersatz auf dem Dienstweg erforderlich. Auf die pünktliche Vorlage der Munitionsmeldungen an das K.Kdo.XIII -Qu/Mun.- bis 8,00 Uhr wird hingewiesen b) 2 cm Pzgr.Patronen mit "Reizstoff-Füllung" dürfen nicht versohossen werden. Die einzelnen Einheiten überprüfen ihre 1.Ausstattung. Vorgefundene Munition ist an die beh.Mun.Lager OelS und Militsch abzugeben und dort getrennt zu lagern. Die Bestände der beh.Mun.Lager Oels und Militsch sind auf vorhandene 2 cm Pzgr.Patr. mit Reizstoffüllung zu untersuchen. Unter Angabe der Menge ist diese Munition dem K.Kdo.XIII -Qu/Mun.- zu melden, das Abtrnsport veranlassen wird. Packgefäße mit 2 cm Munition mit Reizstoffüllung sind durch ein aufschabloniertee "R S" kenntlich . (Fernmündlich an 10., 17.Div. und L.St.Adolf Hitler voraus) c) Etwaige Beutemunition polnischer oder anderer ausländischer Herkunft darf aus deutschen Schußwaffen nicht verschossen werden, solange nicht entsprechende Befehle hierüber ergangen sind. 8.) Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Entgegen der besonderen Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 8.Armee vom 31.8.39 Ziffer 3 a (1) bleibt die 17.Div. ab 2.Angriffstag auf A.V.L,Namslau angewiesen. Die besonderen Anordnungen für die Versorgung des XIII.A,K. für den Angriff vom 30.9.39 behalten ihre Gültigkeit. Brot ist mit Fahrzeugen der Bäckerei-Kompanie aus dem A.V.L. Gr.Wartenberg zu entnehmen. b) Grz.W.Abschn.Kdo.88 empfängt bis auf weiteres unmittelbar beim A.V.L. Gr.Wartenberg. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zloczew, den 4.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.11 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Ausladebahnhöfe für Nachschub: XIII.A.K. und 10.Div.: Gr.Wartenberg 17.Division: Galbitz. Das A.O.K.8 rechnet mit Inbetriebnahme der Bahnstrecke Gr.Wartenberg - Kempen ab 5.9.1939. 2.) Nachschubstrassen. a) XIII.A.K. und 10.Div. Gr.Wartenberg - Kempen - Sokolniki - Zloczew - Sieradz. 17.Div. Galbitz - Glausche - Reichtal - Baranow - Olszowa - Sokolniki - Zloczew - Sieradz. Soweit irgend möglich ist jedoch ab Zloczew die Straße Lipne - Burzenia - Stoczki auszunutzen. b) Die Nachschubstrasse steht zur Verfügung für 10.Div. von 0,00 Uhr bis 6,00 Uhr, für 17.Div. von 18,00 - 24,00 Uhr. In diesen Zeiten hat jeweils die Div.den Vorrang, der die Straße zur Verfügung steht. Kolonnen und Fahrzeuge der anderen Division haben nötigenfalls die Straße völlig freizumachen. 3.) Betr.Rohstoffe im feindl.Gebiet. Beim Einmarsch in feindl.Gebiet müssen Rohstoffe jeder Art und Vorräte an Halbzeugen usw. geschont werden. Sie werden von der deutschen Rüstungsinustrie dringend benötigt. Beschlagnahmungen von Rohstoffen und Halbzeugen durch die Truppe sind untersagt. 4.) Vorgehen gegen Franktireure. Gegen Freischärler ist unnachsichtiges Vorgehen geboten. Dem Anzünden von Gehöften und Getriedevorräten ist jedoch scharf entgegenzutreten. Es gehen hierdurch nur Quartiere für die Truppe und Nahrungsmittel verloren, die in der Heimat dringend gebraucht werden. II. Versorgungsgebiete. 1.) Munitionswesen. Dem K.Kdo. stehen fürs Erste etwa 180t Munition zur Verfügung. Hiervon wrden die Anforderungen der Divisionen für den 5.9. mit Armee-Nachschubkolonnen bis zur Umschlagstelle im Wald südl.Sokolniki an Straße Sokolniki-Bahnhof - Czastari - Anfahrt über Sokolniki, Abfahrt über Walichnowy - zugeführt. Sie sind dort von den Divisions-Nachschubkolonnen in Empfang zu nehmen, und zwar: für 17.Div. in der Zeit von 18,00 - 24,00 Uhr und " 10.Div. " " " " 0,00 - 06,00 Uhr. Eine Zuführung der Munition durch die Nachschubkolonnen des Korps ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Die Anforderung von Munition für Hand- feuerwaffen und M.G., Inf. und Art.Geschütze hat nur in vollen Packgefäßen zu erfolgen. 2.) Verwaltungswesen. Bis zur Einrichtung eines A.V.L. in Gegend Wieruszow wird 17.Div. ab 5.9.39 auf das A.V.L.Gr.Wartenberg angewiesen. 3.) Sanitätswesen. a) Der Sanitäts-Zweigpark ist von Gr.Wartenberg nach Kempen Dampfmühle am Bahnhof vorverlegt. Ausgabebereit 4.9.39 8,00 Uhr. b) In Gr.Wartenberg befindet sich eine aufnahmebereite Krankensammelstelle, Kirchstraße. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Straßendisziplin im rückw.Armeegebiet ist durchaus ungenügend, besonders bei Einzel-Kfz.und kleinen mot.Kolonnen. Um den Gegenverkehr und überholende Kfz.nicht zu stören, ist streng die rechte Straßenseite einzuhalten, auch wenn die Fahrer durch Staubentwicklung belästigt werden. Für Aufrechterhaltung der Straßendisziplin sind in erster Linie die Truppenvorgesetzten verantwortlich, ferner Ordnungsdienste. Bei groben Verstößen hat jeder Offizier die PFlicht einzugreifen. b) Verschiedentlich ist die mit "Bes.Anordnungen Nr.5 für die Versorgung des XIII.A.K." Ziffer 3.)a) befohlene Tarnung der Herkunftsbezeichnungen an an Ergänzungs-Kfz. nicht, bezw.nicht richtig durchgeführt worden. Zur Klarstellung wird folgendes befohlen: Alle Kennzeichen mit W.H.-Nummer beiben vollkommen unverdeckt. Bei den Ergänzungs-Kfz. sind nur die Herkunfstbezeichnungen IB, IA, II, IV usw. zu überstreichen, jedoch dürfen sie nicht durch die Kennzeichen WH oder WL ersetzt werden, weil hierdurch Verwechslungen mit den planmässigen Wehrmachtfahrzeugen vorkommen können. Die Ortsbezeichnung der Stempel ist unkenntlich zu machen. Ergänzungs-Kfz., insbesodere mit grellen auffallende, Anstrich sind mit Tarnfarbe zu streichen, bei den übrigen sind mindestens die Herkunfstbezeichnungen der Reklamebeschriftung zu entfernen. Anforderungen für Tarnfarbe an Armee-Kf.Park 531. c) Die mit Bes.Anordnungen Nr.1 für die Versorgung des XIII.A.K. Ziffer XII.3.) geforderten täglichen Meldungen über aa) Betriebsstofflage, bb) Kraftfahrgerätelage, allgemein, cc) zahlenmäßiger Ausfall an Kfz. sind in Zukunft nur mehr von dem K.Kdo. umittelbar unterstellten Truppen einzureichen. Es sind nur noch zu melden: zum 9.,16.,23.9.39 usw. der Gesamtverbrauch innerhalb der letzten Woche getrennt nach Ott- und Dieselkraftstoff. Ferner haben alle neueingetroffenen Truppen, soweit dies noch nicht geschehen, die wirkliche Höhe eines V.S.(Verbrauchssatz=Kraftstoffverbrauch aller Kfz. auf 100km) getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff nach den tatsächlich vorhandenen Kfz. und die Höhe einer 1.Ausstattung (Fassungsvermögen) zu melden. d) Um die Untersuchung poln.-Betriebsstoffbestände zu beschleunigen, haben die Truppenteile Proben zu entnehmen und dem Chemikertrupp beim A.Kf.Park zuzusenden. Hierbei ist folgendes zu beachten. 1) Die Mindestmenge hat 2 Ltr. zu betragen. 2) Die Behälter zur Weitergabe müssen unbedingt sauber sein. Hierzu sind sie vor der Füllung dreimal mit dem zu untersuchenden Kraftstoff auszuspülen. Dabei ist jeweils zu verschließen und kräftig durchzuschütteln. Erst dann hat das Einfüllen der Kraftstoffe zwecks Weitergabe an die Prüfstelle zu erfolgen. 3) Der Kraftstoff ist aus Lagertanks, Fässern oder dergleichen genau so zu entnehmen, wie dies beim Tanken in das Kfz.geschieht. e) Austausch und Ersatz von Kfz. Gestellung von Ersatz-Kfz.erfolgt grundsätzlich nur im Austauschverfahren bei A.Kf.Park 531. Ausnahmen sind nur zulässig bei Totalschaden durch Unfälle, Feindbeschuss usw., sowie zur Auffüllung von Fehlbeständen im planmässigen Sollbestand. Im letzteren Fall sind begründete Anträge mit Angabe des Soll- und Istbestandes auf dem Dienstwege dem A.O.K. vorzulegen. Anträge auf Ersatzgestellung bei Totalschäden bedürfen einer ausreichenden Begründung, gegebenenfalls des Gutachtens eines W.K.S. Schwerbeschädigte, laufunfähige Kfz.können vom nächsten Bahnhof zur Instandsetzung an Heimat-Kf.Park LIegnitz abgesandt werden. Absendung ist an A.O.K. und Heimat-Kf.Park zu melden. Rücksendung ist auch bei Totalschaden geboten, zur Gewinnung von Ersatzteilen durch Ausschlachten des Kfz. f) Die Armee richtet im Laufe des 4.9.39 bei Olszowa (3km ostw.Kempen) ein Betriebsstofflager ein. Das Lager wird mit einer ensptrechenden Menge Einheitsbehältern (für L.St.Adolf Hitler und I./Pz.Rgt.23) und mit Otto-Kraftstoff 1 (für I./Pz.Rgt.23) ausgestattet. Empfang durch die Div. einschl.unterstellter Truppen empfangen weiterhin bei der gr.Kw.Kol.f.BEtr.St.3./413. Diese ist ausgabebereit täglich 16,00 - 22,00 Uhr am 4.9.39 in Mrocen (südl.Kempen) am 5.9.39 in Wandalin (südwestl.Zloczew). 5.) Waffen und Gerätewesen. a) Folgende Geräteparke werden z.Zt. im Raume Oels - Gr.Wartenberg eingerichtet: Inf.Gerätepark in Gimmel, ausgabebereit ab 3.9. 19,00 Uhr Art.Gerätepark in Alt Ellguth ) Heergerät-Park in Ndr.Schönau ) ausgabebereit ab Gasschtz.Gerät-Park in Ulbersdorf ) 4.9. 16,00 Uhr Pi.Park in Perzow (Parschau) ausgabebereit ab 4.9. 12,00 Uhr (Sägewerk) b) Auslieferung von Beutwaffen und Muniition. Die Truppe sorgt dafür, daß die Waffen der Gefangenen mit abgeliefert werden, damit sie nicht liegen bleiben und Freischärlern in die Hände fallen können, sondern anderen Formationen zugeführt werden können. c) Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß gemäss H.Dv.90 (Versorgung des Feldheeres, Teil I), Seite 82, Ziffer 175 ua.Anforderungen an Waffen und Gerät grundsätzlich über das K.Kdo.XIII-Qu./W.u.G. zu erfolgen haben. es ist außerdem erforderlich, auf den Geräteanforderungen die Gründe für die Anforderung zu erläutern. z.B. 2 Karabiner 98k - unbrauchbar geworden, 10 Pistolen 08 - zuständig für Erstausstattung, 1 kl.Feldküche - zusätzliche Ausstattung usw. d) Es sind zu empfangen: aa) im Artillerie-Gerät-Park Alt Ellguth (nördl.Pontwitz - Straße Oels - Gr.Wartenberg): 4 Schalenkreuzwindmesser für Beob.Abt.10 2 schwere Mun.Wagen O 2 für 17.Division, (fernmündl.voraus am 4 31.8. un 3.9.) bb) im Inf.Gerät-Park Gimmel (12km ostw. Oels) 2 Karabiner 98k ) 10 Mündungsschoner ) 7 Gewehrstücke ) für A.R.10 1 Kastenboden für Karabiner 98k ) cc) im Gasschutz-Gerät-Park Ulbersdorf (südl.Oberstradam) 8 Trommeln Spürpulver (zu 25kg) 29 Sätze leichte Gasbekleidung ) 7 Gasplanen ) für I.R.21 30 Paar Klarscheiben ) 1 Gasmaske 30 vollständig ) 27 Trommeln Spürpulver (zu 25kg) ) 5 Waffenentgiftungsmittel ) für A.A.17 37 Sätze Spührfähnchen, vollständig ) für 2.kl. 85 Packungen Hautentgiftungsmittel ) Kw.Kol.17 8 Trommeln Entgiftungsstoff (zu 25kg) ) 6.) Ordnungsdienste. Feldgend.Trupp 413 übernimmt ab 4.9.39 abends die Verkehrsregelung in Zloczew und vom 4.9. 18,00 Uhr bis 5.9. 6,00 an der Mun.Umschlagstelle bei Sokolniki (s.Hierzu Ziffer II, 1.) 7.) Rechtspflege. a) Nach dem Gnadenerlass des Führers und Reichskanzlers für die Wehrmacht, der mit dem 1.9.39 in Kraft getreten ist, sind alle bis dahin gegen Wehrmachtangehörige verhängte aber noch nicht vollstreckte Disziplinarstrafen zu erlassen. Hiernach dürfen bis zum 1.9.39 verhängte Disziplinarstrafen nicht vollstreckt werden. Wehrmachtangehörige und ANgehörige des Beurlaubtenstandes, die beim Inkrafttreten des Gnadenerlasses eine Disziplinarstrafe verbüßen, sind sofort in Freiheit zu setzen. Der Straferlaß ist in den Strafbüchern zu vermerken. b) Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß jeder Fall eines Selbstmordes oder ernstlich gemeinten Selbstmordversuches sofort dem zuständigen Heeresgericht mitzuteilen ist. 8.) Verwaltung der Starosten Kempen. Die Verwaltung der Starosten Kempen ist bis auf weiteres vom Landrat des Kreises Gr.Wartenberg, von Reinersdorff, mit dem Sitz in Kempen übernommen worden, mit Ausnahme des Reichthaler Ländchens, das IM auftrage des Chefs d.Z. zunächst vom Landrat des Kreises Namslau mit verwaltet wird. 9.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des XIII.A.K. werden am 5.9.39 früh in den Raum Wandalin - Unikow - Bujnow verlegt. Dieser ist daher ab 5.9.39 freizuhalten. 10.) Meldungen. In den Tagesmeldugen über Pferdeausfälle ist zu unterscheiden zwischen tot, marschfähig und mraschunfähig. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zloczew, den 5.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.12 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. Behandlung von Freischärlern. Es ist in verschiedenen Fällen vorgekommen, daß polnische Zivilisten, die verdächtig waren auf deutsche Truppen geschossen zu haben, der Sipo zwecks Klärung der Täterschaft übergeben worden sind. Ein derartiges Verfahren ist unzweckmäßig, da nur in den seltessten Fällen nachträglich ausreichende Schuldbeweise erbracht werden können. Es wird auf den Befehl des Oberbefehlshabers verwiesen, wonach Meuchelmörder und Freischärler sowie Zivilpersonen, die im Besitze von Waffen und Munition betroffen werden, zu erschiessen sind. In gleicher Weise ist vorzugehen gegen polnische Zivilpersonen, die sich in Häusern und Gehöften befinden, aus denen auf Truppen geschossen worden ist. Ein Abbrennen der Häuser ist in allen Fällen zu unterbinden. Die Truppe zerstört sich nur ihre eigenen Quartiere und vernichtet gleichzeitig wertvollste Erntebestände, die damit der Heimat verloren gehen. Vorgekommene Fälle geben zudem Veranlassung, darauf hinzu- weisen, daß polnische Zivilisten mit Vorliebe in deutsch-bewohnte Häuser eindringen und aus diesen Schießen. In den besetzten Ortschaften ist in geeigneter Weise - durch Anschlag oder Ausruf - bekanntzugeben, daß die Bevölkerung für Meuchelmörder in ihren Reihen verantwortlich gemacht wird und mit der Erschießung von Geiseln zu rechnen hat. II. Versorgungsgebiete. 1.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung: aa) Am 5.9. werden mit A.Nachschubkolonnen aus A.V.L.Gr.Wartenberg nach Zloczew nachgeführt: Für 10.Div. 22 000 Port.ohne Brot und Fleisch (nur wenn Dauerfleisch) und 4 300 Rationen. Für 17.Div. 15 000 Portionen mit Brot und Fleisch. Eintreffen am späten Nachmittag. Die Div. haben die Verpflegung am Eintreffort zu übernehmen. bb) 17.Div. kann Mehl in der Dampfmühle Kempen (Besitzer Jan.Morek) empfangen. Vorräte z.Zt. etwa 70 - 80 t. cc) Das Straßenbau-Btl.538 wird wirtschaftlich der 10.Div. zugeteilt. b) Allgemein. Die Truppenteile und rückw.Dienste werden nochmals darauf hingewiesen, daß sie Frischgemüse, Frischkartoffeln und Pferdefutter (Hafer nur im besetzten Gebiet) weitgehend selbet zu beschaffen haben. Künftig wird die Armee höchstens noch die halben Gemüseportionen und Haferrationen zur Verfügung stellen. Schlächtereizug 17.Div. hat umgehend Betrieb aufzunehmen. Dauerfleisch und Wurstkonserven werden künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen nachgeschoben werden. 2.) Sanitätswesen. a) Krankensammelstelle Wieruszow eingerichtet ab 5.9. 10,00 Uhr. b) In Kempen ab 5.9.39 14,00 Uhr Armee-Feldlazarett eingerichtet. 3.) Veterinärwesen. a) Mit Einsatz der Vet.Kp. sind Anträge auf Abholung von Pferden von der Truppe nur an die Div. bezw. Vet.Kp. zu richten. Die Regelung gemäß "Besondere Anordnungen Nr.1" Ziffer IV. 1.) entfällt. b) Armeepferdelazarett 531 ab 5.9.39 2,00 Uhr in Neustradam aufnahmebereit. Anmeldung von m.u.Pferden an K.Kdo.XIII/IVc. Bewegl. Tierbl.Unters.Stelle 531 ab 4.9.39 16,00 Uhr arbeitsfähig in Neustradam (Schloß). Armeepferdelazarett 533 und bewegl. Tierbl.Unters.Stelle 532 in Wohlau ab 5.9.39 nicht mehr aufnahmebereit. Vet.Park 530 wird am 5.9.39 nach Oberstradam verlegt und ist ab 6.9.39 10,00 Uhr ausgabebereit. 4.) Kraftfahrwesen. a) Nach Entleerung des Betr.St.Lagers der Armee in Olszowa werden die Div. auf die Eisenbahntankstelle der Armee in Kempen angewiesen. b) Die dem K.Kdo.XIII unmittelbar unterstellten Truppen(einschließlch Str.Bau-Bt1.538) bleiben auf 3.gr.Kw.Kol.f.Betr. St. 413 angewiesen. Empfang je Einheit bis zu 1 Verbrauchssatz am 5. und 6.9. 16,00 - 22,00 Uhr in Wandalin (südwestl.Zloczew). c) Abschleppen von unbrauchbaren Fahrzegen. Die Div. und die dem K.Kdo. unterstellten Truppen melden den genauen Standpunkt der unbrauchbaren Fahrzeuge an die Abt Qu/Kf., damit veranlaßt werden kann, daß dieselben vom Armee-Kf.Park Breslau abgeschleppt werden Da dem A.Kf.Park nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügeng stehen kann eine direkte Zuführung an die Div. nicht erfolgen. Die Abschleppkommandos des Kfz-Parks 531 sind so stark in Anspruch genommen, daß nicht alle Anforderungen erfüllt werden können. Mehrfach hat sich die Truppe in der Zwischenzeit selbst geholfen, sodaß zwecklose Leerfahrten entstanden. Die Abschleppkommandoe des A.Kf.Parks sind nur in dringenden Fällen anzufordern, wenn ein Abtransport mit Truppenmitteln und auch durch die Werkstattkp. bezee Werkstattzüge tatsächlioh unmöglich ist. d) Ab 5.9.39 sind Teile dee A.Kf.Parks 531 (Kfz.Staffel, Bereifungsaustauschstelle, Abschleppgruppe) in Kempen eingesetzt. Arbeitsbereit ab 5.9.39 mittags. 5.) Straßenbaudienste. a) Dem Korps sind nunmehr unterstellt: Pi.Stab Oberstltn. Schultz Str.Bau.Btl.538. b) In erster Linie wird die Nachschubstraße des XIII.A.K. (Wieruezow, Lututow - Zloczew - Sieradz) instandgesetzt. Als nächstes ist beabsichtigt, die Warthebrücke bei Sieradz zur Freimachung des eingebauten Pioniergeräts auszubauen. Die Div. melden dem K.Kdo./Pi.Stab Obstltn.Schultz dringend instandsetzungebedürftige Straßenstücke und Brücken in ihrem Streifen. Es ist jedoch wichtiger zunächst eine Straße vollkommen instandzusetzen. c) Behelfsmäßige Brücken-und Straßeninstandsetzungen durch Pioniere sind grundsätzlich auf der Seite der Straße zu machen. Bei späterem Ausbau muß sonst die ganze Straße zeitweise gesperrt werden. 6.) Waffen-und Gerätwesen. a) Berichtigung zu den besonderen Anordnungen Nr.11 für die Versorgung des XIII.A.K. Ziff. 5.) cc): Hinter Gasschutz-Gerätepark ist zu streichen "Ulbersdorf" und dafür zu setzen "Schollendorf"; darunter ist als neue Zeile einzutragen: "Nachr.Park in Ulbersdorf". b) Aus den Geräteparken kann Gerät über das Soll der K.A.N. hinaus oder am Soll fehlendes Gerät nicht zur Verfügung gestellt werden. In Zukunft sind nur Anforderungen über Gerät vorzulegen, das bei der fechtenden Truppe 1) unbrauchbar geworden oder verloren ist 2) instandgesetzt werden muß un dmit e der Truppe zur Verfügung stehenden Mitteln nicht wiederhergestellt werden kann. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Soll fehlende Waffen erst aus Beutebeständen ergänzt werden können. In zukunft ist von derartigen Anforderungen Abstand zu nehmen, z.Zt.vorliegende Anforderungen werden dem Anragsteller zurückgegeben. |
| Korpskommando XIII
O.U. Zloczew, den 6.9.39 Ia Nr.6/39. An 10. Division 17. Division mit N.A. für Leibstandarte, Artl.Kdr.17 mit N.A. für II./A.R.53 u. II./A.R.46, N.53, 5.(H)/13, II./Flak 22 K.Kdo.XIII: Ia, Ic, Qu. Korpsbefehl für 7.9. 1.) In Erweiterung des gestern errungenen Erfolges an der Warthe gelang es heute, zur Verfolgung überzugehen und den Feind auf Lodz zurückzuwerfen. Außer Teilen der 10. u. 28.poln.Div. wurde auch die gestern neu eingesetzte 2.poln.Div. geschlagen. Rechts von uns ist das XI. A.K. mit 18.Div. im Vordringen auf Belchatow, links erreichte das X.A.K. Poddebice. 10.Armee im Vorgehen über Piotrkow auf Tomaszow; ostpreußische Truppen erreichten heute den Nerew bei Rozan. 4.Armee (Pommern) im Vordringen über die Weichsel nach Südosten. Nach Fliegermeldungen versucht der Feind, die um Lodz stehenden Truppen über Breziny nach Osten zurückzuführen. In Lodz und auf den Bahnhöfen ostw. davon stehen zahlreiche Truppentransporte, die infolge der Bahnunterbrechungen durch Bombenangriffe nicht abgefahren werden können. Für den 7.9. ist damit zu rechnen, daß der Feind mit Nachhuten westl.Lodz den Abmarsch seiner Hauptkräfte deckt. Außerdem ist es möglich, daß in der linken Flanke des X.A.K. und nördl. Lodz Teile des an der pommerschen Front geschlagenen Gegners auftreten, die nach Südosten durchzubrechen versuchen. Der 3./I.R.55 gelang es heute, ein polnisches Flugzeug abzuschießen. Ich spreche der Kompanie meine besondere Anerkennung aus. 2.) Das XIII.A.K. verfolgt am 7.9. den fliehenden Feind und stößt nördl. Lodz unter Staffelung rechts in Richtung Strykow durch. Die Leibstandarte riegelt Lodz von Süden ab. Bei den an Lodz vorbeiführenden Märschen der nächsten Tage ist das Stadtgebiet einschließlich der Vorstädte von Lodz zu vermeiden. Auch die größeren um Lodz liegenden Städte und Ortschaften wie Pabbianice, Konstantynow, Aleksandrow, Zgierz, Ragow sind nicht zur Unterkunft auszunutzen. Die marschierende und ruhende Truppe bedarf in der Umgegend von Lodz besonders sorgfältiger Sicherung. 3.) Gefechtsaufträge. a) 17.Div. nimmt zunächst in den frühen Morgenstunden Lask und stößt entlang der Straße mit Panzern auf Pabbianice vor. Nach Erreichen dieses Zieles macht 17.Div. die Marschstraße frei und zieht Leibstandarte auf Rzgow durch. Tagesziel für 17.Div.: A.A.17 Ost- und Nordrand Pabbianice, Masse der Div. im Raum Pabbianice Westrand Lask. Die verstärkte Leibstandarte mit II./A.R.46, der 17.Div. unterstellt, ist in das Höhengelände am Antoniew vorzuführen, um hier Lodz von Süden abzuschließen. Hierzu ist je 1 verst.Batl. in die Gegend Tuszyn, Rzgow und Wole Rakowa vorzuführen. Die Straße Lodz - Andrzejow - Kurowice Rzadowe muß durch Feuer gesperrt werden können. Aufklärung bis zur Linie Dlutow - Bedkow - Brzeziny. Im Angriffsfall ist das Höhengelände vor Antoniew zu halten. b) 10.Div. erreicht um 8.00 Uhr antretend, bis zum Abend des 7.9. mit Aufkl.Abt. den Raum um Zgierz Ost, mit Masse den Raum Aleksandrow Kwiatkowice. Die Ner-Übergänge von Szydlow und Puczniew sind frühzeitig in die Hand zu nehmen und zu sichern. c) Trennungslinie zwischen 17. u. 10.Div.: Woislawska - Wrzeßczewice - Janowice - Konstantynowek - Kol. Kaly.Brzeziny (Orte zu 17.Div.). 4.) II./A.R.53 ist durch Artl.Kdr.17 hinter der Leibstandarte über die Warthe zu führen und in Gegend Wald westl.Paprockie (3 km südwestl. Zdunska Wola) bis 7.9. zur Verfügung des Korps bereitzustellen. 5.) Aufklärung. a) Luft: Überwachung des Raumes Drazbice - Ujazd - Jezow - Strykow - Ozorkow - Poddebice. Steckt in diesem Raum noch Feind und wo? Wo sind Geländeverstärkungen festzustellen? Wo steht Feind zur Abwehr? Welche Bahnen und Straßen sind belegt u. in welcher Richtung? Überwachung der Lage bei XI.A.K. (Gegend Belchatow), XVI. A.K. (Gegend Tomaszow), X.A.K. (Gegend Ozorkow). b) Erde: Durch die Divisionen in ihren Streifen, 10.Div. bis zur Linie Brzeziny - Strykow - Ozorkow Süd c) Je 1 Artl.Flieger für 10.Div. und 17.Div. ab 7.9. 6.00 Uhr abrufbereit. 6.) Luftschutz. II./Flak 22 schützt mit 1 leichten Battr. die Brücken über die Warthe, mit 1 s.Battr. den Feldflugplatz Zapole, Gefechtslandeplatz Zloczew. 1 1.Battr. bleibt Leibstandarte unterstellt. Der Rest der Abteilung schützt die Divisionen bei Marsch und Ruhe. 7.) Nachrichtenverbindungen wie bisher. Mit XI. u. XVI.A.K. ist Funkverbindung zu halten. 8.) Korps-Haupt-Quartier wird 7.9. vorm. nach Zdunska Wola verlegt werden. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Sloczew, den 6.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.13 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Ausladebahnhof für Nachschub des XIII.A.K.: Wieruszow 2.) Nachschubstraßen werden verlängert: XIII.A.K. u.17.Div. Sieradz - Zdunska Wola - Orchow (nördl.Laske). 10.Division Sieradz - Zdunska Wola - Szadek. 3.) Die Starosten (Landrats-) und Gemeindeämter sind im rückw.Armeegebiet für die Verwaltungsbehörden des Ch.d.Z.von Belegungen freizuhalten. 4.) Erntevorräte und landwirtschaftliche Betriebsmittel (Maschinen, Geräte usw.) sind unbedingt zu schonen. 5.) Der Zivilbevölkerung sind durch öffentliche Bekanntmachung Hamsterkäufe verboten worden. Auf das entsprechende Verbot für die Truppe wird erneut hingewiesen. Es ist ferner untersagt worden, Preise und Löhne zu erhöhen. II. Versorgungsgebiete. 1.)Munitionswesen. a) Die in der Nacht vom 5./6.9.39 zugeführte zur Auffüllung der 1.Ausstattung erforderliche Munition muß am 6.9. am Bahnhof Wieruszow (Mun.Zug) empfangen werden. Zuführung durch die Armee ist am 6./.9. nicht möglich. b) Die Div.und Korpstruppen sorgen für Auffüllung der 1.Ausstattung. c) Für 8.9.39 hat das K.Kdo.vorsorgliche Bereitstellung einer Ausstattung auf dem Ostufer der Warthe beantragt. 2.)Kraftfahrwesen. a) Zum Betriebsstoffempfang am 6.9.39 werden nachgewiesen. aa) 10.und 17.Division auf Armeeausgabestelle Olzowa bzw.Eisenbahntankstelle Kempen. bb) Auf Betr.St.Ausgabestelle Zloczow Leibstandarte Adolf Hitler mit 11 000 Ltr. Otto 3 000 " Diesel 17.Division für I./Pz.Rgt.23 10 000 " Otto I 5 000 " Diesel. cc) Die übrigen Korpstruppen bleiben auf die gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./413 angewiesen. Empfang 16,00 - 22,00 Uhr in Wandalin. b) Ab 7.9. mittags ist voraussichtlich in Sieradz eine Betr.St.Ausgabestelle für das XIII.A.K. durch die Armee eingerichtet. c) Die angespannte Betr.Stoff-Ersatzteillage erfordert zwingend, daß außerhalb der Gefechtshandlungen und des notwendigsten Versorgungsverkehrs die Benutzung der Kfz.auf das Notwendigste eingeschränkt wird. Der Kdt.d.rückw.Armeegebiets wird auch weiterhin den Kfz.-Verkehr durch Kontrollposten, die mit einem Offizier besetzt sind, überwachen. 3.) Ordnungsdienste. a) Vom Kdt.d.rückw.Armeegebiets sind eingesetzt: Ortskdtur. Kempen " Wieruszow " Lututow " Zloczew Vorverlegung der Feldkdtur.530 nach Sieradz ist vorbereitet. b) Gefangenensammelstelle der Armee: Kempen (Ortskdtur.). Außerdem haben alle Ortskdturen.Gefangenen-Sammelstellen einzurichten, an die Gefangene von der Truppe zuzuführen sind. Den Abschub von diesen Sammelstellen beantragen die Kdturen. beim Kdt.d.rückw.Armeegebietes. Alle Fahrten von Leerkolonnen sind zum Abschub auszunutzen. c) Verkehrsregelung. Der Feldgend.Tr.413 übernimmt ab 6.9. abends die Verkehrsregelung an Straße Zloczew - Sieradz (Orte einschl.) 4.) Verpflegung. 10.und 17.Div. werden bis 7.9. mittags je 1 Tagesatz Verpflegung nach Sieradz zugeführt. Die Übernahme hat durch die Div. gegen 14.00 Uhr am 7.9. zu erfolgen. 5.) Straßenbau. Neben der Instandsetzung der Nachschubstraße des Korps wird zunächst die Straßenbrücke bei Sieradz durch das Str.Bau-Btl.53 beschleunigt instandgesetzt. 6.) Beutewaffen und Geräte. Auf die Heranziehung der Div.Nachschub-Komp.zur Einrichtung von Beutesammelstellen wird hingewiesen. |
| Korpskommando XIII
O.U. Zduneka Wola, den 7.9.39 Ia Nr.7/39. An 10. Division 17. Division mit NA. für Leibstandarte, Artl.Kdr.17 mit N.A. für II./A.R.53 N.53 5.(H)/13, II./Flak 22, K.Kdo,XIII: Ia, Ic, Qu. Korpsbefehl für 8.9. 1.) Die in und um Lods stehenden Teile dee Feindee versuchten am 7.9. mit Nachhuten das Vordringen unserer Divisionen aufzuhalten, um den Abzug nach Osten zu decken. Der verfolgenden 10.Div, ist es gelungen, durch schnelles Vordringen auf Strykow die Stadt Lodz von Norden abzuriegeln Vor dem linken Flügel des X.A.K. trat bei Uniejow neuer Feind aus nordwestl. Richtung auf, der anscheinend zu den vor der pommerschen Front geschlagenen polnischen Heeresteilen gehört; er wurde abgewiesen. Die 24. Div. erreichte mit vordersten Teilen am 7.9. abends Wola Makolska. Vor 10. Armee, die mit Schwerpunkt rechts über Tomaszow auf Rawa Mazowiecka vorgeht, weicht der Feind in nördl. und nordostwärtiger Richtung zurück. Unser rechtes Flügel-Korps (XI.) kann mit vordersten Teilen am Abend des 7.9. die Straße Piotrkow - Lask überschritten haben. Es ist daher damit zu rechnen, daß dieser Gegner sich der drohenden Umklammerung durch einen Durchbruchsversuch nach Norden beiderseits Lods zu entziehen versucht. 2.) XIII.A.K. riegelt hiezu mit 10.Div. Lodz nach Norden und Nordosten, mit 17. Div. nach Westen und Süden ab. 3.) Hiezu erreicht a) Verst. 17.Div., der die Leibstandarte unterstellt bleibt, mit je 1 verst. Regt.Gruppe die Räume nördl.Pabbianice, um Konstantynow und um Kol. Kaly - Grabienice. 1 verst.Batl. sichert den Grabia-Abschnitt bei Lack nach Süden. Die Leibetandarte ist nach Klärung der Lage von Pabbianice auf Rzgow vorzutreiben; die II./A.R.46 (ohne 1 Battr.) tritt unter unmittelbaren Refehl der 17.Div. b) 10.Div mit je 1 verst. Regt.Gruppe den Raum Kol. Niesulkow - Kol. Wola Cyrusowa, den Raum um Strykow und um Zgierz. c) Trennungslinie zwischen 17. u. 10.Div.: Jedlicze - Helenowek - Antoniew Sikawa - Straßenkreuz 1 km südl. Bedon - Popielawy (Orte zu 10.Div.) 4.) Aufklärung. a) Luft: Überwachung des Raumes sUdl, u. südostw, der Linie Zdunska Wola - Lask - Papbianice - Brzeziny. Wo und in welcher Richtung sind in diesem Raum Feindbewegungen festzustellen? Feststellung des linken Flügels XI.A.K. der in Gegend Druzbice - Tuszyn vermutet wird. Überwachung von Lodz und der aua Lodz herausführenden Straßen. b) Erde: 17.Div. k1ärt auf in ihrer rechten Flanke bis zur Linie Cestkow A - Roza - Tuszyn - Wola Rakowa 10.Div. bis zur Linie Bedon - Brzeziny - Kolacin - Uchan Gorny. c) Je 1 Art1.Flieger ab Tagesanbruch abrufbereit für 10. u. 17.Div. 5.) Luftschutz. Durch II./Flak 22 in den Marsch- u. Bereitstellungeräumen der Divisionen. 1 s.Battr. ist vom Feldflugplatz Zloczew vorzuziehen sobald 5.H/13 weiter nach Osten vorverlegt wird. 1 1.Battr. bleibt Leibetandarte unterstellt. Die Sicherung der Warthe-Übergänge ist durch Armee sichergestellt. 6.) Reserven. II./A.R.53 ist durch Artl.Kdr.17 bis 8.9. 8.00 Uhr in das Waldstück nördl. Okup Wielki (4km westl. Lask) zur Verfügung dee Korps vorzuziehen. 7.) Nachrichtenverbindungen wie bisher. 8.) Korps-Haupt-Quartier bleibt 8.9. Zdunska Wola. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zdunska Wola, den 8.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.15 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Nachschub-Straßen. XIII.A.K. und 10.Div.: Sieradz - Zdunska Wola - Szadek - Lutomiersk - Zgierz - Strykow. 17.Division: Sieradz - Zdunska Wola - Lask - Pabjanice - Konstantynow, - Lodz - Nevosolna 2.) Da eine Vorverlegung der Ausladebahnhöfe für Nachschub zunächst nicht möglich ist, wird die Armee durch verstärkten Einsatz ihrer Nachschubkolonnen die Versorgung durchführen. Es müssen jedoch aus diesem Grunde auch für die rückw.Dienste der Div. usw, größere Entfernungen in Kauf genommen werden 3.) Die Grenze, des rückw. Armeegebietes ist ab 8.9.39 0,00 Uhr en die Warthe vorverlegt. 4.) Straßendisziplin. Die Straßendisziplin in den rückw. Teilen des Armegebietes, besonders die Disziplin der neu aufgestellten Verbände genügt in keiner Weise den Anforderungen. Die Kommandeure aller Grade sind persönlich verpflichtet, an jeder Stelle bei Verstößen gegen die Straßenordnung einzugreifen. Es ist aufs schärfste darauf zu achten, daß die vorgeschriebenen Signalgeber am Anfang und Ende der Marschkolonne durch deutliche Zeichengebung den glatten Ablauf der Märsche sicherstellen. Das Verstopfen der Straßen von mehreren nebeneinander marschiereeden oder haltenden Marschkolonnen muß von den Trupenkommandeuren mit äußerster Energie verhindert werden. Rücksichstlos ist die eine Straßenseite für den Befehl und Meldeverkehr längs der marschierenden Truppe unter allen Umständen freizuhalten. Rastende Verbäde haben unbedingt die Straße zu verlassen. Vielfach eind die Fahrzeuge marschierender Kolonnen voll besetzt mit Mannschaften. Das Mitfahren auf Fahrzeuen der Truppe ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Kp.Chefs usw. gestattet. Für die genaue Befolgung dieser Anordung sind die Kp.-Chefs usw.verantwortlich zu machen. II. Versorgungsgebiete. 1.) Munitionswesen. a) Im Laufe dee 8.9.39 wird in Gegend westl. Sieradz ein A.Mun.Lager eingerichtet, auf das das XIII.und X.A.K. angewieeen werden. Inhalt: 1 Inf.Div.Einh.Munz. 2 K.E.Mun. d. s.10cm Kan.18 10 t Sondermunition für Inf. je 1 t Pist.Patr.(7,65) Ortgies u. Parabellum. Das A.-Mun.Lager befindet sich 1,5 km. westl. Sieradz, südl.der Straße Sieradz - Blaszki (abgebrannte Ziegelei). b) Es ist jedem Falle vor Anforderung neuer Mun. die in Umschlag-und Ausgabestellen verbliebene Mun. aufzubrauchen. c) Sondermunition für Inf darf nur für den Beechuß von gepanzerten Fahrzeugen pp. verwendet werden. Nachschub nur in geringem Umfange möglich. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Am 8.9.39 wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nsch.Kol. für 10. und 17.Div. nach Sieradz zugeführt. Eintreffen gegen 16,00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen (fernmündl. voraus). bb) Die Armee ist nicht in der Lage die vollen Hafermengen nachzuschieben. In Notfällen ist daher, wenn kein Hafer vorhanden ist, auch ungedroschener Hafer zu verfüttern. Entsprechende Vorsicht (Mischung mit Stroh) ist geboten. b) Geldwesen. Die Div.Feldkassen haben ihre erforderlichen Geldmittel von der nächstgelegenen Reichsbankanstalt zu empfangen. c) Bekleidung. Bekleidung kann in geringem Umfange mit Genehmigung dee Korpsintendanten aus den Beständen des A.V.L. Oels entnommen werden. Ein Umschieben durch die Armee ist unmöglich. 3.) Sanitätswesen. a) Armee-Sanitäts-Zweigpark Sieradz ist ab 8.9.39 12,00 Uhr ausgabebereit. San.Zweigpark Kempen bleibt bestehen. b) Krankensammelstelle Sieradz ab 8.9.39 aufnahmebereit. c) Ab 8.9.39 20.00 Uhr ist in Sieradz ein Kriegslazarett eingerichtet. 4.) Veterinärwesen. a) Pferdesammelstelle des A.Pf.Laz.532 in Gegend Szadek ab 8.9.39 18,00 Uhr aufnahmebereit. Bewegl.Tierbl.Unters.St.532 in Szadek ab 9.9.39. 12,00 Uhr arbeitsbereit. Vet.Park 530 in Sokolniki ca 12 km ostw. Wieruszow ab 8.9.39 18,00 Uhr ausgabebereit. b) Die Wiederherstelluhg Verwundeter, erkrankter, marschunfähiger, erschöpfter usw. Pferde sichert den Ereatz von Pferdeverlusten. Mit allen Mitteln ist anzustreben, derartige Pferde den nächsterreichbaren Vet.Einrichtungen zuzuführen. Tötung von Pferden darf nur auf Anordnung dea Vet.Offz. oder unter Verantwortung des zuständigen Truppenführers, der Offizier sein muß, geschehen. c) Infolge der weiten Verbreitung der Tollwut in Polen ist jeder Fall von Tollwut oder Tollwutverdacht unverzüglich der nächsten Ortskdtur. zu melden. Herrenlos herumlaufende, insbesondere tollwutkranke oder tollwutverdächtige Hunde sind sofort zu erschießen. d) Auf Anordnung des A.O.K.8/IVc werden grundsätzlich nur noch marschunfähige Pferde aus den Vet.Kp. abgeholt. Vereinzelt in Ortschaften zurückgelassene Pferde werden nicht mehr abgeholt. 5.) Kraftfahrwesen. a) XIII.A.K. bleibt weiterhin mit allen Teilen auf das Betr.St. Lager Sieradz angewiesen. Dort befindet sich auch Otto-Kraftstoff I (für I./Pz.Rgt.23) und Kraftstoff in E-Behältern (für I./Pz.Rgt.23) und L.St.Adolf Hitler. b) Die dem K.Kdo. unmittelbar unterstellten Truppen empfangen bei 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 in Zduny zwi2chen 16,00 und 24,00 Uhr. Ausgabebereit 8.9.39 16,00 Uhr c) Vorgefundener Betr.St. ist sofort durch einen Fachmann (W.K.S., Truppen-Ing. usw.) zu prüfen. Bisher erfolgte Prüfungen haben überall die Brauchbarkeit des vorgefundenen Betr.Stoffes ergeben. Nach Prüfung ist der Kraftstoff dem Verbrauch zuzuführen. Verwaltung und Ausgabebetrieb hat durch die Div. zu erfolgen, in deren Bereich er aufgefunden wurde. Ort, Art und Menge des aufgefundenen Betr.Stoffee ist dem K.Kdo.XIII/Kf, zu melden. d) Die Eisenbahntankstellen, Betr.St.Lager, Betr.St.Ausgabestellen, Tankstellen für Einzelkfz. usw, müssen so deutlich durch Schilder und Wegweiser (von der nächsten größeren Straße ab gekennzeichnet sein, daß sie auch in der Dunkelheit leicht gefunden werden können. e) Die für die Ausstattung der Kfz. mit Reservebereifung eingereichten Anforderungen können z.Zt. nicht erfüllt werden. Bie auf weiteren wird neue Bereifung auenahmslos nur gegen Rückgabe der alten ausgegeben. f) Die mit Fortschreiten der Operationen entbehrlich werdenden Betr.St.Lager des A.O.K. sind von den Div. dem K.Kdo./Kf. anzumelden. Leerfaßraum aus Betrst.Lagern abseits der Eisenbahn sind dem Korps bezw. dem Armee-Nachschub-Führer zum Abtransport durch Leerkolonnen hin zu den Ausladebahnhöfen für den Nachschub anzumelden. Von dort aus sorgen die Bahnhofsoffiziere für Weitersendung. 6.) Waffen- und Gerätewesen. a) Ab 9.9.39 morgens sind arbeitsfähig: Feldwerkstatt 532 in Sieradz. Der in Lututow eingesetzte Feldwerkstattzug arbeitet auf und wird zu der Feldwerkstätte 532 nach Sieradz herangezogen. b) Ab 7.9.39 werden verlegt: Inf.Park nach Sieradz Art.Park " Sieradz Nachr.Park " Waglczew (13 km westl. Sieradz) Heeresgeräte-Park nach Blaszki Gasschutzgerätepark nach Sieradz. Ausgabebereitschaft wird noch bekanntgegeben. 7.) Ordnungsdienste. a) Unglücksfälle bei Nacht geben Veranlassung, erneut auf die deutliche Bezeichnung von Gefahrenstellen hinzuweisen. Insbesondere sind an Straßen, und Brückenzerstörungen Warnungstafeln, Sicherungen und Bezeichnungen der Umleitung anzubringen. Diese Bezeichnung hat bereits durch die Truppe zu erfolgene die die behelsemäßige Instandsetzung der Umgehung herstellt. Die Verkehreregelungsorgane sind anzuweisen, bei ihren Streifen die Bezeichnung zu überprüfen und nötigenfalle nachzuholen. b) Es wird erneut darauf hingewieeen daß Plünderungen mit allen Mitteln zu verhindern sind. Alle Soldaten sind über die schweren Strafen zu belehren. Zuwiderhandelnde sind festzunehmen und dem zuständigen Kriegsgericht vorzuführen. c) At 8.9.39 abds. übernimmt Ortskdtur. Zdunska.Wola die Aufgabe der Verkehrsregelung, Bewachung Ordnungsdienste usw. in Zdunska Wola. Erforderlichenfslld steht ihr der Feldgend.Trupp 413 zur Unterstützung zur Verfügung, solange sich das K.Kdo,XIII in Zdunska—Wola befindet. Ortskdtur. wird besonders auf die Überwachung etwaiger Plünderungen hingewiesen. 8.) Unterkunft. a) Die rückw. Dienste der Div. und des K.Kdos. sind möglichst im Gefechtsgebiet unterzubringen. Bei Verlegung der Grenze zum rückw. Armeegebiet sind die rüokw. Dienste sobald als möglich in das Gefechtsgebiet vorzuziehen. b) Die Unterbringungsräume der rückw. Dienste sind dem (Offz.v.Dienst) durch die Div. taglich bis späteätene 4,30 Uhr nach dem Stand vom Vorabend zu.melden. Dabei sind die Unterbringungsräume anzugeben, soweit es sich um das Gefechtsgebiet handel. Für im rückw. Armeegebiet zurückgebliebene Teile ist der Ort und die Zeit, zu der die Unterkunft frei wird, anzugeben. |
| Korpskommando XIII
O.U.Lodz, den 9.9.39 Qu Besondere Anordnungen Nr.16 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Angehörige der im Operationsgebiet eingesetzten Pol.Verbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, sind als Wehr-Gefolge anzusehen und der Wehrmachtgerichtsbarkeit unterwerfen. 2.) Fälle von Freischärlertum oder Verletzung der Genfer Konventon sind unter genauer Angabe von Ort und Zeit, beteiligten Truppenteil, Zahl der Toten und Verletzten, Maßnahmen gegen die Freischärler usw. sofort auf dem Dienstwege an A.O.K.8 Ic/A.O. II.Versorgugsgebiete. 1.) Munition. a) Das XIII.A.K. ist zunächst noch auf das A.Mun.Lager Sieradz angewiesen. Die zur Auffüllung der ersten Ausstattung erfrderliche Munition muß vorerst noch dort empfangen werden. b) Am 10. oder 11.9.39 wird die Armee ein Mun.Lager an der Straße Ozorkow - Zgiersk einrichten. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Trotz des in schärfster Form gegebenen Befehls (vergl.bes.Anordnungen Nr.1 nebst Merkblatt) die im Lande vorgefundenen Verpfl.Vorräte auch zwecks Entlastung der Heimat und des Nachschubes nicht sinllos zu vergeuden, müssen immer wieder Verstösse gegen diesen Befehl festgestellt werden. In einem besonders krassen, auch dem Ansehen der deutschen Trupe schädigendem Fall hat eine Komp. beim Abrücken aus der Unterkunft allein 13 Hammel und einen Jungbullen in geschlachtetem Zustand zurückgelassen. Die nachfolgende Truppe fand das Vieh in bereits verdorbenem Zustand vor. Gegen den verantwortlichen Truppenteil wird entsprechend vorgegangen werden. Im übrigen ist der angezogene Befehl mit Merkblatt immer wieder Gegenstand eingehender Belehrung zu machen. bb) Wegen Schwierigkeit im Nachschub wird unter Bezug auf "Besondere Anordnungen Nr.1" nochmals darauf hingewiesen, daß im besetzten Gebiet die laufende Verpflegung für Mann und Pferd soweit irgend möglich, d mLande zu entnhemen ist. Von der Armee können vorwiegend nur Brot, Getränke und sonstige nicht im Lande aufzubringenden Verpflegungsmittel nachgeschoben werden. cc) Auf A.Nachschub-Kol.wird Verpflegung zugeführt: Am 9.9.39 für 10.und 17.Div.nach Szadek (17.00 Uhr) Am 10.9.39 " 10.und 17.Div nach Aleksandrow (10km nordwestl.Lodz) gegen 20.00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen. Die Div. haben dafür zu sorgen daß die Armee-Umschlagkol., welche dringend benötigt werden, die Verpflegung umgehend umschlagen können bezw. nachgeführt werden. dd) Im ehem.polnischen Militär-Magazin in Lodz (südl.Stadtteil Chojny) liegen große Vorräte an Mehl (gepackt) und Hafer (ungepackt). Beide Div. können ihren laufenden Bedarf bis auf weitere dort decken. ee) Bezügl.Verpflegung und Geldversorgung werden wei bisher bezw. neu angewiesen auf: 10.Div.: Stab K.Kdo.XIII (mit unterstellten Teilen) K.Nachschubführer 413 N.53 mit Zuteilungen II./A.R.53 5.(H)/13 II./Flak Rgt.22 Straßenbau-Btl.538 I. und IV./Nachr.Rgt.511 (zusammen rund 1000 Köpfe) 17.Div.: Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46 I./Pz.Rgt.23 1. und 2.Brücken-Kol.B 413 II./A.Nachr.Rgt.511 (rund 900 Köpfe) Feldpostamt 413 wird der N.53 zugeteilt. Art Kdr.17 wird dem Stab K.Kdo.XIII zugeteilt. b) Bekleidung. Zur Ergänzung von verbrauchten und abgetragenen Stiefeln und Socken werden den Divisionen einmalig zur Verfügung gestellt und zwar: 10.Div. 6000 Paar Socken und 3000 Paar Stiefel 17.Div. 4000 Paar Socken und 2000 Paar Stiefel Empfang durch die Division aus den Verfügungsbeständen der W.V.VIII Breslau (näheres bei Int.Rat Bulang) W.V.VIII wurde vom K.Kdo.XIII bereits verständigt. Bei dieser Gelegenheit können die Div.Feldkassen in Breslau neue BEtriebsmittel bei der Reichsbank abheben. c) Marketenderwaren werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich bei einem A.V.L. niedegelegt und den Div. zur Verfügung gestellt. Nähere Anweisung folgt. 3.) Sanitätswesen. a) Der Rest des Feldlazaretts 17 in Barczew wird durch A.San.Abt.532 abgelöst. Nach Ablösung wird dieser Rest Feldlaz.17 der 17.Div. nachgesandt werden. b) Fußkranke sind nach Möglichkeit bei der Truppe zu behandeln und auf Fahrzeugen mitzuführen. Die EInlieferung in die San.Einrichtungen der Armee entzieht sie ungebührlich lang dem Dienst der Truppe, da sie mitunter dem Ersatztruppenteil zugeführt werden müssen. c) Um möglichst sofortige Vorlage (Fernschreiben oder Fernspruch) von Beförderungsvorschlägen zu Ass.Ärzten für sämtliche aktibve Unterärzte wird ersucht. Fehlanzeige erforderlich (Fernmündl.am 8.9.39 an die Div.Ärzte 10.u.17.Div. voraus). d) Es wird darauf hingewiesen, daß mit sofortiger Wirkung die Melsung über Ausfälle nach untenstehendem Muster zu erstatten ist: M u s t e r a) Offiziere und Beamte --------------------------------------------------------- Dienstgrad NAME Tr.Teil Bemerkungen (tot, verwundet, krank, vermißt) --------------------------------------------------------- b) Unteroffizeire und Mannschaften: --------------------------------------------------------- Tr.Teil tot verwundet krank vermißt --------------------------------------------------------- e) Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Genuß rohen Obstes und ungekochtem Wassers unbedingt verboten ist. 4.) Betriebsstoffversorgung. a) 10.und 17.Div. mit unterstellten Truppen werden auf Betr.St.Empfang aus den sichergestellten Beständen am Bahnhof Zdunska Wola verwiesen. b) Für die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen ist die 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 am 10.9.39 in Antoniew (4km südostw. Aleksandrow) ausgabebereit. Ausgabezeit: 16.00 bis 22.00 Uhr. 5.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des K.Kdo.XIII.A.K. werden am 10.9.39 in den Raum Rabinek - Rabien - Antoniew (Südl.Aleksandrow) vorgezogen. Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten. 6.) Rechtspflege. Seit dem 26.8.39 ist für das besetzte Gebiet und das ganze deutsche Reich die Kriegsstrafverfahrensverordnung in Kraft. Es gibt nur mehr Feldkriegsgerichte, die im Schnellverfahren aburteilen. Gegen die Urteile dieser GErichte gibt es keine Rechtsmittel. Es gibt also keine Berufung und keine Revision an ein höheres Gericht. Ausserdem gilt seit 26.8.1939 das Kriegsstrafrecht. Fahnenflucht, Feigheit, Meuterei Selbstverstümmelung, Beihilfe zur Selbstverstümmelung oder Fahnenflucht und Aufreisung zum Ungehorsam werden mit dem Tode bestraft. Ausserdem stehen hohe Strafen auf Plünderung und Bedrückung der Landeseinwohner. Tätlicher Angriff und Widersetzung sowie Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten werden im Felde mit hohen Zuchthausstrafen geahndet. 7.) Beute. Die Armee wird im Laufe des 10.9.39 Aleksandrow eine Beutesammelstelle einrichten. Diese ist von der Truppe die Beute zuzufüren. Auf die Ausnutzung von Fhrten zu Empfängern wird hingewiesen. (z.B.Verpfl.Empfang am 10.9.39 in Aleksandrow.) |
| Armeeoberkommando 8
A.H.Qu., Lodz, den 22.9.1939 Besondere Anordnungen Nr.29 =========================== für die Versorgung der 8.Armee. =============================== Allgemeines: Für die Leitung der Versorung wird zur endgültigen Festsetzung der Kriegsgliederung für den bevorstehenden Angriff befohlen: A.O.K.8 leitet ab 22.9.29, 18.00 die Versorgung des XIII., XI. und X.A.K., ferner der 3.lei.Div. und 213.Inf.Div. in der von Heeresgruppe Süd und 14.Armee eintreffenden Art.Verbände. XIII.A.K. leitet von diesem Zeitpunkt an die Versorgung der 10., 24., 46. u.31.Inf.Div. XI.A.K. der 18.u.19.Inf.Div. X.A.K. der 50., 208., 221.Inf.Div. u.der Kampfgruppe Netze. Sonderregelung: Die Mun.Auffüllung bis zur Höh iner 1.Ausstattung führt Armee durch für: 31.u.46.Inf.Div. XI.A.K. mit 18.u.19.Inf.Div. Die von der 10.Armee unterstellten Art.Verbände werden zunächst von 10.Armee weiter versorgt. Mun.-. Verpfl.- und Betr.St.- Lager der 10.Armee befinden sich bei Rawa Mazowiecka. Die am 22.9.39 bereits südl.und südwestl.Warschau eingetroffenen Art.Verbände der Heeresgruppe Süd und der 14.Armee sowie der Korps-Art. des X. und XIII.A.K. empfangen am 23.9.: Verpflegung im A.V.L. Lodz-Chojny. Betr.St.: in Eisenbahntankstelle Zyrardow. Nachschubstrassen: XIII.A.K.: Skierniewice, Huta, Zawadzka, Nadarzyn (Straßesntück Huta Zwadzka, Rawa Mazowiecka ist durch XIII.A.K. nicht zu benutzen - außer für Mun.Empfang der 31.u.46.Inf.Div. in Rawa) XI.A:K.: Lowicz-Sochaczew, Blonie. Die südl.Warschau befindlichen Art.Verbände benutzen die nächste Anfahrt zur Nachsch.Strasse des XIII.A.K., dann diese übe Skierniewice und Brzcziny bis Lodz. Nachsch.Straßen der 10,Armee für nördl. der Straße Babice - Warschau stehenden Teile sind: Rawa Matowiecka, Grodzisk, Blonie, Leszno und Grojec, Kazczonow, Grodziesk, Blonie, Leszno. XIII.A.K. ist außerdem Verkehr auf den von 10.Armee und XIII. gemeinsam benutzten Straßenstück von Rawa Mazowiecka bis Radzicjowiec sicherzustellen. Besonders beachten: kein Überholen von Kolonnen glicher Art. Das Straßenstück Radzicjowie, Korytow ist in nordwestl.Fahrtrichtung gesperrt. Rückw.Grenze des Gefechtsgebietes ab 23.9.39, 0,00 Uhr: Ostrand von RAwa Mazowiecka, Ostrand Sochaczew, Ostrand Wyszogrod. Verstöße gegen die Krigs- und Völkerrechtlichen Grundsätze: Von Seiten unserer Gegener ist die Propaganda gegen Deutschland durch Verbreitung von Nachrichten über angebliche Völkerrechtsverletzungen in großem Umfange aufgenommen. Fpr die wirksame Gegenpropaganda sind daher sofort A.O.K.8/Ic/A.O. auf dem Dienstwege zu melden. (1) Alle tatsächlich festgestellten Handlungen des Feindes, weche gegen die Kriegs- und Völkerrechtlichen Grundsätze verstoßen; (2) All sonstigen Ereignisse, die außenpolitische Folgerungen und Maßnahmen auslösen könnten. Luftschutzmaßnahmen: In Ergänzung der Besondered Anordnungen Nr.28 vom 21.9.39 Ziff.8 wird befohlen: Die gesamte Tarnung der Truppe im Gefechtsgebiet bliebt wie bisher aufreht erhalten. Fahrzeuge können ohne Verdunkelung fahren. Die Verdunkelung im gesamten Arneegebiet von sämtlichen Privatwohnungen, Industriwerken und sonstigen Betrieben einschl Reichsbahnanlagen wird aufghoben. Deckungsgräben in Anlagen und Straßen sind einzuebnen. Sendungen nach der Heimat: Die anliegende Verfügung der Heeresgruppe Süd vom 18.9.39 betr.unerlaubte Sendungen nach der Heimat ist bei allen Truppenteilen und rückw.Diensten zum Gegenstand ernster Belehrung zu machen. Munitionswesen: a) Art.Kdr.20 überprüft, ob die von anderen Armeen bezw.Heeresgruppe Süd zugeführte Artillerie über die volle 1.Ausstattung verfügt. Etwaiger Fehlbestand ist bei A.O.K.8/O.Qu. zu melden. b) X.A.K. empfängt in der Nacht vom 22./23.9.39 30 t Munition lei.I.G.18 im A.Mun.Lager Lowicz- (Fernmündl.voraus) Verwaltungswesen: a) Am 23.9. wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nachch.Kol. zugeführt: für XIII.A.K. nach Skierniewice, Süduassgang Richtung Gluchow. Eintreffen für 10.u.46.Div. gegen 18,00 Uhr Eintreffen für 24.u.31.Div. gegen 19.00 Uhr. für 3.lei.Div. nach Rawa Mazowiecka, Westausgang in Richtung Gluchow. Eintreffen gegen 19,00 Uhr. für X.A.K. (Korpstruppen), 213.Div. steht am 23.9. ein Tagessatz Verpflegung im A.V.L. Lodz zur Verfügung. für 50., 208., 221.Div. u.Brigade Netze regelt X.A.K. Verpflegungsempfang aus dem in Chodecz abgestellten Verpfl.Zug. b) Die A.K. sind dafür verantwortlich, daß die Div. die ihnen zugeführte Verpflegung zeitgerecht übernehmen. Sanitätswesen: a) Krankensammelstell Breslau wird am 22.9.39 aufgelöst. b) Krankeensammelstellen: für XIII.A:K.: Skierniewice, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr. für X.A.K. Lowicz, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr. für rückw.Dienste: Krankensammelstelle in Wloclawek, Lubien, Kutno, Strykow, Warta, Sieradz und Lutomiersk. c) In Wloclawek ist ein Armeefeldlazarett eingerichtet. d) Ab 23.9.39, 20,00 Uhr ist in Skierniewice eine Verbandmittelausgabe eingerichtet. Veterinärwesen: a) Die aus dem Operationsgebiet abzutransportierenden Verbände dürfen keine Beutepferde ins Heimatgebiet mitnehmen. Die Beutepferde sind zwecks Sanierung den nächsten Beutepferdesammelstellen zuzuführen. Auffrischung der Fehlbestände erfolgt in der Heimat. b) Das von XIII.A.K. übernommene A.Pfd.LAz.581 wird am 22.8.39 nach Kutno verlegt und als Sammelplatz für Beutepferde eingerichtet. Aufnahmebereitschaft ab 22.9., 20,00 Uhr. Kraftfahrwesen. a) Nummernschilder der Erg.Kfz. Die TArnung der Kfz. durch Übermalen der Herkunftsbezeochnungen (LA,II,IIIB usw.) sowi der Stempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist sofort zu beseitigen. Durchführung bis zum 26.9.39. b) Betriebsstoffversorgung. X.A.K. empfängt weiterhin aus Eisenbahntankstelle Chodocz, aushilfsweise aus Armeebetriebsstofflager Lodz. Dem XIII.A.K.steht für Koprstruppen und jede Div. (10.,24.,31., 46.Div.) je 40cbm Betr.St. ab 22.9.39, 17,ßß Uhr in Eisenbahntankstelle Zyrardow zur Verfügung, desgleichen der 3.lei.Div. c) Instandsetzung von Panzerkampfwagen: (1) An ausgefallenen Pz.Fahrzeugen sind bei den Armeen nur Instandsetzungen zur Wiederbeweglichmachung vorzunehmen. Für weitergehende Zwecke dürfen Pz.Eratzteile nicht mehr entnommen werden. (2) Instandsetzungen, die über BEweglichmachung hinausgehen werden von Erzeugerfirmen in der Heimat ausgeführt. (3) Von den Pz.-Rgt. usw.angesammelte Ersatzteilvorräte, die beim Abtransport mit eigenen Mitteln der Truppe nicht befördert werden können, sind schon jetzt an die A.Kr.-Parke zur Abgabe an die Pz.-Ersatzteillager zurückzuliefern. (4) Rücktranport der Pz.-Ersatzteillager wird in den nächsten Tagen begonnen. -unleserlich- von Kfz.: Im A.Kf.Park 531 stehen sofort zur Abholung bereit: XIII.A.K. weitere 5 Kräder 13 Pkw. X.A.K. " 2 Kräder 6 Pkw. 3.lei.Div. " 3 Kräder 8 Pkw. (Durch Fernschreiben voraus) Waffen und Gerätwesen: a) Vorgefunden Bete an Nachr.Gerät (Leitungsmaterial, Apparate, Rohstoffe) ist den Beutesammelstellen der Armee zuzuführen. Eigenmächtige Vernwendung durch die Truppe hat zu unterbleiben. b) Die in den BEutesammelstellen anfallenden fehlerhaften anfallenden deutschen Waffen, Geräte und Fahrzeuge sind an die nächstgelegene Feldwerkstatt (532 oder 533) zur Instandsetzung abzugeben. Auch ungebrauchte oder zerschossenes Material ist den Werkstätten zuzuführen, damit dort noch brauchbare Ersatzteile ausgebaut werden können. Wertgegenstände von Gefangenen. Wertgegenstände und Erinnerungsstücke von gefangenen, verwundeten und gefallenen polnischen Soldaten sind abzuliefern. an: Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin, Hohenstaufenstr.47/49. |
| Armeeoberkommando 8 A.H.Qu.Lodz, den
28.9.39 O.Qu. 2 Anlagen Besondere Anordnungen Nr.35 für die Versorgung der 8.Armee 1.) Allgemeines. a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39 Es leiten: X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div. XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div. XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div. XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte. Armee leitet die Versorgung der 3.1ei.Div., der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze. 50.Div. empfangt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang: täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo. b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen: Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt einzuhalten. c) Polnische Pfadfinder: Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet. d) Fahndung: Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5( H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13. e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft: Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen im dortigen Bereich Sorge zu tragen. 2.) Munition a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung) -------------------------------------------------------------- Mun. Art : Mun.-Lager Lowicz Jezew Mszczonow in t in t in t für X.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr l.J.G.18 3,0 s.F.H.18 30,0 1.F.H.16 60,0 Stielhandgr. 2,25 für XI.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr Pist.Patr.08 0,025 2 cm Spr.Gr.L'spur 1,4 3,7 cm Pak 0,25 1.J.G.18 3,0 s.Gr.W. (8cm) 3,0 l.F.H.18 9,3 s.10cm K.18 95,0 s.F.H.18 41,8 Stielhandr. 3,5 für XIII.Korps. Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr Inf.Mun. 6,2 s.J.G.33 7,0 s.Gr.W.(8cm) 2,8 1.F.H.18 24,6 s.10cm K.18 58,8 s.F.H.18 88,7 T-Minen 5,3 Spreng- und Zündmittel 0,2 für XV.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr s.F.H.18 63,0 b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun. nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und Mszczonow zuzuführen 3.) Verwaltungswesen: a) Verpflegpng aus dem Lande: Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen. b) Verpflegung: (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Koprs-Art. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen. Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich. (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka. (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr. (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt. Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab 16,00 Uhr. (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr. (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow. Eintreffen ab 15,00 Uhr. c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung: Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen. Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind. d) Heimatkraftfährpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt. e) Kriegsstammrollen: In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen. 4.) Sanitätswesen: a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39 eingezogen. Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbands-mittenusgnbestelle in Skierniewice bleiben bestehen. b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen. 5.) Veterinärwesen: Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich: Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz) Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen, zuzuführen. 6.) Gerätewesen: Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew. 7.) Bewachung der Postanstalten: In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten. Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste. Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme feindlicher Flugzeugbesatzungen und für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts 1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen: Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark. 2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten. 3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft. 4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern. 5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes 6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.). 7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen. 8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen. Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste. Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene ====================================================== der französischen und britischen Luftwaffe. ========================================== Luftgau III B e r l i n " IV D r e s d e n " VI M ü n s t e r " XI H a n n o v e r " VII M ü n c h e n " XII W i e s b a d e n " XIII N ü r n b e r g Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C " " " beim A.O.K.1 " " " beim A.O.K.5 " " " beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A. |
| Armee=Oberkommando
8
A.Gef.5tand Grodzisk, den 28.9.39. A r m_e e b e f e h l . XIII.A.K. führt die Abschließung in der bisher erreichten Linie 3.) 10.Inf.Div.‚ dem A.Ob.Kdo.8 unmittelbar unterstellt, besetzt Es ist Aufgabe der 10.Jnf.Div. Der Zeitpunkt des Einrückens in die Stadt wird besonders befohlen. der 10.Inf.Div. wird durch Sonderbefehl verstärkt Polizei-Regiment „Rietzeler“ wird unterstellt. Es ist Aufgabe des Festungskommandanten: b Die Gen.Kdo. stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, daß 8.) Die Rückführung der in der Festung Warschau gemachten Gefangenen wird durch besonderen Befehl geregelt. Der Oberbefehlshaber. |
| Armeeoberkommando 8 A.H.Qu.Lodz, den
29.9.39 O.Qu. Besondere Anordnungen Nr.3 für die Versorgung der 8.Armee 1.) Allgemeines. a) V o l l z i e h e n d e G e w a l t i n W a r s c h a u e i n s c h l . S t a d t t e i l P r a g a ü b e r n i m m t d e r O b e r b e f e h l s h a b e r d e r 8. A r m e e b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet. Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs. c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert. Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden. d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-, Devisen- und Warenverkehr. (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2) 2.) Verwaltungswesen: a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt: Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov. Dem XI.A.K. für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk. Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen. XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen. Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt: dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa 16,00 Uhr. der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie. Eintreffen etwa 16,00 Uhr. b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt. c) Mannschaftsdecken: Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar beim A.O.K. ein. d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1. 3.) Sanitätswesen: a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen. Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen. b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau. Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern. c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.) d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen: Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises. e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen. f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich. g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen. h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten. Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen, Hirnschüsse usw.) zu leiten. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird. b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung. Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen. (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw. (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann. (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen. c) Beute-Kfz.: Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt. d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka) A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239. Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird. e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt. Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln. 5.) Gerätewesen: Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst. 6.) Schutzpolizei: Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt. 7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshnbers: Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden. 8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät: Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann. 9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt. Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind. Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste. Regelung der Beutesammlung. A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau. 1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen: 2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum: Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel. XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum: Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel. XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.). 3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen. a) Es bestehen bereits: die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny), Gostynin, Zychlin, Lowicz, Sochaczew, Kutno. b) Neu einzurichten sind am 30.9.39: vom X.A.K. Blonie, vom XI.A.K. Pruszkow, vom XIII.A.K. Zyrardow. Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten. Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo. 4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung. 5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren: von Feldwerkstatt 532: 1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny, 1 " " " " Justynow, 1 Feurwerker zum Mun.Lager Regny, 1 " zur Beutesammelstelle Lowicz, 1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta, ; " " " Jezow, von Feldwerkstatt 533: 1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow, 1 " " " Sochaczew, 1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny, 1 " zur Beutesammelstelle Ozorkow, 1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin, 1 " " " Zychlin. Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo. 6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry. 7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich: in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow) in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew) in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow. B) Beute aus Warschau. 1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8. 2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen, an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.) 3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf: 2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.) 2 Nachsch.Kol.Abt.(mot) Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen. 4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden: a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A), die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle zurückzubehalten. b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist. 3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern. 5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz. Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle |
| Armeeoberkommando 8
A.Gef.Stand Grodzisk, den 30.9.39 Abt.Ia Nr.39/39. A r m e e b e f e h l . 1.) Der Abmarsch der poln.Kriegsgefangenen aus der Festung Warschau geht planmäßig vor sich. 2.) 10.Inf.Div. ist so bereit-zustellen, daß sie am 1.10. 10.00 Uhr mit Anfängen unsere vordere Linie überschreitend in Warscchau einmarschieren kann. Antreten wird besondes befohlen. Bildung der Marschgruppen und Unterbringung in Warschau gem. mündlich erteilter Weisung. Unterkunft der Festungskommandantur ist baldmöglichst zu melden. 3.) XIII. und XI.A.K. verbleiben am 1.10. mit den vordersten Teilen in den bisher erreichten Linien. Es ist beabsichtigt, den Angriff gegen Warschau beteiligten Verbänden (auch I.A.K.) am 2. und 3.10. Gelegenheit zu Durchmärschen durch die Stadt zu geben. Für den 2.10. gilt folgende zeitliche und örtliche Regelung: a) I.A.K. bis 11.00 Uhr Raum Nordbrücke Fort Traugutta-Platz Muranewski-Straße Nalewki-Straße Bielanska-Platz Testralny-Platz Pilsudskiego-Straße Nowy Swiat bis zur Einmündung in die Straße Jerzolimskie-Straße Maja-Weichselbrücke. b) XIII.A.K. ab 11.00 Uhr Stadtkern Warschau südl.der Straße Wolska Khlodna-Straße Elektoralna-Platz Testralny-Platz Zamkowy-mittlere Weichselbrücke (Straßen für XI.A.K.) c) XI.A.K. ab 11.00 Uhr Stadtkern von Warschau einschl.der bezeichneten Straßen. Verteilung für 3.10. wird noch befohlen. Die Einmärsche sind in Regimentsgruppen durchzuführen. Die Abschließung der Stadt gegen hereinströmende Flüchtlinge muß sichergestellt sein, ohne das Hineinbringen von Lebensmitteln in die Stadt zu unterbinden. 4.) Die Generalkommandos haben geeignete Maßnahmen zu treffen, um Vorgänge, die das Ansehen der deutschen Wehrmacht schädigen können, unter allen Umständen zu vermeiden. 5.) Am 1.10. 17.00 Uhr findet an der bisherigen Armeebeobachtungswarte I die offizielle Übergabe der Festung Warschau statt. Die Kommandierenden Generale des XIII. und XI.A.K. werden gebeten, hierbei zugegen zu sein. 6.) 206.Inf.Div. wird ab 2.10. gemäß Sonderbefehl zur Verfügung des Militärbefehlshabers Posen in den Raum Kalisch - Sieradz - Wielun verlegt. Div.Stabsquartier Sieradz. 7.) Es sind am 1.10.39 von den bisher vorgesetzten Kommandobehörden in Marsch zu setzen: a) Stab A.R.50 mit schw.Artl.Abt.101 und 102 zur 50.Inf.Div (Div.Stabsquartier Rybno). I./A.R.60 zur 24.Inf.Div. (Div.St.Quartier Rokitno) Bb.Abt.19 zu 19.Inf.Div. (Div.St.Quartier D.Kreczki) Bb.Abt.4 und 14 u IV.A.K. (K.H.Qu.Radom). b) Verm.Abt.602 zur Verfügung des A.Ob.Kdo.10 noch Wierzbnik (A.H.Qu.Starachowice). 8.) Verm.Abt.608 ist nach Skierniewice in Marsch zu setzen. Die Abt.bezieht dort zur Verfügung des A.Ob.Kdo.8 Unterkunft. Befehlsempfänger zum A.Ob.Kdo.8. 9.) Die gesamte mot.Heeres- und Korpsartl. der Heeresgruppe Süd (Artl.Kdre., Rgts.Stäbe und schw.Arl.Abt.) wird herausgezogen und zur Verladung nach Glogau - Steinau und Neu-Bentschen - Topper (20km westl.Schwiebus) in Marsch gesetzt. Beginn am 2.10. Befehl hierüber folgt. 10.) Kennworte (Parolen) im Bereich der 8.Armee: 1.10. 12.00 Uhr bis 2.10. 12.00 Uhr A l p e n 2.10. " " 3.10 " " S c h w a r z w a l d 3.10. " " 4.10 " " T a u n u s 4.10. " " 5.10 " " E i f e l 5.10. " " 6.10 " " W e s t e r w a l d 6.10. " " 7.10 " " H a r z 7.10. " " 8.10 " " B ö h m e r w a l d 8.10. " " 9.10 " " F r a n k e n w a l d 9.10. " " 10.10 " " E r z g e b i r g e 10.10. " " 11.10 " " S u d e t e n 11.10. " " 12.10 " " A l t v a t e r 12.10. " " 13.10 " " B e s k i d e n 13.10. " " 14.10 " " L y s a G o r a |
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