12.Infanteriedivision
12.Volks-Grenadier-Division

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Gliederung
Armeeoberkommando 3                                                                                               A.H.Qu., den 28.September 1939
Abt.Qu mob Nr.338/39 geh.

Betr.: Aufkl:Abt. der Div. 1.und 2.Welle.

Gemäß Heeresgruppe Nord, Ia 0383/39 geh. verbleiben die Aufkl.Abt. der künftig nach Westen zum Abtransport gelangenden Divisionen 1. und 2.Welle
mit Ausnahme ihrer Radfahrschwadronen für Zwecke späterer Neuaufstellungen im Osten und werden dem stellv.Gen.Kdo.I.A.K. zugeteilt.
Dies betrifft im Bereich des A.O.K.3 die 1., 11., 12., 32. und 61.Division.
Die Divisionen vereinbarensofort mit dem stellv.Gen.Kdo.I.A.K. wohin die Div.Aufkl.Abt.(ohne Radf.Schwd.) bei einem etwaigen Abtransport der
Divisionen in Marsch gesetzt werden sollen.
Bei ergehenden Abtransportbefehlen wird auf das Zurücklassen der Div.Aufkl.Abt. nicht mehr besonders hingewiesen.
 
12.Inf.Div. Dezember 1939
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                        Berlin, den 23.1.1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I)Nr.234/40 geh.
Betr.:
Aufstellung von Inf.Pi.Zügen.

1.) Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend
    Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein.
2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der:
    1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87.,
    251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269.,
    93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division.
3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst.
4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu.
5.) Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen Fehlstellen sind durch
    Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen.
6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar
            9 kl.Floßsäcke
            1 Satz großes Schanzzeug
            Spreng-und Pioniergerät
    Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor.
    Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt.
7.) Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und 5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen.
    Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt.
8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig.
9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden.
 
Oberkommando des Heeres; Berlin, den 26.1.1940
Chef der Heeresrüstung
und
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos.

Betr.: Aufstellung von Divisionen 8.Welle

Abgaben des Feldheeres an Personaleinheiten für Aufstellung der Divisionen 8.Welle

Abgaben des Feldheeres an Personaleinheiten für Aufstellung der Divisionen 8.Welle
Es erhält
W.K.
von
Inf.Div.
Inf.
Rgts.
Stb.
Nachr.Zg.
Inf.Rgt.
Inf.
Batl.
Inf.
Pz.
Abw.Kp.
1 Zug d.
Radf.Schw.
d.Div.A.A.
I.G.
Kp.
Artl.
Abt.
Stab
Nachr.Zg. Artl.
Verm.
Tr.
leichte
Battr.
schwere
besp.
Battr.
Pi.Kp.
(Fusskp.)
Pz.Abw.
Kp.
II 12 - - 1 - 1 - 1 1 1 1 - - -
Es erhält
W.K.
von
Inf.Div.
Aus der Div.Nachr.Abt. Für Nachschubdienste San.Dienstgrade Feldgendarmen
Fernsprecher Funker Feldw. Uffz. Feldw. Uffz. Uffz.
Wachtm. Uffz. Mannsch. Wachtm. Uffz. Mannsch.
II 12 1 3 6 1 3 6 1 3 - 2 2

 
31.1.1940 Befehl zur Aufstellung von Inf.Rgt.Pi.Zügen gem.O.K.H.Chef H Rüst u.BdE AHA Ia (I) Nr.234/40 g.II.Ang. v.23.1.40.
 
Gliederung 4.Februar 1940
 
1.4.1940

Umbenennungen
:
Pz.Abw.Abt.12 in Pz.Jg.Abt.12
5.kl.Kw.Kol.12  in  2.kl.Kw.Kol.12
6.kl.Kw.Kol.12  in  3.kl.Kw.Kol.12
8.Fahr-Kol.263  in  4.Fahr-Kol.12
5.Fahr-Kol.263  in  5.Fahr-Kol.12
9.Fahr-Kol.263  in  6.Fahr-Kol.12
9.kl.Kw.Kol.f.Betriebsstoff in 7.kl.Kw.Kol.f.Betriebsstoff 12
 
 
30.8.1940
12.Div. scheidet mit unterstellten
         Art.Kdr.2
         s.Art.Abt.II/47
         1./Nbw.Abt.1
         Pi.Rgt.Stab 601
         Pi.Btl.255 mit Br.Kol.B 1./404
                        Br.Kol.B.2./422
         1./Pz.Jäg.Abt.670
         Fla-Kp.1./66
 
1.4.1941: Der Wettertrupp des A.R.78 wird dem A.R.12 unterstellt.
 
10.4.1941 Brückenkolonne C/Pi.12 ist zur Umgliederung in eine Brückenkolonne B nach Höxter in Marsch gesetzt. (Anl.5)
 


I. Deutsche Waffen (In Kriegsglierderung nicht eingezeichnet)
     7293 Karabiner
       73 Zielfernr. Gew.
      130 Gewehre 41 (w)
      272 Gew.Gr.Geräte
   481/49 M.P./M.P.43/1
     2254 Pistolen

II.Beutewaffen
       11 l.M.G.(t.)
        - l.M.G.(p.)
       50 l.M.G.(r.)
       20 Selbstladegew.(r.)
       98 M.P.(r.)
        1 Zielfernr.Gew.
 
Stand 10.10.1944 - 6./Art.Rgt.12 bei IV./Art.Rgt.1553, 5./Art.Rgt.12 bei III./Art.Rgt.6 unter 553.VGD;