Truppenkennzeichen
| 12.Infanterie-Division Div.St.Qu., den 7.Juli 1940 Abt. 1a Betr: Truppenkennzeichen Zur Kenntlichmachung der Truppenteile der Div. wird mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet: 1.) I.R. 48 und I.R. 89 tragen künftig an einer Schulterklappe (Schulterstück) einen 1,5 cm breiten Streifen ähnlich dem Unterführerabzeichen. I.R. 48 in roter, I.R. 89 in gelber Farbe. Beschaffung regelt IVa der Division. 2.) Die Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge sämtlicher Truppenteile der Div. haben sofort an der rechten unteren Ecke ihres Truppenkennzeichens ein Kreuz in folgenden Farben anzubringen: Div.Kdo. = weiß I.R. 27 = weiß I.R. 48 = rot I.R. 89 = gelb A.A. 12 = weiß A.R. 12 = weiß Pz.Jäg.Abt. 12 = rosa Pi. 12 = weiß N. 12 = weiß Rückw. Dienste = weiß Größe: Balkenlänge je 5 cm, Balkenbreite je 1 cm. 3.) Der Truppe ist im Unterricht klar zu machen, daß nunmehr im Rahmen der Div. wieder jeder Soldat, jedes Fahrzeug und jedes Kfz. hinsichtlich seiner Truppenzugehörigkeit gekennzeichnet ist. 4.) Der Vollzug der vorstehenden Anordnung ist zu melden. |
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Bedeutung: Verwendungszeitraum: ab März 1941 Bestätigung: 12.Inf.Div., Abt.Ib/Kfz. Nr. 17/41 geh. Farbe: Bemerkungen: *Zeitpunkt |