| Befehle, Meldungen etc.. September 1944 |
| Armeeoberkommando 19
A.H.Qu., den 6.9.1944. Ia Nr.9173/44 g.Kdos. A r m e e b e f e h l . 1.) Feindliche Schwerpunkte. a) Bei Chagny (gestern 25 Feindpanzer). Feindabsicht: Durchstoß auf Dijon, um Abfließen des LXIV.A.K. zu verhindern. b) bei Besancon und Baume les Dames. Feindabsicht: Überholende Verfolgung auf Belfort. 2.) 19.Armee hält: die derzeitige Linie, um das LXIV.A.K. aufzunehmen. Auftrag der 11.Pz.Div. unverändert. Für Baume les Dames ist 11.Pz.Div. verantwortlich. 3.) IV.Lw.Feldkorps übernimmt am 7.9., 00 Uhr den Befehl über 198.Div. und 338.Div. 4.) Der Führungsstab des LXXXV.A.K. marschiert nach Übergabe des Abschnittes nach Belfort zur Durchführung des Sonderauftrages gem.Armeebefehl v.5.9.1944. 5.) Trennungslinien a) zwischen LXVI. und LXIV.A.K.: Chatillon sur Seine (zu LXVI.A.K.) - Langres (zu LXVI.A.K.) - Remiremont (zu AOK 19) - Gerardmer (zu AOK 19). b) zwischen LXIV.A.K. und IV.Lw.Feldkorps: Giromagny (IV.Lw.Fk.), Lure (IV.LW.Fk.), Versoul (Mitte), Lauf der Saone von Ferrieres bis Pontarlier, Dijon (LXIV.A.K.), Nuits St.Georges (LXIV.), Savigny les BEaume (IV.Lw.Fk.), Chagny (IV.Lw.Fk.), Givry (IV.Lw.Fk.). c) zwischen IV:Lw.Feldkorps und Gen.Kdo.Dehner: Vaux les Pres (Dehner), Torpes (Dehner), Byans Chouzelot (IV.Lw.Fk.), Cessey(?) (IV.Lw.F.K.) - Monehard (IV.Lw.F.K.). d) zwischen Gen.Kdo.Dehner und 11.Pz.Div. Trouvans -St.Juan. Orte an 11.Pz.Div. 6.) Armee-Gef.Stand ab 6.9. abends Lure. |
| Armeeoberkommando 19
A.H.Qu., den 7.9.44. Abt.Ia An LXIV.A.K. 1.) Feind, bei Besancon durchgebrochen. Vorderste Teile Ecole (4 km nordwestlich. Besancon). Mit Fortsetzung des Feindangriffs ist zu rechnen ist. 2.) IV.Lw.Feldkorps mit 198.I.D. und 338.I.D. zum Angriff gegen den bei Besancon eingedrungenen Feind angesetzt und gibt damit die seitherige HKL am Doubs auf. 3.) 716.I.D. und Kampfgruppe Schwerin werden dem LXIV.A.K. unterstellt. 4.) LXIV.A.K. setzt sich, vom Feind gedrängt, auf die in mündlicher Besprechung am 6.9. bekannt gegebene Linie ab. 5.) Gefechtsstand Kampfgruppe Dehner: Devecey (9 km nördlich Besancon), |
| Armeeoberkommando 19 A.H.Qu., den 7.9.44. Abt.I a An Gen.Kdo.Dehner. Zur Bereinigung des Feinddurchbruches westlich Besancon sind angesetzt: 1.) IV.Lw.Feldkorps mit 338. und 198.I.D. zum Angriff aus allgemeiner Richtung Dompierre - St.Vitt. 2.) Radfahr-Brigade Seitz, die zugeführt und unterstellt wird. Derzeitiger Unterbringungsraum unbekannt. 3.) Eine gepanzerte Gruppe der 11.Pz.Div. in Stärke von mindestens einer Kp. die den Auftrag hat, sich möglichst von Norden her dem Feindangriff vorzulegen. Es kommt darauf an, mit 159.I.D. den Gegner so schnell als möglich über der Doubs zu werfen. |
| 7. 9.1944 AOK.19/Ia An IV.Lw.Feldkorps Beim Abmarsch der 198. und 338.I.D. sind rückwärtige Dienste, Versorgungstruppen und -Einrichtungen an der Marschstraße am Doubs unterzubringen, um dadurch eine gewisse Überwachung und Sicherung des Doubs-Abschnitts zu gewährleisten. A.O.K.19/Ia Nr. 9190/44 geh. |
| 7.9.44. A.O.K.19/Ia An LXIV.A.K. (Fernmündlich im Auszug voraus) Durch den Abmarsch der 198. und 338.Div. zum Angriff gegen den bei Besancon eingebrochenen Feind ist der Doubsabschnitt bis Besancon ungesichert. IV.Lw.-Feldkorps ist angewiesen, wenigstens die rückwärtigen Dienste als Sicherheitsbesatzung entlang der Straße in tragbarem Abstand von der Truppe zu belassen. LXIV.A.K. schiebt Kräfte, die z.Zt. hereinfließen, hinter dem IV.Lw.-Feldkorps nach, um die Doubs-Sicherung zu übernehmen. Die Absetzbewegung des Korps kann - vom Feinde gedrängt - bis zur Linie Langres - Dôle durchgeführt werden. Die in der gestrigen Besprechung festgelegte Trennungslinie entfällt, bis IV.Lw.-Feldkorps die Lage bei Besancon bereinigt hat. LXIV.A.K. sichert also den gesamten Abschnitt südlich Langres - Dôle -St.Vit (16 km südwestlich Besancon). Weiteres Absetzen aus dieser Linie nach besonderer Weisung A.O.K. mit der Maßgabe, daß der Schulterpunkt Langres für beabsichtigte Operation festgehalten werden muß. Die bei der Besprechung am 6.9. festgelegten Linien 3 und 4 entfallen deshalb. A.O.K.19 Ia Nr.9196/44 geh. Kdos. |
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