| Befehle Dezember 1941 |
| Gen.St.d.H.Org.Abt.(I) Nr.3677/41
g.Kdos., 11.12.41, 2200 Uhr, an H.Gr.Mitte, O.B.West, H.Gr.Süd, hef H
Rüst u BdE, AHA 1.) Mit Abtransport aus dem Westen treten kriegsgliederungsmässig: A) zu 88.I.D.: die I.G.Kpn.der 205.I.D. ohne je einen Zug als 13.(I.G.)Kpn. zu den Inf.Rgtern. der 88.I.D. B) zu 208.I.D.: die IV./A.R.183 der 83.I.D. unter Beibehalt ihrer jetzigen Bezeichnung. 2.) Durch H.Gr.Süd ist der 88.I.D. nach ihrem Eintreffen eine s.F.H.Abt.(besp.) aus den Heerestruppen zuzuführen u.kriegsgliederungsmässig zu unterstellen. H.Gr.Süd meldet die für die Eingliederung vorgesehene s.F.H.Abt. 3.) Zur Umbewaffnung je eines Zuges der Inf.Pz.Jg.Kp., Jäg.Kpn. auf 5cm Pak werden den 6 Pak 38 . Zugmitteln in den neuen Einsatzraum zugeführt. 4.) Durch O.B.West sind der 88., N WPI M U. 216.I.D. u. zur Auffüllung von Fehlstellen je 500 Uffz. u.Mannsch. (Jahrgang 1914 u. jünger) aus Divisionen des eigenen Befehlsbereich zuzuführen. Falls Eingliederung des Ersatzes in die Truppenteile der Divisionen vor Abtransport nicht mehr möglich, geschlossener Transport des Ersatzes. Über Auffüllung der hierdurch im Bereich O.B.West entstehenden Fehlstellen folgt Befehl. |
| Fernschreiben Chef H.Rüst u.BdE,
Nr.5250/41 G.P.AHW Ib, an H.Gr.Mitte, 12.12.41, 22.00 Uhr Je ein Zug der Inf.Pz.Jäg.Kp.der 208.Div. wird von 3-3, 7 cm Pak auf 2 Pak 38 umbewaffnet. Die erforderlichen sechs Pak 38 mit Mun.Anhänger und Zugmiitteln werden der H.Gruppe Mitte für 208.Div. zugeführt. Die durch die Umbewaffnung freiwerdenden 9 - 3,7 cm Pak sind voe Transportbeginn an H.Za. Mainz zu bringen. |
| Fernschreiben, OKH
GenStdH.Op.Abt., an H.Gr.Mitte, 20.12.41, 02.55 Uhr 208.Inf.Div. wird im Bahntransport ab 27.12. der Heeresgr.Mitte zugeführt und nach Ausladung unterstellt. Maßnahmen gem.Befehl Op.Abt.I Nr.32070/41 g.Kdos. vom 18.12.41 sind durchzuführen. Die am Anfang der Staffel B gefahrenen mot-Teile der Staffel A sind von der Reichsgrenze bis Witebsk im Landmarsch vorzuführen. Staffel B selbst ist nach Ausladung zunächst bis in den Raum um Wilna nachzuführen. Transportbefehl für Landmarsch der mot-Teile der Staffel A sowie für Landmarsch der Staffel B ergeht durch Feldtransportabteilung ergänzende Anordnungen für die Versorgung durch O.K.H. Gen.Quart. |
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