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OBERKOMMANDO
DES HEERES
Berlin, den
30.1.1940 Der Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres AHA/Ia I Nr.285/40 g.Kdos. Betr.: Aufstellung von 3.Pi.Kp. für Div. 7.u.8.Welle. Bezug: OKH/Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia I Nr.185/40 g.Kdos. 1) Bei den Divisionen 7.u.8.Welle (außer 164.Div.) ist bis 1.4.40 die Aufstellung 3.Pi.Kompanien nach K.St.N.u.K.A.N.711 vom 1.10.38 (handschr.korrigiert auf: 5638/40 FzInVa) durchzuführen. 2) Hierzu werden den Aufstellungswehrkreisen alsbald zugeführt: von 205.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.V für 167.u.183.Div. von 207.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.II für 162.u.292.Div. von 208.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.III für 163.u.293.Div. von 211.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.I für 161.u.291.Div. von 212.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XIII für 296.Div. 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XVII für 297.Div. von 214.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IX für 169.u.299.Div. von 216.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XI für 181.u.295.Div. von 223.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XX für 196.Div. 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XXI für 197.Div. von 225.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.X für 170.u.290.Div. von 227.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IV für 294.Div. 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 168.Div. von 246.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.B.Prag für 198.Div. 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 298.Div. 3) Die empfangenen Wehrkreise melden umgehend die gewünschten Ausladeorte durch Fernschreiben an GenSt.d.H/Chef des Transportwesens. 4) Die Inf.Pi.Kp.werden mit ihrer vollen materiellen Ausstattung zugeführt. Die abgegebenen Divisionen haben jedoch das Recht, Personal bis zu 25% der Sollstärke zu entnehmen. 5) Die Aufstellung ist nach den Durchführungsbestimmungen der Verfügungen: a) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.12445/39 geh.v.21.12.39 (für Div.7.Welle) und b) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos.v.26.1.40 (für Div.8.Welle) durchzuführen. zu Nr.143/40 g.Kdos.Fz.In. |
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Oberkommando des Heeres Der Chef der Heeresrüstung und Berlin, den 29.1.1940 Befehlshaber des Ersatzheeres AHA/Ia (I) Nr.185/40 g.Kdos. Betr.: Umgliederung der Divisionen 3.Welle Bezug: OKH/Gen St d H/Org.Abt.(1.St.)(I) Nr.55/40 g.Kdos.vom 18.1.40. A.Allgemeines 1) Bis 15.2.40 sind die 205., 207., 208., 211., 212., 214., 215., 216., 223., 225., 227. u.246.Division gem.Bezugsverfügung umzugliedern. 2) Gültige K.St.N. und K.A.N.: Schtz.Kp.d 131d Behelf v.20.12.39 M.G.Kp. 151c(o) Behelf v.20.12.39 Inf.Radf.Zg. 183 v.1.3.40 Inf.Pi.Zg. 196 Behelf v.30.12.39 Radf.Aufkl.Schw. 352 Behelf v.27.1.40 gehen den Div. zu. B.Durchführungsbestimmungen 1) Infanterie: a) Inf.Bataillone: Die Aufstellung des durch Abgabe fehlenden Bataillons und die Umgliederung der Bataillone hat durch Ausgleich innerhalb der Divisionen zu erfolgen. b) Inf.Pionierkompanien: Die Inf.Pi.Zg. sind aus einer der vorhandenen Inf.Pi.Kp. aufzustellen. Die beiden anderen Inf.Pi.Kp.sind abzugeben. Es geben ab: 205.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.V 207.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.II 208.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.III 211.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.I 212.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XIII 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XVII 214.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IX 216.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XI 223.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XX 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XXI 225.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.X 227.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IV 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII 246.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.B.Prag 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII Die Transporte dieser Pi.Kp.sind sofort durch die H.Gruppen bzw.Armeen anzumelden. Die empfangenden Wehrkreise melden umgehend die gewünschten Ausladeorte durch Fernschreiben an Gen St d H/Chef des Transportwesens. Die Inf.Pi.Kp.sind it ihrer vollen materiellen Ausstattung abzugeben. Die Divisionen haben jedoch das Recht, Personal bis zu 25% des Solls zur Auffüllung ihrer Pi.-Einheiten zu entnehmen. c) Die Radfahrzüge der Inf.Regimenter sind durch Aufteilung einer Radfahrschwadron der Aufklärungsabteilung aufzustellen. 2) Aufklärungsabteilung: a) Die Stäbe und Nachrichtenzüge der Aufklärungsabteilung sind aufzulösen. Sie sind zur Umgliederung der Radf.Schwadron in eine Radf.Aufkl.Schwadron und zur Aufstellung des fehlenden neunten Batl.Stabes zu verwenden. b) Die der Division verbleibenden Radfahrschwadron ist in eine Radf.Aufkl.Schwd.gemäß K.St.N.u.K.A.N.352 Behelf vom 27.1.40 unzugliedern. 3) Die Sperrkolonnen der Pi.Bataillon sämtlicher Divisionen 3.Welle sind aufzulösen. Personal, Waffen, Gerät und Pferde der Sperrkolonnen der umzugliedernden Divisionen stehen diesen Divisionen zum Auffüllen von Lücken zur Verfügung. Ein etwa bestehender Überschuß und die Sperrkolonnen der übrigen Divisionen 3.Welle stehen den Heeresgruppen bzw. bei 223.Div. dem Wehrkreis XXI zum Ausgleich bestehender Fehlstellen zur Verfügung. 4) Personelle Bestimmungen. Die Umgliederung und Aufstellung des fehlende Bataillons ist durch die Division mit eigenem Personal durchzuführen. Hierzu steht der aus der geringeren neuen Stärke entstehende Überschuß zur Verfügung. Dieser Überschuß ist auch zur Auffüllung bestehender personeller Lücken zu verwenden. Soweit dann ncoh überzähliges Personal vorhanden ist, ist die entsprechende Anzahl Kriegsgedienter zu entlassen. 5) Ausstattung mit Waffen und Gerät. A. Allgemein 1) Der Mehrbedarf an Waffen und Gerät ist durch die Div. bei den nächstgelegenen Fz.Kdo.(Fz.Kdo.V,VI,XII u.XXI) anzufordern und von diesen bereitzustellen. Fz.Kdo.XXI fordert für Bereitstellung fehlende Bestände an Waffen und Gerät beim Fz.Kdo.VIII an. 2) Überzählig werdende Bestände an Waffen und Gerät sind von den Divisionen an die nächstgelegenen H.Za. anzugeben. 3) Das M.G.Gerät 08/15 und 13 der je Div. freiwerdenden 2 Pi.Kp. (treten zu den Div.7.und 8.Welle) ist an das nächstgelegene H.Za.(für M.G.08/15 H.Za.Kassel oder Hannover, für M.G.13 H.Za.Spandau oder Magdeburg) abzugeben. Nach Überführung der Kp. in die neuen Wehrkreise haben die zuständigen Fz.Kdo. die Ausstattung mit M.G.34 zur Verfügung zu stellen. 4) Einzelheiten und Übergabezeit sind zwischen Fz.Kdo. und Div. unmittelbar zu vereinbaren. 5) Sämtliche Abgaben von Waffen und Gerät für diese Aufstellungen innerhalb der Fz.Dienststellen sind auf den Packzetteln mit dem Stichwort "Bereitstellung Gotha" zu kennzeichnen. Der hierfür notwendige Schriftwechsel innerhalb der Fz.Dienststellen und bei Vorlage an Chef H Rü u.BdE/AHA/Fz In ist gleichfalls unter der Bezeichnung "Bereitstellung Gotha" zu führen. 6) Sämtliche Stückgut- und Waggonsendungen sind als Eilgut aufzugeben. B. Im Einzelnen: a) Infanteriegerät.
zu Nr.146/40 g.Kdos.Fz In 1) M.G.Gerät:
Von der Truppe an die H.Za abgegebenes M.G.Gerät ist wie folgt weiterzuleiten: M.G.08 u.08/15 an H.Za.Kassel oder Hannover M.G.13 an H.Za.Spandau oder Magdeburg Beob.u.Verm.Gerät (Gerätklasse J) an H.Za.Hannover 2) Ein Ausschlachten der Sätze Zub.u.Vorr.Sacchen, Kasten und Taschen zu Gunsten des Niederlegens eines Handvorrats bei den umgebildeten Einheiten ist strengstens untersagt. 3) Die Ausstattung mit le.Gr.W.36 (5cm), s.Gr.W.34 (8cm) und Gefechtskarren für s.Gr.W.(If 9/1) kann z.Zt. nicht durchgeführt werden. b.Artilleriegerät.
Etwa erforderliches Gerät der Stoffgliederungsziffern 27, 44 u.54 ist von den Fz.Kdo.beim H.Za.Spandau unmittelbat anzufordern. Ausstattung mit Doppelfernrohr 6x30 50% des nach der K.A.N. zuständigen Solls Doppelfernrohr 10x50 50% des nach der K.A.N. zuständigen Solls Marschkompass (vereinfacht oder mit Tragriemen) 50% des nach der K.A.N. zuständigen Solls Deckungswinkelmesser 5/6400 50% des nach der K.A.N. zuständigen Solls Richtkreis 31 Scherenfernrohr 14 Z m.Gi c) Nachrichtengerät
Der Bedarf an
Nachr.Gerät, mit Ausnahme des Fu.Geräts, ist durch die
zuständigem H.Za. bereitzustellen.
Fehlendes Einzelgerät ist unmittelbat von den Fz.Kdos. beim H.Za.(Nachr.) anzufordern. Fu.Gerät ist von den Fz.Kdo. beim H.Za.(Nachr.) abzurufen. d) Gasschutzgerät
1) Die Einheiten sind zunächst nur mit
Gasmasken 30, Satz Gasschutzvorrat 30, Entgiftungsstoff (Trommel zu 25kg) auszustellen. Das Gerät der Stammeinheiten rechnet an. 2) Die Ausstattung mit Gasplanen, Satz leichte Gasbekleidung, Spürbücher, Satz Spürfähnchen und Spürpulver (Trommel zu 25kg) wird gem.H.M.1939 Nr.778 erst im Felde durchgeführt. Dass bei den Stammeinheiten bereits vorhandene Gerät dieser Art ist jedoch für die Umgliederung zu verwenden und möglichst gleichmäßig auf die Einheiten zu verteilen. 3) Soweit nicht schon bei den Stammeinheiten vorhanden, bleiben vorläufig Lücke: Gasschutzhaube, Entgiftungsbüchse, Satz Waffenentgiftungsmittel, Taschenbehälter mit Waffenentgiftungsmittel, Pferdemasken, Prüfgerät für Atemfilter. 4) Überzählig werdendes Gasschutzgerät (z.B. Sauerstoffschutzgeräte) sind in die Nachschubbestände zu übernehmen. 6) (Punkt 5 existiert im Original nicht) Kraftfahrzeuge werden nicht zugewiesen. 7) Pferde werden nicht zugewiesen. 8) Vorschriften. Die zur Ustellung benötigten Krisgstärke- und Ausrüstungsnachweisungen können sofort von den Div. durch Kurier von der Ausr.Nachw.Verwaltung Berlin-Schöneberg, Papestraße Haus 4 abgeholt werden. Die Anlagenhefte zu den K.A.N.Nr.131 (Lw.) und 353 bleiben für die Einheiten Nr.131d und 352 weiter in Kraft und werden ggf. ergänzt. Für die M.G.Kp. werden neue Anlagenhefte ausgegeben. Nicht mehr benötigte Anlagenhefte 131 (Lw) und 353 müssen wegen Tilgung der Kontrollnummer an die Heimatwehrkreise angebführt werden. Die nach dem "Kriegssoll an Vorschriften", die den K.A.N. beigegeben werden, fehlenden Druckvorschriften sind gemäß H.V.Bl.1940, Teil C Nr.2 Ziffer 51 bei den Heimatwehrkreisen anzufordern. Die Vorschriften des Stb.Aufkl.Abt., Nachr.Zug und 2.Radf.Schwd. sind auf das neue Vorschriftensoll der Radf.Aufkl.Schwd. anzurechnen, überzählige Vorschriften an den Heimatwehrkreis abzuführen. |
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Gliederung 15.Juli 1940![]() ![]() |
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