| Gliederungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Oberkommando des Heeres Gen.St.d.H. Op.Abt.(III) H.Qu., den 8.12.1939 Nr.4672/39 geh. An H.Gr.A, B, C. Aus den in a.) angegebenen Div.4.Welle scheiden die s.F.H.mot. als Div.Artl. aus und werden Heeresartillerie. Sie werden kriegsgliederungsgemäß durch die in b.) genannten schw.F.H.Abt.besp., die bisher Heeresartillerie waren, ersetzt. a.) Es gibt ab: die 258.I.D. (A.O.K.1) die IV./258 an die 1.Armee die 252.I.D. (A.O.K.1) die IV./252 an die 1.Armee die 251.I.D. (A.O.K.4) die IV./251 an die 16.Armee die 267.I.D. (A.O.K.4) die IV./267 an die 16.Armee b.) Es erhält: die 258.I.D. (A.O.K.1) die IV./209 von der 1.Armee die 252.I.D. (A.O.K.1) die IV./223 von der 1.Armee die 251.I.D. (A.O.K.4) die IV./239 von der 16.Armee die 267.I.D. (A.O.K.4) die IV./231 von der 16.Armee Der Austausch hat sofort zu erfolgen. Die zu treffenden Maßnahmen regeln die H.Gr. untereinander. |
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| Oberkommando des Heeres
Berlin, den
23.1.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I)Nr.234/40 geh. Betr.: Aufstellung von Inf.Pi.Zügen. 1.) Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein. 2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der: 1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87., 251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269., 93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division. 3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst. 4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu. 5.) Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen Fehlstellen sind durch Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen. 6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar 9 kl.Floßsäcke 1 Satz großes Schanzzeug Spreng-und Pioniergerät Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor. Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt. 7.) Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und 5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen. Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt. 8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig. 9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden. |
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| Oberkommando des Heeres; Berlin, den 26.1.1940 Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres AHA Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos. Betr.: Aufstellung von Divisionen 8.Welle Abgaben des Feldheeres an Personaleinheiten für Aufstellung der Divisionen 8.Welle
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