290.Infanteriedivision
Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Gliederung
OBERKOMMANDO DES HEERES                                                                                                                        Berlin, den 30.1.1940
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA/Ia I Nr.285/40 g.Kdos.

Betr.: Aufstellung von 3.Pi.Kp. für Div. 7.u.8.Welle.

Bezug: OKH/Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia I Nr.185/40 g.Kdos.

1)  Bei den Divisionen 7.u.8.Welle (außer 164.Div.) ist bis 1.4.40 die Aufstellung 3.Pi.Kompanien nach K.St.N.u.K.A.N.711 vom 1.10.38 (handschr.korrigiert auf: 5638/40 FzInVa)
    durchzuführen.   
2)  Hierzu werden den Aufstellungswehrkreisen alsbald zugeführt:

    von 205.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.V    für 167.u.183.Div.
    von 207.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.II   für 162.u.292.Div.
    von 208.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.III  für 163.u.293.Div.
    von 211.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.I    für 161.u.291.Div.
    von 212.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XIII für 296.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XVII für 297.Div.
    von 214.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IX   für 169.u.299.Div.
    von 216.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XI   für 181.u.295.Div.
    von 223.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XX   für 196.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XXI  für 197.Div.
    von 225.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.X    für 170.u.290.Div.
    von 227.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IV   für 294.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 168.Div.
    von 246.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.B.Prag   für 198.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 298.Div.

3) Die empfangenen Wehrkreise melden umgehend die gewünschten Ausladeorte durch Fernschreiben an GenSt.d.H/Chef des Transportwesens.

zu Nr.143/40 g.Kdos.Fz.In.

4) Die Inf.Pi.Kp.werden mit ihrer vollen materiellen Ausstattung zugeführt. Die abgegebenen Divisionen haben jedoch das Recht, Personal bis zu 25%
   der Sollstärke zu entnehmen.
5) Die Aufstellung ist nach den Durchführungsbestimmungen der Verfügungen:
    a) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.12445/39 geh.v.21.12.39 (für Div.7.Welle) und
    b) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos.v.26.1.40 (für Div.8.Welle) durchzuführen.
 
Gruppe IV    den 1.2.1940
72/89 AG (IVa)
g.Kdos.
Übersicht

der

a) befohlenen und noch nicht beendeten Aufstellungen von Einheiten,
b) Planungen.

Stand 1.2.1940
10 Div. 8.Welle I-XIII,XVII,
XVIII
6.2.40
feldverw.
15.4.40
Sämtl. Bereitstellungen erfolgen unter dem Stichwort "Bereitstellung Berlin". Vorlage durch Fz.Kdo.:
a) zum 20.3.40 Zwischenbereicht über Stand d.Ausstattung
b) zum 5.4.40 Nachw.d.fehlenden Geräts nach dem Stand vom 1.4.40
c) zum 15.4.40 Vollzugsmeldung
 
290.Infanteriedivision Februar 1940
 
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Erstzheeres                                                                                                            Berlin, den 5.Februar 1940
Az.72/89 00 M 40 g.Kdos.AHA/Fz In IVa
Nr.146/40 geh.Kdos.

Betrifft: Umgliederung der Div.3.Welle
3 Anlagen (nur für Fz.Kdo.)

1) Abschrift der Verfügung OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(I) Nr.185/40 geh.Kdos. vom 29.1.40 wird anliegend in dreifacher Ausfertigung zur Kenntnis und weiteren
   Veranlassung übersandt.
2) Die gemäß Abschnitt B Ziffer 1) b) der Anlgen frei werdenden Pionier-Kompanien werden gemäß Verfügung OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(I) Nr.285/40 geh.Kdos.
   vom 30.1.40 (nicht an Fz.Kdo. ergangen) den Inf.Div.7. und 8.Welle zugeteilt und zwar:

     a) 7.Welle
        1.Kp. Bereich W.Kdo.I für 161.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.II für 162.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.III für 163.Div.
        2.Kp. Bereich W.Kdo.V für 167. und 183.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.VIII für 168.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IX für 169.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.X für 170.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XI für 181.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XX für 196.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XXI für 197.Div.
        1.Kp. Bereich Wehrm.Bev.Prag für 198.Div.

    b) 8.Welle
        1.Kp. Bereich W.Kdo.I für 291.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.II für 292.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.III für 293.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IV für 294.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.VIII für 298.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IX für 299.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.X für 290.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XI für 295.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XIII für 296.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XVII für 297.Div.

        Über Ausstattung der unter a) und b) aufgeführten Pi.Kp.mit M.G.Gerät wird auf Abschnitt B Ziffer 5 Absatz 3 der Verfügung hingewiesen.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                            Berlin, den 27.2.1940
Chef H Rüst u.BdE
AHA Ia(I) Nr.418/40 g.Kdos.

Bezug: Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) Nr.250/40 gKdos.v.26.1.40
Betr.:
Auffüllung der Divisionen 8.Welle

A. Allgemeines

1.) Zur Auffüllung der Divisionen 8.Welle sind durch die mit der Aufstellung dieser Divisionen beauftragten W.Kdos. aufzustellen:
    a) die 3.Batterien aller Artl.Abteilungen
    b) die 2.Sanitätskompanien.
2.) Zur Erhaltung der Reinrassigkeit der schw.Artl. werden 7 Divisionen mit s.F.H.25(t), 3 Divisionen mit s.F.H.18 ausgestattet. Hierdurch ergibt sich die
    Notwendigkeit der Umbewaffnung der schweren Artillerie von 3 Divisionen.
3.) Die Stämme (Ausbildungsstämme) der Batterien treten sofort zusammen. Die Batterien werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit unausgebildeten Rekruten aufgefüllt, deren
    Ausbildung so vorwärts zu treiben ist, dass sie Ende April beendet ist.

B.Durchführungsbestimmungen

1.) Termine:

    Sofort: Zusammentreten der Stämme der Batterien.
    Zu frühestmöglichen Zeitpunkt: Einstellung von aunausgebildeten Rekruten für die Batterien
    1.4.40: Aufstellungsbeginn für die San.Kompanien.
    1.5.40: Feldverwendungsbereitschaft der Batterien und Sanitätskompanien.

2.) Gültige K.St.N. u.K.A.N.:
    Battr.l.F.H.18: K.St.N.u.K.A.N. 433(o) v.1.10.38 (für alle Div.)
    Battr.s.F.H.18: K.St.N.u.K.A.N. 459 v.1.10.38 (für 292., 293.u.294.Div.)
    Battr.s.F.H.25(t): K.St.N.u.K.A.N. 461(Beh.) v.25.1.40 (für die übrigen 7 Div.)
    San.Kp.(besp.): K.St.N.u.K.A.N. 1309 v.3.1.40 (für alle Div.)

3.) Umbewaffnung der schweren Artillerie:
    a) Es geben die Geschütze mit Zubehör je einer s.F.H.25(t) Battr.ab:
        W.Kdo.II an W.Kdo.I und X
        W.Kdo.III an W.Kdo.XI und VIII

        W.Kdo.IV an W.Kdo.IX und XIII
    b) W.Kdo.XVII erhält durch Sonderbefehl Chef H Rüst u BdE AHA FzIn die Bewaffnung für eine Batterie s.F.H.25(t) zugeführt.
    c) W.Kdo.II,III und IV erhalten durch Sonderbefehl Chef H Rüst u BdE AHA FzIn das Gerät für je 3 Batterien s.F.H.18.
    d) Es sind demnach an schweren Batterien aufzustellen:
        Bei W.Kdo.I,VIII,IX,X,XI,XIII u.XVII je eine Batterie s.F.H.25(t),
        bei W.Kdo.II,III u.IV bereits vorhandenen je 2 Battr.s.F.H.25(t) sind auf Batterien s.F.H.18 mach K.St.N.459 v.1.10.38 umzustellen.

4.) Personelle Bestimmungen:
    a) Für die Aufstellung der Stämme der Batterien sind die durch die Bezugsverfügung den W.Kdos. zugeführten Personaleinheiten zu verwenden.
        W.Kdo.I gibt dafür eine Personaleinheit an W.Kdo.IV
        W.Kdo.XVII gibt dafür eine Personaleinheit an W.Kdo.IX ab.
    Die Personaleinheiten sind nach unmittelbarer Vereinbarung mit den empfangenden W.Kdos. zu diesen in Marsch zu setzen.
    Soweit die Personaleinheiten zur Aufstellung der Stämme nicht ausreichen, ist das Personal durch die W.Kdos. zu stellen.
    b) Nach Zusammentritt der Stämme sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt unausgebildete Rekruten einzuziehen.
    c) Die Stellen der Führer der Sanitätskompanien werden durch Chef H Rüst u BdE AHA S In besetzt. Die Besetzung der übrigen Sanitätsoffiziersstellen
       hat durch die aufstellenden W.Kdos. zu erfolgen. Vorschläge für Stellenbesetzung sind an Chef H Rüst u BdE AHA S In einzureichen.
    d) Die Beamten für die San.Kompanien sind von den W.Kdos. zu stellen.
    e) San.Uffz.u.Mannschaften sowie Krankenträger sind aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen, den Sanitätsabteilungen und Sanitätsersatzabteilungen zu
       entnehmen. Soweit der Bedarf im Wehrkreis nicht gedeckt werden kann, ist entsprechende Anforderung an Chef H Rüst u BdE AHA S In zu richten.
    f) Sontiges Personal für die San.Kompanien, das keiner Ausbildung im Sanitötsdienst bedarf, ist enstprechenden Ersatztruppenteilen zu entnehmen.

5.) Materielle Bestimmungen.
    a) Die Zuweisung des Gerät erfolgt durch Sonderverfügung Chef H Rüst u BdE AHA Fz In.
    b) Die in Ziff.3.) befohlene Abgabe der Geschütze mit Zubehör der s.F.H.25(t) Batterien aus den Wehrkreisen II,III u.IV ist im Bahntransport sofort durchzuführen.
    c) Für die mit s.F.H.18 auszustattenden Batterien sind zuständig:
        Munition: 1.Ausstattung je Rohr nach Anl.A zur KAN(H) Stoffgliederungsziffer 13
        150 - Schuß für s.F.H.18 besp., und zwar:
            117 - 15cm Gr.19 m.A.Z.23 umg.m.2.V.
             21 - 15cm Gr.19 m.Dopp.Z.S/60 s
             12 - 15cm Gr.19 Nb.m.A.Z.23 Nb.
            150 - Hülsenkartuschen d.s.F.H.18 (1.-6.Ldg.)
        je   72 - Sonderkartuschen 7 u.8 d.s.F.H.18
            480 - Kart.Vorl.d.s.F.H.18
             20 - Zündschrauben C/12 n.A. oder n.A.St.
        Munitionsgeräte je Battr.nach Anl.A zur KAN(H) Stoffgliederungsziffer 5
              4 - Schlüssel für die Bodenlochbuchse
              4 - Stellschlüssel für A.Z.23(0,8)umg.
              4 - Stellschlüssel für Dopp.Z.S./60 u.Zt.Z.S/30
              4 - Stellschlüssel für Bd.Z. für 15cm Gr.19 Be
              4 - Zünderschlüssel f.A.Z.23(0,8)umg
              4 - Zünderschlüssel für Dopp.Z.S./60 u.Zt.Z.S/30
              4 - Zünderschlüssel für Bd.Z. für 15cm Gr.19 Be
              4 - Doppelschlüssel für Zdschr.C/12
        Schußtafeln je Battr.nach Anl.A zur KAN(H) Stoffgliederungziffer 5
              8 - H Dv 119/150
              8 - H Dv 119/151
              8 - H Dv 119/511
              2 - H Dv 119/1511
              2 - H Dv 119/2511
    d) Das Sanitätsgerät der Sanitätskompanien ist durch die Wehrkreisärzte bereitzustellen, das Wirtschaftsgerät für San.Zwecke durch die Wehrkreisverwaltungen.
       Zelte für Sanitätskompanien können vorausscihtlich zunächst noch nicht zugewiesen werden.
6.) Pferde werden gem.Sonderverfügung Chef H Rüst u BdE AHA/In 3 ausgehoben und zugewiesen.
7.) Kraftfahrzeuge werden durch Chef H Rüst u BdE AHA Ag K/Abt.M zugewiesen.
8.) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Bezugsverfügung.
9.) Die beendete Aufstellung ist an Chef H Rüst u BdE AHA Ia(I) zu melden.
              
zu Nr.273/40 gKdos Fz In
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                                                     Berlin,den 2. März 1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I) Nr. 645/40 g Kdos.    

Bezug: OKH Gen St d H Org.Abt. (l.St.) I 830/40 g
Betr.: Abgabe von l.J.G.-Zügen von Oberost an die Divisionen 8. Welle.

1.) Zur Auffüllung der J,G.Kompanien der Divisionen 8.Welle geben sofort die Inf.Regimenter der Inf.Div. 206, 209,
    213, 218, 221, 228, 231, 239 u. 311 (ohne I.R.247, früher LW 152) je 1 l.I.G.-Zug (zu 2 Geschützen) als
    Volleinheit mit Personal, Pferden, Fahrzeugen und Gerät ab.
    Die Abgabe hat in der personellen Zusammensetzung, Bewaffnung und Ausstattung zu erfolgen, in der sich die Züge zur Zeit befinden.    
2.) Neuaufstellung der abgegebenen Züge bei Oberost erfolgt nicht.
3.) Die abzugebenden l.I.G.Züge werden auf die Wehrkreise wie folgt verteilt. Es erhalten:

    W.Kdo. I    für   291. Div. 2 l.J.G.Züge   von 311.Div.
      "    II    "    292.  "   3 l.J.G.Züge    "  206. "
      "    III   "    293.  "   3    "          "  218. "
      "    IV    "    294.  "   3    "          "  209. "
      "    VIII  "    298.  "   3    "          "  221. "
      "    IX    "    299.  "   3    "          "  228. "
      "    X     "    290.  "   3    "          "  213. "
      "    XI    "    295.  "  je l  "          " (231.und 239.)
      "    XIII  "    296.  "   2    "          "  231. "
      "    XVII  "    297.  "   2    "          "  239. "

4.) Die Divisionen 291, 295. 296, 297 behalten bei je 1 Jnf.Rgt. die Gliederung der J.G.Kp. zu 2 l.Zügen bei.
    Eine Auffüllung dieser Kompanien zur Stärke 3 l.Zügen ist für später beabsichtigt.
    Transportanmeldungen sind durch Oberost (Etra Ost) unmittelbar zu veranlassen. Die Ausladebahnhöfe sind durch die Wehrkreise umgehend
    durch Fernschreiben an Etra Ost Lodsch mitzuteilen.
6.) Die Wehrkreiskommandos melden die vollzogene Durchführung der Auffüllung mit J.G.-Zügen an Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I).