297.Infanteriedivision
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Gliederung
OBERKOMMANDO DES HEERES                                                                                                                        Berlin, den 30.1.1940
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA/Ia I Nr.285/40 g.Kdos.

Betr.: Aufstellung von 3.Pi.Kp. für Div. 7.u.8.Welle.

Bezug: OKH/Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia I Nr.185/40 g.Kdos.

1)  Bei den Divisionen 7.u.8.Welle (außer 164.Div.) ist bis 1.4.40 die Aufstellung 3.Pi.Kompanien nach K.St.N.u.K.A.N.711 vom 1.10.38 (handschr.korrigiert auf: 5638/40 FzInVa)
    durchzuführen.   
2)  Hierzu werden den Aufstellungswehrkreisen alsbald zugeführt:

    von 205.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.V    für 167.u.183.Div.
    von 207.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.II   für 162.u.292.Div.
    von 208.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.III  für 163.u.293.Div.
    von 211.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.I    für 161.u.291.Div.
    von 212.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XIII für 296.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XVII für 297.Div.
    von 214.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IX   für 169.u.299.Div.
    von 216.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XI   für 181.u.295.Div.
    von 223.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XX   für 196.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.XXI  für 197.Div.
    von 225.Div.: 2 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.X    für 170.u.290.Div.
    von 227.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.IV   für 294.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 168.Div.
    von 246.Div.: 1 Inf.Pi.Kp. an W.B.Prag   für 198.Div.
                  1 Inf.Pi.Kp. an W.Kdo.VIII für 298.Div.

3) Die empfangenen Wehrkreise melden umgehend die gewünschten Ausladeorte durch Fernschreiben an GenSt.d.H/Chef des Transportwesens.

zu Nr.143/40 g.Kdos.Fz.In.

4) Die Inf.Pi.Kp.werden mit ihrer vollen materiellen Ausstattung zugeführt. Die abgegebenen Divisionen haben jedoch das Recht, Personal bis zu 25%
   der Sollstärke zu entnehmen.
5) Die Aufstellung ist nach den Durchführungsbestimmungen der Verfügungen:
    a) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.12445/39 geh.v.21.12.39 (für Div.7.Welle) und
    b) OKH Chef H Rüst u.BdE/AHA/Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos.v.26.1.40 (für Div.8.Welle) durchzuführen.
 
Gruppe IV    den 1.2.1940
72/89 AG (IVa)
g.Kdos.
Übersicht

der

a) befohlenen und noch nicht beendeten Aufstellungen von Einheiten,
b) Planungen.

Stand 1.2.1940
10 Div. 8.Welle I-XIII,XVII,
XVIII
6.2.40
feldverw.
15.4.40
Sämtl. Bereitstellungen erfolgen unter dem Stichwort "Bereitstellung Berlin". Vorlage durch Fz.Kdo.:
a) zum 20.3.40 Zwischenbereicht über Stand d.Ausstattung
b) zum 5.4.40 Nachw.d.fehlenden Geräts nach dem Stand vom 1.4.40
c) zum 15.4.40 Vollzugsmeldung
 
297.Infanteriedivision Februar 1940
 
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Erstzheeres                                                                                                            Berlin, den 5.Februar 1940
Az.72/89 00 M 40 g.Kdos.AHA/Fz In IVa
Nr.146/40 geh.Kdos.

Betrifft: Umgliederung der Div.3.Welle
3 Anlagen (nur für Fz.Kdo.)

1) Abschrift der Verfügung OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(I) Nr.185/40 geh.Kdos. vom 29.1.40 wird anliegend in dreifacher Ausfertigung zur Kenntnis und weiteren
   Veranlassung übersandt.
2) Die gemäß Abschnitt B Ziffer 1) b) der Anlgen frei werdenden Pionier-Kompanien werden gemäß Verfügung OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(I) Nr.285/40 geh.Kdos.
   vom 30.1.40 (nicht an Fz.Kdo. ergangen) den Inf.Div.7. und 8.Welle zugeteilt und zwar:

     a) 7.Welle
        1.Kp. Bereich W.Kdo.I für 161.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.II für 162.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.III für 163.Div.
        2.Kp. Bereich W.Kdo.V für 167. und 183.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.VIII für 168.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IX für 169.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.X für 170.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XI für 181.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XX für 196.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XXI für 197.Div.
        1.Kp. Bereich Wehrm.Bev.Prag für 198.Div.

    b) 8.Welle
        1.Kp. Bereich W.Kdo.I für 291.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.II für 292.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.III für 293.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IV für 294.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.VIII für 298.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.IX für 299.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.X für 290.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XI für 295.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XIII für 296.Div.
        1.Kp. Bereich W.Kdo.XVII für 297.Div.

        Über Ausstattung der unter a) und b) aufgeführten Pi.Kp.mit M.G.Gerät wird auf Abschnitt B Ziffer 5 Absatz 3 der Verfügung hingewiesen.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                            Berlin, den 27.2.1940
Chef H Rüst u.BdE
AHA Ia(I) Nr.418/40 g.Kdos.

Bezug: Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) Nr.250/40 gKdos.v.26.1.40
Betr.:
Auffüllung der Divisionen 8.Welle

A. Allgemeines

1.) Zur Auffüllung der Divisionen 8.Welle sind durch die mit der Aufstellung dieser Divisionen beauftragten W.Kdos. aufzustellen:
    a) die 3.Batterien aller Artl.Abteilungen
    b) die 2.Sanitätskompanien.
2.) Zur Erhaltung der Reinrassigkeit der schw.Artl. werden 7 Divisionen mit s.F.H.25(t), 3 Divisionen mit s.F.H.18 ausgestattet. Hierdurch ergibt sich die
    Notwendigkeit der Umbewaffnung der schweren Artillerie von 3 Divisionen.
3.) Die Stämme (Ausbildungsstämme) der Batterien treten sofort zusammen. Die Batterien werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit unausgebildeten Rekruten aufgefüllt, deren
    Ausbildung so vorwärts zu treiben ist, dass sie Ende April beendet ist.

B.Durchführungsbestimmungen

1.) Termine:

    Sofort: Zusammentreten der Stämme der Batterien.
    Zu frühestmöglichen Zeitpunkt: Einstellung von aunausgebildeten Rekruten für die Batterien
    1.4.40: Aufstellungsbeginn für die San.Kompanien.
    1.5.40: Feldverwendungsbereitschaft der Batterien und Sanitätskompanien.

2.) Gültige K.St.N. u.K.A.N.:
    Battr.l.F.H.18: K.St.N.u.K.A.N. 433(o) v.1.10.38 (für alle Div.)
    Battr.s.F.H.18: K.St.N.u.K.A.N. 459 v.1.10.38 (für 292., 293.u.294.Div.)
    Battr.s.F.H.25(t): K.St.N.u.K.A.N. 461(Beh.) v.25.1.40 (für die übrigen 7 Div.)
    San.Kp.(besp.): K.St.N.u.K.A.N. 1309 v.3.1.40 (für alle Div.)

3.) Umbewaffnung der schweren Artillerie:
    a) Es geben die Geschütze mit Zubehör je einer s.F.H.25(t) Battr.ab:
        W.Kdo.II an W.Kdo.I und X
        W.Kdo.III an W.Kdo.XI und VIII

        W.Kdo.IV an W.Kdo.IX und XIII
    b) W.Kdo.XVII erhält durch Sonderbefehl Chef H Rüst u BdE AHA FzIn die Bewaffnung für eine Batterie s.F.H.25(t) zugeführt.
    c) W.Kdo.II,III und IV erhalten durch Sonderbefehl Chef H Rüst u BdE AHA FzIn das Gerät für je 3 Batterien s.F.H.18.
    d) Es sind demnach an schweren Batterien aufzustellen:
        Bei W.Kdo.I,VIII,IX,X,XI,XIII u.XVII je eine Batterie s.F.H.25(t),
        bei W.Kdo.II,III u.IV bereits vorhandenen je 2 Battr.s.F.H.25(t) sind auf Batterien s.F.H.18 mach K.St.N.459 v.1.10.38 umzustellen.

4.) Personelle Bestimmungen:
    a) Für die Aufstellung der Stämme der Batterien sind die durch die Bezugsverfügung den W.Kdos. zugeführten Personaleinheiten zu verwenden.
        W.Kdo.I gibt dafür eine Personaleinheit an W.Kdo.IV
        W.Kdo.XVII gibt dafür eine Personaleinheit an W.Kdo.IX ab.
    Die Personaleinheiten sind nach unmittelbarer Vereinbarung mit den empfangenden W.Kdos. zu diesen in Marsch zu setzen.
    Soweit die Personaleinheiten zur Aufstellung der Stämme nicht ausreichen, ist das Personal durch die W.Kdos. zu stellen.
    b) Nach Zusammentritt der Stämme sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt unausgebildete Rekruten einzuziehen.
    c) Die Stellen der Führer der Sanitätskompanien werden durch Chef H Rüst u BdE AHA S In besetzt. Die Besetzung der übrigen Sanitätsoffiziersstellen
       hat durch die aufstellenden W.Kdos. zu erfolgen. Vorschläge für Stellenbesetzung sind an Chef H Rüst u BdE AHA S In einzureichen.
    d) Die Beamten für die San.Kompanien sind von den W.Kdos. zu stellen.
    e) San.Uffz.u.Mannschaften sowie Krankenträger sind aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen, den Sanitätsabteilungen und Sanitätsersatzabteilungen zu
       entnehmen. Soweit der Bedarf im Wehrkreis nicht gedeckt werden kann, ist entsprechende Anforderung an Chef H Rüst u BdE AHA S In zu richten.
    f) Sontiges Personal für die San.Kompanien, das keiner Ausbildung im Sanitötsdienst bedarf, ist enstprechenden Ersatztruppenteilen zu entnehmen.

5.) Materielle Bestimmungen.
    a) Die Zuweisung des Gerät erfolgt durch Sonderverfügung Chef H Rüst u BdE AHA Fz In.
    b) Die in Ziff.3.) befohlene Abgabe der Geschütze mit Zubehör der s.F.H.25(t) Batterien aus den Wehrkreisen II,III u.IV ist im Bahntransport sofort durchzuführen.
    c) Für die mit s.F.H.18 auszustattenden Batterien sind zuständig:
        Munition: 1.Ausstattung je Rohr nach Anl.A zur KAN(H) Stoffgliederungsziffer 13
        150 - Schuß für s.F.H.18 besp., und zwar:
            117 - 15cm Gr.19 m.A.Z.23 umg.m.2.V.
             21 - 15cm Gr.19 m.Dopp.Z.S/60 s
             12 - 15cm Gr.19 Nb.m.A.Z.23 Nb.
            150 - Hülsenkartuschen d.s.F.H.18 (1.-6.Ldg.)
        je   72 - Sonderkartuschen 7 u.8 d.s.F.H.18
            480 - Kart.Vorl.d.s.F.H.18
             20 - Zündschrauben C/12 n.A. oder n.A.St.
        Munitionsgeräte je Battr.nach Anl.A zur KAN(H) Stoffgliederungsziffer 5
              4 - Schlüssel für die Bodenlochbuchse
              4 - Stellschlüssel für A.Z.23(0,8)umg.
              4 - Stellschlüssel für Dopp.Z.S./60 u.Zt.Z.S/30
              4 - Stellschlüssel für Bd.Z. für 15cm Gr.19 Be
              4 - Zünderschlüssel f.A.Z.23(0,8)umg
              4 - Zünderschlüssel für Dopp.Z.S./60 u.Zt.Z.S/30
              4 - Zünderschlüssel für Bd.Z. für 15cm Gr.19 Be
              4 - Doppelschlüssel für Zdschr.C/12
        Schußtafeln je Battr.nach Anl.A zur KAN(H) Stoffgliederungziffer 5
              8 - H Dv 119/150
              8 - H Dv 119/151
              8 - H Dv 119/511
              2 - H Dv 119/1511
              2 - H Dv 119/2511
    d) Das Sanitätsgerät der Sanitätskompanien ist durch die Wehrkreisärzte bereitzustellen, das Wirtschaftsgerät für San.Zwecke durch die Wehrkreisverwaltungen.
       Zelte für Sanitätskompanien können vorausscihtlich zunächst noch nicht zugewiesen werden.
6.) Pferde werden gem.Sonderverfügung Chef H Rüst u BdE AHA/In 3 ausgehoben und zugewiesen.
7.) Kraftfahrzeuge werden durch Chef H Rüst u BdE AHA Ag K/Abt.M zugewiesen.
8.) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Bezugsverfügung.
9.) Die beendete Aufstellung ist an Chef H Rüst u BdE AHA Ia(I) zu melden.
              
zu Nr.273/40 gKdos Fz In
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                                                     Berlin,den 2. März 1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I) Nr. 645/40 g Kdos.    

Bezug: OKH Gen St d H Org.Abt. (l.St.) I 830/40 g
Betr.: Abgabe von l.J.G.-Zügen von Oberost an die Divisionen 8. Welle.

1.) Zur Auffüllung der J,G.Kompanien der Divisionen 8.Welle geben sofort die Inf.Regimenter der Inf.Div. 206, 209,
    213, 218, 221, 228, 231, 239 u. 311 (ohne I.R.247, früher LW 152) je 1 l.I.G.-Zug (zu 2 Geschützen) als
    Volleinheit mit Personal, Pferden, Fahrzeugen und Gerät ab.
    Die Abgabe hat in der personellen Zusammensetzung, Bewaffnung und Ausstattung zu erfolgen, in der sich die Züge zur Zeit befinden.    
2.) Neuaufstellung der abgegebenen Züge bei Oberost erfolgt nicht.
3.) Die abzugebenden l.I.G.Züge werden auf die Wehrkreise wie folgt verteilt. Es erhalten:

    W.Kdo. I    für   291. Div. 2 l.J.G.Züge   von 311.Div.
      "    II    "    292.  "   3 l.J.G.Züge    "  206. "
      "    III   "    293.  "   3    "          "  218. "
      "    IV    "    294.  "   3    "          "  209. "
      "    VIII  "    298.  "   3    "          "  221. "
      "    IX    "    299.  "   3    "          "  228. "
      "    X     "    290.  "   3    "          "  213. "
      "    XI    "    295.  "  je l  "          " (231.und 239.)
      "    XIII  "    296.  "   2    "          "  231. "
      "    XVII  "    297.  "   2    "          "  239. "

4.) Die Divisionen 291, 295. 296, 297 behalten bei je 1 Jnf.Rgt. die Gliederung der J.G.Kp. zu 2 l.Zügen bei.
    Eine Auffüllung dieser Kompanien zur Stärke 3 l.Zügen ist für später beabsichtigt.
    Transportanmeldungen sind durch Oberost (Etra Ost) unmittelbar zu veranlassen. Die Ausladebahnhöfe sind durch die Wehrkreise umgehend
    durch Fernschreiben an Etra Ost Lodsch mitzuteilen.
6.) Die Wehrkreiskommandos melden die vollzogene Durchführung der Auffüllung mit J.G.-Zügen an Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I).
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                Berlin, den 5.März 1940
Chef H Rüst und BdE   
AHA Ia(I) Nr.683/40 g  Kdos.   

34 Ausfertigungen
25.Ausfertigung.

Die Divisionen 8.Welle müssen bis zum 1.4.40 beschränkt einsatzfähig sein.
Die Ämter, Amtsgruppen und Inspektionen werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bis zu diesem Termin die materielle Ausstattung in möglichst
weitgehendem Umfange abgeschlossen ist.
 
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Erstzheeres                                                                                                            Berlin, den 9.3.1940
Az.72/89 00 M 40 g.Kdos.AHA/Fz In IVa
Nr.273/40 g.Kdos.

Betr.: Auffüllung der Div.8.Welle
Vorg.: 1.) OKH Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos.v.26.1.40
       2.) OKH Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) Nr.575/40 g.Kdos.v.27.2.40

I. Für Neuaufstellungen sind zufolge Vorgang 2.) bereitzustellen:
    1.) Gem.Abschn.A.Ziffer 1.)a)und 1.)b) (ohne schwere Batterien)
        von Fz.Kdo.I,II,III,IV,VIII,IX,X,XI,XIII und XVII
        für W.Kdo.I,II,III,IV,VIII,IX,X,XI,XIII u.XVII
        a) je 3 Geräteinheiten nach K.A.N.(H)Nr.433(C) vom 1.10.38 für Battr.l.F.H.18
        b) je 1 Geräteinheit nach K.A.N.(H)Nr.1309 vom 3.1.40 für San.Kp.(besp.)
    2.) gem.Abschnitt B Ziffer 3
        a) von Fz.Kdo.II,III u.IV für W.Kdo.II,III u.IV
            je 1 Geräteinheit nach K.A.N.(H) Nr.459 vom.1.10.38 für Battr.s.F.H.18 und nur Geschütze einschl.Zub.u.Vorr.Sachen für je
            2 Geräteinheiten nach K.A.N.(H)Nr.459 vom 1.10.38 für Battr.s.F.H.18.
        b) vom Fz.Kdo.I,VIII,IX,X,XI,XIII und XVII
           für W.Kdo.I,VIII,IX,X,XI,XIII und XVII
            je 1 Geräteinheit nach K.A.N.(H) Nr.461(Beh.) vom 25.1.40 für Battr.s.F.H.25(t).
    3.) Aufstellungsbeginn der Batterien sofort, der San.Kp. zum 1.4.40.

II. Ausstattung mit Waffen, Gerät und Munition nach zuständiger K.A.N.gem.Abschn.I. Die Bestimmungen des Vorgangs 1)Abschn.F.) I. und II.(A-L)
    gelten sinngemäß.

    in besonderen wird angeordnet:
    Infanteriegerät:
        Gewehre: Ausstattung mit Karabinern 98k.
        Pistolen: Ausstttung mit Pistolen 08 und zwar:
                  Batterien nur bis zu 50% des nach K.A.B. zuständigen Solls, San.Kp. in Höhe des Solls.
                  Für die restlichen 50% Pistolen der Batterien sind Karabiner 98k zu verausgaben.
        Handwaffen, Fahrräder und Reinigungsgeräte 34 sind bereits mit Fernschreiben vom 7.3.40 Az.72 a/b 60/83 IVb(1) Nr.7786-7789/40 zugewiesen.
        Kl.Waffenmeisterwerkzeugkasten für M.G. und Handwaffen bleiben vorläufig Lücke.

    Artilleriegerät:
        I.leichte Geschütze u.Artl.Sonderfahrzeuge
1.) Jede leichte bespannte Batterie ist auszustatten mit
    4 l.F.H.18(besp.) einschl.Protze nach Anlage A 111
    4 zub.u.Vorr.Sachen, Satz für eine l.F.H.18(besp.) nach Anlage A 112
    1 zub.u.Vorratssachen satz für eine Batterie l.F.H.18(besp.) nach Anlage A 113
    8 F.H.Mun.Wagen 98 (Af.4) nach Anlage A 1712
    8 Zub.u.Vorr.Sachen, Satz für ein Af.3 oder Af.4 nach Anlage A 1765.
    Beobachtungswagen (Af.12) bleiben vorläufig Lücke. Dafür sind landesübl.Fahrzeuge einzustellen (möglichst Kastenwagen).
2.)a) Die l.F.H.18(besp.) wurden, soweit sie in den territorialen H.Za. nicht vorhanden sind, von der Kammandantur des Versuchsplatzes
      Hillersleben zugewiesen.
      Fehlende Zub.u.Vorratssachen, Satz für eine l.F.H.18(besp.) und eine Battr.l.F.H.18(besp.) sind unmittelbar beim H.Za.Spandau anzufordern.
   b) Die für H.Za. Güstrow bestimmten 12 l.F.H.18(besp.) wurden von der Kdtr.Hillersleben unmittelbar an die 292.Inf.Div., z.Zt.Tr.Üb.Pl.Groß Born zum Versand gebracht.
      Zuweisung der für die 12 l.F.H.18(besp.) zuständigen leichten Protzen 18, zub.u.Vorr.Sachen, Satz für eine l.F.H.18(besp.) und eine Battr.l.F.H.18(besp.),
      und F.H.Mun.Wagen 98(Af.4) einschl.Zub.u.Vorr.Sachen veranlaßt H.Za.Güstrow.
3.) Fehlende leichte Protzen 18 wurden auf Grund der Bestandsmeldungen vom 1.3.40 vom Chef H Rüst u BdE AHA/Fz In den territorialen H.Za.zugewiesen.
4.) Fehlende F.H.Mun.Wg.98 (Af.4) einschl.Zub.u.Vorr.Sachen sind im Bedarfsfalle anzufordern:
    vom H.Za.Königsberg            bei H.Za.Naumburg
    vom H.Za.Güstrow               bei H.Za.Hannover
    vom H.Za.Spandau               bei H.Za.Hannover
    vom H.Za.Ingolstadt            bei H.Za.Kassel
    vom H.Za.Breslau               bei H.Za.Naumburg
    vom H.Za.Hamburg(7+24=31 Stck.)bei H.Za.Kassel
    vom H.Za.Wien                  bei H.Za.Naumburg

II.schwere Geschütze einschl.Artl.Sonderfahrzeuge.
    Es geben ab:
H.Za.Güstrow für W.Kdo.II:
    2 s.F.H.18(besp.) mit Protze und Rohrwagen
    4 Satz Zub.u.Vorr.Sachen für eine s.F.H.18(besp.)
    1 Satz Zub.u.Vorr.Sachen für eine Battr.s.F.H.18(besp.)
    2 schwere Protzen 18 (besp.)
    2 Rohrwagen(Af.19).
        2 s.F.H.18 (besp.) ohne Protze und ohne Rohrwagen werden für W.Kdo.II unmittelbar von Kdtr.des Versuchplatzes Hillersleben an 292.Div.
        Leitungszahl 00401 Best.Station Zippnow übersandt.
      Die im H.Za.Güstrow noch vorhandenen 8 s.I.H.25(t) sind abzugeben, und zwar:
        4 Geschütze mit Zub.u.Vorr.Sachen an H.Za.Königsberg
        4 Geschütze it Zub.u.Vorr.Sachen an H.Za.Hamburg.
    H.Za.Breslau an 292.Inf.Div. Leitungszahl 00401
    Best.StationZippnow für WKdo.II:
        2 s.F.H.18(besp.) mit Protze u.Rohrwagen
        2 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.eine s.F.H.18 (besp.)
    H.Za.Mainz an 292.Inf.Div.Leitungszahl 00401
    Best.Station Zippnow für W.Kdo.II
        4 s.F.H.18(besp.) mit Protze u.Rohrwagen
        4 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.eine s.F.H.18(besp.)
        2 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.1 Battr.s.F.H.18(besp.)
    H.Za.Ingolstadt an 292.Inf.Div.Leitungszahl 00401
    Best.Station Zippnow für W.Kdo.II:
        2 s.F.H.18(besp.) mit Protze u.Rohrwagen
        2 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.eine s.F.H.18 (besp.)
    H.Za.Ingolstadt für W.Kdo.III:
        3 s.F.H.18(besp.) mit Protze u.Rohrwagen
        3 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.eine s.F.H.18 (besp.)
    H.Za.Spandau an H.Za.Wien für W.Kdo.XVII:
        4 s.F.H.25(t) mit Zub.u.Vorr.Sachen, einschl.Protze und Rohrwagen.
        Die noch im H.Za.Spandau vorhandenen 4 s.F.H.25(t) die für die 293.Inf.Div.vorgesehen waren, sind nicht nach Reganwurmlager, sondern an H.Za.Hannover
        für W.Kdo.XI abzugeben. Die breits bei der 293.Inf.Div. vorhandenen 4.s.F.H.25(t) sind an H.Za.Breslau für W.Kdo.VIII weiterzuleiten.
    H.Za.Magdeburg an H.Za.Spandau für W.Kdo.III:
   
    9 s.F.H.18(besp.) mit Protze u.Rohrwagen
        9 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.eine s.F.H.18 (besp.)
        3 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.1 Battr.s.F.H.18(besp.)
    H.Za.Kassel an H.Za.Naumburg für W.Kdo.IV:
   
    12 s.F.H.18(besp.) mit Protze u.Rohrwagen
        12 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.eine s.F.H.18 (besp.)
        3 Satz Zub.u.Vorr.Sachen f.1 Battr.s.F.H.18(besp.)
        Die fehlenden Rohrwagen sind von H.Za.Kassel beim H.Za.Magdeburg anzufordern und unmittelbar an H.Za.Naumburg zu senden.
        Fehlende Zubehörteile und Vorratssachen sind beim H.Za.Magdeburg anzufordern und von diesem unmittelbar an die bereitstellenden H.Za.
        zu senden. Der Versand der Geschütze hat sofort zu erfolgen.
        Noch in der Instandetzung befindliche Geschütze sind ab 15.3.40 umgehend nachzuliefern.
        Beob.Wg.(Af.12) und s.Mun.Wagen o2(Af.5) bleiben vorläufig Lücke. Dafür sind landesübl.Fahrzeuge nach Möglichkeit kräftig gebaute
        Kastenwagen- einzustellen.

III. Beobachtungs- und Vermessungsgerät.
           Das Gerät der Stoffgl.27,44 und 54 wird zugeführt.
     Ausstattung mit
        D.F.6x30 50%
        Marschkompaß (mit Träger od.vereinf.) 50%
        Deckungswinkelmesser 50%
        Richtkreis 31 der Felda 75%
        S.F.14 Z mit Gi.oder 09 75%
     Vorläufig Lücke:
        Planunterlage 1100x1170
        Kartenbrett 34
    Nachrichtengerät:
      Die Ausstattung mit Nachrichtengerät mit Ausnahme des Funkgeräts hat von den territorialen H.Za.sofort zu erfolgen. Fehlendes Einzelgerät
      ist beim H.Za.(Nachr.) anzufordern.
      Die Abgabe des Funkgeräts ist vom H.Za.(Nachr.) bis zum 15.4.1940 durchzuführen.
    Pioniergerät:
      Ausstattung mit kurzem Spaten und Tragetaschen für kurze Spaten nur bis zu 50% des nach K.A.N.zuständigen Solls.
        Es bleiben Lücke:
        Klauenbeile an Fahrzeugen
        kl.Drahtscheren an Fahrzeugen
        Masch.Satz V(=) etwa 800 Watt als Kraft- u.Lichtquelle nach K.A.N.1309 v.3.1.40.
    Sanitätssonderfahrzeuge:
        Für fehlende Krankenwagen (Sf.2) sind landesübl.Fahrzeuge bereitzustellen, die im Benehmen mit den Wehrkreisärzten zum behelfsmässigen
        Krankentransport herzurichten sind.
    Munition:
        a) Bereitstellung der Muntition für s.F.H.18 durch zuständiges Fz.Kdo.
        b) Munition für s.F.H.25(t) ist gem.Vorg.2.) Abschn.B Ziffer 3.)a) mit den Geschützen von W.Kdo.II,III u.IV abzugeben.
           Fz.Kdo.XVII entnimmt die Munition aus den Beständen der H.Ma.Groß Mittel.
           Munitionsgeräte werden mit dem Gerät, Schußtafeln gesondert durch Chef H Rüst u BdE AHA Fz In zugewiesen.

III. Versandanschriften sind den abgebenden Fz.Dienststellen, sofern nicht das zuständige H.Za., des aufstellenden Fz.Kdo. in Frage kommt,
     umgehend durch Fernschreiben mitzuteilen.
IV. Chef H Rüst u BdE AHA/Fz In sind vorzulegen:
    a) zum 5.4.40
        Nachweis des an der Ausstattung der Artl.Einheiten fehlenden Geräts getrennt nach Gerätklassen.
    b) zum 15.4.1940
        Vollzugsmeldung (nur fpr Artl.Einheiten).
    c) zum 15.4.1940
        Vollzugsmeldung und Nachweis des an der Ausstattung für San.Einheiten fehlenden Geräts.
 
H.Gr.B, Ia Nr.4409/40 geh., an A.O.K.12, A.O.K.18, 19.9.40, 12.00 Uhr

O.K.H.Hat mit OKH Gen.St.d.H./Org.Abt.(1.St.)(I) Nr.4455/40 geh.v.18.9.40 angeordnet:
"Die Brückenkolonne B 675 des PI.Batls.der 297.Div. erhält die Bezeichnung BRückenkolonne B 297"