31.Infanteriedivision
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Befehle September 1939
Division Reinhardt                                                                                                                  Div.Gef.Stand, den 9.9.39
      Ia                                                                                                                                  

                                                Befehl für die Umgruppierung der Division Nacht 9./10.9.1939

1.) Starker Feind im Zurückfluten aus westl.Richtung auf Warschau. Feind in Warschau beschränkt sich auf Abwehr.
2.) Die Division verlegt dem in großen Massen auf Warschau zurückgehenden Feind unter Sicherung des Süd- und Westrandes von Warschau den Rückzug zunächst im Abschnitt
    Kaputy (1km nördl.Ottarzew), Domaniew, um Morgenden Feind auf Btonie zurückzuwerfen und unter Ausnutzung des Utrata- und Rocitnica-Abschnitts die Sperrstellung
    auf Linie Witki - Rokitno - Czubin vorzutreiben.
3.) Leibstandarte Adolf Hitler, der A.A.7 und II./A.R.103 unterstellt wurden, gewinnt und hält Linie Kaputy - Ottarzew - Domaniew und stellt Verbindung her zur 31.I.D.
    am Westrand Pruszkow. Sicherung der Nordflanke! Hierzu ist nötigenfalls ein Btl. in Gegend Macierzysz einzusetzen.
4.) Gefechtsgruppe Fehm, bestehend aus I.R.33, Rgt.Stab Kadgien, II./A.R.115 und II./A.R.60, Pz.Abw.Abt.49, sichert den Süd- und Westrand von Warschau.
5.) Gefechtsgruppe v.Hartlieb löst sich in der Nacht vom 9./10.9. vom Feind und stellt sich zur Verfügung der Division bereit mit
      Pz.Rgt.36 bei Piastow,
      "   "  35 bei Opacz
      Schtz.Rgt.12 bei Rakow nordostw.Raszyn
6.) Rgt.Kempny überwacht mit I./A.R.103 und II./A.R.54 die nächtliche Umgruppierung der Division, um voraussichtlich am 10.9.39 zur Abwehr nach Westen eingesetzt zu
    werden.x)
    Le.Flakabt.77 sichert den Einsatzraum der Leibstandarte und den Bereitstellungsraum der Divisionsreserven.
    Trosse und le.Kol. sammeln im Bereitstellungsraum der Div.Reserven Piastow - Opatz - Kaszyn.
x)  Störungsfeuer ist nachts auf alle Feindstraßen westl.der Weichsel besonders auf Straße Modlin - Warschau zu legen.
  
    Kdr.5.Panzer-Brigade löst mit I./I.R.33 und II./A.R.60 das Schütz.Rgt. Nacht 9./10.9. ab und übergibt den Abschnitt mit diesen Truppen am 10.9.1939 mit Hellwerden
    an Kdr.I.R.33. Danach ist Stab Pz.Brig.zur Verfügung der Division in Bereitstellungsraum Pz.Rgt.35 zurückzunehmen.
7.) Pz.Abw.Abt.49 verbleibt zunächst in bisherigen Stellung bei I.R.33 um später voraussichtlich herausgezogen zu werden.
8.) Trosse und le.Kol.verbleiben im Raum Piastow - Zatuski - Raszyn.
9.) Nachrichtenverbindungen:
     a) Draht zu 5.Pz.Brig. und I.R.33
     b) Funk zu 5.Pz.Brig., I.R.33, A.R.103, Leibstand.Adolf Hitler, A.A7.
10.) Hauptverbandplatz Nadarzyn.
11.) Div.Gefechtsstand bleibt Opacz nahe der Straße Raszyn - Warschau.
 

Division Reinhardt                                                                                                                  Div.Gef.Stand, den 12.9.39
      Ia                                                                                                                                  
                                                                             Divisionsbefehl Nr.15
                                                                              
1.) Die Division steht heute in schwerem Abwehrkampf gegen starken Feind (bester Teiler aktiver Divisionen) die von Westen und aus Warschau heraus den von der
    Panzer-Division erreichten Durchbruchskeil abschneiden wollen.
    Der Leibstandarte, verst.durch II./Pz.Rgt.36, gelang es, den ersten tief eingedrungenen Einbruch des Feindes zurückzuwerfen. I.R.82 brachte bei Zbwarz den
    Angriff eines Inf.-Rgts.mit zahlreichen Kampfwagen zu Stehen und warf ihn zurück.
    Neue Angriffe von Nordwest gegen die Leibstandarte sind im Gange. Mit weiteren Angriffen, auch nach Gefangenen Aussagen, von West und Ost ist zu rechnen,
    vielleicht auch in der kommenden Nacht.
2.) Die Division muß in der gespannten Lage mit eigener Kraft aushalten und den im Durchbruch errungenen Erfolg durch Festhalten der erreichten Linie erhalten.
    Es ist daher notwendig, daß der letzte Mann eingesetzt wird um die Verteidigung der erreichten Linie unbedingt sicherzustellen. Spätestens morgen wird die
    Division entlastet durch den fortschreitenden Angriff der 31.I.D., die über Brwinow und Grodziesk auf Blonie vorgeht. Trennungslinie zu dieser Division bildet
    die Eisenbahn, die von Pruszkow bis Jozefow führt und weiter die Linie bis zur Strassenbrücke 2km nordostw.Blonie.
3.) Die zu haltende Stellung der Division wird in 3 Abschnitten gegliedert:
     a) Rechter Abschnitt: Führer: Kdr.I.R.82
        Truppen: I.R.82
                 Stab A.R.627 (mit II./A.R.115, II./A.R.60 und III./A.R.31.)
        Auftrag: Die jetzt eingenommene vordere Linie im Südwestteil von Warschau ist zu halten, zwischen der Strasse Moktow - Piaseczno und der Straße Warschau - Wola -
        Ozarow beide einschl. Durch Zurückbiegen des rechten Flügels und Sicherung und Aufklärung in den Raum auch ostw. der Strasse Moktow - Piaseczno ist sicherzustellen, daß
        eine Überraschung namentlich auch der Artl.von Osten verhindert wird.
     b) Mittlerer Abschnitt:
        Führer: Kdr.5.Pz.Brig.
        Truppen: Schtz.Rgt.12
                 Pz.Rgt.35
                 Rgts.Stab, Rgts.Truppen und III./I.R.33 die der 5.Pz.Brig.noch vor Dunkelwerden aus der Front der Leibstandarte zurückgezogen werden kann und
                 zugeführt wird.
                 1 Kp.Pi.Batl.62
        Auftrag: Der nach Nord vorspringende Bogen ist wie bisher zu halten. Mit der Einschränkung, daß die Front nordostw.Osiedle an den Nord-und Ostrand des Ortes
        zurückgezogen werden kann.
        Von Sperrren ist soweit zweckmäßig Gebrauch zu machen. 1/2 II./I.R.33 soll nicht eingesetzt werden, sondern nach dem heutigen schweren Kampftag möglichst in
        Reserve bleiben.
        Zur Erleichterung der Abwehr wird heute kurz vor Dunkelwerden 4.(H)/13 Laski und den Wald ostw.davon mit Spreng- und Brandbomben belegen.
     c) Linker Abschnitt:
        Führer: Kdr.Leibstandarte
        Truppen: Leibstandarte
        Auftrag: Die bisher nach Westen vorspringende Front ist mit Dunkelwerden in die Linie Zielonki - Westrand Ottarzewo Domianew - West zurückzunehmen, diese Linie
        ist zu halten. Das Zurückgehen ist durch am Feinde bleibende schwache Abt.zu sichern.
        Neugliederung in dem Abschnitt so, daß Leibstandarte eine starke Reserve für Gegenstöße zur VErfügung hat.
        Das jetzt noch eingesetzte 1/2 II./I.R.33 ist mit Dunkelheit aus der Front zu ziehen und zur Verfg.der 5.Pz.Brig. nach Macierzys in Marsch zu setzen.
        Trennungslinie zum Abshcnitt der 5.Pz.Brig. Westrand Macierzys - Ostrand Zielonki - Westrand Lipkow. Verbindung nach lnks zur 31.I.D. ist zu halten (I.R.17).
4.) Artillerie.
    Kdr.A.R.627 unterstützt Abwehr im rechten Abschnitt nach den Befehlen des Abschnitts-Kommandeurs, dem er untersteht. Er trifft außer den Vorkehrungen, daß Teile
    seiner Artl.auf besonderen Befehl der Div hin vor die Front an den beiden von Warschau über Wola und über Blonie herausführenden Straßen zusammengefasst werden
    können. Kommandeur A.R.103 mit A.R.103, II./A.R.54, unmittelbar der Div. unterstellt, gruppiert die Artl.nach schon ergangenen Weisungen so um, daß er in der Lage
    ist, vor mittleren und linken Abschnitt zu wirken. Wichtig ist Zusammenfassung des Feuers vor allem vor der Mitte des linken Abschnittes und rechts vor der Front
    beiderseits Gorce. Er sorgt für enges Zusammenwirken mit den beiden Abschnitts-Kommandeuren Mitte und links, die ihre Wünsche für Vorbereitung von Abwehr-Feuer
    rechtzeitig unmittelbar anmelden.
5.) Auftrag für Flak-Abt.77: bleibt bestehen wie bisher.
6.) Pz.Abw.Abt.49 ohne 3.Kp., der Div.unmittelbar unterstellt, sit so in Stellung zu bringen, daß sie dem Abschnitt Mitte und Abschnitt links den nötigen Rückhalt für
    die Front und für die Artillerie-Auftsellung bildet. Besondere Gefahrenpunkte sind bei den Abschnitts.Kommandeuren zu erfragen.
7.) Divisions-Reserven:
    Pz.Rgt.36 im Raum dicht südostw.Piastow; II.Abt. wird nach Erfüllung ihres Auftrages bei der Leibstandarte zurückgezogen und ebenfalls in diesen Raum verlegt.
    I./I.R.33 an seinen bisherigen Aufstellungsort in Mitte Piastow.
    A.A.7 bei Fw.Grabkow, in den sie nach Erhalt dieses Befehls zurückuführen ist.
    Stab Pi.Btl.62 und 1 Kp.Westteil Pruszkow.
8.) Hauptverbandplatz bleibt Nadarzyn.
9.) Nachrichtenverbindungen: a) Draht zu den 3 Abschnitts-Kommandeuren, zum Kdr.A.R.103 und zum Korps.
                             b) Funk zu den 3 Abschnittskommandeuren zum Kommandeur A.R.103, Korps usw.
10.) Div.Stab bleibt in Piastow.
     Zum Div.Stab sind von allen in Ziffer Div. Reserven genannten Truppen befehlholende Offiziere (für Rgtr., Btlne.) bzw.Melder (für selbst.Kpn.)
     bis 21.00 Uhr zu entsenden.
11.) Kennwort: Litzmann

 
Division Reinhardt                                                                                                                  Div.Gef.Stand, den 13.9.39
      Ia                                                                                                                                  
                                                                             Divisionsbefehl Nr.16
                                                                              
1.) Div.Befehl Nr.15 gilt nur bis 13.9.39 4.00 Uhr und weiterhin falls feindl.Angriff die Truppe zur Abwehr in bisher befohlenen Linie stellt.
2.) XVI.A.K. greift am 13.9. mit 4.Pz.Div. und 31.I.D. nach Westen in Richtung Sochaczew und nördl.an, unter Sicherung gegen Warschau, auf das in Laufe des Nachmittags
    ein Fliegergroßangriff angesetzt wird.
    Trennungslinie zwischen 4.Pz.Div und 31.I.D.:
    Eisenbahn von Pruszkow bis Jozefow - Brücke 2km nordostw.Blonie - Utrata.
3.) Die Division muß mit Masse bis 12.00 Uhr aus Sicherheitsgründen von Warschau abgesetzt und hinter die Linie Ludwinowo - Dawidy - Raszyn - Czechowice - Babice (Ost)
    - Janow (Ost) zurückgeführt werden.
    Während dieser Zurückführung sind starke Kräfte der Division westl. der genannten Sicherungslinie so bereit zu stellen, daß sie etwa 13.00 Uhr über die jetzige
    vordere Linie der Leibstandarte hinweg den Angriff nach Westen antreten können.
4.) Zurückführung hinter die Sicherheitslinie:
    Die Bewegung beginnt im Nordzipfel des Div.Abschnittes unter Schutz gegen Warschau. Zuletzt geht I.R.82 zurück. 5.Pz.Brig. führt 4.30 Uhr beginnend die Truppen ihres
    Abschnittes wie folgt zurück:
     a) 4.30 Uhr beginnend - Pz.Rgt.35 - in den Raum Wieruchow, Fw.Strzykuly - Westteil Piotrkowek.
     b) 6.00 Uhr - Schtz.Rgt.12 ohne linkes Btln. und Pi.-Kp.- das in Abschitt Janow - Zielonki (Ost) die Bewegungen schützt, auf dem Wege Lamchorzew, Piotrkowek, Konotopa
        Brücke, südostw.Konotopa in den Raum Zbikow, Nordwestteil Pruszkow nördl.der Utrata.
     c) 7.00 Uhr - Rgts.Stab 33. Rgts.Truppen, III./I.R.33 auf Strasse Blizne, Fw.Szeligi, Mory, Czechowice-Opacz Wlk., Raszyn in den Raum Sekocin Jaczewice.
     d) 7.00 Uhr  Stab 5.Pz.Brig. Teile Pz.Abw.Abt.49 auf Strasse des Schtz.Rgts.12 bis Bronisze.
     e) 8.00 Uhr tritt A.A.7 an, ist über Bronisze, Latchoruew nach Janow vorzuführen.
     f) 8.00 Uhr A.R.Rgts.Stab 627, Staffelweise mit gesamter ihm unterstellter Artillerie hinter die Sicherheitslinie im Abschnitt Ludwinowo - Czechowice.
     g) 9.30 Uhr das I.R.82 in seine neue Sicherheitslinie Ludwinowo - Czechowice.
        Es bleiben in ihren bisherigen Auftsellungsräumen I./A.R.103, II./A.R.54, Pz.Rgt.36, I./I.R.33, Pi.KDr.62 mit einer Kompanie.
        1/2 II./I.R.33 übernimmt 8.00 Uhr ab unter Freihalten der Marschwege beiderseits Macierzysz mit Front nach Osten die Sicherung gegen Warschau nördl.der Strasse
        Warschau Ozarow.
5.) Für den befohlenen Angriff nach Westen stellen sich bis 13.00 Uhr nach Anordnung des Kdrs.5.Pz.Brig., der die vorderste Angriffsgruppe führt, bereit:
    Leibstandarte ohne II.Bataillon, Pz.Rgt.35 und Pz.Abw.Abt.49 ohne eine Kompanie.
    Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, daß unter der Sicherung rechts durch ein Btl.Schütz.Rgt.12 und A.A.7, nördl.Babice der Angriff mit Masse geführt werden kann
    mit rechten Flügel von Wieruchow über Fw.Kreczki und weiter dicht südl.der Strasse Borzecin Duzi, Zaborow auf Leszno.
6.) Art.Kdr.A.R.103 überwacht mit den ihm unterstellten 3 Abteilungen die Zurücknahme der Truppen des bisherigen mittleren Abschnittes und gliedert hernach die Artillerie
    so um, daß alle 3 Abteilungen den späteren Angriff unterstützen und ihm sprungweise folgen können.
    Der Einsatz auch der II./A.R.115 zur Unterstützung ist vorzubereiten. Den Einsatz behält sich die Division vor. Bei feindl.Angriff geht die Abwehr mit starken Artl.
    Dauer der Umgruppierung vor.
7.) Flak-Abt.77 gliedert sich mit ihren Teilen in Rückbewegung selbständig ein und schützt zunächst diese Bewegung, später die Bereitstellung zum Angriff und den Angriff
    selbst.
8.) Falls während der Rücknahmebewegung und Umgliederung ein feindl.Angriff einsetzt, der die Bewegung hemmt, hält jede marschierende Truppe selbständig sofort an geeignetem
    Platze an, stellt sich gedeckt zur Verfügung der Division auf und entsendet zur Entgegennahme eines neuen Befehls einen Befehlsempfangenden Offizier zur Division.
9.) Nachrichtenverbindungen die bisher befohlenen Fernsrechverbindungen bleiben bis zum Abrücken der Stäbe bestehen. Drahtverbindung zum Kdr.A.R.103 gilt weiter auch zur
    Verbindung mit Kdr.5.Pz.Brig.
    Bisher befohlene Funkverbindungen bleiben wie bisher bestehen.
10.) Div.Stab bleibt in Piastow Mitte.
 
Division Reinhardt                                                                                                                  Div.Gef.Stand, den 13.9.39
      Ia                                                                                                                                  
                                                                             Divisionsbefehl Nr.17
                                                                              
1) Der Feind hat sich vor der Front der Division ruhig verhalten. In dem Gelände südostw.Blonie zwischen 4.Pz.Div. und 31.I.D. anscheinend noch stärkere Feindteile.
   Die Division rechnet nicht mehr mit stärkerem Widerstand vor ihrer Front.
2) Die Division wird inm Zusammenwirken mit 31.I.D. die links auf Blonie und dann südl.der Utrata weiter nach Westen vorgeht den Feind ostwärts Blonie einkesseln und
   gewinnt die Linie Korfowe - Czarnow - Luszczewek. Sollte auf dem Wege dorthin stärkere Feind wider Erwarten in vorbereiteter Abwehr angetroffen werden, so ist er
   zu stellen und zu fesseln bis die Division entscheidet ob der Angriff gegen diesen Gegner heute durchzuführen ist. Angriffsbeginn 14.00 Uhr.
3) Unter Führung des Kdr.5.Pz.Brig.greifen an:
   Leibstandarte, Pz.Rgt.35, Pz.Abw.49 ohne 1 Komp. Artl.Gruppe Kempny. Der Angriff ist in schmaler Front mit rechtem Flügel entlang der Linie Nordrand Wieruchow -
   Fw.Krezki - Str.Borzecin Duory - Nordrand Leszno - Korfowo zu führen.
   Leibstandarte bereitet das Herausziehen des II.Btl. so vor, daß es dem Kdr.der 5.Pz.Brig.baldigst als Reserve zur Verfügung steht.
4) Der Artl.-Gruppe Kempny wird zur ersten Unterstützung des ANgriffes ausßer den bisher unterstellten Abtlgen. (I.u.II./A.R.103, II./A.R.54) die II./A.R.115 zugeführt
   und unterstellt. Sie ist im Raume um Konotopa - Duchnies so in Stellung zu bringen, dass sie zunächst den Angriff der Leibstandarte unterstützen kann, im weiteren
   Verlauf zusammengefasstes Feuer in die Südwestflanke der Div. legen kann.
   Gruppe Kempny unterstellt eine l.Battr. der verst.A.A.7 in Gegend Babice.
5) Verstärkte A.A.7 übernimmt die Sicherung und den Schutz de Nordflanke der Division in Gegend nördl.Babice.
   Ihr wird II./S.12 und 1 l.Battr.A.R.103 unterstellt. Verstärkte A.A.7 klärt Verhältnise in der Nordflanke der Division bis zur Weichsel in Gegend Czastkow - Czosnow.
   Wichtig ist Feststellung:
    a) Ob stärkerer Gegner noch in den Waldungen nördl.der Division.
    b) WIe sind Wegeverhältnisse in dem Waldgelände?
6) Schtz..Rgt.12 (ohne II.Batl.), dem mit Angriffsbeginn nach Durchführung der ersten Unterstützungsaufgaben die II./A.R.115 unterstellt wird, begleitet den Angriff der
   Leibstandarte links und rückwärts gestaffelt und hält sich bereit, von südw. gegen die Südflanke der Division vorgehenden Gegner aufzufangen.
7) Für alle Teile I.R.33 bleibt der bisherige Auftrag bestehen. 1/2 II./I.R.33 (Beiderseits Macierzys) wird der Division unmittelbar unterstellt.
8) Für I.R.82 verstärkt durch Artl.Gruppe Kadgien (II./A.R.60, III./A.R.31) bleibt bisheriger Auftrag bestehen.
9) Pz.Rgt.36 bleibt zunächst zur Verfügung der Division im bisherigen Raum.
10) 4.(H)/13 überwacht den Raum nördl.und westl.der Division Sobald die Wetterlage es zuläßt ist festzustellen:
      a) Wie verhält sich der gestern bei Leszno und südostw. schanzend gemeldete Gegner? Hierüber baldigst Meldung an KDr.5.Pz.Brig.
      b) Führt der Gegner aus der Gegend Sochaczew und nördl. Kräfte nach Osten?
      c) Sind stärkere Feindteile in dem Waldgelände nördl.der Division bis zur Weichsel.
11) Nachrichtenverbindungen:
    Fernsprechverbindungen zum XVI.A.K., I.R.82
    Funkverbindungen wie bisher.
12) Divisionsgefechtsstand bleibt zunächst wie bisher Piastow.

Nachtrag zu Ziff.1.
31.I.D. hat Blonie genommen. Sie hat den Auftrag, den Raum Milonewek - Pruszkow - Blonie vom Feind zu säubern, bevor sie zum Angriff nach Westen antritt.
Nachtrag zu Ziff.2.
Pi.62 scheidet aus dem Verband der 4.Pz.Div. aus. Es wird am 13.9. bei Grojec zur Verfg. der 10.Armee bereit gestellt.
3./Pi.79 stellt den zerstörten Übergang Pruzkow für alle Lasten wieder her.
Zusatz von Ib
Am 14.9. vormittags empfangen alle Truppen 2 Tagessätze Verpflegung in Nardarzyn.
Zusatz zu Ziff.10.
4.(H)/13 hält ab 13.00 Uhr 1 Artl.-Flugzeug und 1 Pz.-Überwachungsflugzeug startbereit.
 
Division Reinhardt                                                                                                                  Div.Gef.Stand, den 14.9.39
      Ia                                                                                                                                  
                                                                             Divisionsbefehl Nr.18
                                                                               für den 14.9.1939
1.) Der Angriff der Division hat heute den Feind (Teile der poln.2.Division) geworfen und zersprengt, zahlreiche Gefangene und große Beute bleiben in unserer
    Hand. Ein Durchbruch nach Osten der im Raume um Kutnow eingekesselten starken Feindkräfte steht in den nächsten Tagen zu erwarten.
2.) 31.I.D. übernimmt am 14.9. bis mittags den bisherigen Abschnitt der 4.Pz.Div. Bei Leszno wird A.A.31 um 6.00 Uhr die Teile der Leibstandarte ablösen.
3.) 4.Panzer-Division wird durch die 31.I.D. nach Westen an die Bzura geworfen, um diesen Abschnitt von der Mündung bis Sochaczew einschl.zu sperren.
4.) Im Anschluß an 4.Pz.Div. verteidigt XI.A.K. (19.I.D.) den Bzura-Abschnitt Sochaczew - Lowicz.
5.) Angriffsgruppe von Hartlieb geht, die Linie Leszno - Blonie  8.00 Uhr überschreitend, auf 2 Strassen gegen den Bzura-Abschnitt vor und sperrt ihn im
    Abschnitt Brochow - Sochaczew einschl. Eine Sperrung nördl.Brochnow bis zur Mündung bleibt vorbehalten.
      Es sind vorzuführen:
      Masse der Leibstandarte, Stab und eine Abt.Pz.Rgt.36,
      II./A.R.103 und Pz.Abw.Abt.49 ohne 1 Kompanie auf der
    Strasse Leszno - Wola Pasikonska - Brochnow.
    Teile der Leibstandarte, eine Abt.Pz.Rgt.36, II./A.R.54 und 3./Pi.79 auf der Strasse Blonie - Sochaczew. Bei Sochaczew ist frühzeitig mit Teilen 19.I.D. Verbindung
    aufzunehmen. Auf Strasse ostw.Sochaczew angeblich Verminungen.
6) A.A.7, der Division unmittelbar unterstellt, folgt hinter den rechten Flügel der Angriffsgruppe v.Hartlieb. Ab Leszno sichert das Vorgehen der Division nach
   Westen durch Aufklärung gegen den Weichselabschnitt Wilkow-Wyszogrod. Erkundung der Wegverhältnisse in dem Sumpf- und Waldgelände ist für das später beabsichtigte
   Durchkämmen wichtig.
7) Die übrigen Teile der Division werden in den Raum Kampinos-Paprotnia - Grady vorgeführt. Es erreichen:
     a) Nach Weisung Kdr.II/S.12
        ab Zaborow 10.00 Uhr über Leczno den Raum Kampinos-Wiejca II./S12 und I./103. Masse dieser Abtg.ist in Gegend Zaborow einzugliedern.
     b) Nach Weisung Kdr.S.12..
        ab Swiecice 10.00 Uhr über Blonie den Raum Gnatowice - Paprotnia - Cholswy Stab und I./S 12,.... II./A.R.115, 1/3 Pz.Abw.Abt.49, II.Staffel Div.Stb.,
        Masse N 79.
     c) Pz.Rgt.35
        ab südl.Lesznow 9.00 Uhr auf dem Wege Wasy - Fw.Bialuty - Rochale - Wlk.Gawartowa - Wola den Raum Prusy - Gawartowa - Wola.
     d) Nach Weisung Chef Br.Kol.
        ab Swiecice 11.00 Uhr über Blonie - Lesznow - den Raum Grady - Charnow Br.Kol.und l.Pi.Kol. I.Staffel Div.St.marschiert ab Piastow 8.00 Uhr über Blonie nach
        Pawlowice.
8) I.R.33 wird Korps-Reserve Es ist nach Weisung des Kdr. bereit zu stellen mit je 1 Batl.
     um Pruszkow (Hier Rgts.Stab),
      " Piastow
      " Nadarczyn.
   Die im Ostteil Gorce an der Straße Warschau - Babice stehenden Teile des Regiments sind heranzuziehen.
9) Aus dem Verband der 4.Pz.Div. scheiden am 14.9. 12.00 Uhr aus:
    I.R.82
    Art.Rgts.Stb.627,
    II.A.R.60,
    III./A.R.31
   Sie treten unter den Befehl der 31.I.D. Bis 12.00 Uhr behalten sie ihren alten Auftrag bei.
10) Artl.Kdr.20 der Division unterstellt bereitet den für später vorgesehen verstärkten Artl.Einsatz am Bzura-Abschnitt vor.
11) 4.(H)13 klärt auf im Raume Wyszogrod - Bodzanow - Gabyn - Zychlin - Lowicz. Ich will wissen, führt der Gegner auf den von Westen kommenden Straßen gegen
    den Bzuraabschnitt Kräfte heran?
    Ferner ist aufzuklären das Waldgelände nördl.der Division.
12) l.Flak Abt.77 schützt das Vorgehen der Angriffsgruppe v.Hartlieb mit der Masse, mit Teilen übernimmt sie den Schutz des Rastraumes der übrigen Teile der
    Division.
13) Nachrichtenverbindungen, Funkverbindungen nach rückwärts und seitwärts zu Angriffsgrupen v.Hartlieb, Pz.Rgt.35, Schtz.Rgt.12 über Fernsprechverbindungen
    imm Rastraum ergehen Sonderbefehle.
14) Div.Stab bleibt bis 8.00 Uhr Piastow, ab 9.30 Uhr Pawlowice.
15) Kennwort: Breslau
   
    
 
Generalkommando XVI. A.K.                                                                                                           K.Gef.St.Boryszew A, 20.9.39.

Am Ende der ersten Kriegswoche stand das XVI.Armeekorps nach siegreichen Gefechten und stolzen Marschleistungen vor Warschau. Damit war eine Grundlage geschaffen
für die weiteren Erfolge der 8. und 10. Armee der letzten 10 Tage:
   2 feindl. Armeen wurden in harten Kämpfen an der Bzura vernichtet.
Wir verdanken den Sieg der hohen Bewährung aller Führer, der Tüchtigkeit des deutschen Soldaten und dem Einsatz des Lebens bester deutscher Männer. Ehrfurchtsvoll
und stolz senken wir den Degen vor unseren Gefallenen. Sie sollen uns Vorbild und Ansporn sein zu neuem harten Siegeswillen!

Ich danke allen Truppen, die in diesen Wochen längere Zeit unter meinem Befehl gefochten haben, der 1. und 4. Pz.Division, der 31. und 19.Inf.Division, dem I.R.33
der 13.Inf.Division, der  SS-Leibstandarte, dem Artl.Kdr.20 mit zahlreichen schweren Artl.Abteilungen, der Nebel-Abt.1, den Korpstruppen und den mir unterstellten
Teilen der Luftwaffe für ihre opferbereite Pflichterfüllung und wünsche ihnen auch für die Zukunft Sieg und Anerkennung. Der erste Teil des Krieges ist beendet.
"Nach dem Siege binde den Helm fester !" Es gilt, sich für neue Aufgaben vorzubereiten. Wir erwarten die Befehle des Führers.
 
                                                                                                            Der Kommandierende General. /
 
Armeeoberkommando 8                                                                                            A.H.Qu., Lodz, den 22.9.1939

                                                              Besondere Anordnungen Nr.29
                                                              ===========================
                                                            für die Versorgung der 8.Armee.
                                                            ===============================

Allgemeines:
Für die Leitung der Versorung wird zur endgültigen Festsetzung der Kriegsgliederung für den bevorstehenden Angriff befohlen:
A.O.K.8 leitet ab 22.9.29, 18.00 die Versorgung des
        XIII., XI. und X.A.K.,
ferner der 3.lei.Div. und 213.Inf.Div. in der von Heeresgruppe Süd und 14.Armee eintreffenden Art.Verbände.

  XIII.A.K. leitet von diesem Zeitpunkt an die Versorgung der 10., 24., 46. u.31.Inf.Div.
  XI.A.K. der 18.u.19.Inf.Div.
  X.A.K. der 50., 208., 221.Inf.Div. u.der Kampfgruppe Netze.

Sonderregelung:
Die Mun.Auffüllung bis zur Höh iner 1.Ausstattung führt Armee durch für:
   31.u.46.Inf.Div.
   XI.A.K. mit 18.u.19.Inf.Div.
Die von der 10.Armee unterstellten Art.Verbände werden zunächst von 10.Armee weiter versorgt. Mun.-. Verpfl.- und Betr.St.- Lager der 10.Armee befinden
sich bei Rawa Mazowiecka.

Die am 22.9.39 bereits südl.und südwestl.Warschau eingetroffenen Art.Verbände der Heeresgruppe Süd und der 14.Armee sowie der Korps-Art. des X. und XIII.A.K.
empfangen am 23.9.:
Verpflegung im A.V.L. Lodz-Chojny.
Betr.St.: in Eisenbahntankstelle Zyrardow.

Nachschubstrassen:
XIII.A.K.: Skierniewice, Huta, Zawadzka, Nadarzyn (Straßesntück Huta Zwadzka, Rawa Mazowiecka ist durch XIII.A.K. nicht zu benutzen - außer für Mun.Empfang
           der 31.u.46.Inf.Div. in Rawa)
XI.A:K.:   Lowicz-Sochaczew, Blonie.

Die südl.Warschau befindlichen Art.Verbände benutzen die nächste Anfahrt zur Nachsch.Strasse des XIII.A.K., dann diese übe Skierniewice und Brzcziny bis Lodz.
Nachsch.Straßen der 10,Armee für nördl. der Straße Babice - Warschau stehenden Teile sind:
Rawa Matowiecka, Grodzisk, Blonie, Leszno und Grojec, Kazczonow, Grodziesk, Blonie, Leszno.
XIII.A.K. ist außerdem Verkehr auf den von 10.Armee und XIII. gemeinsam benutzten Straßenstück von Rawa Mazowiecka bis Radzicjowiec sicherzustellen.
Besonders beachten: kein Überholen von Kolonnen glicher Art.
Das Straßenstück Radzicjowie, Korytow ist in nordwestl.Fahrtrichtung gesperrt.

Rückw.Grenze des Gefechtsgebietes ab 23.9.39, 0,00 Uhr:
Ostrand von RAwa Mazowiecka, Ostrand Sochaczew, Ostrand Wyszogrod.

Verstöße gegen die Krigs- und Völkerrechtlichen Grundsätze:
Von Seiten unserer Gegener ist die Propaganda gegen Deutschland durch Verbreitung von Nachrichten über angebliche Völkerrechtsverletzungen in großem
Umfange aufgenommen. Fpr die wirksame Gegenpropaganda sind daher sofort A.O.K.8/Ic/A.O. auf dem Dienstwege zu melden.
  (1) Alle tatsächlich festgestellten Handlungen des Feindes, weche gegen die Kriegs- und Völkerrechtlichen Grundsätze verstoßen;
  (2) All sonstigen Ereignisse, die außenpolitische Folgerungen und Maßnahmen auslösen könnten.

Luftschutzmaßnahmen:
In Ergänzung der Besondered Anordnungen Nr.28 vom 21.9.39 Ziff.8 wird befohlen:
Die gesamte Tarnung der Truppe im Gefechtsgebiet bliebt wie bisher aufreht erhalten. Fahrzeuge können ohne Verdunkelung fahren. Die Verdunkelung im
gesamten Arneegebiet von sämtlichen Privatwohnungen, Industriwerken und sonstigen Betrieben einschl Reichsbahnanlagen wird aufghoben. Deckungsgräben
in Anlagen und Straßen sind einzuebnen.

Sendungen nach der Heimat:
Die anliegende Verfügung der Heeresgruppe Süd vom 18.9.39 betr.unerlaubte Sendungen nach der Heimat ist bei allen Truppenteilen und rückw.Diensten zum
Gegenstand ernster Belehrung zu machen.

Munitionswesen:
a) Art.Kdr.20 überprüft, ob die von anderen Armeen bezw.Heeresgruppe Süd zugeführte Artillerie über die volle 1.Ausstattung verfügt.
   Etwaiger Fehlbestand ist bei A.O.K.8/O.Qu. zu melden.
b) X.A.K. empfängt in der Nacht vom 22./23.9.39 30 t Munition lei.I.G.18 im A.Mun.Lager Lowicz- (Fernmündl.voraus)

Verwaltungswesen:
a) Am 23.9. wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nachch.Kol. zugeführt:
   für XIII.A.K. nach Skierniewice, Süduassgang Richtung Gluchow.
     Eintreffen für 10.u.46.Div. gegen 18,00 Uhr
     Eintreffen für 24.u.31.Div. gegen 19.00 Uhr.
   für 3.lei.Div. nach Rawa Mazowiecka, Westausgang in Richtung Gluchow.
                  Eintreffen gegen 19,00 Uhr.
   für X.A.K. (Korpstruppen), 213.Div. steht am 23.9. ein Tagessatz Verpflegung im A.V.L. Lodz zur Verfügung.
   für 50., 208., 221.Div. u.Brigade Netze regelt X.A.K. Verpflegungsempfang aus dem in Chodecz abgestellten Verpfl.Zug.
b) Die A.K. sind dafür verantwortlich, daß die Div. die ihnen zugeführte Verpflegung zeitgerecht übernehmen.
Sanitätswesen:
a) Krankensammelstelle Breslau wird am 22.9.39 aufgelöst.
b) Krankeensammelstellen:
   für XIII.A:K.: Skierniewice, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr.
   für X.A.K. Lowicz, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr.
   für rückw.Dienste: Krankensammelstelle in Wloclawek, Lubien, Kutno, Strykow, Warta, Sieradz und Lutomiersk.
c) In Wloclawek ist ein Armeefeldlazarett eingerichtet.
d) Ab 23.9.39, 20,00 Uhr ist in Skierniewice eine Verbandmittelausgabe eingerichtet.

Veterinärwesen:
a) Die aus dem Operationsgebiet abzutransportierenden Verbände dürfen keine Beutepferde ins Heimatgebiet mitnehmen. Die Beutepferde sind
   zwecks Sanierung den nächsten Beutepferdesammelstellen zuzuführen. Auffrischung der Fehlbestände erfolgt in der Heimat.
b) Das von XIII.A.K. übernommene A.Pfd.LAz.581 wird am 22.8.39 nach Kutno verlegt und als Sammelplatz für Beutepferde eingerichtet.
   Aufnahmebereitschaft ab 22.9., 20,00 Uhr.

Kraftfahrwesen.
a) Nummernschilder der Erg.Kfz.
   Die TArnung der Kfz. durch Übermalen der Herkunftsbezeochnungen (LA,II,IIIB usw.)  sowi der Stempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist
   sofort zu beseitigen. Durchführung bis zum 26.9.39.
b) Betriebsstoffversorgung.
   X.A.K. empfängt weiterhin aus Eisenbahntankstelle Chodocz, aushilfsweise aus Armeebetriebsstofflager Lodz.
   Dem XIII.A.K.steht für Koprstruppen und jede Div. (10.,24.,31., 46.Div.) je 40cbm Betr.St. ab 22.9.39, 17,ßß Uhr in Eisenbahntankstelle Zyrardow
   zur Verfügung, desgleichen der 3.lei.Div.
c) Instandsetzung von Panzerkampfwagen:
   (1) An ausgefallenen Pz.Fahrzeugen sind bei den Armeen nur Instandsetzungen zur Wiederbeweglichmachung vorzunehmen. Für weitergehende Zwecke dürfen
       Pz.Eratzteile nicht mehr entnommen werden.
   (2) Instandsetzungen, die über BEweglichmachung hinausgehen werden von Erzeugerfirmen in der Heimat ausgeführt.
   (3) Von den Pz.-Rgt. usw.angesammelte Ersatzteilvorräte, die beim Abtransport mit eigenen Mitteln der Truppe nicht befördert werden können, sind schon
       jetzt an die A.Kr.-Parke zur Abgabe an die Pz.-Ersatzteillager zurückzuliefern.
   (4) Rücktranport der Pz.-Ersatzteillager wird in den nächsten Tagen begonnen.

-unleserlich- von Kfz.:
Im A.Kf.Park 531 stehen sofort zur Abholung bereit:
  XIII.A.K. weitere 5 Kräder   13 Pkw.
     X.A.K.    "    2 Kräder    6 Pkw.
  3.lei.Div.   "    3 Kräder    8 Pkw.
(Durch Fernschreiben voraus)

Waffen und Gerätwesen:
a) Vorgefunden Bete an Nachr.Gerät (Leitungsmaterial, Apparate, Rohstoffe) ist den Beutesammelstellen der Armee zuzuführen. Eigenmächtige Vernwendung
   durch die Truppe hat zu unterbleiben.
b) Die in den BEutesammelstellen anfallenden fehlerhaften anfallenden deutschen Waffen, Geräte und Fahrzeuge sind an die  nächstgelegene Feldwerkstatt
   (532 oder 533) zur Instandsetzung abzugeben. Auch ungebrauchte oder zerschossenes Material ist den Werkstätten zuzuführen, damit dort noch brauchbare
   Ersatzteile ausgebaut werden können.

Wertgegenstände von Gefangenen.
Wertgegenstände und Erinnerungsstücke von gefangenen, verwundeten und gefallenen polnischen Soldaten sind abzuliefern. an:
  Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin, Hohenstaufenstr.47/49.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 28.9.39
     O.Qu.             
2 Anlagen
                                                                     Besondere Anordnungen Nr.35
                                                                    für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39
       Es leiten:
         X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div.
         XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div.
         XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div.
         XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte.
       Armee leitet die Versorgung
       der 3.1ei.Div.,
       der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze.

       50.Div. empfangt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang:
       täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo.
    b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen:
       Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher
       Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung
       den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt
       einzuhalten.
    c) Polnische Pfadfinder:
       Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu
       verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen
       usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet.
    d) Fahndung:
       Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5( H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft
       gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen
       spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13.
    e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft:
       Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische
       Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen
       im dortigen Bereich Sorge zu tragen.

2.) Munition
 a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung)

 --------------------------------------------------------------
Mun. Art :                                Mun.-Lager
                                 Lowicz   Jezew   Mszczonow
                                  in t     in t     in t
für X.Korps
Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr
l.J.G.18                         3,0
s.F.H.18                        30,0
1.F.H.16                        60,0
Stielhandgr.                    2,25

für XI.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr
Pist.Patr.08                   0,025
2 cm Spr.Gr.L'spur             1,4
3,7 cm Pak                     0,25
1.J.G.18                       3,0
s.Gr.W. (8cm)                  3,0
l.F.H.18                       9,3
s.10cm K.18                   95,0
s.F.H.18                      41,8
Stielhandr.                    3,5

für XIII.Korps.
Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr
Inf.Mun.                       6,2
s.J.G.33                       7,0
s.Gr.W.(8cm)                   2,8
1.F.H.18                      24,6
s.10cm K.18                   58,8
s.F.H.18                      88,7
T-Minen                        5,3
Spreng- und Zündmittel                       0,2

für XV.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr
s.F.H.18                                             63,0

  b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun.
     nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und
     Mszczonow zuzuführen

3.) Verwaltungswesen:
 a) Verpflegpng aus dem Lande:
    Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage
    im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen
    aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur
    in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit
    Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung
    der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen.
 b) Verpflegung:
    (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Koprs-Art. je ein Tagessatz
        Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen.
        Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich.
    (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka.
    (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung
        Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt.
        Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab
        16,00 Uhr.
    (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow.
        Eintreffen ab 15,00 Uhr.
 c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung:
    Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen.
    Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes
    auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind.
 d) Heimatkraftfährpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt.
 e) Kriegsstammrollen:
    In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des
    Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen.
4.) Sanitätswesen:
    a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39
       eingezogen.
       Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbands-mittenusgnbestelle in Skierniewice bleiben bestehen.
    b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen.
5.) Veterinärwesen:
    Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten
    Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich:
                  Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz
                  M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz)
    Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen,
    zuzuführen.
6.) Gerätewesen:
    Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew.
7.) Bewachung der Postanstalten:
    In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß
    alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten.

Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste.

                                               Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme
                                                   feindlicher Flugzeugbesatzungen und
                                                für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts

1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen:
    Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark.
2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten.
3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft.
4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern.
5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes
6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.).
7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen.
8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen.

Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste.

                                            Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene
                                            ======================================================
                                                 der französischen und britischen Luftwaffe.
                                                 ==========================================

                                             Luftgau III                    B e r l i n
                                                "     IV                    D r e s d e n 
                                                "     VI                    M ü n s t e r
                                                "     XI                    H a n n o v e r
                                                "     VII                   M ü n c h e n
                                                "     XII                   W i e s b a d e n
                                                "     XIII                  N ü r n b e r g
                                             Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C
                                                "        "      "     beim A.O.K.1
                                                "        "      "     beim A.O.K.5
                                                "        "      "     beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 29.9.39
     O.Qu.          

                                                              Besondere Anordnungen Nr.36
                                                            für die Versorgung der 8.Armee
1.) Allgemeines.
    a) V o l l z i e h e n d e   G e w a l t   i n   W a r s c h a u   e i n s c h l . S t a d t t e i l   P r a g a   ü b e r n i m m t 
       d e r  O b e r b e f e h l s h a b e r  d e r 8. A r m e e
    b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die
       von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich
       der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit
       Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet.
       Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs.
    c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das
       Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes
       (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert.
       Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden.
    d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-,
       Devisen- und Warenverkehr.
       (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2)

2.) Verwaltungswesen:
    a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov.
       Dem XI.A.K.   für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk.
    Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk
    verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen.
    XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen.
    Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50,Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa
       16,00 Uhr.
       der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie.
       Eintreffen etwa 16,00 Uhr.
    b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt.
    c) Mannschaftsdecken:
       Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an
       Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf
       Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar
       beim A.O.K. ein.
d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1.

3.) Sanitätswesen:
    a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen.
       Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen.
    b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau.
       Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern.
    c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.)
    d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen:
       Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die
       Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises.
    e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen.
    f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in
       San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich.
    g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen.
    h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger
       nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten.
       Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen,
      Hirnschüsse usw.) zu leiten.
4.) Kraftfahrwesen.
    a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz.
       ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten
       angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung
       angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird.
    b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung.
       Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen.
       (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die
           Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw.
       (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die
           volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann.
       (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches
           Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen.
    c) Beute-Kfz.:
       Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung
       von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt.
    d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka)
       A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239.
       Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird.
    e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt.
       Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht
       festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln.
5.) Gerätewesen:
    Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst.
6.) Schutzpolizei:
    Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt.
7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshnbers:
    Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden.
8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät:
    Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind
    sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann.
9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt.
    Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden
Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste.

                                                                           Regelung
                                                                             der
                                                                         Beutesammlung.

A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau.
    1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen:
    2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum:
        Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel.
        XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum:
        Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel.
        XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung
        Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.).
    3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen.
        a) Es bestehen bereits:
          die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow,
                                 Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny),
                                 Gostynin, Zychlin, Lowicz,
                                 Sochaczew, Kutno.
        b) Neu einzurichten sind am 30.9.39:
           vom X.A.K. Blonie,
           vom XI.A.K. Pruszkow,
           vom XIII.A.K. Zyrardow.
        Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten.
        Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit
        Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo.
4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den
    Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung.
5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren:
    von Feldwerkstatt 532:
    1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny,
    1     "    "    "     "      Justynow,
    1 Feurwerker   zum Mun.Lager Regny,
    1     "        zur Beutesammelstelle Lowicz,
    1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta,
    ;     "                "         "          Jezow,
    von Feldwerkstatt 533:
    1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow,
    1     "         "         "          Sochaczew,
    1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny,
    1     "       zur Beutesammelstelle Ozorkow,
    1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin,
    1     "               "         "          Zychlin.
    Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo.
6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry.
7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich:
    in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow)
    in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew)
    in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow.

B) Beute aus Warschau.
 
1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8.
2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen,
    an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.)
3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf:
       2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.)
       2 Nachsch.Kol.Abt.(mot)
    Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen.
4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden:
     a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A),
        die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle
        zurückzubehalten.
     b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist.
        3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern.
5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz.
    Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle
 
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