| Befehle März 1939 |
| Generalkommando der Grenztruppen
Kaiserslautern, den 1.März 1939. S a a r p f a l z Abt.Ia Nr.139/39 g.Kdos. 2.Befehl für S i g u r d . 1.) Die mit Gen.Kdo.Abt.Ia 31/39 g.Kdos. vom 27.1.39 befohlene Besetzung ist auf Ausgabe des Stichwortes "Sigurd 9650" oder "Sigurd 9647" durchzuführen. 2.) Vorausgehen kann auf Ausgabe des Stichwortes "Sigurd 9700" oder Sigurd "9688" eine schwache Sicherung des Abschnitts mit Sicherung an den wichtigsten Straßen und Brücken und in den wichtigsten Teilen der H.K.L. 3.) Dazu sind im Abschnitt Zweibrücken (III./I.R.70 und I./Grz.I.R.127) mit Teilen des I.Grz.I.R.127 zu sichern. a) Schnittpunkt des Weges westwärts der Zahl 336 (500m südl.des "a" von Mölschbacherhof) - Wattweiler mit der H.K.L. (Abschnitt des III./I.R.70) b) Schnittpunkt der Straße Zweibrücken - Mittelbach mit der H.K.L. (Abschnitt des III./I.R.70) c) Schnittpunkt der Straße Ixheim - Rimschweiler mit H.K.L. d) H.K.L: 300m nördl.der Zahl 342. Mitte zwischen Rimschweiler und S´Ostrand des Exerzierplatzes Zweibrücken. e) H.K.L. am S´Ostrand des Exerzierplatzes Zweibrücken. Aufgabe der Sicherungen: Verhinderung von Beschädigungen der Brücken, Straßen und Anlagen. Sicherung der in Stellungskampffeld niedergelegten Waffen, Munition und Verpflegung. Beobachtung des Verkehrs und Verhinderung auffälligen Verkehrs innerhalb des Stellungskampffeldes. Die Sicherungen sind in den benachbarten Anlagen des Stellungskampffeldes unterzubringen. Sicherung der vollen Besetzung des Abschnitts durch III./I.R.70 und I./Grz.I.R.127. 4.) Die Sicherungen im Abschnitt des III./I.R.70 sind anch dessen Eintreffen zum I./Grz.I.R.127 zurückzuführen. 5.) Als Sicherungen sind einzelne Gruppen oder geschlossene Züge einzzusetzen. Soweit dies möglich, hat dieser Einsatz im Rahmen des vorgesehenen Kp.-Abschnitt zu erfolgen. Durch den Einsatz dieser Teiule darf die Herstellung der gesamten Marschbereitschaft und Mobilmachung nicht gestört werden. 6.) Befehlsführung: Die Sicherungen unterstehen dem Führer des I./Grz.I.R.127. Eine Zusammenfassung unter einem vom Abschnittsführer zu bestimmenden Offizier ist durchzuführen. 7.) Aufstellung und Einsatz der Grenzwacht erfolgt auf Ausgabe des Stichwortes "Sigurd 9670" oder "Sigurd 9658" aufgestellt und ohne weiteren Befehl nach Beendigung der Aufstellung in der H.K.L. eingesetzt. Unterlagen für den Einsatz mit Benennung der einzelnen Abschnitt werden übersandt. 8.) Stellungseinheiten: Die im Abschnitt einzusetzenden Stellungseinheiten werden auf Ausgabe des Stiwortes "Sigurd 9670" oder "Sigurd 9658" aufgestellt und ohne weiteren Befehö nach Beendigung der Aufstellung in der H.K.L. eingesetzt. Unterlagen für den Einsatz mit Benennung der einzelnen Anlagen werden übersandt. 9.) Die Beförderung der im Abschnitt eingesetzten Sicherungen hat mittels Kraftwagen (eigene Lkw.bezw.Fz.der 14.Kp.) zu erfolgen. |
| Artillerie-Kommandeur (mot)
Kaiserslautern, den 7.3.1939 b.Gen.Kdo.d.Grz.Tr.Saarpfalz Abt.Ia Nr.50/39 g.Kdos. 2 Beilagen Artillerie-Befehl für die Verteidigung des Abschnitts Zweibrücken 1.) Beurteilungen der Lage, Möglichkeiten eines feindlichen Anmgriffs, eigene Aufgabe: siehe Divisionsbefehl Gen.Kdo.d.Grz.Tr.Saarpfalz Abt.Ia Nr.164/39 g.Kdos. 2.) Gliederung der Artillerie: Gruppe rechts: II./A.R.36 ) II./A.R.72 ) unter Kommandeur II./A.R.36 mitunterstellt 10cm Battr.222 Gruppe mitte: I./A.R.36 ) I./A.R.72 ) unter Führung Rgts.-Kdr.z.b.V.70 s.Art.Abt.633 Gruppe links: III./A.R.36 ) II./A.R.65 ) mit unterstellter 10cm Battr.232 unter Rgts.Kdr.z.b.V.618 s.Art.Abt.643 ) Kommandeur A.R.36 tritt zur Division. 3.) Aufmarschräume der Artillerie siehe anl.Karte. Die Feuerstellungen, B.-Stellen, Gefechtsstände sind ausgepflockt und versteint und tragen dieselben Nummern wie auf anl.Karte. 4.) Aufgaben der Artillerie: a) Feuereröffnung auf weiteste Schußentfernung, um Gegner frühzeitig zur Entfaltung zu zwingen. b) Schutz der H.K.L. durch Sperrfeuer. c) Zerschlagen von erkannten feindlichen Bereitstellungen durch zusammengefasstes Feuer. d) Bekämpfung der feindlichen Artillerie durch die schweren Abteilungen. Hierzu steht Beob.Abt.36 zur Verfügung. e) Störungsfeuer, Feuerzusammenfassungen sie "besondere Aufgaben" in Divisionsbefehl Ziff.7. f) Zielpunktkarte wird mit diesem Befehl ausgegeben. 5.) Es werden auf Zusammenarbeit angewiesen: I./A.R.36 mit I.R.87 II./A.R.36 mit I.R.70 III./A.R.36 mit I.R.118. 6.) Feuerplan ist mit der Infanterie genau zu vereinbaren und festzulegen. 7.) Beobachtungs-Abteilung 36 wird in dem aus anl.Karte ersichtlichen System eingesetzt. 2./Bb.36 mit I./A.R.72 3./Bb.36 mit s.Art.Abt.633 8.) Wettermeldungen sind zu jeder geraden Stunde an Arko einzureichen. 9.) Nachrichtenverbindungen siehe Divisionsbefehl. 10.) Munition: Nachschub an Munition siehe besondere Anordnungen des Wehrkeiskommando XII.(Wird erst im Mob.Fall ausgegeben) |
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