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| Oberkommando des Heeres; Berlin, den 26.1.1940 Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres AHA Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos. Betr.: Aufstellung von Divisionen 8.Welle Abgaben des Feldheeres an Personaleinheiten für Aufstellung der Divisionen 8.Welle
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Oberkommando des
Heeres
Berlin, den 26.9.1940
A. Allgemeines.Chef H Rüst und BdE AHA Ia (I) Nr.2900/40 g.Kdos. Betr.: Umbildung von Inf.Div. in Pz.Div. und Inf.Div.(mot).
I. Im Rahmen des Heeresaufbaues 1940/41 werden folgende 9 Divisionen umgestellt:
B. Durchführungsbestimmungen.19.Inf.Div. durch W.Kdo.XI in 19.Pz.Div. 27. " " " VII in 17. " 33. " " " XII in 15. " 3. " " " III in 3.Inf.Div.(mot) 10. " " " XIII in 10. " " 14. " " " IV in 14. " " 18. " " " VIII in 18. " " 25. " " " V in 25. " " 36. " " " XII in 36. " " II. Aus den bei dieser Umstellung freiwerdenden Teilen werden neu aufgestellt: 18.Pz.Div. durch W.Kdo.IV 20.Pz.Div. durch W.Kdo.IX. III. Weitere freiwerdende Teile werden zur Neuaufstellung der 4. und 5.Geb.Div. und für neu zu bildende Inf.Div. (11.u.12.Welle) verwandt. Über die Aufstellung dieser Verbände folgt Befehl. IV. Die umzubildenden 9 Inf.Div. treffen bis Anfang Oktober in ihren Heimatwehrkreisen ein und werden den W.Kdos mit Eintreffen unterstellt. Zuführung der Divisionen ist bereits im Gange. V. Mit der Umstellung auf Panzer- bzw.Inf.Div.(mot) ist sofort nach Eintreffen der Inf.Div.,mit Aufstellung der 18. und 20.Pz.Div. sofort nach Eintreffen der von anderen Wehrkreisen zuzuführenden Truppenteile zu beginnen. VI. Die Gliederung der Pz. und Inf.Div.(mot) und Bezeichnung der Truppenteile ist aus Anlage 1a - 1 zu ersehen. Zuteilung der in der Gliederung noch nicht aufgenommenen Panz. Truppen wird später befohlen. VII. K.St.N und K.A.N. siehe Anlage 2 a u. 2 b. VIII.Zuführung und Abgabe von Truppenteilen und Einheiten siehe Anlage 3a- 3 1. 1.) Die gem. Anl. 3 für Div. 11.u.12.Welle, 4.u. 5.Geb.Div. bestimmten Volleinheiten sind in ihrer derzeitigen personellen Zusammensetzung abzugeben. Aus den gemäß Anl.3 von den W.Kdos. für Bildung der Pz.u. Inf.Div.(mot) an andere W.Kdos. abzugebenden Personaleinheiten ist das Bespannpersonal nach B II vor Abgabe der Personaleinheiten herauszuziehen. Im übrigen sind Änderungen personeller Art vor Abgabe der Personaleinheiten verboten. Die Personaleinheiten sind durch die empfangenden W.Kdos. aufzufüllen. 2.) Über die in der Anlage 3 aufgeführten Truppenteile und Einheiten hinaus werden dem W.Kdo.IV u. XII je 1 Batl.der 13.Inf.Div.(mot) zur Verwendung als mot.Stämme für die von den W.Kdos. zu bildenden Panz. u. Inf.Div.(mot) zur Verfügung gestellt. 3.) Die Zuführung der Bataillone zu 2.) und der Heerestruppen ist bereits veranlaßt. 4.) Die Zuführung freiwerdender Teile der umzubildenden Inf.Div. und von Restteilen aufgelöster Verbände für die zu bildenden Pz.-, Inf.Div.(mot), Geb.Div.u.Div.11.Welle regeln die abgebenden und empfangenden W.Kdos. in gegenseitigem Benehmen. Die für Aufstellung der Div.12.Welle bestimmten Truppenteile verbleiben zunächst in ihren Heimatwehrkreisen. IX.Feldverwendungsbereitschaft ist herzustellen: für 15., 17., 19. Pz.Div., 3., 14., 25.Inf.Div.(mot) zum 15.3.41, für die übrigen Panz.und Inf.Div.(mot) zum 30.4.41. X. Die Sonderstäbe A und B werden von OKH Chef H Rüst u.BdE AHA-während der Aufstellungszeit zu den Divisionen entsandt, um die jeweilige personelle und materielle Zusammensetzung der Div. zu überprüfen. Die W.Kdos. und Divisionen werden ersucht, die Sonderstäbe A u. B in der Durchführung ihrer Aufgaben in jeder Hinsicht zu unterstützen.
I. Personelle Bestimmungen.
1.) Offiziere. a) Generalstabsoffiziere. Die Stellenbesetzung der Gen.Stbs.Offz. wird von Gen. St.d.H. - G.Z. befohlen. b) Truppenoffiziere. Die Offz.Stellenbesetzung ist nach beendeter personeller Umstellung bzw. Aufstellung der Divisionen durch die W.Kdos. dem H PA vorzulegen. Die Einheiten treten mit den am 1.9. vorhandenen Offizieren und Offz.Anwärtern zu ihren neuen Verbänden über. c) S a n i t ä t s o f f i z i e r e, Die Stellen der Divisionsärzte und Adjutanten werden auf Vorschlag des Heeres-Sanitätsinspekteurs durch PA besetzt. Besetzung der Führer der Sanitätskompannien durch Heeressanitätsinspekteur , Besetzung aller übrigen Planstellen nach und nach aus den San.Ers.Abt. der aufstellenden W.Kdos. Es sind keine weiteren Einziehungen von Zivilärzten vorzunehmen. Durch die Umstellung freiwerdende Sanitätsoffiziere stehen den Wehrkreisärzten zur Verfügung. Vorlage der Stellenbesetzungsliste der Sanitätsoffz. zum 1.12.1940 an Heeres-Sanitätsinspekteur. d) Veterinäroffiziere. Die Div.Veterinäre regeln nach den Weisungen der W.Kdos. (IVc) den Veterinärdienst und leiten die Überführung und Versorgung der Pferde während der Umbildung im Bereich der umzustellenden Divisionen. Hierzu stehen ihnen sämtliche Truppenvet.Offz.zur Verfügung. e) Offiziere(Jng.). Fehlende Offz.(Jng.) sind von den aufstellenden W.Kdos. zu stellen (siehe auch Ziff.2 b). f) Fehlende Offz.(W) und Gend.Offz. sind bei Chef H Rüst u.BdE AHA/Fz Jn bzw. Gen.St. d.H. - Gen.Qu. anzufordern. 2.) Beamte. a) Verwaltungsbeamte. Sämtliche Verw.Beamten verbleiben bei ihren derzeitigen Einheiten. Die Div.Intendanten für die 18. und 20. Pz.Div. worden von Chef H Rüst u.BdE/VA eingeteilt. Alle übrigen fehlenden Verw.Beamten sind von den aufstellenden W.Kdo. einzuteilen. Von den 2 Stellen für Mitarbeiter des Div.Intendanten ist eine Stelle mit einem aktiven Stabszahlmeister oder älteren Oberzahlmeister zu besetzen. Zu diesem Zweck dürfen die W.Kdos. geeignete Beamte von anderen Stellen des Feldheeres gegen Ersatzgestellung austauschen. Beamte a.K. sind in Zahlmeisterdienst möglichst nicht zu verwenden. Im Ausnahme fall ist auf solche zurückzugreifen, die bereits früher Truppenzahlmeisterdienst getan haben u. nicht älter als 45 Jahre sind. b) Technische Beamte. aa) Truppeningenieure. Die Mehrzahl der freien Stellen für Truppeningenieure (Offz.(Jng.) bzw. Beamte des höheren technischen Dienstes)wird mit Beamten a.K.(techn. Kriegsverwaltungsräten) besetzt werden müssen. Von den W.Kdos. sind bis zum 15.10.40 für jede umzubildende bzw. neu aufzustellende Division mindestens 8 als Truppeningenieure (K) geeignete Diplomingenieure und Fachschulingenieure an Chef H Rüst u.BdE AHA- Jn T zu melden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Einteilung geeigneter Fachkräfte sind beschleunigt zu treffen. Hierzu wird auch Überprüfung der Uk-Stellung geeigneter Kraftfahr-Ingenieure im Benehmen mit den Rü—Stellen nötig sein. Über die weitere Ausbildung der namhaft gemachten Fachkräfte ergeht noch Befehl. bb) übrige technische Beamte. Die übrigen technischen Beamten sind, soweit erforderlich, von den W.Kdos. zu stellen. Etwaiger Bedarf ist bei Chef H Rüst u.BdE AHA- Jn T anzufordern. e) Heeresgerichte. Für die 18. und 20. Panz.Div. werden je ein Richter und ein Urkundsbeamter durch den Oberstkriegsgerichtsrat des Dienstaufsichtsbezirkes 3, bzw. 2 zugewiesen. W.Kdo.IV und IX teilen den Oberstkriegsgerichtsräten Ort und Zeitpunkt der Aufstellung der Div.Kdos. rechtzeitig mit. Je eine vollständige Sammlung der Mob.-Erlasse werden von den Oberstkriegsgerichtsräten zugewiesen. Im übrigen gilt für die Tätigkeit der Oberstkriegsgerichtsräte bei der Aufstellung der Gerichte der 18. und 20.Pz.Div. der Erlaß OKH (BdE) vom 17.11.39 Nr.1693/39 g. HR IIa sinngemäß. Die Heeresgerichte sämtlicher Divisionen unterstellen bis zun Übertritt der Verbände zum Feldheer der Dienstaufsicht des für den Unterbringungsort zuständigen Oberstkriegsgerichtsrats des Ersatzheeres. d) Kriegspfarrer. Die Kriegspfarrer verbleiben bei ihren Divisionen. Für 18. und 20.Panz.Div. werden Kriegspfarrer durch Chef H Rüst und BdE AHA/Ag. S überwiesen. 3) Uffz. und Mannschaften a) Allgemeines. Das für Umbildung bzw. Aufstellung von Panz. und Inf. Div.(mot) fehlende Personal ist den Ersatztruppenteilen zu entnehmen. Für Kolonnen und rückw.Dienste sind möglichst Angehörige der Geb.Jahrg. 1907 u. älter zu verwenden. Uffz.Fehlstellen sind durch Beförderung zu decken oder den Vorrat der Wehrersatzdienststellen zu entnehmen. b) Feuerwerker und Waffenmeisterpersonal. Fehlende Feuerwerker und Schirrmeister (Fz) sind beim Chef H Rüst und BdE AHA/Fz Jn anzufordern. Zuteilung erfolgt voraussichtlich im Febr. 1941. Freiwerdende Feuerwerker sind Chef H Rüst u.BdE AHA/Fz Jn zu melden. c) Schirrmeister(K). Schirmeister(K) sind von den mit der Umstellung beauftragten W.Kdos. zu stellen. Sollten nicht genügend Schirrmeister vorhanden sein, sind geeignete Uffz. mit den Geschäften eines Schirrmeisters(K) zu beauftragen (H.V.Bl. 1940, Teil C, Nr.330.) d) Schirrmeister(P). Die bei der Pi.Einheiten infolge Ungliederung fehlenden Schirrmeister (P) werden auf Anforderung von OKH Chef H Rüst u. BdE AHA/Pi.Abt. (Jn 5) zugewiesen. Der Anforderungen sind Schirrmeister-Stellenbesetzungslisten der Einheiten unter Angabe der K.St.N., nach denen die Einheiten aufgestellt bzw. umgebildet wurden, beizufügen. e) Funkmeister. Fehlende Funkmeister sind von den W.Kdos. bei Chef H Rüst u. BdE AHA- Jn 7 anzufordern. f) Sanitätspersonal. Bei der Umwandlung frei werdendes San.Personal der Truppe tritt, soweit es für Neuaufstellungen nicht verwendet wird, zu den San.Ers.Abt. Für Neuaufstellungen erforderliche Krankenträger der Truppe sind bei diesen auszubilden. Sie dürfen San.Ers.Abt. nicht entnommen werden. Fehlstellen an San.Uffz., San.Mannschaften sowie Krankenträgern der San.Dienste sind zunächst aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen, dann aus den Sanitätsabteilungen auszugleichen. Die Sanitätsersatzabteilungen sind nur im Bedarfsfall heranzuziehen. Personal, das für Verwendung in Sanitätsdiensten einer Ausbildung in Sanitätsdienst nicht bedarf, ist anderen Ersatztruppenteilen zu entnehmen. g) Hufbeschlagpersonal. aa) Das gesamte planmäßige Hufbeschlagpersonal ist gem. Abschn. B zu verwenden. bb) Überzähliges in Truppenplanstellen verwendetes Hufbeschlagpersonal steht den W.Kdos. zur Verfügung. Es darf auf keinen Fall durch Verwendung bei mot.und Pz.Div.als Hufbeschlagpersonal verloren gehen. h) Fehlendes (Gendarmerie-Personal ist bei Feldgendarmerie-Ersatzabt. 1 , Perleberg, über W.Kdo.III zum 1.3. bzw. 15.4.41 anzufordern. 4.) Musikkorps. a) Sämtliche Musikkorps verbleiben - auch beim Übertritt ihrer Truppenteile in einen neuen Befehlsbereich - einschl. ihrer gesamten Ausstattung an Musikinstrumenten, Noten und Notenzubehör bei ihren bisherigen Einheiten. b) Denjenigen Art.Rgt., die im Zuge der Umbildung ihrer Divisio-nen in Art.Rgt.(mot) umgewandelt werden, steht ein Musikkorps nach F.St.N.(H) Nr.0598 (1/27) zu. Für die personelle Besetzung dieser Musikkorps sind die bei den Art.Regimentern vorhandenen Musiker (Trompeter), für die Ausstattung mit Musikinstrumenten,Noten und Zubehör bis auf weiteres die Besetzung der Friedenstrompeterkorps zu verwenden. II. Verbleib der bei Umbildung der Inf.Divisionen freiwerdenden Pferde und des dazugehörigen Personals. 1.) Die zu Div. 11. u. 12.Welle, 4. u.5.Geb.Div. geschlossen übertretenden Einheiten behalten ihre derzeitige Ausstattung an Pferden vorerst bei. 2.) Für sämtliche übrigen Einheiten der umzubildenden Divisionen gilt folgende Regelung: von 19.Inf.Div. an W.Kdo. XI (für 131. J.D.) " 27. " ” " VII( " 132. J.D.) " 33. " " " IX ( " 129. J.D.) " 3. " " " III( " 123. J.D.) " 10. " " " XIII ( "134. J.D.) " 14. " " " II ( " 122. J.D.) " 18. " " " XVII (" 137. J.D.) " 25. " " " V (" 125. J.D.) " 36. " " " VI (" 126. J.D.) a) sämtliche Pferde der Div. mit voller Gasschutzausrüstung einschl. Satz Kleingeschirr und Stallsachen, b) sämtliche Fahrer vom Bock und Sattel sowie sämtliche Pferdepfleger, soweit sie nicht bereits als Kraftfahrer ausgebildet sind, c) sämtliche Futtermeister, d) das gesamte Hufbeschlagpersonal, e) sämtliche Vet.Offz. einschl.Div.Vet., f) das gesamte Vet.Gerät der Truppe. 3.) Es sind ferner mitabzugeben je Inf.Rgt. und je besp.Art.Abt. 1 Offz. als Führer. Diese Offiziere treten zu den Div. 11.Welle. 4.) Das unter 2 a-f genannte Personal und Material, sowie die Pferde sind in ihrer jetzigen Zusammensetzung zu belassen. 5.) W.Kdo.IV, VIII u.XII regeln die Jnmarschsetzung der abzugebenden Pferde und des dazugehörigen Personals u. Materials mit den empfangenden W.Kdos. unmittelbar. III. Waffen, Munition und Gerät. 1.) Verbleib der vorhandenen Ausstattung an Waffen, Munition und Gerät. a) Von den im Rahmen der umzubildenden Inf.Div. verbleibenden Truppenteilen sind die vollen Geräteeinheiten (einschl. Munition) der M.G.Komp., J.G.Komp. und der Art.Abt. im Hinblick auf die völlige Neuausstattung dieser Einheiten gemäß KAN einer Pz. bzw. Inf.Div.(mot) an die zuständigen Heereszeugämter bzw.Heeresmunitionsanstalten abzuliefern. Von den übrigen Einheiten ist. die gemäß neuer K.A.N. überzählige Ausstattung an Waffen, Munition und Gerät an die zuständigen Heereszeugämter abzugeben. b) Von den aus den bisherigen Inf.Div. an andere W.Kdos. für Aufstellung von Pz. und Inf.Div.(mot) abzugebenden Truppenteilen sind die vollen Geräteeinheiten(einschl.Munition) sämtlicher Einheiten mit Ausnahme der Nachrichten Truppe vorher an die zuständigen Heereszeugämter bzw. Heeresmunitionsanstalten abzugeben. c) Ausnahmen zu a) und b): Das San.u.Vet.Gerät ist an den zuständigen Wehrkreis-San. Park bzw. Wehrkreis-Vet.Park abzugeben. d) Die zur Ausstattung des Mannes gehörende Gasmaske und Gasplane sind nicht abzuliefern, sie bleiben im Besitz des Mannes. e) Abgabe der freiwerdenden Ausstattung (einschl. überplanmäßiger Bestände, handelsüblichen und Beute-Gerät) hat nach den Bestimmungen der Verfg. OKH Chef H Rüst u.BdE\ AHA Ia VIII Nr.13000/40 g.vom 12.7.40 zu erfolgen. f) Die an 4. u. 5.Geb.Div. oder an Div. 11. u. 12.Welle abzugebenden Truppenteile behalten ihre derzeitige Geräteausstattung einschl.Munition zunächst bei. 2.) Zuweisung von Waffen und Gerät. a) Infanteriegerät: Handwaffen: Die Divisionen bleiben weiterhin an Pistolen nur mit 50% des Solls nach K.A.N. (H) ausgestattet. M.P. : Für jeden Panzerkampfwagen und Panzerspähwagen ist eine M.P. 38 oder 40 zuständig. Darüberhinaus sind je Panz.Div. u. Inf.Div.(mot) zuständig: 300 M.P. 38 oder 40, Pa.Abw.Büchsen: Es sind zuständig: Je Panz.Div.: 36 Panz.Abw.Büchsen 38 oder 39 (je Schtz.Komp.3) je Inf.Div.(mot):54 Panz.Abw.Büchsen 38 oder 39 (je Schtz.Komp.3) M.G.-Gerät: Bei der Anforderung ist zu berücksichtigen, daß Patronentrommeln 34 nur für Panzer u. Panzerspäheinheiten zuständig sind und zwar je M.G. 34 26 Stück. Sollten die Panzerwagen und Panzerspähwagen auf Gurtzuführung ungestellt sein, sind entsprechend Gurttrommeln 34 anstatt Patronentrommeln anzufordern. Die fehlenden M.G. für Panzerwagen und Panzerspähwagen sowie Patronentrommeln bzw. Gurttrommeln sind erst nach Eingang der Panzer bei der Truppe beim Chef H Rüst u.BdE anzufordern. Auf die Neuregelung über Ausstattung mit Beob.-Gerät gem. AHM 40 Nr.368 wird hingewiesen. Granatwerfer, l.J.G. 18 und s.J.G. 33: l.J.G. 18 (für Kzg) und s.J.G. 33 (für Kzg) können z.Zt. nicht zugewiesen worden. Als Ersatz sind die bei den Inf.Div. freiwerdenden l.J.G.18 (für Besp.) und s.J.G.33 (für Besp.) einzustellen. Austausch der l.J.G.18 u. s.J.G.33 (für Besp.) in l.J.G.18 und s.J.G. 33 (für Kzg.) wird nach Maßgabe des Eingangs der Geschütze aus Neulieferung durch OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Fz Jn vorgenommen. Über Boweglichmachung der l.J.G. 18 (besp.) u. s.J.G.33(besp.) wird auf Verfg. Chef H Rüst u.BdE AHA Jn 2 Nr.3408/40 g.v. 23.9.40 hingewiesen. Die zum Aufprotzen der s.J.G. 33 erforderlichen Zwischenstücke (je s.J.G.33 = 1 Stück) sind unter Angabe der genauen Versandanschrift von H.Za Spandau unmittelbar abzurufen. b) Artilleriegerät: Leichte Geschütze: Jede leichte motorisierte Batterie wird im Endziel ausgestattet mit: 4 l.F.H. 18 (Kzg) Anl. A 115 4 Zub.u.Vorr.Sach. Satz für eine l.F.H.18 (Kzg) Anl. A 116 1 Zub.u.Vorr.Sach. Satz für eine Battr. l.F.H.18(Kzg) " A 117 Jeder neu aufzustellenden leichten motorisierten Batterie werden zugewiesen: als 1. Rate 2 l.F.H.18 (Kzg) 2 Züb. u.Vorr.Sachen, Satz für eine l.F.H. 18 (Kzg), als 2. Rate 2 l.F.H. 18 (Kzg) 2 Zub.u.Vorr.Sach.Satz für eine 1 Zub.u.Vorr. Sachen, Satz für eine Battr.l.F.H.18(Kzg). Die Ausgabe des unter ”2.Rate" aufgeführten Geräts wird von Fall zu Fall besonders angeordnet. Schwere Geschütze: Die schweren motorisierten Batterien werden ausgestattet mit: 4 s.F.H.18(Kzg.) Anl. A 205 4 Zub.u.Vorr.Sachen, Satz für eine s.F.H. 18(Kzg) " A 206 1 Zub.u.Vorr.Sachen, Satz für eine Battr.s.F.H.18(Kzg) " A 207 Beob. - u.Vermessungsgerät: An Doppelfernrohren 6x 30 behalten die Einheiten weiterhin nur 50 % der Ausstattung nach KAN(H). c) Pioniergerät: Brückengerät K kann vorläufig nicht zugewiesen werden, da ausreichendes Gerät z.Zt. nicht vorhanden. Den Divisionen bleiben deshalb die Br.Kol.B zugeteilt, die bei den Pi.Btlen. bereits vorhanden sind. Soweit die Br.Kol.B noch nicht auf 20 t verstärkt sind, ist die Verstärkung umgehend von den Pi.Btlen. zu veranlassen. Zeichnungen über Formänderung sowie Umbauteile und verstärkten Böcke sind bei Chef H Rüst u.BdE , i AHA/Jn 5 bzw. Fz Jn anzufordern(siehe Ziffer 1). Die bei den Pi.Btlen. 3, 27 und 33 vorhandenen Br.Kol.C sind an das Heereszeugamt Naumburg abzugeben. Die Pi.Batl. erhalten dafür Br.Kol.B aus der Neufertigung. Zuweisung dieser Br.Kol. B und je .1 Br.Kol. B für 18.und 20. Panz.Div. erfolgt durch Sonderbefehl Chef H Rüst u. BdE AHA/Fz Jn. d) Kraftfahrgerät: Für Faßraun erfolgt Ausstatten mit Einheitsbehältern für 20l (für Kraftstoff). Die hierdurch freiwerdenden Transportfässer sind an das zuständige Heeres-Zeugamt abzugeben. Die Ausstattung mit Feuerlöschern ist nach den Bestimmungen der A.H.M. 39, Blatt 25, Ziffer 90 (Kraftfahrtechn.Anhang) durchzuführen. Anstelle fehlender gr.Kw.Werkzeugkästen(außer für Lkw. für Kw.-Jnstandsetzungsgerät) werden kleine Instandsetzungs-Kw.(Kfz. 2/40) mit Satz Werkstätten und Handwerkergerät zugewiesen. e) Nachrichtengerät: Folgende Gerätsätze werden voraussichtlich erst später geliefert werden können: Sätze Fu.Gerät für kl.Pz.Fu.Tr.c(mot) nach Anl.N 1143 Sätze Fu.Gerät " kl.Pz.Fu.Tr.d(mot) " " N 1144, Sätze Fu.Gerät " Sonderzwecke Fu 7 SE 20 U " N 1837, Sätze Fu.Gerät " " " Fu 8 SE 30 " N 1839, Sätze Fu.Gerät " " " Fu 10 SE 30(TE)n,Anl.N 1842, Frequenzmeßgeräte a. f) Allgemeines Heergerät: Als Ersatz für fehlende gr.Feldkochherde mit Zub.u.Vorr. Sachen (H 10630) werden gr. Feldküchen ohne Vorderwagen (Hf.11 od.Hf.13) (H 7300) ausgegeben. g) Gasschutzgerät: Nachstehendes Gerät bleibt Lücke: Taschenbehälter Waffenentgiftungsmittel,Prüfgerät für Atemfilter. h) Munition: An der 1. Mun.Ausstattung fehlende oder auszutauschende, Munition ist umgehend in Verbindung mit dem W.Kdo.beim zust.Fz.Kdo. anzufordern. Es wird hierbei besonders darauf hingewiesen, daß die nach KAN(H) zuständige 1.Mun. Ausst. beschleunigt in ordnungsmäßigem Zustand niedergelegt wird. i) Anforderungen. Die Divisionen melden umgehend (durch Bearbeiter WuG. persönlich) an OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ib die fehlenden Bestände an Waffen und Gerät nach dem Muster der Anlage 4 in doppelter Ausfertigung. Kleingerät ist nicht mit aufzunehmen (siehe unter Ziffer k). Außerdem ist von den Divisionen eine Zusammenstellung (2-fach) mit vorzulegen, über den Bestand an: M.G.- (nach Arten getrennt), Panzerbüchsen (getrennt nach deutschen u.poln.), Maschinenpistolen (getrennt nach M.P.18 I M.P.28,M.P.34(ö), M.P.38 oder 40. k) Für die Anforderungen von Kleingerät und den laufenden Nachschub gem. H.Dv. 488/2 werden die Divisionen unmittelbar auf die territorial zuständigen Feldzeug-Kdos.angewiesen. 3.) Sondergerät: a) Sanitätsgerät. Überzählig werdendes San.Gerät und Material ist den Wehrkreis-Sanitätsparken abzugeben, fehlendes bei den Wehrkreisärzten anzufordern. Etwaige Fehlbestände der Wehrkreis-Sanitätsparke sind durch Fernschreiben an Chef H Rüst u.BdE AHA/ S Jn zu melden. b) Vet.Gerät. Die an die 4.u.5.Geb.Div. sowie an Div. 11. u. 12.Welle abzugebenden pferdebespannten Volltruppenteile nehmen das Vet.Gerät mit. Das gesamte übrige Vet.Gerät ist gem. Abschnitt B. II zu verwenden. IV. Ausstattung mit Kfz. 1.) Jeder Division werden im Laufe des Oktober als Schul-Kfz. zur Verfügung gestellt etwa: 300 Kräder 200 Pkw. 70 Lkw. 10 Lkw.Anhänger und eine geringe Anzahl Zgkw. Die Schulfahrzeuge rechnen auf das Kfz.-Soll nicht an. Sie sind bei Abberufung der Div. an die zuständigen H.K.P. abzugeben. 2.) Die gemäß K.A.N. erforderlichen Kfz. werden laufend nach Maßgabe der Kfz.Fertigung ab Anfang November 1940 zugewiesen. Dabei wird folgende Reihenfolge angestrebt: a.) Für die 15., 17., 19. Panz.Div. u. 3., 14., 25. Inf.Div.(mot): Zuweisung 1. Viertel des Kfz.Solls 1.11.40 2. " " " " 1.12.40 3. " " " " 1.1.41 4. " " " " 1.2.41 b) Für die 18., 20.Panz.Div. und 10., 18., 36.Inf.Div.(mot) Zuweisung 1. Viertel des Kfz.Solls 15.12.40 2. " " " 15. 1.41 3. " " " 15. 2.41 4. " " " 15. 3.41 Ob und wie weit diese Termine einzuhalten sind läßt sich noch nicht übersehen. 3.) Der Bedarf an Kfz. ist unter Abrechnung des vorhandenen Bestandes durch die betreffenden W.Kdos. geschlossen bei Ag K/M anzufordern. V. Ausstattung mit Bekleidung u. Ausrüstung. a) Allgemeines. Die gem. Anl.3 an 4.u.5.Geb.Div.,11. u. 12. Welle abzugebenden Volleinheiten und die an andere W.Kdos. für die Bildung von Panz. und Inf.Div.(mot) abzugebenden Personaleinheiten nehmen ihre gesamten Bestände an Bekleidung und Ausrüstung mit. Das Bespannpersonal nach Abschnitt B II) ist mit der pers. Ausstattung des Mannes in Marsch zu setzen.b) b) Abgabe der Stücke für Berittene. Freiwerdende Ausstattungen für Berittene (Reithosen,Reitstiefel, Anschnallsporen, Laufschuhe u. Packtaschen) sind sorgfältig zu erfassen und nach Eintreffen der neuen Austattungen für unberittene geschlossen an die für die einzelnen Wehrkreisbereiche zuständigen Heeresbekleidungsämter abzugeben. Anzahl und Art der abgegebenen Stücke sind von den Divisionen an die zuständigen W.Kdos. unter Angabe des Zeitpunktes der Abgabe zu melden. c) Anmeldung des Fehlbestandes. Unmittelbar nach Eintreffen der umzubildenden Inf.Div. in den Heimatwehrkreisen ist der Bekleidungszustand der einzelnen Einheiten beschleunigt zu überprüfen. Der Fehlbestand an Bekleidung und Ausrüstung für eine (1) Garnitur feldbrauchbarer Bekleidung einschl.Sonder- u. Winterbekleidung und (1) Garnitur feldbrauchbarer Ausrüstung ist auf Grund der für die neuen Einheiten geltenden KAN von den Divisionen festzustellen und unter Absetzung der von den Einheiten mitgebrachten feldbrauchbaren Stücke bis zum 1.11.1940 bei dem zuständigen W.Kdo. anzumelden. Für Feldmützen darf über die Ansätze der KAN ein Vorrat von 5 v.H. angefordert werden. Die W.Kdos.prüfen die Bedarfsanforderungen und legen die Gesamtanforderung - ohne Anlagen - AHA/Bkl. bis 10.11.40 vor. Versandanschriften und Angaben über gewünschte Größen sind von den Divisionen an die durch OKH AHA Bekl. noch bekannt zu gebenden Heeresbekleidungsämter zu übersenden. d) Einzelheiten der Ausstattung. Die Einheiten der Inf. sind mit Torn.34, die der Artillerie mit Rucksäcken für Art. auszustatten. Überzählig werdende Torn. sind mit den Ausstattungen für Berittene (b) an das zuständige Heeresbekleidungsamt abzugeben. e) Waffenfarben und Truppenbezeichnung. Die Schützenbrigadestäbe, Einheiten der Schützenregimenter(mot) und Kradschützenbataillone der Panz.Div. erhalten die Waffenfarbe "wiesengrün", Kradschützen Batl.d. Inf.Div.(mot) die Waffenfarbe "weiß", Aufklärungsabteilungen der Pz.Div. u.Inf.Div.(mot) die Waffenfarbe "kupferbraun". (H.V.Bl. (B) 1939 S.186 Nr.278). Bei der Bedarfsanforderung neuer Stücke nach c) sind die entsprechenden Waffenfarben zu bezeichnen, gleichzeitig ist besonders anzufordern Der Ersatz an Schulterklappen mit Vorstoß in den Waffenfarben "wiesengrün" und "kupferbraun” für die bei den Einheiten vorhandenen feldbrauchbaren Feldblusen und Mäntel, Soutache (Winkel in der Waffenfarbe) zur Umänderung der vorhandenen feldbrauchbaren Feldmützen auf den Truppenflickstuben. Aufschiebeschlaufen zu den Schulterklappen mit der neuen Truppenbezeichnung in der künftig geltenden Waffenfarbe. Offiziere der unter e) genannten Waffengattungen veranlassen die Änderung der Waffenfarbe für eigene Rechnung beim Privathandwerk. Soweit dieses nicht in Besitz des erforderlichen Abzeichentuches ist, kann durch Vermittlung der Divisionen über das zuständige W.Kdo. gemeinsame Beschaffung gegen Bezahlung durch die Heereskleiderkasse vorgenomnen werden. f) Abgabe unbrauchbarer Bekleidung. Unbrauchbare Bekleidungs- u. Ausrüstungsstücke sind nach Eingang der angeforderten Stücke an das für den Wehrkreisbereich zuständige Heeresbekleidungsamt abzugeben. Jede Zurückhaltung und Mitführung besonderer Vorräte über die Festsetzungen der KAN hinaus ist verboten, ausgenommen bei Feldmützen (c). g) Zur schwarzen Bekleidung der Panzertruppen sind ausschließlich Schnürschuhe zu tragen. Marschstiefel sind nur für die mit allgemeiner feldgrauer Bekleidung ausgestatteten Angehörigen der Panzertruppe zuständig. VI. K.St.N.-,K.A.N, und Vorschriften. K.St.N., KAN und Anlagenhefte sind bei den aufstellenden Wehrkreis anzufordern, den entspr. Bestand von der H.V.V. zugeht. Etwaiger weiterer Bedarf ist bei Chef H Rü u.BdE AHA-Stan I anzufordern. Kriegssoll an Vorschriften und die Vorschriftenausstattung wurden bereits über AOK 2 geliefert. Etwa noch fehlende Vorschriften sind bei den zuständigen W.Kdo.anzufordern. VII Abfindung. Die Abfindung wird durch Sonderbefehl von Chef H Rüst. und BdE H Haush. in den Allgemeinen Heeresmitteilungen geregelt. VIII. Verpflegung. Es steht der Normalverpflegungssatz mit Zulagen gem.OKH Nr. 376/40 Az. 62 v.23 VA/Ag V III (IV,3) v.29.4.40 zu. IX. Zuständige Ersatztruppenteile. Über Umstellung bzw. Aufstellung von Ersatztruppenteilen für die Pz. u.Inf.Div.(mot) folgt Befehl. X. Feldpostnummern. Es behalten ihre bisherige Feldpost-Nr. bei: a) die aus den umzubildenden Div. hervorgehenden Einheiten. b) Die aus Heerestruppen zugeführten Volleinheiten des Feldheeres. c) Die Einheiten, die aus Restteilen aufgelöster Verbände oder Truppenteile übernommen werden. Für alle übrigen Einheiten einschl. der für die Pi.Btl. der 18. u. 20.Pz.Div. aus dem Feldheer zugeführten Personaleinheiten sind Feldpost-Nr. beim Gen.St.d.H.Gen.Qu. zu beantragen. ![]() Anlage 2a zu AHA Ia Nr.2900/40 g.Kdos. v.26.9.40
Anlage 2b zu AHA Ia(I) Nr.2900/40 g.Kdos. v.26.9.40 Ergänzungen zu KStN und KAN. Alle vor dem 1.Januar 1940 verfügten Ergänzungen zu KStN u.KAN sind in den Anmerkungen der Gültigkeitsliste veröffentlicht, nach dem 1.Januar 40 sind sie in den AHM bekanntgegeben. Soweit Sie Einheiten der Panzer- und mot-Divisionen betreffen, werden sie nachstehend zusammengefasst: siehe AHM 1940.
Anlage 3a zu OKH Chef H Rüst u BdE/AHA IaI Nr.2900/40 gKdos.v.26.9.40
+) = NUR Personaleinheit |
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| Fernschreiben Ob.Kdo.H.Gr.Mitte Ia Nr.6621/43
g.Kdos. an A.O.K.4, Gruppe Weiß, 22.6.43, 11.10 Uhr 4.Armee führt der Gruppe Weiß ein Gren.Rgt.zu 2 Bataillonen und 1 Pz.Jg.Komp.(Sfl.)der 36.Inf.Div. sofort im E-Transport nach Orel zu. A.O.K.4 meldet Nummer des Regiments sowie laufend Gang des Abtransportes, Gruppe Weiß Eintreffen im Bereitstellungsraum. |
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