| Gliederung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 26.8.1939 Verpflegungs-Amt 69
aufgestellt, W.Kr.VI, Ers.Tr.T.: Inf.Ers.Btl.193, Detmold, W.Kr.VI; Schlächterei-Zug 169 aufgestellt, W.Kr.VI, Ers.Tr.T.: Fahr-Ers.Abt.6, Soest, W.Kr.VI; Veterinär-Kp.169 aufgestellt, W.Kr.VI, Ers.Tr.T.: Fhr.Ers.Schwadr.69, Dtsch.Eylau, W.Kr.VI; |
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| Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 23.1.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I)Nr.234/40 geh. Betr.: Aufstellung von Inf.Pi.Zügen. 1.) Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein. 2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der: 1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87., 251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269., 93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division. 3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst. 4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu. 5.) Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen Fehlstellen sind durch Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen. 6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar 9 kl.Floßsäcke 1 Satz großes Schanzzeug Spreng-und Pioniergerät Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor. Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt. 7.) Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und 5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen. Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt. 8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig. 9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden. |
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Oberkommando des Heeres;
Berlin, den 26.1.1940 Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres AHA Ia(I) Nr.250/40 g.Kdos. Betr.: Aufstellung von Divisionen 8.Welle Abgaben des Feldheeres an Personaleinheiten für Aufstellung der Divisionen 8.Welle
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Oberkommando
des Heeres
Berlin, den
17.5.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr:1378/40 g.Kdos. Bezug: OKH Gen.St.d.H.-Org.Abt.(St.)(I) Nr.625/40 g.Kdos. vom 6.5.40. Betr.: Beschränkte Beweglichmachung der 554.-557.Inf.Div. beschränkt Die 554. - 557.Inf.Div. sind durch AOK 7 bis 15.6.40 beschränkt beweglich zu machen. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen: 1.) Verstärkung der Schützen-Komp. von 6 auf 9 l.M.G. : Befehl über Zuweisung des Geräts ist mit OKH Chef H Rüst u. BdE Az.72 d 60/83 AHA Fz Jn IVb(II) Nr.8750/40 g.v.8.5.40 bereits ergangen. 2.) Beweglichmachung der Inf.Regimenter: Die Inf.Regimenter sind durch je 1 Kolonne (rund 60 Fz) behelfsmäßig beweglich zu machen. Hierzu wurden dem AOK 7 mit OKH Gen.St.d.H.-Org.Abt.(1.St.) (I)Nr.1896 u.1897/40 geh. vom 6.5.40 bereits 12 Fahrkolonnen zugeteilt. Die Kolonne für das vierte Regiment der 555.Inf.Div. ist aus den Abgaben gem.Ziff.3.)b) zu bilden. 3.) Auffüllung und Bespannung der Artillerie: a) Die Artillerie der 554.-557.Inf.Div(ohne Beob.Abt.) wird auf folgende K.St.N. aufgefüllt: Stab Artl.Rgts.: K.St.N.401 vom 1.10.37 N.Z. " " : " 551 " Stab l.Art.Abt.: " 403(o)v. " N.Z. " " : " 553 v. ” Battr.97(p)(4 Gesch.) " 431 (Beh.)v. 15.5.40 Stab schw.Art.Abt. " 405(o) v. 1.10.37 N.Z. " 553 v. " Battr.10cm (4 Gesch.) ” 451 (Beh.) v. .17.5.40 Die K.St.N. gehen den Divisionen gesondert zu. b)Hierfür werden dem A.O.K.7 aus Resten der nach Norwegen ab transportierten Divisionen zur Verfügung gestellt: für 554.Inf.Div.: l.Inf.Kol. I.R.159,183,236 ) (vermutlich Inf.Rgt.193 statt 183) die 2.Mun.Staffel des A.R.169 ) W.K.II V.u.G.Trosse d. 69.Inf.Div. ) 3.u.4.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 (W.Kdo.X) für 555.Jnf.Div.: l.Inf.Kol.I.R.307,310,324 (Hieraus ) jedoch auch Aufstellung der Kol. ) W.Kdo. für viertes Inf.Rgt.d.Division) ) III l.Nachr.Kol./N.A.234(ohne Gerät) ) V.u.G.Trosse der 163.Jnf.Div. ) 5.u.6. Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222(W.K.X) für 556.Inf.Div.: l.Inf.Kol. I.R.334,349,359 ) l.Nachr.Kol./N.Ab. 222(ohne Gerät) ) die 2.Mun.Staffeln des A.R.222 ) W.Kdo. V.u.G.Trosse der.181.Inf.Div. ) X 7.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 ) für 557.Inf.Div.: l.Jnf.Kol. I.R.340,345,362 ) l.Nachr.Kol./N.A.233 ) W.Kdo.XX die 2.Mun..Staffeln des A.R.233 ) die V.u.G.Trosse d. 196.Inf.Div. ) 8.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 (W.Kdo.X) c) Die Kolonnen und Trosse werden durch Transportchef, jedoch voraussichtlich nicht vor 25.5.40 den Divisionen zugeführt. Hierzu teilt a) A.O.K.7 an Transportchef die gewünschten Ausladeorte mit, b) veranlaßt Wehrkreis, in dem die Kolonnen z.Zt, liegen, sofortige Transportanmeldung an zuständige Transportkommandantur. d) Die W.Kdös. in deren Bereich die Kolonnen und Trosse z.Zt. untergebracht sind, teilen dem A.O.K. 7 umgehend die genauen Stärken mit. Die Führer der Div.Reste sind durch OKW Heimatstab Nord anzuweisen, den zuständigen W.Kdo. die Stärken und Unterkunftsübersichten einzureichen. e) Die bei den Artl.Rgtern. vorhandenen Bespannungsstaffeln sind zur Beweglichmachung zu verwenden, die l.Artl.Kolonnen bleiben jedoch als solche bestehen. f) Verwendung der zur Verfügung stehenden Kolonnen und Trosse: aa)Fehlendes Personal ist bei den zuständigen Ersatztruppenteilen anzufordern. bb)Das durch die Umgliederung freiwerdende Gerät ist bei H.Za.Ulm zur Verfg. Chef H Rüst u. BdE abzugeben. Für die Beweglichmachung etwa fehlendes Gerät ist bei Chef H Rüst u. BdE AHA - Fz Jn anzufordern. cc)Überzählige Pferde sind an Heimatpferdepark 5 abzugeben. Etwa fehlende Pferde sind bei Chef H Rüst u.BdE AHA - Jn 3 anzufordern. dd)Notwendig werdender personeller und materieller Ausgleich zwischen den Divisionen ist durch A.0.K.7 zu veranlassen. 4.) Ausstattung der Stellungs- Panz.Abw.Komp. 303 - 306 mit Zugmitteln. a) An jede der oben genannten Kompanien werden durch Chef H Rüst u.BdE AHA Ag K/M zugewiesen: 1 Kfz. 12 bzw. Ersatz dafür 11 Gesch.Kfz. " " " 5 s.Kräder m. Beiwagen 4 l.Kräder b) Zur Wartung der Kraftfahrzeuge ist ein Feldwebel(K) oder Uffz.(K), ferner die erforderlichen Kraftfahrer bei den für die Ersatzgestellung der betr. Divisionen zuständigen W.Kdos. anzufordern. 5.) Die Festungspionier-Bataillone 305-308 sind mit den bei diesen Bataillonen vorhandenen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen behelfsmäßig beweglich zu machen. Eine Zuweisung weiterer Fahrzeuge ist nicht möglich. 6.) Über Bildung einer Nachr.Abt. aus den vorhandenen Nachr. Komp. ergeht Sonderbefehl. 7.) Die Zuführung von Fahrkolonnen aus dem Feldheer als Div. Nachschubkolonnen wird durch Gen.St. d.H. - Gen. Qu. veranlaßt. 8.) Aufstellung einer Vet. Kompanie. a) Durch 554.- 557.Inf.Div. ist je eine Veterinärkompanie nach K.St.N.u. KAN 14l6(Beh.) vom 18.5.40 aufzustellenn. Die K.St.N. u. KAN gehen den Divisionen gesondert zu. b)Personelle Bestimmungen: aa) Vet.Offiziere: Zur Besetzung der Stellen der Kp. Führer gibt Gen.St.d.H.- Gen.Qu. 4 Vet.Offz. aus dem Feldheer ab. Für die übrigen Vet.Offz.Stellen werden Vet.Offz.Anw. durch Chef H Rüst u.BdE AHA - V Jn zugewiesen. Meldung der Vet.Offz. u. Vet.Offz. Anw. am 25.5. bei W.Kdo.V Stuttgart (Wehrkreisveterinär) bb)Personaleinheiten; Es geben je eine Personaleinheit (ausschl.Vet .Offz.) gem. K.St.N. 1416 ab: W.Kdo. XVIII an 554.Inf.Div. " XVII an 555. " " ” V an 556. " " " IV an 557. " " Abruf unmittelbar durch die aufstellenden Divisionen. Die personelle Einheit ist durch die abgebenden W.Kdos. mit einer Feldgarnitur Bekl. u. Ausrüstung nach KStN 1416 auszustatten. cc)Waffen, Gerät und Munition werden durch Chef H Rüst und BdE AHA - Fz Jn, Kraftfahrzeuge durch Ag K/M an die Divisionen zugewiesen. dd)Veterinärgerät: Wehrkreisveterinär V veranlaßt die Bereitstellung des Vet.Gerätes für alle 4 Vet.Komp. gem. K.A.N. 1416 durch Heimat Vet.Park 5. Fehlendes Gerät ist bei Chef H Rüst u.BdE AHA - V Jn anzufordern. ee)Ausstattung mit Pferden wird durch Chef H Rüst u. BdE AHA - Jn 3 mit Sonderverfügung geregelt. 9.) Beendete Aufstellung der befohlenen Maßnahmen ist durch A.O.K. 7 zum 15.6.40 an Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) zu melden. |
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| 12.6.1940 gem.Befehl OKH v.15.6.40 Veterinärkompanie 169 - Abgabe der Vorratsstaffel f.Beutepferde-Sammelstelle 9 Trier: 1 Offz., 9 Uffz., 81 Mannschaften; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Referat IVa Az.72/89 00 M 40 g.Kdos. Berlin, den 18.9.1940 Nr.1125/40 g.Kdos. Betr.: Gliederung der Truppen in Norwegen. Anliegend Abdruck der Verfg.OKH Chef AHA/Ia (II) Nr.2723/40 g.Kdos. vom 18.9.1940. Die Anordnungen der Fz Jn über Zuweisen von Waffen,Gerät und Munition für die nach vorstehender Verfg. durchzuführenden Umbildungen und Neuaufstellungen werden z.Zt. bearbeitet. Gr.III und Ref. IVb - IVh erhalten jeweils Abdruck. -1- Anlage |
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Oberkommando des Heeres
Berlin, den 18. September 1940. Chef H Rüst und B d E AHA/Ia(II) Nr.2723/40 g.Kdos. Geheime Kommandosache! Bezug: OKH GenStdH/Org.Abt.(1.St.)(I) Nr.1413/40 g.Kdos. v.10.9.40. Betr.: Gliederung der Truppen in Norwegen. -5- Anlagen. A. Im Rahmen der Umgliederung des Heeres im Winterhalbjahr 1940/41 sind von GenStdH mit Bezugsverfügung folgende Änderungen der Gliederung bezw. Neuaufstellungen für die Truppen in Norwegen befohlen: I. Umgliederung des Geb.Korps Norwegen auf Grund des mit Gruppe XXI Ia Nr.1995/40 g.Kdos. vom 9.8.40 vorgelegten Vorschlages nach Anl.1a u. 1b (die Gliederungen dienen als Anhalt, endgültige Gliederung des Geb.Korps Norwegen bleibt vorbehalten.) 1.) Umstellung auf Karrenzug bei Geb.Jäg.Rgt. mit eigenen Mitteln der Gruppe XXI unter weitgehender Einsparung von Tragtieren. 2.) Umgliederung innerhalb der Geb.Jäg.Btl. (Eingliederung der s.Gr.W. in die Geb.Jäg.Kp., Bildung der M.G.Kp. und Stabs-Kp.) als Versuchsgliederung für 2. und 3.Geb.Div. vorbehaltlich einer endgültigen Regelung. 3.) Umstellung der Geb.Artillerie von Verlastung auf Karrenzug. (Teilmotorisierung, wie von Gr.XXI für A.R.112 vorgeschlagen, kommt nur dann als Versuchsgliederung in Frage, wenn es die Kfz.Lage des Landes erlaubt, ohne dass dadurch die übrigen Umgliederungs - und Neuaufstellungsvorhaben beeinträchtigt werden. 4.) Durchführung folgender Neuaufstellungen bei 2.und 3.Geb.Div. durch Gruppe XXI: a) je 1 2.Kp. der Div.Pz.Jäg.Abt., b) je 1 3.Pi.Kp.(mot.) der Geb.Pi.Btl., soweit die Kfz.Lage es zulässt, c) je 1 3.Kp. bei Geb.Nachr.Abt. d) je 1 Radfahr-Btl. 5.) Allmähliche Vollmotorisierung der rückw.Dienste der Geb.Div. im Rahmen der Kfz.Lage. 6.) Umgliederung der Geb.Korps-Nachr.Abt. 7.) Zum Küstenschutz eingesetzte deutsche und norwegische schw.Battr. zählen ungeachtet ihres jeweiligen takt. Unterstellungsverhältnisses kriegsgliederungsmässig zu den Heerestruppen. II.) Umstellung der 196.Inf.Div. so, dass sie sich in dem Gebirgsgelände ihres neuen Einsatzraumes bewegen kann. Hierzu 1.) Zuführung von Geb.Bekleidung und Ausrüstung in beschränktem. Umfange; 2.) Ausstattung mit Gran.Werfern; 3.) Zusätzliche Zuteilung von Geb.Trsp.Staffeln zu allen bespannten Teilen der Division; 4.) Umbewaffnung des Art.Rgt.233 nach Anl.2. III.) Neuaufstellung einer Inf.Division durch Gruppe XXI, vorläufig für bodenständigen Einsatz in Südnorwegen. (Zur Aufstellung des Div.Stabes ist Stab Befehlshaber Oslo-Südwest zur Verfügung gestellt.) IV.) Auffüllung der 181.Inf.Div. durch Aufstellung des fehlenden 9.Btl. V.) Stärkenachweisungen. Die Festsetzung der KStN und KAN der in Norwegen eingesetzten Einheiten, soweit eine Abweichung von den Normalstärken auf Grund der besonderen Verhältnisse notwendig wird, bleibt der Gruppe XXI überlassen. Abänderungen sind jeweils dem Chef H Rüst und BdE / AHA und GenStdH/ Org.Abt. zu melden. Eine Überschreitung der Normalstärken bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung des OKH. VI.) Die befohlenen Umgliederungen und Neuaufstellungen sind sofort durchzuführen. Die Verwendungsbereitschaft aller Truppen in ihrer neuen Gliederung bis 1.12.1940 ist anzustreben. B. Hierzu wird befohlen: I.) Umgliederung des Geb.Korps Norwegen. 1.) Kriegsstärkenachweisungen und Kriegs-Ausrüstungsnachweisungen. a) Umgliederung und Neuaufstellungen gem.Ziff.A I 4 a-b innerhalb des Geb.Korps Norwegen sind durch die Gruppe XXI nach den mit Gruppe XXI Ia Nr. 1995/40 g.Kdos. vom 9.8.40 vorgelegten Kriegsstärkenachweisungen durchzuführen. Änderungen sind an Chef H Rüst und BdE/AHA zu melden. Bis zur Festlegung der endgültigen Gliederung der Nachr.Truppen beim Geb.Korps Norwegen können die vorgelegten KStN auch als Unterläge für die Neuaufstellung der 3.Kp. der Geb.Nachr.Abt. verwandt werden. Für die Umgliederung des Geb.Korps Norwegen gelten die gültigen KAN weiterhin als Anhalt. b) Für die Aufstellung der Radf.Btl. bei 2. und 3.Geb.Div. gelten folgende KStN und KAN als Anhalt und Höchstgrenze: Bennenung Nr.d.Eihh. K.St.N.vom K.A.N. vom Stb.Radf.Abt.(t mot) 307 1.10.38 1.10.38 Nachr.Zg.(mot)Radf. 367 1.10.37 1.10.37 1 Zg.Pi.auf Fahrrädern aus 723 Beh. 15.2.40 15.2.40 Radf.Schwd. C 357 22.5.40 22.5.40 TE Führ.schw.Schwd. 324 1.10.38 1.10.38 (mot) Radf.Abt. TE Kav.Gesch.Zg. 343 1.10.37 1.10.38 (2 l.I.G.) (mot Z) TE Kav.Gr.W.Zg. 347 1.10.38 l.10.38 (6 s.Gr.W.) (mot) TE Kav.Pz.Jäg.Zg. 341 1.10.37 1.10.38 (3 Gesch.) (mot Z) 2 Züge s.M.G. aus 166 1.4.40 1.4.40 (je 4 s.M.G.) 2.) Personelle Bestimmungen. a) Für folgende Neuaufstellungen des Geb.Korps Norwegen gem. A I 4 sind durch Gruppe XXI die Stämme zu stellen und durch W.Kdo.XVIII Ersatztruppenteile zu bestimmen: 2./Geb.Pz.Jäg.Abt.55 ) 3./Geb.Pi.Btl.82 ) 2.Geb.Div. 3.Geb.Nachr.Abt.67 ) Radf.Btl.67 ) 2./Geb.Pz.Jäg.Abt.48 ) 3./Geb.Pi.Btl.83 ) 3./Nachr.Abt.68 ) 3.Geb.Div. Radf.Btl.68 ) b) W.Kdo.XVIII stellt auf Anforderung für vorstehende Neuaufstellungen Ersatz an Offizieren Verwaltungsbeamten Schirrmeistern (K) Mannschaften mit 2 monat.Ausbildung c) Fehlende Sanitätsoffiziere für Radf.Btl.67 u. 68 sind durch W.Kdo.XVIII zu besetzen und an Chef H Rüst und BdE/AHA S In zu melden. d) Besetzung von Funkmeisterstellen wird durch Chef H Rüst und BdE/AHA In 7 gesondert geregelt. 3.) Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung wird besonders befohlen. 4.) Ausstattung mit Kraftfahrzeugen. Ausstattung der Neuaufstellungen beim Geb.Korps Norwegen hat durch Gruppe XXI aus norwegischen Beständen zu erfolgen. Auf Grund der Kfz.Lage in Norwegen dürfte die vorgeschlagene Teilmotorisierung des A.R.112 und Motorisierung der neu-aufgestellten 3.Kp. der Geb.Pi.Btl. und Geb.Nachr.Abt. zunächst undurchführbar sein. 5.) Ausstattung mit Waffen und Gerät. a) Für die Umstellung auf Karrenzug können keine Karren aus der Heimat zugeführt werden. b) Für Neuaufstellungen der 2.Kp. der Geb.Pz.Jäg.Abt. und der 3.Kp. der Geb.Pi.Btl. werden Gerät (ohne Kfz.) und Waffen zugeführt. Zuführung von Gerät für Neuaufstellung der 3.Kp. der Geb.Nachr.Abt. c) Für die Aufstellung der Radf.Btl.67 und 68 sind Fahrräder- in Norwegen anzukaufen.Sonstiges Gerät (ohne Kfz.) und. Waffen werden überwiesen II.) Umstellung der 196.Inf.Div. 1.) Durch Abgabe von I.R. 345 und 1 Abt.A.R. 233 ist die Div. zweigleisig zu gliedern.(s.Zff. III 1.)) 2.) Die erforderlichen G.W. für J.R.340 und J.R.362 werden zugeführt. 3.) Die verbleibenden 2 Abt. des A.R.233 werden nach Anlage 2 umbewaffnet. Die erforderlichen Geb. Geschütze werden zugewiesen. 4.) Geb.Trsp.Staffeln sind ausschliesslich aus Mitteln der Gruppe XXI, vor allem aus Einsparungen bei der Eingliederung des Geb.Korps Norwegen zusammenzustellen . 5.) Zuführung von Geb.Bekleidung und -Ausrüstung wird besonders befohlen. III.) Neuaufstellung einer Inf.Div. 1.) Durch Gruppe XXI ist die 199.Jnf.Div. durch Übertritt des J.R.345 und. 1 Abt. des A.R.233 der 196.Div. (s. II 1.)) sowie durch Abgaben aus den Divisionen 69, 163, 181 und 214 nach Anlage 3 aufzustellen. 2.) Kriegsstärkenachweisungen und Kriegsausrüstungs-nachweisungen gem. Anlage 4 gelten als Anhalt und Höchstgrenze für die Aufstellung. Gliederung der Nachr.Tr. wird gesondert befohlen. 3.) Personelle Bestimmungen. a) W.B.Prag bestimmt im Einvernehmen mit W.K.I die zuständigen Ers.Truppenteile für alle Einheiten der 199.J.D. einschl. der zur Aufstellung der 199.J.D. von den anderen Divisionen abgegebenen Einheiten. b) Truppenoffiziere. Stellenbesetzung regelt H.P.A. c) Generalstabsoffiziere. Besetzung der Generalstabsoffizierstellen erfolgt durch Sonderbefehl GenStdH (GZ) d) Sanitätsoffiziere. Besetzung der Stellen des Div.Arztes, dessen -Adj. und des Führers der San.Kp. wird durch Chef H Rüst und BdE / AHA S Jn gesondert befohlen. Die übrigen fehlenden San.Offz. sind bei Chef H Rüst und BdE / AHA S Jn anzufordern. e) Veterinäroffiziere. Die Stelle des Div.Vet. wird durch H.P.A. auf Vorschlag des Vet.Jnsp. besetzt. Soweit die übrigen Stellen durch Gruppe XXI nicht besetzt werden können, ist der Bedarf bei Chef H Rüst und BdE / AHA V Jn anzufordern. f) Es sind anzufordern: Offz.(Jng.) bei Chef H Rüst und BdE/AHA Jn T Offz.(W) " " " " " " Fz Jn Verwaltungsbeamte " " " " " VA Techn.Beamte " " " " " " AHA Jn T Heeresjustizbeamte " " " " " HR Heeresseelsorgebeamte " " " " Ag/EH. g) Mannschaften. Zur Auffüllung der Einheiten auf volle Stärke sind durch W.B.Prag auf Anforderung Ers.Mannschaften mit mindestens 8-wöchiger Ausbildung aus den Ers.Truppenteilen zu überweisen. Zur Auffüllung von Kolonnen und ruckw.Diensten sind durch W.Kdo.I im Einvernehmen mit W.B.Prag Mannschaften aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen zu stellen. h) Schirrmeister, Feuerwerker, Waffenmeisterpersonal, Funkmeister. Durch Gruppe XXI nicht zu deckender Bedarf an Schirrmeistern, Feuerwerkern und Waffenmeisterpersonal ist bei Chef H Rüst und BdE / AHA anzumelden. Besetzung der Funkmeisterstellen wird durch Chef H Rüst und BdE / AHA In 7 gesondert geregelt. i) Feldgendarmerie. Der Führer des Feldgendarmerietrupps ist bei Gen St d H/Gen Qu ansufordern. Das übrige Personal ist durch Gruppe XXI zu stellen. k) Sanitätspersonal. W.B.Prag stellt auf Anforderung San.Personal für San.Dienste aus der Ers.Abt., sonstiges Personal, das keiner Ausbildung im San.Dienst bedarf, aus entsprechenden Ers.Abt. l) Hufbeschlagspersonal. Der von Gruppe XXI nicht zu deckende Bedarf ist bei Chef H. Rüst und BdE / AHA V Jn anzumelden. 4.) Ausstattung mit Pferden. Zur Deckung des Pferdebedarfs sind zunächst die bei der Umgliederung des Geb.Korps Norwegen frei gewordenen Bestände zu verwenden. Dann noch fehlender Bedarf ist bei Chef H Rüst und BdE / AHA Jn 3 anzumelden. 5.) Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung wird gesondert befohlen. 6.) Ausstattung mit Kraftfahrzeugen. Zuführung von Kfz. aus der Heimat ist z.Zt. nicht möglich. Über die Frage des Ankaufs von Kfz. in Schweden wurde noch nicht entschieden. 7.) Ausstattung mit Waffen und Gerät. Über Zuweisung von Waffen und Gerät folgt Sonderbefehl. Für die Aufstellung ist zu Grunde zu legen: a) Die 199.J.D. ist möglichst ausschliesslich mit norw. Waffen und Gerat auszustatten. Als J.G. ist vorläufig die norw. Geb.Kan., als Pak die norw. Feldkan. zu verwenden. b) Zur Aufstellung der I. und.II./A.R.199 ist das norw. Gerät des A.R. 234 (163.J.D.) zu verwenden. (Geräteersatz für A.R.234 wird im Zuge der allgemeinen Umbewaffnung der Art. in Norwegen zugewiesen.) c) Die als III.Abt. zum A.R.199 tretende Abt. des A.R.233 (2 Battr. l.F.H.18) wird im Zuge der allgemeinen Umbewaffnung auf 3 Battr. l.F.H.16 umbewaffnet. d) Falls Umbewaffnung des zur 199.Jnf.Div. tretenden J.R.345 auf norw.Waffen und Gerät möglich und beabsichtigt ist, verbleiben die frei werdenden Waffen und Geräte zur Verfügung der Gruppe XXI.Hierüber ist an Chef H Rüst und BdE / AHA zu melden. 4.) Auffüllung der 181.Jnf.Div. 1.) Das fehlende III./J.R.359 ist durch 181.Jnf.Div. aus sich heraus nach nachstehenden KStN und KAN aufzustellen: Benennung Nr.d.Einh. KStN vom KAN vom Stb.Jnf.Btl. 111 O 1.10.37 1.10.37 Sch.Kp. c 131 c 1.12.39 1.12.39 M.G.Kp. c 151 c 1.12.39 1.12.39 2.) Zuständige Ersatztruppenteile sind durch W.Kdo.XI zu bestimmen. 3.) W.Kdo.XI stellt auf Anforderung fehlende Offz., San.Offz., Verw.Beamte sowie Ersatz an Mannschaften mit 2-monatiger Ausbildung. 4.) Ausstattung mit Bekleidung und Ausrüstung wird besonders befohlen. 5.) Ausstattung mit Waffen und Gerät. Zuständige Waffen und Gerät werden zugeführt. 6.) KStN, KAN, Anlagenhefte, Kriegssoll an Vorschriften und Vorschriften gehen der Gruppe XXI zur Weitergabe ohne Anforderung zu. |
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| 15.4.1941 Der Schlächterei-Zug 169 wird in Schlächt.Kp.169 umbenannt, W.Kr.VI, ERs.Tr.T.: Verw.Tr.ERs.u.Ausb.Abt.2, München, W.Kr.VII; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2.10.1943 Verpfl.Amt 169 wird in Verw.Kp.169 umbenannt, Ers.Tr.T.: Gren.Ers.Btl.193; | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Stammtafel II./Gren.Rgt.157: Aufstellungsverfügung, 69.Div. Nr.220/43
geh.Kdos.v.31.10.43; Ers.Tr.T.: Gren.Ers.Btl.193; Stammtafel 7./Gren.Rgt.157: Aufstellungsverfügung, 69.Div. Abt.Ia Nr.220/43 g.Kdos.v.31.10.43; Stammtafel 13./Gren.Rgt.157: aufgestellt 3.11.43 gem.Vfg.69.I.D. Abt.Ia Nr.220/44 g.Kdo.v.1.11.43; Ers.Tr.T. I.G.Ers.Kp.416; Verkürzung der K.St.N. gem.Vfg.69.Div., Abt.Ia Nr.496/44 geh.v.29.5.44: 8 Mannschaften, 6 Besp.Fhrzge., 12 Pferde, 1 RSO; Sperrung der Schreiberplanstelle (M) |
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7.9.1944 - die Verw.Kp.169 wird in die Div.Verw.Kp.69 umgegliedert unter
gleichzeitiger Übernahme des Bäckerei- und des Schlächt.Zuges 169,
gem.69.I.D. Abt.Ia/Ib Nr.260 g.Kdos. v.24.8.1944, Ers.Tr.T.: Verw.Zug Landesschtz.Ers.Btl.I/6 Osnabrück, W.Kr.VI; Bäckerei- u.Schlächt.Zug: Verw.Tr.Ers.u.Ausb.Abt.2 München (W.Kr.VII); - die Schlächterei-Kp.169 wird als Schlächt.Zug in die Div.Verw.Kp.69 eingegliedert gem.69.I.D.AbtIa/Ib Nr.260/44 g.Kdos.v.24.8.44, Ers.Tr.T.: Allgem.Pers.: Ldschtz.Ers. Btl.I/6; Für Fachpersonal; Verw.Tr.Ers.u.Ausb.Abt.2 |
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| 17.12.1943 Vet.Komp.169: Kürzung der K.St.N. der Vet.Truppen; 23 Mannsch.zum Art.Rgt.169 versetzt gem. OKH GenStdH/OrgAbt,Gen.Qu. Chefgr./Qu 2 v.17.12.43 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ab 7.9.1944 Vet.Komp.169 Kürzung der K.St.N.(Streichung der
Vorratsstaffel) 8 Uffz., 4 Mannsch., 16 Freiw. innerhalb der Div.
versetzt; Vet.Komp.169 dem Vers.Rgt.169 unterstellt lt.69.Div.Abt.Ia/b Nr.260/44 g.Kdos. v.24.8.44; |
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