| Befehle Dezember 1944 |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 25.12.44 Abt.Ia Nr.433/44 geh. Divisionsbefehl Nr. 130. ======================= 1.) Ab 23.12.44, 06,00 Uhr tritt folgende Abschnittsgrenze zwischen 87.Inf.Div. und 30.Inf.Div. in Kraft: Bisheriger Verlauf bis Supstiki (87.) - Ziemeli (87.) - Verlauf der Schneise nach Südosten bis Schneisenkreuz in EK 70 7/4 - Südzipfel des Waldrandes in EL 1c- Straßengabel in DM 2s 9/3. 2.) Rgt.Stab.z.b.V.185, Sturm-Btl.AOK.18 und Sich.Btl.638 sind aus dem Befehlsbereich der Division ausgeschieden. D.F.B.30 bleibt zunächst taktisch 87.Inf.Div. unterstellt. Munitionsversorgung erfolgt durch 87.Inf.-Div. 3.) Sicherungs-Btl.989 wird mit sofortiger Wirkung auch versorgungsmässig und truppendeisntlich Gren.Rgt.6 unterstellt. 4.) Art.Rgt.30 tritt am 24.12., 12.00 Uhr wieder unter den Befehl der Division, bleibt jedoch auf enge Zusammenarbeit mit 87.Inf.-Div. angewiesen. Durch Belassen der bisherigen B.-Stellen und V.B. im Abschnitt der 87.Inf.-Div. ist Wirkung vor HKL 87.Inf.-Div. sicherzustellen. |
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