| Befehle November 1944 |
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Grenadier-Regiment 6
Rgt.Gef.Std., den 30.11.44 Abt.Ia Nr.1490/44 geh. Befehl über die Herauslösung der 6./G.R.173! =========================================== 1.) 6./G.R.173 wird in der Nacht vom 30.11./1.12. aus derzeitigem Abschnitt herausgelöst und der 87.I.D.zugeführt. 2.) Dazu führt G.R.46 am 30.11. nach EInbruch der Dunkelheit die 5./G.R.46 dem I./G.R.6 zu. Mit Eintreffen der ersten Teile ist gegen 18.00 Uhr zu rechnen. Rest der 5./G.R.46 ist nicht vor 30.11., 24,00 Uhr zu erwarten. 3.) I./G.R.6 löst 6./G.R.173 in der Nacht 30.11./1.12. durch 5./G.R.46 heraus und meldet Durchführung der Ablösung fernmdl. an G.R.6. Verantwortlich für die Ablösung ist I./G.R.6. 4.) Vorkommando 5./G.R.46 ist bereits im Lauf des 30.11. bei I./6 eingetroffen. 5.) Das F.E.B.187 verbleibt bei der 6./173. 6.) 6./173 ist nach erfolgter Ablösung beim Gef.Std.G.R.6 zu verlasten und wird zum Gef.Std. G.R.173 nach Birznieki (D J 7 a) in Marsch gesetzt. Mot.-Transportraum steht ab 1.12. 6,00 Uhr beim Gef.Std. G.R.6 bereit. Inmarschetzung der 6./173 ist durch Oblt.Trommler an G.R.6 zu melden. 7.) Die Kabel des takt.Netzes bleiben liegen und sind an die ablösende Kp. zu übergeben. 8.) An Munition ist von 6./173 der Erstausstattung mitzunehmen, der Rest an 5./46 unter Meldung an I./6 zu übergeben. 9.) 5./46 bleibt b.a.w. I./G.R.6 unterstellt. 10.) Nachkommando ( 1 Uffz., 1 Mann) ist von 6./173 24. Std.nach erfolgter Ablösung im Abschnitt zu belassen. |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 30.11.44 Abt.Ia Nr.335/44 geh. Divisionsbefehl Nr.125. ====================== 1.) 6./G.R.173 wird in der Nacht vom 30.11./1.12. herausgelöst und 87.I.D. zugeführt. 2.) Dazu löst G.R.46 am 30.11. nach Einbruch der Dunkelheit 5./G.R.46 mit eigenen Kräften heraus und führt die Kp.G.R.6 im unmittelbaren Einvernehmen zu. Die Kp. wird mit Eintreffen G.R.6 unterstellt. 3.) G.R.6 löst 6./G.R.173 in der gleichen Nacht mit 5./G.R.46 heraus. 4.) Übernahme des gesamten Abschnittes (einschl. 2.Pi.Btl.30) durch G.R.46 am 1.12. ist vorgesehen. 5.) Kp.Müller (Pz.Jg.Abt.30) mit 1 : 6 : 30 wird G.R.46 vorübergehend zum Einsatz als Reserve unterstellt und ist durch Pz.Jg.Abt,30 am 30.11. bis 16,00 Uhr zum Gef.Std. G.R.46 zuzuführen. 6.) 6./G.R.173 ist nach erfolgter Ablösung durch G.R.46 in Nähe Rgts.-Gef.Std. zu verlasten und zum Gef.Std.G.R.173 nach Birznieki (DJ 7a) in Marsch zu setzen, 1 Uffz. und 1 Mann der Kp. sind als Nachkommando 24 Stunden nach erfolgter Ablösung im Abschnitt zu belassen. Mot.-Transportraum für 82 Mann ist duroh Ib am 1.12., 06,00 Uhr, zum Gef.Std. G.R. 6 abzustellen. |
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