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Oberkommando des Heeres
Berlin, den 9.9.1939 (Befehlshaber des Ersatzheeres) Az 11 . AHA/Ia Nr. 091/39 geh. Betr.: Aufstellung von 5.Inf.Div. 5.Welle. Zum 25.09.39 werden 5 Inf.Divisionen nach anliegender Gliederung (Anlage 1) mit tschechischer Waffen- und Gerätausstattung aufgestellt. Es stellen auf: W.Kdo.III: Die 93.Inf.Div. in und um Jüterbog. W.Kdo.IV: Die 94.Inf.Div. in Zeithain und Königsbrück. W.Kdo.IX: Die 95.Inf.Div. in Wildflecken und Hammelburg. W.Kdo.XI: Die 96.Inf.Div. in Bergen. W.Kdo.XIII: DIe 98.Inf.Div. in Grafenwöhr. Soweit die Truppenübungsplätze für Aufstellung nicht ausreichen, sind Ortschaften der Umgegend in Anspruch zu nehmen. K.St.N. und K.A.N. gehen den W.Kdo gesondert zu. (Übersichten siehe Anlage 5) Die Aufstellungen sind bis zum 30.09.39 durchzuführen. Die Zeit vom 1.10.39 bis 10.11.39 steht für Ausbildung der Divisionen in und um den Aufstellungsräumen zur Verfügung. Die Ausbildung wird von den für die Aufstellung verantwortlichen stellv.Komm. Generalen überwacht. Die Verwendungsfähigkeit der Divisionen als Feldverbände ist bis 1.11.39 sicherzustellen. Im Nachstehenden werden die Durchführungsbestimmungen für die Aufstellungen gegeben. Anhang 1 D u r c h f ü h r u n g s b e s t i m m u n g e n . Abschnitt A. Allgemeine Bestimmungen. I) 1) Die für die Aufstellung verantwortlichen W.Kdo. stellen bis 21.9. die Stäbe der neuen Divisionen auf. Zum gleichen Zeit-punkt sind die Stäbe der Regimenter, selbständigen Bataillone bzw. Abteilungen sowie der Div.Nachschubführer aufzustellen. Die Kommandeure haben von diesem Zeitpunkt an die Befugnisse ihrer Dienststellen, 2) Die Stellenbesetzung mit Offz. und Beamten wird durch Sonderbefehle des OKH PA, VA und AHA (S In, V Jn, Jn T, HR, Ag/ Gr.S) geregelt. 3) Die für die Aufstellung verantwortlichen W.Kdo. stellen die Divisionen aus dem Ersatzheer ihres Befehlsbereiches und aus einzuberufenden ausgebildeten, Wehrpflichtigen d.B, (wo erforderlich, auch Unausgebildeten) ihres Wehrkreises auf, Einzelbestimmungen hierzu siehe Absatz I. Außerdem erhalten die W.Kdo.: a) geschlossene Persoralvolleinheiten in Stärke der entspr. K.St.N. von anderen Wehrkreisen gem.Anlage 2. Die personelle Zusammensetzung dieser Personalvolleinheiten ist in Absatz I festgelegt. b) Personelle Einzelabgaben an Offz., Uffz, und Mannschaften aus den Divisionen 1.Welle des Feldheeres gem. Anlage 3 c) Personelle Einzelabgaben von der Infanterieschule Döberitz gem, Anlage. 4. d) W.Kdo.III erhält für die 93.Inf.Division die SA-Standarte Feldherrnhalle, aus der ein geschlossenes Inf.Btl. zu bilden ist. Über die Über die Stärke eines Inf.Btl.vorhandenes Personal der SA.Standarte Felderrnhalle ist auf andere Inf.Einheiten der 93.Inf.Div. zu verteilen. Die SA.Standarte Felderrnhalle wird dem W.Kdo.III ab sofort zur Verfügung gestellt und unterstellt. )entspr.Befehle sind bereits am 8.9. ergangen. Abschnitt B. Personelle Einzelbestimmungen I) Die für die Aufstellung verantwortlichen W.Kdo. bzw. die W.Kdo, welche gem. Anlage 2 Personalvolleinheiten abzugeben haben, haben die Einheiten folgendermaßen personell, zu bilden, 1) Durch Abgaben aus dem Ersatzheer von: a) Uffz. und Mannschaften aus dem Stammpersonal der Ersatzeinheiten des betr. Wehrkreisbereiches, jedoch nur bis zu jeweils 10% des Stammes der einzelnen Ersatzeinheit: Die Stamm- Uffz. und Mannschaften können akt. und Reservisten sein. b) ausgebildetem Ersatz an Uffz, und Mannschaften (Res.I und II) aus den Marscheinheiten des Ersatzheeres. Geschlossene Marscheinheiten dürfen nicht abgegeben werden. Ersatzgestellung für die Feldtruppe muß gewährleistet sein. c) Ersatzmannschaften welche aus Friedens-Ergänzungseinheiten überwiesen wurden und am 23.9. ihre Grundausbildung beenden. - Die Zahl dieser Ersatzmannschaften darf nicht 30 % der Stärke der fechtenden Einheit betragen. Einteilung für Sonderfunktionen, für 1.Kol. und rückwärtige Dienste ist unbeschränkt, 2) Wehrpflichtige d.B. aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen der betreffenden Wehrkrelse. Hierfür stehen zur Verfügung: a) die für "einsatzbereite" Truppenteile mobhmäßig eingeteilten Reservisten, welche infolge Auffüllung der "einsatzbereiten" Truppenteile durch Erg,Mannschaften nicht einberufen wurden. b) sonstige noch nicht eingeteilte Reservisten I und II und solche Reservisten I und II, deren Unabkömmlichkeit bis zum Aufstellungstage abläuft. c) Wehrpflichtige d B. der Ldw. I und Unausgebildete, älter als Jahrgang 1910 für rückwärtige Dienste. Diese sind besonders als Kraftfahrer, Fahrer vom Bock oder als besondere Spezialisten (z.B. Bäcker) zu verwenden. d) Sudetendeutsche, soweit in den aufstellenden oder abgebenden W.K. vorhanden; auch ohne Umschulung. Diese sind besonders für schwere Artillerie zu verwenden. e) Wehrpflichtige d.B. aus dem Räumungsgebiet im Westen nach Eintreffen im Bergungsgebiet. II) Die aufstellenden W.Kdo. und die gem. Anlage 2 abgebenden W.Kdo. überprüfen die personelle Zusammensetzung der Einheiten. Auf Gleichmäßigkeit ist besonderer Wert zu legen. Weitere notwendig werdende Ausgleiche in der personellen Zusammensetzung führen die Divisionen nach ihrem Zusammentritt innerhalb ihres Verbandes durch. Sonderanordnungen für einzelne Einheiten. bzw. Waffengattungen. 1.) Sanitätsdienste. a) bei Truppenteilen: Die Besetzung der San,Uffz. und Mannsch. erfolgt aus den Marscheinheiten der San.Ersatz-Kp. Soweit nicht genügend ausgebildete Krankenträger vorhanden, sind diese durch Truppenärzte heranzubilden. Ausgebildete Krankenträger dürfen den Ersatzeinheiten nicht entnommen werden. b) bei Sanitätsdiensten: Offz.Stellenbesetzung durch OKH/S Jn. Den San.Kp. werden je 6, den Feldlazaretten je 5 Fähnriche oder Fhj.Uffz. (im San.Korps) zugewiesen. Besetzung der übrigen Planstellen des San.Personals aus den Marscheinheiten der San.Ersatz-Kp. Besetzung der Fahrer, Kraftfahrer, Schreiber-Personals mit Mannschaften ohne San. oder Krankentr.Ausbildung. 2.) Veterinärdienste. a) Jeder Div. werden 3 akt.Vet.Offz. aus der Führerreserve OKH zur Verfügung gestellt. Der übrige Bedarf ist aus der Führerreserve der W.Kdo. za decken. b) Der Bedarf an Hufbeschlagpersonal ist durch die aufstellen den bzw. abgebenden W.Kdo. zu decken. Nicht zu deckender Fehlbedarf ist an OKH/V In zu melden. 3.) Technische Beamte (N) und Funkmeister: a) Technische Beamte (N). Es geben ab (1) W.Kdo.III.A.K. Techn.Inspektor B u c k beim W.Kdo.III für die Nachr.Abt. der 93 Inf.Div. aufzustellende Div.Nachr.Abt. (2) Techn.Inspektor Augsburg beim H.Z.A.(Nachr.) für die Nachr.Abt. der 96.Inf.Div. (3) W.Kdo.IX. A.K. Techn. Jnspektor M ö 1 1 e r bei der Nachr.Ers /Abt. 81 für die Nachr.Abt. der 95 Div.. (4) Heeresnachrichtenschule. Stabsfunkmeister Künnecke von den Lehrgängen für die Nachr.Abt. der 94.Div. Stabsfunkmeister Mücke von den Lehrgängen für die Nachr.Abt. der 98.Inf.Div. b) Funkmeister. An aktiven Funkmeistern geben ab: a) W.Kdo.II. : 1 Fm. für Div.Stab ) : 1 " " Stb.Art.Rgt. ) für 93.Div. b) " III. : 3 " " Div.Nachr.Abt. ) c) " IV. : 1 " " Div.Stab ) d) " VII. : 1 " " Stb.Art.Rgt. ) für 94.Div. 1 " " Div.Nachr.Abt. ) e) " VIII. : 2 " " " " " ) f) " IX. : 1 " " Div.Stab ) g) " XII. : 1 " " Stb.Art.Rgt. ) für 95.Div. 1 " " Div.Nachr.Abt. ) h) " V. : 2 " " " " " ) i) " X. : 1 " " Div.Stab ) 1 " " Stb.Art.Rgt. ) für 96.Div. k) " XI. : 1 " " Div.Nachr.Abt. ) l) " VI. : 2 " " " " " ) m) " XIII. : 1 " " Div.Stab ) 1 " " Stab Art.Rgt. ) für 98.Inf.Div. n) " XVII. : 2 " " Div.Nachr.Abt. ) o) " XVIII. : 1 " " " " " ) Abschnitt C. Pferde. I. Der Bedarf an Pferden (je Div. 1578 R, 3196 Z und 671 sZ = 5445) ist z.T. aus den Beständen der Haimatpferdeparke zu entnehmen, im übrigen durch Aushebungen zu decken. Dabei sind fehlende R durch geeignete Z, fehlende Z dutch sZ zu ersetzen. II. Deckung des Bedarfs im einzelnen. 1.) W.Kdo.III erhält vom H.Pf.P.2 - Parchim 500 Pferde entnimmt dem " 3 - Strausberg 500 " erhält aus dem W.KrII ferner dureh Aushebung noch 250 R u. 1000 Z = zus. 1250 " Der Rest von 3195 " ist im Wehrkreis III durch Aushebung zu decken. 2.) W.Kdo. IV entnimmt dem Heimatpferdepark 4 - Torgau 500 Pferde erhält vom Heimatpferdepark 8 - Oberrohnstock bei Jauer und " Heimatpferdepark 10 - Lüneburg - je 500 - 1000 " erhält aus dem Wehrkreis VIII ferner durch Aushebung noch 445 R und 2000 Z, zus. 2445 " der Rest von 1500 " ist im Wehrkreis IV durch Aushebungen zu decken. 3.) W.Kdo.IX entnimmt dem H.Pf.P.9 . Beberbeck 500 Pferde erhält aus dem W.Kr. X durch Aushebung 600 R + 2000 Z 2600 " Der Rest von 2345 " ist im Wehrkreis IX durch Aushebung.. zu decken. 4.) W.Kdo.XI entnimmt dem H.Pf.P.14 - Celle 500 Pferde Der Rest von 4945 " ist durch Aushebungen im Wehrkr.XI zu decken. 5.) W.Kdo.XIII entnimmt dem H.Pf.P.13 - Ellwangen - 500 " erhält aus dem Wehrkreis VII ferner durch Aushebung leichte Zugpferde 1000 " Der Rest (3945) ist in erster Linie zu decken aus der Zahl der dem Wehrkreis VII und XIII zugeführten Bergungspferde, im übrigen durch Aushebung im Wehrkreis XIII. III.) Aus den H.Pf.-Parken sind möglichst nur Warmblüter, in erster Linie R, abzugeben. IV.) Zur Aufnahme der Pferde richten die aufstellenden stellv. Wehrkreiskommandos in der Nähe der Aufstellungsräume sofort Pferdesammelstellen ein und teilen Ort und Aufnahmefähigkeit den Stellen mit, von denen sie Pferde zu erwarten haben, V.) Mit der Aushebung der Pferde ist unverzüglich zu beginnen. Sie ist so durchzuführen, dass der Bedarf in der Hauptsache bis zum 20.9. gedeckt ist; die Auffüllung der Vorratsstaffel der Vet.Kp. ist erst zum 25.10. nötig. Die ausgehobenen Pferde sind mit Begleitmannschaften des stellv.W.Kdos., in dessen Bereich ausgehoben wird, unmittelbar den Pferdesammelstellen zuzuführen. Die aus Heimatpferdeparken zu entntehmenden Pferde sind erst zim 20.9. an die PFerdesammelstellen zu überweisen. VI.) Mit dem Beschlag der Pferde ist sofort in den Pferdesammelstellen zu beginnen. VII) Veterinärdienste. 1) Zur Durchführung des Veterinärdienstes bei den aufzustellenden Pferdesammelstellen stehen die unter B) III) 2) erwähnten aktiven Veterinäroffiziere sofort zur Verfügung. Weiterhin sind die Veterinäroffiziere aus der Reserve der Wehrkreiskommandos zu entnehmen Die Leitung der Pferdesammelstellen übernimmt der dienstälteste Veterinäroffizier, Aus Gründen der Seuchenvorbeuge wird Aufstellung mehrerer Pferdesammelstellen je Division empfohlen. Im übrigen wird auf die "Richtlinien für eine Pferdesammelstelleg (B 51 n 12 V Jn IIIa Nr. 2130/37 vom 23.6.37) verwiesen. 2) Für die Durchführung des Veterinärdienstes während der Aufstellungs- und Übungszeit stehen die auf den Truppenübungsplätzen vorhandenen Veterinäreinrichtungen (Krankenställe usw. zur Verfügung. 3) Kranke Pferde, deren Wiederverwendung bis zum Abmarsch der Divisionen voraussichtlich nicht gesichert ist, sind an die örtlichen Heimatpferdelazarette abzugeben. Abschnitt D. Bekleidung und Ausrüstung 1.) Die aus dem Ersatzheer und dem Inf.Rgt.Grossdeutschland gebildeten Einheiten sind mit einem Marschanzug (Feldmüte, Feldbluse, Hose, Marsch- der Reitstiefel, Leibwäsche, Koppel) ohne Waffen von den aufstellenden (bzw. abgebenden) W.Kdo. auszustatten. 2.) Das aus dem Feldheer abgegebene Einzelpersonal bringt seinen Feldanzug und die Feldausrüszung mit. Aus diesen Marschanzügen und der Feldgarnitur gem. 1 und 2 ist eine Exerziergarnitur für die Ausbildungszeit zu bilden. Etwaiger Fehlbedarf stellen die W.Kdo. III, IV. IX, XI und XIII aus verfügbaren geeigneten Beständen (Verf OKH AHA Ag/Bkl IIc, Nr.4336/39 vom 2.9.39) Alle Bestände gehen. gem. 1.) und 2.)in den Besitz des für Aufstellung verantwortlichen W.Kdo.über. 3.) Den Wehrkreiskommandos III, IV, IX, XI und XIII. wird ausserdem zur Einkleidung der Gesamtstärke jeder Division eine Feldgarnitur ausser Tornister und Leibriemen zugeführt. Tornister müssen aus Beständen der Parteigliederungen gem. Erlass v. 2.9.39 Nr.952/39 g AHA/Ag/Bkl.II sichergestellt werden, ebenso der Restbedarf an Leibriemen, soweit er nicht aus mitgebrachten Beständen gedeckt ist. Entsprechend der Ausstattung mit tschechischen Sätteln werden tschechische Packtaschen geliefert. Das gleiche gilt für tschechische Seitengewehrtasche. Versandanschriften sind der Heeresbekieidungsabteilung umgehend mitzuteilen. Abschnitt E. Ausstattung mit Waffen, Gerät und Munition. 1.) Die für die Einheiten der Divisionen notwendigen Geräteinheiten sind in den Bereichen der aufstellenden W Kdos durch die Feldzugkdo. bereitgestellt. Die Übernahme hat im Einvernehmen mit den Fz.Kdo. zu erfolgen. 2.) Die notwendigen Kraftfahrzeuge werden durch OKH/AHA In 6 bis Anfang Oktober zugesteilt, 3.) Die 1.Mun.-Ausstattung ist nach Aufstllung aus den zuständigen Mun.Anst. zu empfangen 4.) Üb.Mun. zur Ausbildung der Divisionen wird durch Sonderanweisung OKH/AHA, In.2 zugewiesen. Abschnitt F. 1.) Verpflegung. Die Verpflegung der Divisionen während der Aufsteilungszeit und für die Dauer der Unterbringung auf den Truppenübungsplätzen regeit die zuständige Wehrkreisverwaltung nach Nr.21 E.W. Verpfl.V. Zuständig ist der kleine Verpfiegungssatzu mit der Zulage nach Anl.1 E.W. Verpfl.V. Die Wehrkreisverwaltungen haben auch die rechtzeitige Bereitstellung der ersten Ausstattung mit Verpflegung vor dem Ausrücken nach der E.W.Verpfl. V, zu veranlassen. 2.) Unterkunft. Die Unterbringung der Divisionen einschl. Geräteausstattung ist von den zuständigen Wehrkreisverwaltungen sicherzustellen (mit Erlass vom 7.9.39 63 v V 2 Üb Ic Nr.3909/39 angeordnet). Die Zuteioung von Mannschftszelten ist bereits verfügt. Pferde müssen notfalls im Freien aufgestellt werden. Fehlende Geräte und Unterkunftsdecken sind erforderlichenfalls von den zuständigen Wehrkreisverwaltungen aus ihrem Bereich zuzuweisen. Lagerstroh ist im Bedarfsfalle freihändig zu beschaffen. Es wird noch darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die zuständige Raumgebühr, sowie auf die Gebühr an Geräten, Wäsche und Verbrauchsmitteln besteht. ![]() Anlage 2 Die in der nachstehenden Anlage aufgeführten Personalvolleinheiten sind in der Zeit vom 25 - 28.9. an die empfangenden W.K. abzugeben. Genauer Zeitpunkt der Abgabe ist mit dem empfangenden W.K. zu vereinbaren, Den Transport zum Aufstellungsort der Div. regelt der abgebende W.K. mit der zuständigen Transportkommandantur. Die Einheiten sind nur mit 1 Garnitur Bekleidung und Ausrüstung, ober ohne Waffen, Gerät, Munition, Pferden und Kraftfahrzeuge abzugeben.
Anlage 3 Personelle Abgaben an Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften aus den Divisionen 1. Welle des Feldheeres. Für Aufstellung der Inf.Div.5. Welle sind von (A.O.K.3) den H.Gr.Kdo.Nord und Süd nachstehende Abgaben aus Divisionen 1. Welle des Feldheeres baldigst sofort durchzuführen. Die Abgaben sind zunächst zum Standort der empfangenden W.Kdo. in Marsch zu setzen. Meldung bis zum 24.9.39 sobald als möglichbei den betr.W.Kdo. A. 1. Infanterie. a) Heeresgruppe Nord an Wehrkrs. 1 Btl.Kdr. für Inf.Rgt.272 Kdo.III für 93. Inf. Div. 1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.272 1 Btl.Adj. für Inf.Rgt.271 ( 6 Kp.Chefs für Schtz.Kp. ( 2 Kp.Chefs für M.G.Kp. ( 2 Zugführer für Pz.Abw.Kp. ( 2 " " I.G.Kp. + ( 80 Uffz. oder Gefr., welche ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef ( 10 Uffz, oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Nord an Wehrkrs. Kdo.IV für 94. Inf.Div. 2 Btl.Kdr. je 1 für Inf.Rgt.274 und Inf.Rgt.276 1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.274 2 Btl.Adj. je 1 für Inf.Rgt.267 und Inf.Rgt.276 ( 9 Kp.Chefs für Schtz.Kp. ( 3 Kp.Chefs für M.G.Kp. ( 3 Zugführer für Pz.Abw.Kp. ( 3 " " I.G.Kp. + ( 120 80 Uffz. oder Gefr.welche ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. b) Heeresgruppe Süd an Wehrkrs. 2 Btl.Kdr. je 1 für Kdo. IX für 95.Inf.Div. Inf.Rgt.279 und Inf.Rgt.280 1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.280 2 Btl.Adj. je 1 für Inf.Rgt.278 und Inf.Rgt.279 ( 9 Kp.Chefs für Schtz.Kp. ( 3 Kp.Chefs für M.G..Kp. ( 3 Zugführer für Pz.Abw.Kp. ( 3 " " I.G.Kp. + ( 120 Uffz. oder Gefr.welche ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Süd an Wehrkrs. 2 Btl.Kdr. je 1 für Inf.Rgt.284 Kdo.XI für 96.Inf.Div. und Inf.Rgt.287 1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.284 2 Btl.Adj. je für Inf.Rgt.283 und Inf.Rgt.287 ( 9 Kp.Chefs für Schtz.Kp. ( 3 Kp.Chefs für M.G..Kp. ( 3 Zugführer für Pz.Abw.Kp. ( 3 " " I.G.Kp. + ( 120 Uffz. oder Gefr.welche ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Süd an Wehrkrs. 2 Btl.Kdr. je 1 für Kdo. XIII für 98.Inf.Div. Inf.Rgt.289 und Inf.Rgt.290 1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.290 2 Btl.Adj. je 1 für Inf.Rgt-282 und Inf.Rgt.289 ( 9 Kp.Chefs für Schtz.Kp. ( 3 Kp.Chefs für M.G..Kp. ( 3 Zugführer für Pz.Abw.Kp. ( 3 " " I.G.Kp. + ( 120 Uffz. oder Gefr.welche ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. + Vorstehende Abgaben sind auf die neuaufzustellenden Regimenter gleichmäßig zu verteilen. 2.Artillerie. a) Heeresgruppe Nord an Wehrkrs. 1 Abt.Kdr. Kdo. III für 93.Inf.Div. 1 Rgt.Adj. 1 Battr.Chef für s.F.H. 2 " " " 1.F.H. 30 Uffz. oder Gefr., welche die Battr.Chefs (jeder Battr. Chef lo Uffz.oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Nord an Wehrkrs. 1 Abt.Kdr. Kdo.IV für 94.Inf.Div. 1 Rgt.Adj. 1 Battr.Chef für s.F.H. 2 1 " " " 1.F.H. 30 10 Uffz. oder Gefr., welche die Battr.Chefs (jeder Battr. Chef l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Süd an Wehrkr. 1 Abt.Kdr. Kdo.IX für 95.Inf.Div. 1 Rgt.Adj. 1 Battr.Chef für s.F.H. 2 " " " 1.F.H. 30 Uffz. oder Gefr., welche die Battr.Chefs (jeder Battr. Chef l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Süd an Wehrkrs. 1 Abt.Kdr. Kdo.XI für 96.Inf.Div. 1 Rgt.Adj. 1 Battr.Chef für s.F.H. 2 " " " 1.F.H. 30 Uffz. oder Gefr., welche die Battr.Chefs (jeder Battr. Chef l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. Heeresgruppe Süd an Wehrkrs. 1 Abt.Kdr. Kdo.XIII für 98.Inf.Div. 1 Rgt.Adj. 1 Battr.Chef für s.F.H. 2 " " " 1.F.H. 30 Uffz. oder Gefr., welche die Battr.Chefs (jeder Battr. Chef l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen. 3.Pioniere. Heeresgruppe Nord an W.Kdo.III für 93.Inf.Div. 1 Kp.Führer ) an W.Kdo.IV für 94.Inf.Div. 1 Kp.Führer ) Heeresgruppe Süd an W.Kdo.IX für 95.Inf.Div. 1 Kp.Führer ) an W.Kdo.XI für 96.Inf.Div. 1 Kp.Führer ) an W.Kdo.XIII für 98.Inf.Div. 1 Kp.Führer ) + mot. Kompanien nicht zu entnehmen Diejenigen Bataillone, denen die oben aufgeführten Kompanieführer entnommen sind, stellen außerdem je 1 Zugfahrer und je l0 Unteroffiziere oder Gefreite für die Neuaufstellungen ab. 4. Panzerabwehrtruppen. Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.Kdo.III 1 Zugführer für 93.Inf.Div. Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.Kdo.IV 1 Kp.Chef für 94.Inf.Div. 1 Zugführer Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.Kdo.IX 1 Kp. Chef für 95.Inf.Div. 1 Zugführer Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.Kdo.XI 1 Kp. Chef für 96.Inf.Div. 1 Zugführer Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.Kdo.XIII 1 Kp. Chef für 96.Inf.Div. 1 Zugführer 5. Nachrichtentruppen. Heeresgruppe Nord an W.Kdo.III für 93.Inf.Div. 1 Kp.Führer (Fu) an W.Kdo. IV für 94.Inf.Div. 1 Kp.Führer (Fe) Heeresgruppe Süd an W.Kdo. IX für 95.Inf.Div. 1 Kp.Führer (Fe) an W.Kdo. XI für 96.Inf.Div. 1 Kp.Führer (Fu) an W.Kdo.XIII für 98.Inf.Div. 1 Kp.Führer (Fu) Diejenigen Abteilungen, denen die oben aufgeführten Kompanieführer entnommen sind, stellen außerdem je 2 Zugführer (1 Fe, 1 Fu), je 5 Funkunteroffiziere oder Gefreite und je 5 Fernsprechunteroffiziere oder Gefreite für die Neuaufstellungen ab. Der Ersatz der Abgaben zu 1 - 5 des Feldheeres durch das Ersatzheer regelt sich nach den allgemeinen für den Ersatz geltenden Bestimmungen. B. Ferner sind abzugeben: Ersatz durch: von A.O.K.4: an W.Kdo.III Obstlt.von Henning Kdr,III./Inf.Rgt.8 W.Kdo.III als Kdr.Inf.Rgt.271 von A.O.K.l0: an W.Kdo.IV Oberst Thomas, Kdr.III./Inf.Rgt.71 W.Kdo.IX als Kdr.Inf.Rgt.267 von H.Gru.C: an W.Kdo.IX Obstlt.Hofmann, Kdr.III./Inf.Rgt.88 W.Kdo.IX als Kdr.Inf.Rgt.278 von A.O.K.8: an W.Kdo.XI Oberst Schmidt, Kdr.II./Inf.Rgt.59 W.Kdo.XI als Kdr.Inf.Rgt.283 von A.O.K.8 an W.Kdo.XIII Oberst Kühlwein, Kdr.II./Inf.Rgt.55 W.Kdo.XIII als Kdr.Inf.Rgt.282 von A.O.K.8: an W.Kdo.IV Major Wegener, Pi.Bt1.30 (X.A.K.) W.Kdo.X als Kdr.Pi.Btl.94 von A.O.K.14: an W.Kdo.XIII Major Soche, Pi.Bt1.86 (4.1.Div ) W.Kdo.XIII als Kdr.für Pi.Bt1.98 von A.O.K.3 : an W.Kdo.XIII Hptm.d.R.Sartor, W.Kdo.XIII III./Kw.Trspt.Rgt.605 als Divisionsnachsschubführer. -Mehrere Seiten in einer anderen Version durchgestrichen.- Anlage 4 Abgaben der Infanterieschule Döberitz an die Divisionen Von der Inf.Schule Döberitz werden folgende an tschech.Waffen ausgebildete Uffz.Anwärter als Ausbildungsstämme am 28.9.39 abgegeben: W.Kdo.III für 93.Inf.Div. 40 an l.M.G. ausgebildete Uffz.Anw. 40 " s.M.G. " " " 12 " s.Gr.W. " " " 10 " Pak Gesch. " " " W.Kdo.IV für 94.Inf.Div. 70 " l.M.G. " " " 58 " s.M.G. " " " 12 " s.Gr.W. " " " 20 " Pak Gesch. " " " W.Kdo.IX für 95.Inf.Div. 70 " l.M.G. " " " 58 " s.M.G. " " " 12 " s.Gr.W. " " " 20 " Pak Gesch. " " " W.Kdo.XI für 96.Inf.Div. 70 " l.M.G. " " " 57 " s.M.G. " " " 12 " s.Gr.W. " " " 20 " Pak Gesch. " " " W.Kdo.XIII für 98.Inf.Div. 70 " l.M.G. " " " 57 " s.M.G. " " " 12 " s.Gr.W. " " " 20 " Pak Gesch. " " " Abruf der Uffz.Anw. hat durch die aufstellenden W:Kdo.zu erfolgen. Die Uffz.Anw.sind Uffz.Schüler. Sie sind in Uffz.Stellen einzuteilen. Ihre Beförderung zum Uffz. hat nach Maßgabe der Beförderungsbestimmungen zu erfolgen. An den Zahlen können sich noch kleine Abänderungen ergeben. Anlage 5 Liste der für Inf.Div. 93-96 und 98 gültigen Stärkenachweisungen. Nr.d.Einheit Benennung Nr.d.Einheit Benennung ------------------------------------------------------------------------------- Div.Kdo. Artillerie 21 Kdo.Inf.Div. 401 Stb.Art.Rgts. 1067 Krad Mld.Zg. 403 (o) Stb.l.Art.Abt. 2076 Div.Kartenst.(mot) 405 (o) Stb.schw.Art.Abt. Infanterie 433 (o) Battr.l.Feldhaub. 101 (o)* Stb.Inf.Rgts. 459 Battr.schw.Feldhaub.18 111 (o) Stb.Inf.Btls. 505 l.Art.Kol.(18t) 131a (o) Schütz.Kp.a 506 l.Art.Kol.(32t) 151a M.G.Kp.a 527 Druck.Tr.(mot) 168 schw.Gr.W.Kp. 528 Art.Verm.Tr. 186 Inf.Pz.Abw.Kp. 551 Nachr.Zg.Stb.Art.Rgts. 201 l.Inf.Kol. 553 Nachr.Zg.l.od.schw.Art.Abt. 221 Nachr.Zg.Stb.Inf.Rgts. Aufklärungseinh. Pionier 355 Radf.Schwd.b 702 Stb.Pi.Btls.(tmot) Panzertruppe 711 (o) Pi.Kp. 1106 Stb.Panz.Abw.Abt.(mot) 739b Br.Kol.T 1143 Panz.Abw.Kp.b (motZ) 743 l.Pi.Kol. 1192 N.Z.(mot)Panz.Abw.Abt.(mot) Nachrichtentruppe 806 Stb.Inf:Div.Nachr.Abt.(tmot) *(o) = in Ostpreussen gültige Stärke 831 Fsp.Kp.(tmot) 859 Fu.Kp.a (mot) Nachschubdienste 871 l.Nachr.Kol.a (mot) 1202 Stb.Div.Nachsch.Fhr.(tmot) Feldpostdst. 1225 kl.Kw.Kol.(30t) 1226 kl.Kw.Kol.f.Betr.St.(25cbm) 1241 Fahrkol. 1253 Nachsch.Kp. 1052 Werkst.Kp.(mot) ohne 2.Kw.Werkst.Zg. Verwaltungsdienste 1279 Bäck.Kp.T 1282 Schlächt.Zg.(mot) 2086 Verpfl.Amt San.Dienste 1309 San.Kp.b 1342 Feldlaz.(mot) 1365 Krkw.Zg. Vet.Dienste 1415 Vet.Kp. Ordn.Dienste 2033 Feldgend.Tr.(mot) |
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Fernschreiben, OKH BdE AHA Ia Nr.6081/39 geh.II.Ang., 16.9.1939 In dem Befehl für Aufstellung der 5.Inf:Div. 5.Welle sind die Nummern der Einheiten ausser Div.Stab und Inf.Rgter. abzuändern. Sie erhalten statt der Nr.93 die Nummer 193, bzw. statt der Nr.94 die Nummer 194, bzw. statt der Nr.95 die Nummer 195, bzw.statt der Nr.96 die Nummer 196, bzw. statt der Nr.98 die Nummer 198. Die Anlage 1 der Verfügung OKH BdE Az 11 AHA Ia Nr.6081/39 g v.9.9.39 ist entsprechend zu berichtigen. |
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