95.Infanteriedivision
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Gliederungen
Oberkommando des Heeres                                                                                               Berlin, den 9.9.1939
(Befehlshaber des Ersatzheeres)
Az 11 . AHA/Ia
Nr. 091/39 geh. 


Betr.: Aufstellung von 5.Inf.Div. 5.Welle.

Zum 25.09.39 werden 5 Inf.Divisionen nach anliegender Gliederung (Anlage 1) mit tschechischer Waffen- und Gerätausstattung aufgestellt.

      Es stellen auf:

W.Kdo.III:      Die 93.Inf.Div. in und um Jüterbog.
W.Kdo.IV:       Die 94.Inf.Div. in Zeithain und Königsbrück.
W.Kdo.IX:       Die 95.Inf.Div. in Wildflecken und Hammelburg.
W.Kdo.XI:       Die 96.Inf.Div. in Bergen.
W.Kdo.XIII:     DIe 98.Inf.Div. in Grafenwöhr.

Soweit die Truppenübungsplätze für Aufstellung nicht ausreichen, sind Ortschaften der Umgegend in Anspruch zu nehmen.
K.St.N. und K.A.N. gehen den W.Kdo gesondert zu. (Übersichten siehe Anlage 5)
 

Die Aufstellungen sind bis zum 30.09.39 durchzuführen.
Die Zeit vom 1.10.39 bis 10.11.39 steht für Ausbildung der Divisionen in und um den Aufstellungsräumen zur Verfügung. Die Ausbildung wird
von den für die Aufstellung verantwortlichen stellv.Komm. Generalen überwacht.

Die Verwendungsfähigkeit der Divisionen als Feldverbände ist bis 1.11.39 sicherzustellen.
Im Nachstehenden werden die Durchführungsbestimmungen für die Aufstellungen gegeben.

Anhang 1
                                                     D u r c h f ü h r u n g s b e s t i m m u n g e n .
 
                                                                      Abschnitt A.
                                                                Allgemeine Bestimmungen.

I) 1) Die für die Aufstellung verantwortlichen W.Kdo. stellen bis 21.9. die Stäbe der neuen Divisionen auf. Zum gleichen Zeit-punkt sind die Stäbe
      der Regimenter, selbständigen Bataillone bzw. Abteilungen sowie der Div.Nachschubführer aufzustellen.
      Die Kommandeure haben von diesem Zeitpunkt an die Befugnisse ihrer Dienststellen,
   2) Die Stellenbesetzung mit Offz. und Beamten wird durch Sonderbefehle des OKH PA, VA und AHA (S In, V Jn, Jn T, HR, Ag/ Gr.S) geregelt.
   3) Die für die Aufstellung verantwortlichen W.Kdo. stellen die Divisionen aus dem Ersatzheer ihres Befehlsbereiches und aus einzuberufenden
      ausgebildeten, Wehrpflichtigen d.B, (wo erforderlich, auch Unausgebildeten) ihres Wehrkreises auf, Einzelbestimmungen hierzu siehe Absatz I.
          Außerdem erhalten die W.Kdo.:
      a) geschlossene Persoralvolleinheiten in Stärke der entspr. K.St.N. von anderen Wehrkreisen gem.Anlage 2.
              Die personelle Zusammensetzung dieser Personalvolleinheiten ist in Absatz I festgelegt.
      b) Personelle Einzelabgaben an Offz., Uffz, und Mannschaften aus den Divisionen 1.Welle des Feldheeres gem. Anlage 3
      c) Personelle Einzelabgaben von der Infanterieschule Döberitz gem, Anlage. 4.
      d) W.Kdo.III erhält für die 93.Inf.Division die SA-Standarte Feldherrnhalle, aus der ein geschlossenes Inf.Btl. zu bilden ist. Über die
         Über die Stärke eines Inf.Btl.vorhandenes Personal der SA.Standarte Felderrnhalle ist auf andere Inf.Einheiten der 93.Inf.Div. zu verteilen.
         Die SA.Standarte Felderrnhalle wird dem W.Kdo.III ab sofort zur Verfügung gestellt und unterstellt. )entspr.Befehle sind bereits am 8.9. ergangen.

                                                                       Abschnitt B.
                                                              Personelle Einzelbestimmungen

I) Die für die Aufstellung verantwortlichen W.Kdo. bzw. die W.Kdo, welche gem. Anlage 2 Personalvolleinheiten abzugeben haben, haben die Einheiten
   folgendermaßen personell, zu bilden,
   1) Durch Abgaben aus dem Ersatzheer von:
      a) Uffz. und Mannschaften aus dem Stammpersonal der Ersatzeinheiten des betr. Wehrkreisbereiches, jedoch nur bis zu jeweils 10% des Stammes
         der einzelnen Ersatzeinheit:
            Die Stamm- Uffz. und Mannschaften können akt. und Reservisten sein.
      b) ausgebildetem Ersatz an Uffz, und Mannschaften (Res.I und II) aus den Marscheinheiten des Ersatzheeres. Geschlossene Marscheinheiten dürfen
         nicht abgegeben werden. Ersatzgestellung für die Feldtruppe muß gewährleistet sein.
      c) Ersatzmannschaften welche aus Friedens-Ergänzungseinheiten überwiesen wurden und am 23.9. ihre Grundausbildung beenden. - Die Zahl dieser
         Ersatzmannschaften darf nicht 30 % der Stärke der fechtenden Einheit betragen. Einteilung für Sonderfunktionen, für 1.Kol. und rückwärtige
         Dienste ist unbeschränkt,

    2) Wehrpflichtige d.B. aus dem Vorrat der Wehrersatzdienststellen der betreffenden Wehrkrelse.
            Hierfür stehen zur Verfügung:
       a) die für "einsatzbereite" Truppenteile mobhmäßig eingeteilten Reservisten, welche infolge Auffüllung der "einsatzbereiten" Truppenteile
          durch Erg,Mannschaften nicht einberufen wurden.
       b) sonstige noch nicht eingeteilte Reservisten I und II und solche Reservisten I und II, deren Unabkömmlichkeit bis zum Aufstellungstage abläuft.
       c) Wehrpflichtige d B. der Ldw. I und Unausgebildete, älter als Jahrgang 1910 für rückwärtige Dienste. Diese sind besonders als Kraftfahrer,
          Fahrer vom Bock oder als besondere Spezialisten (z.B. Bäcker) zu verwenden.
       d) Sudetendeutsche, soweit in den aufstellenden oder abgebenden W.K. vorhanden; auch ohne Umschulung. Diese sind besonders für schwere Artillerie
          zu verwenden.
       e) Wehrpflichtige d.B. aus dem Räumungsgebiet im Westen nach Eintreffen im Bergungsgebiet.

II) Die aufstellenden W.Kdo. und die gem. Anlage 2 abgebenden W.Kdo. überprüfen die personelle Zusammensetzung der Einheiten.
    Auf Gleichmäßigkeit ist besonderer Wert zu legen.
    Weitere notwendig werdende Ausgleiche in der personellen Zusammensetzung führen die Divisionen nach ihrem Zusammentritt innerhalb ihres Verbandes durch.

                                                        Sonderanordnungen für einzelne Einheiten.
                                                                   bzw. Waffengattungen.
1.) Sanitätsdienste.
    a) bei Truppenteilen:
       Die Besetzung der San,Uffz. und Mannsch. erfolgt aus den Marscheinheiten der San.Ersatz-Kp. Soweit nicht genügend ausgebildete Krankenträger vorhanden,
       sind diese durch Truppenärzte heranzubilden. Ausgebildete Krankenträger dürfen den Ersatzeinheiten nicht entnommen werden.
    b) bei Sanitätsdiensten:
       Offz.Stellenbesetzung durch OKH/S Jn.
       Den San.Kp. werden je 6, den Feldlazaretten je 5 Fähnriche oder Fhj.Uffz. (im San.Korps) zugewiesen. Besetzung der übrigen Planstellen des San.Personals
       aus den Marscheinheiten der San.Ersatz-Kp. Besetzung der Fahrer, Kraftfahrer, Schreiber-Personals mit Mannschaften ohne San. oder Krankentr.Ausbildung.
2.) Veterinärdienste.
     a) Jeder Div. werden 3 akt.Vet.Offz. aus der Führerreserve OKH zur Verfügung gestellt. Der übrige Bedarf ist aus der Führerreserve der W.Kdo. za decken.   
     b) Der Bedarf an Hufbeschlagpersonal ist durch die aufstellen den bzw. abgebenden W.Kdo. zu decken. Nicht zu deckender Fehlbedarf ist an OKH/V In zu melden.

3.) Technische Beamte (N) und Funkmeister:
    a) Technische Beamte (N).
       Es geben ab

       (1) W.Kdo.III.A.K.
           Techn.Inspektor B u c k beim W.Kdo.III für die Nachr.Abt. der 93 Inf.Div. aufzustellende Div.Nachr.Abt.
       (2) Techn.Inspektor Augsburg beim H.Z.A.(Nachr.) für die Nachr.Abt. der 96.Inf.Div.    
       (3) W.Kdo.IX. A.K.
           Techn. Jnspektor M ö 1 1 e r bei der Nachr.Ers /Abt. 81 für die Nachr.Abt. der 95 Div..
       (4) Heeresnachrichtenschule.
           Stabsfunkmeister Künnecke von den Lehrgängen für die Nachr.Abt. der 94.Div.
           Stabsfunkmeister Mücke von den Lehrgängen für die Nachr.Abt. der 98.Inf.Div.
    b) Funkmeister.
       An aktiven Funkmeistern geben ab:
        a) W.Kdo.II.           :  1 Fm. für Div.Stab       )
                               :  1  "   "  Stb.Art.Rgt.   ) für 93.Div.
        b)   "   III.          :  3  "   "  Div.Nachr.Abt. )

        c)   "   IV.           :  1  "   "  Div.Stab       )
        d)   "   VII.          :  1  "   "  Stb.Art.Rgt.   ) für 94.Div.
                                  1  "   "  Div.Nachr.Abt. )
        e)   "   VIII.         :  2  "   "   "    "    "   )

        f)   "   IX.           :  1  "   "  Div.Stab       )
        g)   "   XII.          :  1  "   "  Stb.Art.Rgt.   ) für 95.Div.
                                  1  "   "  Div.Nachr.Abt. )
        h)   "   V.            :  2  "   "   "    "    "   )

        i)   "   X.            :  1  "   "  Div.Stab       )
                                  1  "   "  Stb.Art.Rgt.   ) für 96.Div.
        k)   "   XI.           :  1  "   "  Div.Nachr.Abt. )
        l)   "   VI.           :  2  "   "   "    "    "   )

        m)   "   XIII.         : 1   "   "  Div.Stab       )
                                 1   "   "  Stab Art.Rgt.  ) für 98.Inf.Div.
        n)   "   XVII.         : 2   "   "  Div.Nachr.Abt. )
        o)   "   XVIII.        : 1   "   "   "    "    "   )

                                                                 Abschnitt C.
                                                                   Pferde.

I. Der Bedarf an Pferden (je Div. 1578 R, 3196 Z und 671 sZ = 5445) ist z.T. aus den Beständen der Haimatpferdeparke zu entnehmen, im übrigen durch Aushebungen
   zu decken. Dabei sind fehlende R durch geeignete Z, fehlende Z dutch sZ zu ersetzen.

II. Deckung des Bedarfs im einzelnen.
    1.) W.Kdo.III
        erhält vom H.Pf.P.2 - Parchim                 500 Pferde
        entnimmt dem "    3 - Strausberg              500   "
        erhält aus dem W.KrII ferner dureh
        Aushebung noch 250 R u. 1000 Z = zus.        1250   "
        Der Rest von                                 3195   "
        ist im Wehrkreis III durch Aushebung zu decken.

    2.) W.Kdo. IV
        entnimmt dem Heimatpferdepark 4 - Torgau      500 Pferde
        erhält vom Heimatpferdepark 8 - Oberrohnstock bei Jauer und
                "  Heimatpferdepark 10 - Lüneburg - 
                                            je 500 - 1000  "
        erhält aus dem Wehrkreis VIII ferner
        durch Aushebung noch 445 R und
                   2000 Z,                      zus. 2445  "
        der Rest von                                 1500  "
        ist im Wehrkreis IV durch Aushebungen zu decken.
    3.) W.Kdo.IX
        entnimmt dem H.Pf.P.9 . Beberbeck             500 Pferde
        erhält aus dem W.Kr. X durch Aushebung
           600 R + 2000 Z                            2600    "
        Der Rest von                                 2345    "
        ist im Wehrkreis IX durch Aushebung.. zu decken.
    4.) W.Kdo.XI
        entnimmt dem H.Pf.P.14 - Celle                500 Pferde
        Der Rest von                                 4945    "
        ist durch Aushebungen im Wehrkr.XI zu decken.
    5.) W.Kdo.XIII
        entnimmt dem H.Pf.P.13 - Ellwangen -          500    "
        erhält aus dem Wehrkreis VII ferner durch
        Aushebung leichte Zugpferde                  1000    "
        Der Rest (3945) ist in erster Linie zu decken aus der Zahl der dem Wehrkreis VII und XIII zugeführten Bergungspferde, im
        übrigen durch Aushebung im Wehrkreis XIII.

III.) Aus den H.Pf.-Parken sind möglichst nur Warmblüter, in erster Linie R, abzugeben.
IV.) Zur Aufnahme der Pferde richten die aufstellenden stellv. Wehrkreiskommandos in der Nähe der Aufstellungsräume sofort
     Pferdesammelstellen ein und teilen Ort und Aufnahmefähigkeit den Stellen mit, von denen sie Pferde zu erwarten haben,
V.)  Mit der Aushebung der Pferde ist unverzüglich zu beginnen. Sie ist so durchzuführen, dass der Bedarf in der Hauptsache bis
     zum 20.9. gedeckt ist; die Auffüllung der Vorratsstaffel der Vet.Kp. ist erst zum 25.10. nötig. Die ausgehobenen Pferde sind
     mit Begleitmannschaften des stellv.W.Kdos., in dessen Bereich ausgehoben wird, unmittelbar den Pferdesammelstellen zuzuführen.
     Die aus Heimatpferdeparken zu entntehmenden Pferde sind erst zim 20.9. an die PFerdesammelstellen zu überweisen.
VI.) Mit dem Beschlag der Pferde ist sofort in den Pferdesammelstellen zu beginnen.

                                                              VII) Veterinärdienste.

1) Zur Durchführung des Veterinärdienstes bei den aufzustellenden Pferdesammelstellen stehen die unter B) III) 2) erwähnten aktiven
   Veterinäroffiziere sofort zur Verfügung. Weiterhin sind die Veterinäroffiziere aus der Reserve der Wehrkreiskommandos zu entnehmen
   Die Leitung der Pferdesammelstellen übernimmt der dienstälteste Veterinäroffizier,
   Aus Gründen der Seuchenvorbeuge wird Aufstellung mehrerer Pferdesammelstellen je Division empfohlen. Im übrigen wird auf die
   "Richtlinien für eine Pferdesammelstelleg (B 51 n 12 V Jn IIIa Nr. 2130/37 vom 23.6.37) verwiesen.
2) Für die Durchführung des Veterinärdienstes während der Aufstellungs- und Übungszeit stehen die auf den Truppenübungsplätzen vorhandenen
   Veterinäreinrichtungen (Krankenställe usw. zur Verfügung.
3) Kranke Pferde, deren Wiederverwendung bis zum Abmarsch der Divisionen voraussichtlich nicht gesichert ist, sind an die örtlichen
   Heimatpferdelazarette abzugeben.

                                                                    Abschnitt D
                                                             Bekleidung und Ausrüstung

1.) Die aus dem Ersatzheer und dem Inf.Rgt.Grossdeutschland gebildeten Einheiten sind mit einem Marschanzug (Feldmüte, Feldbluse,
    Hose, Marsch- der Reitstiefel, Leibwäsche, Koppel) ohne Waffen von den aufstellenden (bzw. abgebenden) W.Kdo. auszustatten.
2.) Das aus dem Feldheer abgegebene Einzelpersonal bringt seinen Feldanzug und die Feldausrüszung mit.
    Aus diesen Marschanzügen und der Feldgarnitur gem.  1 und 2 ist eine Exerziergarnitur für die Ausbildungszeit zu bilden.
    Etwaiger Fehlbedarf stellen die W.Kdo. III, IV. IX, XI und XIII aus verfügbaren geeigneten Beständen (Verf OKH AHA Ag/Bkl IIc,
    Nr.4336/39 vom 2.9.39)
        Alle Bestände gehen. gem. 1.) und 2.)in den Besitz des für Aufstellung verantwortlichen W.Kdo.über.
3.) Den Wehrkreiskommandos III, IV, IX, XI und XIII. wird ausserdem zur Einkleidung der Gesamtstärke jeder Division eine Feldgarnitur
    ausser Tornister und Leibriemen zugeführt. Tornister müssen aus Beständen der Parteigliederungen gem. Erlass v. 2.9.39 Nr.952/39
    g AHA/Ag/Bkl.II sichergestellt werden, ebenso der Restbedarf an Leibriemen, soweit er nicht aus mitgebrachten Beständen gedeckt ist.
    Entsprechend der Ausstattung mit tschechischen Sätteln werden tschechische Packtaschen geliefert. Das gleiche gilt für tschechische
    Seitengewehrtasche.
    Versandanschriften sind der Heeresbekieidungsabteilung umgehend mitzuteilen.

                                                                   Abschnitt E.
                                                   Ausstattung mit Waffen, Gerät und Munition.

1.) Die für die Einheiten der Divisionen notwendigen Geräteinheiten sind in den Bereichen der aufstellenden W Kdos durch die
    Feldzugkdo. bereitgestellt. Die Übernahme hat im Einvernehmen mit den Fz.Kdo. zu erfolgen.
2.) Die notwendigen Kraftfahrzeuge werden durch OKH/AHA In 6 bis Anfang Oktober zugesteilt,
3.) Die 1.Mun.-Ausstattung ist nach Aufstllung aus den zuständigen Mun.Anst. zu empfangen
4.) Üb.Mun. zur Ausbildung der Divisionen wird durch Sonderanweisung OKH/AHA, In.2 zugewiesen.
 
                                                                   Abschnitt F.
1.) Verpflegung.
    Die Verpflegung der Divisionen während der Aufsteilungszeit und für die Dauer der Unterbringung auf den Truppenübungsplätzen
    regeit die zuständige Wehrkreisverwaltung nach Nr.21 E.W. Verpfl.V. Zuständig ist der kleine Verpfiegungssatzu mit der Zulage
    nach Anl.1 E.W. Verpfl.V. Die Wehrkreisverwaltungen haben auch die rechtzeitige Bereitstellung der ersten Ausstattung mit
    Verpflegung vor dem Ausrücken nach der E.W.Verpfl. V, zu veranlassen.
2.) Unterkunft.
    Die Unterbringung der Divisionen einschl. Geräteausstattung ist von den zuständigen Wehrkreisverwaltungen sicherzustellen
    (mit Erlass vom 7.9.39 63 v V 2 Üb Ic Nr.3909/39 angeordnet). Die Zuteioung von Mannschftszelten ist bereits verfügt. Pferde
    müssen notfalls im Freien aufgestellt werden.
    Fehlende Geräte und Unterkunftsdecken sind erforderlichenfalls von den zuständigen Wehrkreisverwaltungen aus ihrem Bereich
    zuzuweisen. Lagerstroh ist im Bedarfsfalle freihändig zu beschaffen.
    Es wird noch darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die zuständige Raumgebühr, sowie auf die Gebühr an Geräten, Wäsche
    und Verbrauchsmitteln besteht.



Anlage 2
Die in der nachstehenden Anlage aufgeführten Personalvolleinheiten sind in der Zeit vom 25 - 28.9. an die empfangenden W.K. abzugeben.
Genauer Zeitpunkt der Abgabe ist mit dem empfangenden W.K. zu vereinbaren,
Den Transport zum Aufstellungsort der Div. regelt der abgebende W.K. mit der zuständigen Transportkommandantur.
Die Einheiten sind nur mit 1 Garnitur Bekleidung und Ausrüstung, ober ohne Waffen, Gerät, Munition, Pferden und Kraftfahrzeuge abzugeben.


W.K.III erhält von W.K.X
Nr.der Einh. Benennung Zahl   Nr.der Einheit Benennung Zahl
Infanterie   Nachrichtentr.
111(o) Stb.Inf.Btls. 2   831 Fsp.Kp.(tmot) 1
131a(o) Schütz.Kp.a 6   871 l.Nachr.Kol.a(mot) 1
151a M.G.Kp.a 2   Nachschubdienste
186 Inf.Panz.Abw.Kp. 1   1225 kl.Kw.Kol.(30 t) 1
168 schw.Gr.W.Kp. 1   1241 Fahrkol. 3
201 l.Inf.Kol. 1   1226 kl.Kw.Kol.f.Betr.St.(25cbm) 1
Aufklärungseinheiten   1253 Nachsch.Kp. 1
355 Radf.Schwd.b 1   Verwaltungsdst.
Panzertruppe   1282 Schlächt.Zg.(mot) 1
1143 Pz.Abw.Kp.b(motZ) 1   Ordnungsdienste
Artillerie   2033 Feldgend.Tr.(mot) 1
401 Stb.Art.Rgts. 1        
551 N.Z.Stb.Art.Rgts. 1        
538 Wett.Zg.(mot) 1        
527 Druck Tr.(mot) 1        
403(o) Stb.l.Art.Abt. 1        
553 N.Z.l.Art.Abt. 1        
528 Art.Verm.Tr. 1        
405 (o) Stb.schwa.Art.Abt. 1        
553 N.Z.schwa.Art.Abt. 1        
528 Art.Verm.Tr. 1        
433 (o) Battr.l.Feldhaub. 4        
459 Battr.schw.Feldhaub. 2        
506 l.Art.Kol.(32t) 1        
505 l.Art.Kol.(18t) 2        
Pioniere        
711 (o) Pi.Kp. 1        
743 l.Pi.Kol. 1        
W.Kdo.III erhält außerdem: Inf.Rgt.Grossdeutschland, SA Standarte Feldherrnhalle
W.K.IV erhält von W.K.VIII
Nr.der Einh. Benennung Zahl   Nr.der Einheit Benennung Zahl
Infanterie    
101 (o) Stb.Inf.Btls. 1        
221 N.Z.Stb.Inf.Rgts. 1        
111 (o) Stb.Onf.Btls. 3        
131a (o) Schütz.Kp.a 9        
151a M.G.Kp.a 3        
186 Inf.Pz.Abw.Kp. 1        
168 schw.Gr.W.Kp. 1        
201 l.Inf.Kol. 1        
Panzertruppe        
1143 Panz.Abw.Kp.b(motZ) 1        
Artillerie        
403 (o) Stb.l.Art.Abt. 1        
553 N.Z.l.Art.Abt. 1        
528 Art.Verm.Tr. 1        
433 (o) Battr.l.Feldhaub. 3        
459 Battr.schw.Feldhaub. 1        
505 l.Art.Kol.(18t) 1        
506 l.Art.Kol.(32t) 1        
Pioniere        
711 (o) Pi.Kp. 1        
743 l.Pi.Kol. 1        
Nachschubdienste        
1241 Fahrkol. 3        
W.K.IX erhält von W.K.VI
Nr.der Einh. Benennung Zahl   Nr.der Einheit Benennung Zahl
Infanterie   Nachrichtentr.
101 (o) Stb.Inf.Rgts. 2   859 Fu.Kp.a(mot) 1
221 N.Z.Stb.Inf.Rgts. 2   871 l.Nachr.Kol.a (mot) 1
111 (o) Stb.Inf.Btls. 6   Nachschubdienste
131a(o) Schütz.Kp.a 18   1225 kl.Kw.Kol.(30t) 1
151a M.G.Kp.a 6   1241 Fahrkol. 5
186 Inf.Pz.Abw.Kp. 2   1052 Werkst.Kp.(mot) ohne 2.Kw.Werkst.Zg. 1
168 schw.Gr.W.Kp. 2   Verwaltungsdst.
201 l.Inf.Kol. 2   1279 Bäck.Kp.T 1
Panzertruppe        
1143 Pz.Abw.Kp.b(mot) 2        
Artillerie        
401 Stb.Art.Rgts. 1        
551 N.Z.Stb.Art.Rgts. 1        
538 Wett.Zg.(mot) 1        
527 Druck.Tr.(mot) 1        
403 (o) Stb.l.Art.Abt. 1        
553 N.Z.l.Art.Abt. 1        
528 Art.Verm.Tr. 1        
433 (o) Battr.l.Feldhaub. 3        
405 (o) Stb.schwa.Art.Abt. 1        
553 N.Z.schw.Art.Abt. 1        
528 Art.Verm.Tr. 1        
459 Battr.schw.Feldhaub. 3        
505 l.Art.Kol.(18t) 2        
506 l:art.Kol.(32t) 1        
Pioniere        
711 (o) Pi.Kp. 2        
W.K.XI erhält von W.K.VI W.K.XI erhält von W.K.II
Nr.der Einh. Benennung Zahl   Nr.der Einheit Benennung Zahl
Infanterie   Infanterie
111 (o) Stb.Inf.Btls. 2   101 (o) Stb.Inf.Rgts. 1
131a (o) Schütz.Kp.a 6   221 N.Z.Stb.Inf.Rgts. 1
151a M.G.Kp.a 2   111 (o) Stb.Inf.Btls. 3
Panzertruppe   131a (o) Schütz.Kp.a 9
1143 Panz.Abw.Kp.b (motZ) 1   151a M.G.Kp.a 3
Artillerie   186 Inf.Panz.Abw.Kp. 1
459 Battr.schw.Feldhaub. 1   168 schw.Gr.W.Kp. 1
433 (o) Battr.l.Feldhaub. 1   201 l.Inf.Kol. 1
505 l.Art.Kol.(18t) 1   Artillerie
Pioniere   403 (o) Stb.l.Art.Abt. 1
711 (o) Pi.Kp. 1   553 N.Z.l.Art.Abt. 1
Nachrichtentr.   528 Art.Verm.Tr. 1
831 Fsp.Kp.(tmot) 1   433 (o) Battr.l.Feldhaub. 3
Nachschubdst.   506 l.Art.Kol.(32t) 1
1225 kl.Kw.Kol.(30t)     Pioniere
1241 Fahrkol. 7   711 (o) Pi.Kp. 1
        Nachschubdst.
        1241 Fahrkol. 1
W.K.XIII erhält von W.K.V W.K.XIII erhält von W.K.VII
Nr.der Einh. Benennung Zahl   Nr.der Einheit Benennung Zahl
Infanterie   Infanterie
101 (o) Stb.Inf.Rgts. 1   111 (o) Stb.Inf.Btls. 1
221 N.Z.Stb.Inf.Rgts. 1   131a (o) Schütz.Kp.a 3
111 (o) Stb.Inf.Btls. 3   151a M.G.Kp.a 1
131a (o) Schütz.Kp.a 9   Pioniere
151a M.G.Kp.a 3   711 (o) Pi.Kp. 1
168 schw.Gr.W.Kp. 1   Nachschubdst.
186 Inf.Pz.Abw.Kp. 1   1225 kl.Kw.Kol.(30t) 1
201 l.Inf.Kol. 1   1241 Fahrkol. 4
Panzertruppe   Verwaltungsdst.
1143 Panz.Abw.Kp.b(mot Z) 2   1279 Bäck.Kp.T 1
Artillerie        
403 (o) Stb.l.Art.Abt. 1        
553 N.Z.l.Art.Abt. 1        
528 Art.Verm.Tr. 1        
433 (o) Battr.l.Feldhaub. 3        
459 Battr.schw.Feldhaub. 1        
505 l.Art.Kol.(18t) 1        
506 l.Art.Kol.(32t) 1        
         
711 (o) Pi.Kp. 1        

Anlage 3
                                                     Personelle Abgaben an Offizieren, Unteroffizieren und
                                                    Mannschaften aus den Divisionen 1. Welle des Feldheeres.

Für Aufstellung der Inf.Div.5. Welle sind von (A.O.K.3) den H.Gr.Kdo.Nord und Süd nachstehende Abgaben aus Divisionen 1. Welle des Feldheeres baldigst sofort
durchzuführen. Die Abgaben sind zunächst zum Standort der empfangenden W.Kdo. in Marsch zu setzen. Meldung bis zum 24.9.39 sobald als möglichbei den betr.W.Kdo.

A. 1. Infanterie.
      a) Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.           1 Btl.Kdr. für Inf.Rgt.272
         Kdo.III für 93. Inf. Div.               1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.272
                                                 1 Btl.Adj. für Inf.Rgt.271
                                              (  6 Kp.Chefs für Schtz.Kp.
                                              (  2 Kp.Chefs für M.G.Kp.
                                              (  2 Zugführer für Pz.Abw.Kp.
                                              (  2     "      "  I.G.Kp.
                                            + (  80 Uffz. oder Gefr., welche
                                              (  die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef
                                              (  10 Uffz, oder Gefr.) mitbringen.
         Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.
         Kdo.IV für 94. Inf.Div.                 2 Btl.Kdr. je 1 für
                                                                 Inf.Rgt.274
                                                             und Inf.Rgt.276
                                                 1 Rgt.Adj.  für Inf.Rgt.274
                                                 2 Btl.Adj. je 1 für
                                                                 Inf.Rgt.267
                                                             und Inf.Rgt.276
                                               ( 9 Kp.Chefs für Schtz.Kp.
                                               ( 3 Kp.Chefs für M.G.Kp.
                                               ( 3 Zugführer für Pz.Abw.Kp.
                                               ( 3     "      "  I.G.Kp.
                                             + ( 120 80 Uffz. oder Gefr.welche
                                               ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef
                                               ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen.

     b) Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.             2 Btl.Kdr. je 1 für
        Kdo. IX für 95.Inf.Div.                                 Inf.Rgt.279 und
                                                                Inf.Rgt.280
                                                 1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.280
                                                 2 Btl.Adj. je 1 für
                                                                Inf.Rgt.278
                                                            und Inf.Rgt.279
                                              (  9 Kp.Chefs für Schtz.Kp.
                                              (  3 Kp.Chefs für M.G..Kp.
                                              (  3 Zugführer für Pz.Abw.Kp.
                                              (  3     "      "  I.G.Kp.
                                            + ( 120 Uffz. oder Gefr.welche
                                              ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef
                                              ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen.

        Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.            2 Btl.Kdr. je 1 für Inf.Rgt.284
        Kdo.XI für 96.Inf.Div.                                   und Inf.Rgt.287
                                                1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.284
                                                2 Btl.Adj. je für
                                                               Inf.Rgt.283
                                                           und Inf.Rgt.287
                                             (  9 Kp.Chefs für Schtz.Kp.
                                             (  3 Kp.Chefs für M.G..Kp.
                                             (  3 Zugführer für Pz.Abw.Kp.
                                             (  3     "      "  I.G.Kp.
                                           + ( 120 Uffz. oder Gefr.welche
                                             ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef
                                             ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen.
       

        Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.           2 Btl.Kdr. je 1 für
        Kdo. XIII für 98.Inf.Div.                             Inf.Rgt.289
                                                          und Inf.Rgt.290
                                               1 Rgt.Adj. für Inf.Rgt.290
                                               2 Btl.Adj. je 1 für
                                                              Inf.Rgt-282
                                                          und Inf.Rgt.289 
                                            (  9 Kp.Chefs für Schtz.Kp.
                                            (  3 Kp.Chefs für M.G..Kp.
                                            (  3 Zugführer für Pz.Abw.Kp.
                                            (  3     "      "  I.G.Kp.
                                          + ( 120 Uffz. oder Gefr.welche
                                            ( die Kp.Chefs (jeder Kp.Chef
                                            ( l0 Uffz.oder Gefr.) mitbringen.

+ Vorstehende Abgaben sind auf die neuaufzustellenden Regimenter gleichmäßig zu verteilen.

                                   2.Artillerie.

         a) Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.     1 Abt.Kdr.
            Kdo. III für 93.Inf.Div.          1 Rgt.Adj.
                                              1 Battr.Chef für s.F.H.
                                              2    "    "   "  1.F.H.
                                              30 Uffz. oder Gefr., welche
                                              die Battr.Chefs (jeder Battr.
                                              Chef lo Uffz.oder Gefr.)
                                              mitbringen.
 

            Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.     1 Abt.Kdr.
            Kdo.IV für 94.Inf.Div.            1 Rgt.Adj.
                                              1 Battr.Chef für s.F.H.
                                              2 1   "    "   "  1.F.H.
                                              30 10 Uffz. oder Gefr., welche
                                              die Battr.Chefs (jeder Battr.
                                              Chef l0 Uffz.oder Gefr.)
                                              mitbringen.

            Heeresgruppe Süd an Wehrkr.       1 Abt.Kdr.
            Kdo.IX für 95.Inf.Div.            1 Rgt.Adj.
                                              1 Battr.Chef für s.F.H.
                                              2    "    "   "  1.F.H.
                                              30 Uffz. oder Gefr., welche
                                              die Battr.Chefs (jeder Battr.
                                              Chef l0 Uffz.oder Gefr.)
                                              mitbringen.


           Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.       1 Abt.Kdr.
           Kdo.XI für 96.Inf.Div.             1 Rgt.Adj.
                                              1 Battr.Chef für s.F.H.
                                              2    "    "   "  1.F.H.
                                              30 Uffz. oder Gefr., welche
                                              die Battr.Chefs (jeder Battr.
                                              Chef l0 Uffz.oder Gefr.)
                                              mitbringen.


           Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.       1 Abt.Kdr.
           Kdo.XIII für 98.Inf.Div.           1 Rgt.Adj.
                                              1 Battr.Chef für s.F.H.
                                              2    "    "   "  1.F.H.
                                              30 Uffz. oder Gefr., welche
                                              die Battr.Chefs (jeder Battr.
                                              Chef l0 Uffz.oder Gefr.)
                                              mitbringen.

                                  3.Pioniere.

Heeresgruppe Nord an W.Kdo.III  für 93.Inf.Div. 1 Kp.Führer )
                  an W.Kdo.IV   für 94.Inf.Div. 1 Kp.Führer )
Heeresgruppe Süd  an W.Kdo.IX   für 95.Inf.Div. 1 Kp.Führer )
                  an W.Kdo.XI   für 96.Inf.Div. 1 Kp.Führer )
                  an W.Kdo.XIII für 98.Inf.Div. 1 Kp.Führer )
+ mot. Kompanien nicht zu entnehmen

Diejenigen Bataillone, denen die oben aufgeführten Kompanieführer entnommen sind, stellen außerdem je
1 Zugfahrer und je l0 Unteroffiziere oder Gefreite für die Neuaufstellungen ab.

                        4. Panzerabwehrtruppen.

Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.Kdo.III                 1 Zugführer
   für 93.Inf.Div.
Heeresgruppe Nord an Wehrkrs.Kdo.IV                  1 Kp.Chef
   für 94.Inf.Div.                                   1 Zugführer
Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.Kdo.IX                   1 Kp. Chef 
   für 95.Inf.Div.                                   1 Zugführer
Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.Kdo.XI                   1 Kp. Chef 
   für 96.Inf.Div.                                   1 Zugführer
Heeresgruppe Süd an Wehrkrs.Kdo.XIII                 1 Kp. Chef 
   für 96.Inf.Div.                                   1 Zugführer

                             5. Nachrichtentruppen.

Heeresgruppe Nord an W.Kdo.III für 93.Inf.Div.    1 Kp.Führer (Fu)
                  an W.Kdo. IV für 94.Inf.Div.    1 Kp.Führer (Fe)
Heeresgruppe Süd  an W.Kdo. IX für 95.Inf.Div.    1 Kp.Führer (Fe)
                  an W.Kdo. XI für 96.Inf.Div.    1 Kp.Führer (Fu)
                  an W.Kdo.XIII für 98.Inf.Div.   1 Kp.Führer (Fu)
 
Diejenigen Abteilungen, denen die oben aufgeführten Kompanieführer entnommen sind, stellen außerdem je 2 Zugführer
(1 Fe, 1 Fu),
je 5 Funkunteroffiziere oder Gefreite und je 5 Fernsprechunteroffiziere oder Gefreite für die Neuaufstellungen ab.
Der Ersatz der Abgaben zu 1 - 5 des Feldheeres durch das Ersatzheer regelt sich nach den allgemeinen für den Ersatz
geltenden Bestimmungen.

B. Ferner sind abzugeben:

                                                              Ersatz durch:
von A.O.K.4: an W.Kdo.III Obstlt.von Henning
                          Kdr,III./Inf.Rgt.8                   W.Kdo.III
                          als Kdr.Inf.Rgt.271
von A.O.K.l0: an W.Kdo.IV Oberst Thomas,
                          Kdr.III./Inf.Rgt.71                  W.Kdo.IX
                          als Kdr.Inf.Rgt.267
von H.Gru.C: an W.Kdo.IX  Obstlt.Hofmann,
                          Kdr.III./Inf.Rgt.88                  W.Kdo.IX
                          als Kdr.Inf.Rgt.278
von A.O.K.8: an W.Kdo.XI  Oberst Schmidt,
                          Kdr.II./Inf.Rgt.59                   W.Kdo.XI
                          als Kdr.Inf.Rgt.283
von A.O.K.8 an W.Kdo.XIII Oberst Kühlwein,
                          Kdr.II./Inf.Rgt.55                   W.Kdo.XIII
                          als Kdr.Inf.Rgt.282
von A.O.K.8: an W.Kdo.IV  Major Wegener,
                          Pi.Bt1.30 (X.A.K.)                   W.Kdo.X
                          als Kdr.Pi.Btl.94
von A.O.K.14: an W.Kdo.XIII Major Soche,
                          Pi.Bt1.86 (4.1.Div )                 W.Kdo.XIII
                          als Kdr.für Pi.Bt1.98
von A.O.K.3 : an W.Kdo.XIII Hptm.d.R.Sartor,                   W.Kdo.XIII
                          III./Kw.Trspt.Rgt.605
                          als Divisionsnachsschubführer.

-Mehrere Seiten in einer anderen Version durchgestrichen.-


Anlage 4
                        Abgaben der Infanterieschule Döberitz
                                   an die Divisionen

Von der Inf.Schule Döberitz werden folgende an tschech.Waffen ausgebildete Uffz.Anwärter als Ausbildungsstämme am 28.9.39 abgegeben:
   W.Kdo.III        für 93.Inf.Div.   40 an l.M.G.    ausgebildete Uffz.Anw.
                                      40  " s.M.G.        "          "   "
                                      12  " s.Gr.W.       "          "   "
                                      10  " Pak Gesch.    "          "   "
   W.Kdo.IV         für 94.Inf.Div.   70  " l.M.G.        "          "   "
                                      58  " s.M.G.        "          "   "
                                      12  " s.Gr.W.       "          "   "
                                      20  " Pak Gesch.    "          "   "
   W.Kdo.IX         für 95.Inf.Div.   70  " l.M.G.        "          "   "
                                      58  " s.M.G.        "          "   "
                                      12  " s.Gr.W.       "          "   "
                                      20  " Pak Gesch.    "          "   "
   W.Kdo.XI         für 96.Inf.Div.   70  " l.M.G.        "          "   "
                                      57  " s.M.G.        "          "   "
                                      12  " s.Gr.W.       "          "   "
                                      20  " Pak Gesch.    "          "   "
   W.Kdo.XIII       für 98.Inf.Div.   70  " l.M.G.        "          "   "
                                      57  " s.M.G.        "          "   "
                                      12  " s.Gr.W.       "          "   "
                                      20  " Pak Gesch.    "          "   "
Abruf der Uffz.Anw. hat durch die aufstellenden W:Kdo.zu erfolgen. Die Uffz.Anw.sind Uffz.Schüler.
Sie sind in Uffz.Stellen einzuteilen. Ihre Beförderung zum Uffz. hat nach Maßgabe der Beförderungsbestimmungen
zu erfolgen.
An den Zahlen können sich noch kleine Abänderungen ergeben.

Anlage 5

Liste der für Inf.Div. 93-96 und 98 gültigen Stärkenachweisungen.

Nr.d.Einheit       Benennung              Nr.d.Einheit       Benennung
-------------------------------------------------------------------------------
            Div.Kdo.                                  Artillerie
21              Kdo.Inf.Div.                 401            Stb.Art.Rgts.
1067            Krad Mld.Zg.                 403 (o)        Stb.l.Art.Abt.
2076            Div.Kartenst.(mot)           405 (o)        Stb.schw.Art.Abt.
            Infanterie                       433 (o)        Battr.l.Feldhaub.
101 (o)*        Stb.Inf.Rgts.                459            Battr.schw.Feldhaub.18
111 (o)         Stb.Inf.Btls.                505            l.Art.Kol.(18t)
131a (o)        Schütz.Kp.a                  506            l.Art.Kol.(32t)
151a            M.G.Kp.a                     527            Druck.Tr.(mot)
168             schw.Gr.W.Kp.                528            Art.Verm.Tr.
186             Inf.Pz.Abw.Kp.               551            Nachr.Zg.Stb.Art.Rgts.
201             l.Inf.Kol.                   553            Nachr.Zg.l.od.schw.Art.Abt.
221             Nachr.Zg.Stb.Inf.Rgts.
             Aufklärungseinh.                           Pionier
355             Radf.Schwd.b                 702            Stb.Pi.Btls.(tmot)
             Panzertruppe                    711 (o)        Pi.Kp.
1106            Stb.Panz.Abw.Abt.(mot)       739b           Br.Kol.T
1143            Panz.Abw.Kp.b (motZ)         743            l.Pi.Kol.
1192            N.Z.(mot)Panz.Abw.Abt.(mot)             Nachrichtentruppe
                                             806            Stb.Inf:Div.Nachr.Abt.(tmot)
*(o) = in Ostpreussen gültige Stärke         831            Fsp.Kp.(tmot)
                                             859            Fu.Kp.a (mot)
             Nachschubdienste                871            l.Nachr.Kol.a (mot)
1202            Stb.Div.Nachsch.Fhr.(tmot)              Feldpostdst.
1225            kl.Kw.Kol.(30t)
1226            kl.Kw.Kol.f.Betr.St.(25cbm)
1241            Fahrkol.
1253            Nachsch.Kp.
1052            Werkst.Kp.(mot) ohne
                 2.Kw.Werkst.Zg.
             Verwaltungsdienste
1279            Bäck.Kp.T
1282            Schlächt.Zg.(mot)
2086            Verpfl.Amt
             San.Dienste
1309            San.Kp.b
1342            Feldlaz.(mot)
1365            Krkw.Zg.
             Vet.Dienste
1415            Vet.Kp.
             Ordn.Dienste
2033             Feldgend.Tr.(mot)
 
Fernschreiben, OKH BdE AHA Ia Nr.6081/39 geh.II.Ang., 16.9.1939
In dem Befehl für Aufstellung der 5.Inf:Div. 5.Welle sind die Nummern der Einheiten ausser Div.Stab und Inf.Rgter. abzuändern. Sie erhalten statt der Nr.93 die
Nummer 193, bzw. statt der Nr.94 die Nummer 194, bzw. statt der Nr.95 die Nummer 195, bzw.statt der Nr.96 die Nummer 196, bzw. statt der Nr.98 die Nummer 198.
Die Anlage 1 der Verfügung OKH BdE Az 11 AHA Ia Nr.6081/39 g v.9.9.39 ist entsprechend zu berichtigen.