96.Infanteriedivision
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Befehle Juni 1940
Armeeoberkommando 9                                                                                  A.H.Qu.-unleserlich-
                                                   Armeebefehl Nr.3
                                                   ================
                                                  für die Versammlung.

Folgeende Bewegungen sind in den kommenden Nächten durchzuführen:
  A. Nacht 1./2.Juni:
     1.) 88.Div. verengt ihren Raum folgendermaßen.
         La Ferté Chevresis - Housset - Chevennes - Sains Richaumont - Richaumont - le Berie le Vieville - Landifay - Parpeville -
         Chevresis Moncean.
         Die Bewegungen sind bis 24.00 Uhr abzuschließen.
     2.) 96.Div. verengt ihren Raum folgendermaßen.
         La Neuville Housset - Montigny sous Marle - Ta-unleserlich- Braye en Thierache - Vervins (ausschl.) - Voul-unleserlich-
         Lemé.
         Die Bewegungen sind bis 24.00 Uhr abzuschließen.
     3.) 50.Div. erreicht den Raum Montigny sur Crécy - Crecy - Barenton - Toulis - Marle - Soms.
         Die Division setzt sich mit 88. und 96.Div. durch deren Räume sie marschiert, wegen der Marschzeiten in Verbindung.
     4.) 290.Div. erreicht den Raum Morienlois (3-unleserlich) Crepy) - Bucy les Cerny - Vivaise - Assi-unleserlich- les Dames -
         Catillon du Temple - Pont s-unleserlich- Monceau les Leups - Crepy.
  B. Nacht 2./3.Juni:
     1.) 50.Div. erreicht den Raum:
         Cerny les Bucy - Laon - Cel Barentan - Pouilly - Chery les Pouilly - Besny.
     2.) 291.Div. erreicht den bisherigen Raum der -unleserlich- Division (s.A,3) um Bois le Pargny.
  C. Nacht 3./4.Juni:
     1.) 291.Div. erreicht Raum:
         Laon (ausschl.) - Bruyeres - Chere - Athies sous Laon - Monceau le Wast - Grandlup - Verneuil sur Serre - Chambry.
     2.) 292.Div. erreicht alten Raum dr 50.Div. um Bois les Pargny.
  D. Gen.Kdo.XXXXII.A.K. ist gem.A.O.K.9 Ia Nr.50/40 g.Kdos. mit der Erkundung seines Hauptquartiers beauftragt. Der Zeitpunkt der
     Verlegung ist dem Gen.Kdo.überlassen, jedoch 36 Stunden vorher dem A.O.K.9 zu melden.
    
Die Marschbewegungen sind so einzurichten, daß sie einschl. der An- und Abmärsche in die Unterkünfte in der Dunkelheit stattfinden
und der feindlichen Luftaufklärung entzogen bleiben. Regelung und Überwachung der Marschbewegung veranlaßt O.Qu. 9.Armee, insbesondere
an Kreuzpunkten mit den von Ost nach West führenden großen Strassen.
Durchführung der Märsche, Eintreffen in den den neuen Unterkunftsräumen und besondere Vorkommnisse sind jedoch in den Tagesmeldungen
zu melden.
 
Art.Regiment 196
Abt.Ia                                                                                          Regt.Gef.Std., den 3.6.1940

Der 96.Division Abt.Ib.

Die 96.Div. wird gebeten, die bei den Nachschubkolonnen befindliche Munition für die II., III. und IV./A.R.196 bis zum 4.6.
5 Uhr vormittags nach Bruyeres et Montberault (etwa 5km südostwärts Laon) vorzubrungen und diese Mun.-Kolonnen dem Rgt. für die
nächsten Tage zu unterstellen.
an 96.Div., O1, 7.6.40, 9.00 Uhr
1) Zu meiner Nachtmeldung: neue Befehle sind noch nicht da. Die Division bleibt bis auf Weiteres in den bisherigen Unterkunftsräumen.
2) Von der Frontlage ist Neues noch nicht bekannt.
Anruf um 23.30 Uhr am 8.6.1940 von Gen.Kdo.XXXXIII.A.K.
96.Div. hält sich so bereit, daß sie am 9.6.40 1 1/2 Stunden nach Eingang des Marschbefehls antreten kann, und den Raum Jouy - Pargny
- Filain bis AisneKanal bis einschließlich Foret de Pinon - Vaudesson erreichen kann.
Korpskdo.XXXXIII.A.K.                                                                                                         O.U., den 9.6.1940
Abt.Ia Nr.333/40 geh.

                                                       Korps-Befehl Nr.15
                                                       ==================
                                                 für den Vormarsch am 10.6.1940

1.) Feind ist vor der Armee nach Süden ausgewichen. Er scheint sich teilweise am Ourcq noch einmal gesetzt zu haben.
    Südwetlich Fere en Tardenois wurde das Südufer erreicht. Masse im Begriff, hinter die Marne zu gehen.
2.) 9.Armee setzt am 10.6. ihr VOrgehen fort mit dem Ziel, durch schnelles Zufassen den Übergang über die Ourcq zu gewinnen und unverzüglich
    an die Marne zu gelangen.
3.) Nachbarn:
    6.Armee hat am Ostflügel mit Vorausabteilungen den Ourcq bei Rozet St.Albin erreicht. Masse wird voraussichtlich heute noch an den Ourcq
    gelangen.
    2.Armee kämpft erfolgreich um die Höhen südlich der Aisne.
4.) XXXXIII.A.K. folgt dicht auf hinter den inneren Flügeln der vorne eingesetzten Korps.
    88.Div. tritt am 10.6. 7.00 Uhr aus jetzigem Unterkunftsraum an und erreicht den Raum:
              Muret et Croutte - Maast et Violain - Jouaignes - Cerseuil - Couvrelles - Serches.
    96.Div. hält sich bereit ab 10.6. früh, eine Stunde nach Eingang des Marschbefehls in den Raum:
              Braisne - Courcelles - Vauxtin-St.Mard-Presles et Boves - Chassemy
    abzumarschieren.
5.) Bewegungsstreifen:
    a) Für 88.Div.:
          Grenze rechts: Clamecy - Crouy - Villeneuve St.Germain - Septmonts - Droizy (Orte ausschließlich)
          Grenze links: (Zugleich Trennungslinie zu 96.Div.)
                        Sancy - Celles - Ciery - Salsogne (Orte einschl.) Braine (ausschließlich) - Lime - Quinzysous le Mont (Orte einschließlich)
    b) Für 96.Div.:
          Grenze rechts: Wie linke Grenze der 88.Div.
          Linke Grenze: Filain - OStel - St.Marc - Dhuizel (Orte einschließlich)
                        Die bei und hart ostwärts Soissons vorhandenen Brücken, sowie die vom Ostrand Soissons nach Süden führende große Strasse
                        steht nicht zur Verfügung.
6.) Der Übergang über die Aisne ist gemäß dem in der Anlage festgesetzten Befehl zu regeln.
7.) Flakschutz:
    Der 88. und 96.Division wird je eine leichte Batterie der I./Flak-Lehrregiment unterstellt. Die Flakabtlg. veranlasst beschleunigte Meldung von
    Verbindungsoffz. bei den Div. Diee Batterien sind zum Schutz der Übergänge der Div. über die Aisne mit Schwerpunkt bei 88.Div. bei Missy,
    96.iv. bei -unleserlich-illy einzusetzen.
    I./Flak-Lehrregiment tellt mit den schweren Batterien den Schutz der Aisne-Übergänge mit Schwerpunkt bei Missy sicher. Weiteres Vorziehen dieser
    Batterien auf besonderen Befehl des Korps.
8.) Korps-Nachrichten-Abtlg. hält Verbindung zu den Divisionen und zur Armee. Die neuen Div.-Stabs-Qu. sind baldmöglichst dem Korps zu melden, damit
    frühzeitig Fernsprechverbindungen zum Korps sichergestellt werden kann.
9.) Kennworte:
    11.6. 12.00 Uhr   bis 12.6. 12.00 Uhr  Gotha
    12.6.   "    "     "  13.6.   "    "   Dresden
    13.6.   "    "     "  14.6.   "    "   Münster
    14.6.   "    "     "  15.6.   "    "   Altona
    15.6.   "    "     "  16.6.   "    "   Stralsund
    16.6.   "    "     "  17.6.   "    "   Oldenburg
    17.6.   "    "     "  18.6.   "    "   Stettin
    18.6.   "    "     "  19.6.   "    "   Insterburg
10.) K.H.Qu. bleibt zunächst la Montagne Ferme.

Anlage zum Korpsbefehl Nr.15

1.) An Brücken stehen zur Verfügung
    Für 88.Division:
    a) Brücke südl.Bucy le Long (8 t.)
    b) Brücke südostw.Missy (8 t.)
    Für 96.Division:
    a) Brücke bei Vailly
    b) Falls inzwischen fertiggestellt, Brücken zwischen Vailly und St.Mard (einchl.)
       Die Brücken sind frühzeitig bezgl.ihrer Lage, Tragfähigkeit und An- und Abmarchwege zu erkunden.
2.) Für den Übergang ist dadurch jede Division ein älterer Stabsoffz. vorzusehen, der mit besonders hierfür
    eingeteilten Holfsoffz. und Verkehrsregelungsorganen und in unmittelbaren Einvernehmen mit den Brückenkopfkommandanten
    folgende Aufgaben hat:
    a) Sichersstellung des flüssigen Verkehrs über die Brücken und
    b) Regelung des reibungslosen An- u.Abmarsches zu und von den Brücken.
3.) Hierfür sind vorzubereiten:
    a) Auffangstellen (etwa 3-4km vor der Brücke)
       an denen der anlaufende Verkehr aus allen Richtungen und aller Fahrzeuge (auch Einzelfahrzeuge) in eine Kolonne
       auf der zur Brücke führenden Straße einzufädeln ist.
    b) Blockstellen (etwa 1-2km vor und nach deer Brücke) an denen der Richtungsverkehr so zu regeln ist, Verstopfungen
       infolge Gegenverkeehr ausgeschlossen sind.
       Das Ablaufen von den Bloclsstellen hat nur in geschlossenen Einheiten zu erfolgen.
4.) Verboten ist jegliches Überholen innerhalb der Blockstellen dies- und jenseits der Brücke, außer für Sanitätsfahrzeuge,
    Meldefahrer und Einzelfahrzeuge mit Kommandoflagge oder Kommandeurzeichen an der Windschutzscheibe.
    Diese Fhrzeuge müssen vor dem Überholen die Genehmigung des Ablauf-Offz. einholen.
    Jedes Halten innerhalb der Blockstellen ist verboten.
5.) Die Märsche sind so einzuteilen, daß ein Zusammentreffen marschierender Teile mit mot.Teilen innerhalb des BLockstellenraumes
    ausgeschlossen ist.
6.) Auf schärfstes Einhalten der rechten Strassenseite während der Anfahrt und während dr Halte außerhalb der Blockstellen wird
    nochmals hingewiesen.
7.) Der für reibungslosen Ablauf des Überganges verantwortliche Stabsoffizier hat in allen Verkehrsfragen unbedingt durchzugreifen.
    Verstöße gegen seine Anordnungen sind von den Div. mit schärfsten Mitteln zu ahnden. Die zur Regelung des Übergangs eingeteilten
    Offiziere trageen zur Keennzeichnung eine gelbe Binde um den rechten Oberarm.
 
Armeeoberkommando 9                                                                                  A.H.Qu., den 30.6.1940
Abt.Ia Nr.288/40 geh.

Bezug: Armeebefehl Nr.19

1.) In Abänderung Armeebefehl Nr.19 Ziff.9 unterstehen die 50., 81., 88. und 96.Div. dem A.O.K.9 bis auf weiteres.
      Diese Divisionen marschieren von der Linie Auxerre (West) - Brienon (Ost) - Boeurs en Othe - Estissac an durch das Gebiet
    der 2.Armee. Bezüglich Marschrgelung und Versorgung haben sie frühzeitig mit A.O.K.2 (Clamecy) Verbindung aufzunehmen.
2.) Die 291. und 292.Div. marschieren von der Straße Romilly s.S. - Nogent s.S. - Bray s.S. durch das Gebiet des Chef der
    Mil.Verw.Frankreich. Mit Überschreiten dieser Linie sind diese Div. dem Chef der Mil.Verw.Frankreich unterstellt. Die Div.
    nehmen hierzu frühzeitig mit Chef der Mil.Verw.Frankreich (Compiegne) Verbindung auf.
3.) Das vorausbeförderte Personal (v.P.) ist zweckmäßig möglichst zeitig zu der einladenden Z.K. zu entsenden. Es ist
    wünschenswert, wenn die v.P. sich bereits früher als 3 Tage vor Eintreffen ihrer Truppe (vgl.Armeebef.Nr.19, Ziff.6b) bei
    der T.K.melden.
4.) Die vorstehend genannten Div. melden für die Dauer der unmittelbaren Unterstellung unter A.O.K.9 täglich bis 19.00 Uhr an A.O.K.9
    (St.Fargeau) durch Kradmelder.
    a) den an diesem Tag rreichten Unterkunftsraum, Div.St.Qu. (gegf.Fernspr.Anschluß),
    b) Absicht für den folgenden Tag.
291.und 292.Div. melden vom Tage der Unterstellung unter den Chef Mil.Verw.Frankreich an diesen.
 
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