Armeeoberkommando 12
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Befehle November 1940
Armeeoberkommando 12                                                                                                                   A.H.Qu., den 3.11.40
Ia Nr.1987/40 geheim

Betr.: Umgliederung 2.(mot.)Division

An Heeresgruppe B

1.) Auf Grund verschiedener Verfügungen des Gen.St.d.H. Ausb.Abt. muss angenommen werden, dass eine Umgliederung der 2.(mot.) Div. in eine Pz.Div. vorgesehen ist.
    Weder das A.O.K.12 noch das XIV.A.K. sind darüber dienstlich unterrichtet worden. Bei den z.Zt.zu beschickenden Lehrgängen ist es von Bedeutung, ob die
    2.(mot.)Div. in Ausbildungsfargen bereits als Panzer-Div. behandelt werden soll. A.O.K.12 bittet um Klärung dieser Frage.
2.) Durch Verfügung "Der Chef des Heerespersonalamtes Nr.6685/40 Ps./Abt. vom 22.10.40 betr.Lehrgang für Btl.- und Abt.-Kommandeure von Panzer Div. (Bezug OKH
    Gen.St.d.H./Ausb.Abt.Ib Nr.2039/40 geh.v.14.10.40)" wurden mehrere Offz.der 2.(mot.)Div.zu einem Lehrgang für Abt.Kommandeure von Panzer-Div.einberufen.
    Diese Verfügung ist nur an die beteiligten Divisionen ergangen. Sie steht im Widerspruch mit der Verfügung O.K.H.Gen.St.d.H.Ausb.Abt.Ib Nr.2081/40 g. wonach
    die Btl.-Kommandeure der Inf.Div.(mot.) zum 2. und 3.Lehrgang bei der Inf.Lehr.Div. einberufen werden sollen.
    Die Armee nittet, höheren Ortes erwirken zu wollen, dass derartige Verfügungen icht unmittelbar an die Divisionen, sondern über die Armee bzw.Korps geleitet
    werden.
 
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