Armeeoberkommando 12
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Befehle Oktober 1940
Generalkommando XIV.A.K.
Abt.Ia Nr.708/40 geh.                                                                         K.H.Qu., den 14.10.1940

Bezug: A.O.K.12 Ia Nr.1798/40 geh.v.12.10.40
Betr.: Unterbringung XIV.A.K.

Dem A.O.K.12

Zu Ziffer 1.) Ein Unterkunftstausch zwischen 2.Div.(mot.) und 5.Pz.Div. erscheint dem XIV.A.K. unzweckmässig und ist von hier nicht beabsichtigt.
zu Ziffer 2.) Pz.Rgt.31 ist am 10.10. nach Eingang der fernmündlichen Genehmigung des AHA nach Jägerndorf verlegt worden. Ein Verbleib des Rgts.
              in Jägerndorf hält das Korps auch bei kürzester Zeitdauer für günstig, da friedensmässige Ausbildungs-, Schiess- und Instandsetzungs-
              möglichkeiten ausgenutzt und sämtliche Kfz.untergestellt werden können. Mit Rücksicht hierauf glaubt das Gen.Kdo.das Zerreissen der
              5.Pz.Div. in Kauf nehmen zu können, zumal die Entfernung praktisch nicht ins Gewicht fällt.
              Eine Rückverlegung in den Unterkunftsraum der Div. kann, wenn Jägerndorf zur Umstellung der 2.Div.(mot.) benötigt wird, in
              kürzester Zeit erfolgen. 
 
Armeeoberkommando 12                                                                           A.H.Qu., den 17.10.40
Abt.Ia Nr.1835/40 geh.

Bezug: 1.) Heeresgruppe B Ia Nr.4612/40 geh.
       2.) O.K.H.Gen.St.d.H.Op.Abt.(Ia) Nr.31001/4 geh.
Betr.: Unterbringung XIV.A.K.

An Heeresgruppe B

In der Anlage wird die Stellungnahme des XIV.A.K. zu der Frage des Unterkunftstausches zwischen 2.(mot.)Div. und 5.Pz.Div. nach Osten
wird unter Erweiterung des Raumes der 5.Pz.Div. nach Osten wieder aus Jägerndorf vorverlegt, sobald die Kaserne Jägerndorf für das von
2.(mot.)Div. aufzustellende Pz.Rgt.benötigt wird.                                                                              
 
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