| Befehle Oktober 1939 |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939. Ic 189/39 geh GEHEIM! =================== Operationsbefehl Nr. 24. 1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen. 2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt. 3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau). A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. Militärbefehlshaber Posen. 4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben. A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K. Stellvertr.Gen.Kdo. 1., 11., 61., 206., 217., 228.Div. Gruppe Brand 1.K.B. Armeetruppen: I./Pz.10 A.A.(mot) 1 Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen Pz.Abw.Abt.511 Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3 5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird. Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden. 6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln. Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären. 7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann, andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist. 8.) Verhalten an der Demarkationslinie Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist wie bisher zu erstatten. 10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz. |
| << September 1939 November 1939 >> |