5.(H)13
Übersicht    Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Befehle August 1939
Korps-Kdo.XIII.A.K.                                                                                        Nürnberg, 12.August 1939
Ia op.Nr.1 geh.Kdos.

Anlagen: 1 mit Beilage 1
         2 a,b,c.
         4 mit Beil 1 und 2.

1.) Feind: Bis jetzt bekannte Feindnachrichten siehe Anlage 1. Danach ist vor XIII.A.K. zunächst nur mit schwachen Feindkräften zu rechnen.
           Ergänzung der Feindlage wird kurz vor Inkrafttreten des Befehls ausgegeben.
2.) XIII.A.K. überschreitet auf besonderen Befehl am Y=Tag früh mit Leibstandarte Adolf Hitler und 10.Div. die Grenze zwischen Glausche und
           Neumittelwalde, setzt sich mit 10.Div. nah Wegnahme des Höhengeländes beiderseits Schildberg inn Besitz des Prosna-Übergangs bei
           Grabow und öffnet mit Leibstandarte noch am Y-Tag bei Sieradz den Übergang über die Warthe in Richtung auf Lodz. Truppengl.siehe Anl.2.
             Rechts vom XIII.A.K. geht der linke Flügel der 10.Armee über Wielun (Iel der 18.Div. für 2.Y=Tag) auf Warschau vor. Rechte Grenze
           XIII.A.K.(zugl.Armeegrenze): Ohlau (ausschl.) - Namslau - Kempen - Wieruszow - (ORte einschl.) - Lask - Pabianice - Skierniwice (Orte
           ausschl.)
             Links vom XIII.A.K. führt das Grenzabschnittskdo.13 Täuschungsmanöver und Erkundungsvorstöße im Abschnitt Rawitsch - Lissa durch.
           Linke Grenze des XIII.A.K.:
           Parchwitz - Rawitsch - Pleschen - Turek (Orte ausschl.)
3.) Zeitliche Staffelung der Versammlung siehe Anlage 3.
4.) Die Bereitstsellung zum Angriff wird in der Nacht zum Y=Tag durchgeführt, Beginn der Marschbewegung zur Grenze für alle bereitgestellten
    Verbände: Y-1 Tag 20 Uhr.
       Trennungslinie für Bereitstellung zwischen Leibstandarte Adolf Hitler und verst.10.Div.: Bahnlnie Breslau - Oels - Gr.Wartenberg.
5.) Verstärkte Leibstandarte Adolf Hitler (II./AR.46 unterstellt):
      a) Bereitstellung der vordersten Angriffsgruppen im Raum Glausche - Kunzendorf - Schönau - Eisdorf. Bereitstellung der Reste in den
         Wäldern sdl.Bernstadt.
      b) Auftrag Die Standarte geht  ohne Rücksicht auf das Vorwärtskommen ihrer Nachbarn zu nehmen - über Linie Droschkau - Trembatschau auf
         Kempen vor und setzt sich zunächst in den Besitz des Prosna-Ostufers nordostwärts Wieruszow (erstes Angriffsziel).
         Sodann stösst die Standarte über Sieradz auf Zdunzka - Wola vor, sichert und hält die Warthe-Übergänge durch einen Brückenkopf in Linie
         Monice - Kol.Podlezice (2km südostw.Wosniki) - Mecka Wola - Mnichow - Charlupia Mala.
      c) Trennungslinie zur 10.Div.: Bahnhof Gr.Wartenberg - Czermin - Rzenia (Orte zu 10.Div.) - Mikorzyn - Weglewice - Kusnica (Orte zu Leib-
         standarte) - Broncewice - Chajow (Orte zu 10.Div.).
6.) 10.Division:
      a) Bereitstellung i Raume Gr.Wartenberg - Neumittelwalde - Pestenberg - Gr.Schönwald - Gr.Woitsdorf derart, dass die Division antreten kann
            mit einer südl.Angriffgruppe von Gr.Wartenberg über Kobyla Gora auf Schildberg Süd,
            mit eier nördl.Angriffsgruppe von Kraschen - Neumittelwadlde Süd über Myslniewska - Strassenknie 4km südostw.Szklarka - Przygodsicka
            auf Schildberg Nord.
      b) Auftrag: Die Division nimmt als erstes Angriffsziel die Höhen um Schildberg, erzwingt noch am Y=Tag den Übergang über die Prosna bei
         Grabow und hält offen.
         Nächstes Ziel: Wartheübergang bei Sieradz.
         Zur Sicherung des linken Flügels der Div. ist 1./MG-Btls.6, verst.durch 1 Zug (mot)/Pi 10 und 1 Zug der Panz.Abw.Abt.10 im Anschluss an
         das Vorgehen der Div. an die Bartschbrücken bei Odalanow (Adelnau) und Przygodzice zu entsenden.
             Die Übergänge über den Bartschabschnitt zwischen den vorgenannten Orten sind zu sperren, zur Zerstörung vorzubereiten und bei Gefahr
         im Verzug zu zerstören.
             1./MG-Btl.6 wird der Div.am Y-1 Tag früh nach Festenberg zugeführt.
      c) Die Strasse Sperlingslust - Rudelsdorf - Neumittelwalde und der Raum nordwestlich davon ist von 10.Div. ab 2.Y=Tag 0.00 Uhr für die 17.Div.
         freizuhalten. Nachschubstrasse 10.Div. Oels - Gr.Warthenberg - Kobyla Gora.
7.) Grenzabschnittskommando 14 sichert zunächst an der Grenze die Bereitstellung, ausserdem die Bahn Glogau - Breslau, besonders bei Steinau und
    Dyhernfurth, gegen Handstreiche, auch stärkerer Kavalleriekörper.
      Im Abschnitt der Leibstandarte und der 10.iv.eingesetzte Teile der Grenzwacht werden vom Y-1 Tag, 20.00 Uhr der Leibstandarte und der 10.Div.
    unterstellt. Sie sind am Y=Tag nicht über die Grenze vorzuführen, sondern treten nach dem Überschreiten der Grenze durch die aktive Truppe wieder
    unter den Befehl des Grenzabschnittskommandos zurück.
       Die Gr.Wa.U.Abschn.Kdos.I und II./98 sind anzuweisen, dass die mit Beginn der Aufstellung mit den Teilen des M.G.Btls.6 in Militsch und
    Trachenberg Verbindung aufnehmen. Die Sicherungen des MG-Btls.6 sind laufend abzulösen, sobald Teile der Grenz-Wa-Komp.die Marschbereitschaft
    hergestellt haben.
8.) Flankensicherung:
    a) M.G.Btl.6 (ohne 1.Komp.) übernimmt ab Y-2.Tag 2.00 Uhr bis zum Eintreffen der Grenzwacht, deren Aufstellung am Y-Vortag befohlen wird, de Schutz
       der linken Flanke des XIII.A.K. in Gegend Militsch-Trachenberg.
          Auftrag: Das Btl.sichert die Grenzübergänge zwischen Bartnig-Freyhan und Grenzvorwerk (südl.Rawitsch). Ein überraschendes Vorgehen des
       Gegners über die Bartsch ist zu verhindern, insbesondere sind die Übergänge bei Militsch, Sulau und Trachenberg zu sichern. Handstreich gegen
       Militsch ist zu verhindern.
       Nach Übernahme der Sicherungen durch die Grenzwacht sammelt das Btl.zur Verfügung des Korps um Frauenwaldau. Mit dem Grz.Wa.U.Abschn.I./98
       Militsch und II./98 Trachenberg ist hierzu frühzeitig Verbindung aufzunehmen.
    b) Leibstandarte Adolf Hitler obliegt die Sicherung des rechten Flügels. Mit rechtem Nachbarn (18.Div.) ist Verbindung aufzunehmen.
          18.Div. wird am 1.Y-Tag aus Gegend Landsberg i.O.Schl.auf Kowale, am 2.Y-Tag auf Wielun vorgehen.
9.) Reserven:
    a.) II./AR.53 steht ab Y=Tag 3.00 Uhr in den Waldstücken südlich Görnsdorf (Stab Görnsdorf) so bereit, dass sie 1/2 Stunde nach Eingang des Befehls
        eingesetzt werden kann.
    b.) MG-Btl.6 (ohne 1.Komp.) sammelt nach Übernahme des Sicherungsauftrags durch die Grenzwacht um Frauenwaldau und hält sich so bereit, dass es
        1/2 Std. nach Eingang des Befehls antreten kann.
        Die Versammlung des Btls.ist dem Gen.Kdo.umgehend zu melden.
10.) Überschreiten der Reichsgrenze am Y=Tag auf besonderen Befehl zu einer noch zu bestimmenden Uhrzei. Mit diesem Zeitpunkt ist das Überschreiten
     und Überfliegen der Reichsgrenze frei. Jede vorherige Grenzverletzung ist untersagt.
11.) Aufklärung:
     a.) Erde: Leibstandarte Adolf Hitler und 10.Div. klären in ihren Streifen auf; 1.Aufklärunngsziel: Ostufer der Prosna. Hierbei ist es neben Feind-
               meldung besonders wichtig, Übergänge (auch Furten) über die Bach- und Flussläufe u erkunden und unversehrte Brücken für die nachfolgenden
               Truppen zu sichern.
               Gleichzeitig klärt 10.Div. in der linken Flanke gegen das Nordufer der Bartschniederung in Richtung Kalisch auf und setzt sich auch hier
               in den Besitz der Übergänge nördlich Strzyzew und Masanow.
               Aufklärung durch Gr.Abschn.Kdo.14 bis zu Linie Kalisch - Pleschen.
               2.Aufklärungsziel: Ostufer Warthe.
      b.) Luft: 5./H 13 (Flughafen Juliusburg Süd) klärt auf im Raume Wielun - Zeow - Lask - Poddebice - Milkowice - Kozminek - Kozmin - Kobylin.
          Aufgaben:
          Der Prosna-und Warteabschnitt sind zu überprüfen (Lichtbilder); wo sind Geländeverstärkungen feststellbar? Sind die Übergänge zerstört? Sind
          feindliche Besetzungen oder Reserven auf dem Ostufer erkennbar? Sind Feindbewegungen vor oder hinter dem Abschnitt feststellbar und in
          welche Richtung? Sind die aus allgemein nördl.Richtung auf Krotoschin, Ostrow, Kalisch und den Warthe-Abschnitt führenden Strassen belegt?
          Wo sind Feindkräfte über die Linie Unejow - Turek - Jarotschin im Vormarsch gegen unsere Nordflanke?
            Überwachung der Bahnlinien:
            Lodz - Zdunzka Wola - Kalisch - Jarotschin
            Ostrow - Jarotschin
            Pleschen - Turek
          Überwachug der Lage beim linken Flügel der 10.Armee in Gegend O.Schl.und Wielun.
12.) 17.Division - ab 2.Y-Tag 2.40 Uhr mit Anfängen der beschleunigten Teile um Oels ausladend  versammelt sich zur Verfügung des Korps hiner der
     10.Div. und schliesst gruppenweise beschleunigt bei Neumittelwalde auf.
     Marschstrasse: Oels - Neumittelwalde.
13.) II./Flak Rgt.22 schützt Bereitstellung der Leibstandarte Adolf Hitler und der 10.Div.
     Sie hält sich bereit, je nach Lage den Vormarsch der um Oels ausgeladenen 17.Div. ab 2.Y=Tag zu schützen oder mit Teilen die Prosna-Übergänge bei
     Wieruszow und Grabow zu sichern.
     Feuer frei bei feindl.Grenzverletzungen mit offensichtlich kriegerischer Absicht; Sonst 1.Y-Tag zu dem noch zu befehlenden Zeitpunkt.
14.) Nachrichtenwesen:
     a.) Drahtverbindungen: Das friedensmässig vorbereitete Hermann-Dora-Netz (vgl.Anlage 1) sieht als Grenzanschlusspunkt vor:
           Gr.Wartenberg
           Neumittelwalde
           Ndr.Wiesenthal nordostw.Militsch.
         Die von diesem Punkten nach rückwärts führenden Leitungen sind als Weitsprechverbindungen ausgebaut. Im weiteren Verlauf werde von der Armee
         Meldeköpfe eingerichtet in
             Schildberg, Grabow, Kempen, Wieruszow, Sokolniki, Lotutow. An diese schliesst N 53 an.
         N 53 stellt her und hält Fernsprechverbindungen zwischen Korpskdo.XIII und 10.Div.
         Nach Eintreffen der 17.Div.ist für Drahtverbindung zwischen Korpskdo. und 17.Div. nach Neumittelwalde Sorge zu tragen.
      b.) Funkverbindungen: N 53 hält Funkbereitschaft zu AOK 8, XIV.A.K., Gr.Abschn.Kdo.14, Leibstandarte Adolf Hitler, 10.Div. Feldflughafen 5./13
          und später 17.Div.
          Funkstille für Heer und Luftwaffe bis zum Überschreiten der Grenze. Das Friedensfunkbild bleibt bestehen.
      c.) Kennworte (Parole) für den Bereich des AOK 8:
          Y-2 Tag 12.00 Uhr bis Y-Vortag 12.00 Uhr Gneisenau
          Y-Vortag 12.00 Uhr bis 1.Y=Tag 12.00 Uhr Scharnhorst
          1.Y=Tag 12.00 Uhr bis 2.Y=Tag 12.00 Uhr  Hindenburg
          2.Y=Tag 12.00 Uhr bis 3.Y=Tag 12.00 Uhr Blücher
          3.Y=Tag 12.00 Uhr bis 4.Y=Tag 12.00 Uhr Schwerin
      d.) Meldeabwurfstellen für Korpskdo.XIII (durch N 53 einzurichten): Oels, Gr.Wartenberg, später Schildberg, durch 10.Div. an der Vormarschstrasse.
15.) Bedeutung der Leuchtzeichen:
      a.) Flieger: Vom Flugzeug aus:
                   Weisse Leuchtkugel = "Wo ist vordere Linie?"
                   Von der Erde (Antwort):
                   Weisse Leuchtkugel und Auslegen der Fliegertücher.
                   Vom Flugzeug aus:
                   Grüne Leuchtkugel = "Ich will Meldung abwerfen"
                   Von der Erde Antwort:
                   Auslegung eines Meldeabwurfkreuzes.
                   Vom Flugzeug aus:
                   Rote Leuchtkugel (in einer bestimmten Richtung gschossen): = "Von dort droht Gefahr! (Panzer usw.)"
                   Flugzeugerkennungssignal (ist festgelegt):
                   "Eigenes Flugzeug, nicht schiessen."       
        b.) Verhalten bei eigenem Tiefangriff auf Feind:
            Zur Vermeidung von Verlusten der Erdtruppe bei Tiefangriffen wird die Erdtruppe angewiesen, bei Erkennen eigener Luftangriffe gegen
            Erdfeind die eigene vordere Linie einschl.Fahrzeuge durch Fliegertücher kenntlich zu machen. Nach Beendigung sind die Fliegertücher sofort
            zu entfernen.
        c.) Leucht- und Signalzeichen werden noch bekanntgegeben.
16.) Befehlsempfang: Am Y-1=Tag 15 Uhr melden sich als Befehlsempfänger im Korpshauptquartier Oels:
        a.) je 1 Offizier (Pkw oder Krad mit Beiwagen) und je 1 Kradfahrer mit Solokrad von
                10.Div.
                Leibstandarte Adolf Hitler
                MG-Btl.6
                Art.Kdr.17
                Gr.Abschn.Kdo.14
        b.) ein Verbindungsoffizier der 5./H 13,
             "            "           " II./Flak Rgt.22.
17.) Korps-Hauptquartier: Oels, Korpsgefechtsstand Gr.Wartenberg wird ab Y=Tag 2.00 Uhr besetzt.
     Verlegung des Korps-H.Q.nach Schildberg baldigst beabsichtigt.

Anlage 1 zu Korpskdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.geh.Kdos.v.12.8.39.

Es ist anzunehmen, dass das polnische Heer mit 2 starken Flügelgruppen gegenüber Oberschlesien und Ostpreussen aufmarschieren wird. In der Mitte wird
mit einer schwachen Operationsgruppe, im wesentlichen aus dem VII.Korps (Posen-Kalisch) und IV.Korps (Lodz) im Ostteil der Provinz Posen und um
Kalisch-Sieradz zu rechnen sein.
  Angesichts der bereits bestehenden politischen Spannungslage muss damit gerechnet werden, dass neben der polnischen Grenzwacht  (verstärkt durch die
"Obrona Narodna") die "Alarmtruppenteile" (aktive Verbände grenznaher Standorte) dauernd in Grenznähe verfügbar gehalten bezw.sofort an die Grenze
geworfen werden können. Es ist dies anscheinend gegenüber dem XIII.A.K. die 25.polnische Division (Kalisch).
  An allen bedrohten Grenzen sind Sperrmassnahmen, z.T. auch Feldebefestigungen festgestellt. Einzelheiten siehe Beilage 1.
Ein Ausweichen des Gegners in eine vorbereitete Stellung hinter der Prosna oder Warthe ist möglich. An einzelnen Stellen sollen Drahthindernisse
elektrisch geladen sein.

Anlage 2a zu K.Kdo.XIII Ia Nr.1 g.Kdos. -siehe Gliederungen-
Anlage 3 zu Korpskdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.1 geh.Kdos. vom 12.8.1939.

Zeitliche Staffelung der Versammlung.

1.) Erste Hälfte August: Verlegug der für das Schanzen vorgesehenen Stäbe und Verbände. Die Verlegungen erfolgen in Friedenstransporten.
2.) Etwa 6 Tage vor dem Y=Tag.
    Verlegung in einsatzbereiter Gliederung  Einsatzbereitschaft wird vorher befohlen. - bezw.nach Aufstellung.
      a.) der mot.Stäbe und Verbände mit Zuteilungen von Heeres-, Armee- und Korpstruppen und Teilen der Luftwaffe in die Bereitstellungsgebiete 1
      b.) der sonstige bereitzustellende, noch nicht zum "Schanzen" verlegte Verbände in die Bereitstellungsgebiete im Landmarsch bezw.E-Transport.
                                          - - - - - - - - - - - -
          Die Verlegung erfolgt als geschlossene A-Bewegung auf Stichwort: "A-Bewegung, 1.A-Tag ....... (Datum)". Das Stichwort ergeht durch OKH 5.Abt.
          Gen.St.d.H.an sämtliche betroffenen Generalkommandos und Wehrkreiskdos.sowie an den General der Luftwaffe beim Ob.d.H. und ist von diesen
          den in Frage kommenden Stäben und Verbänden umgehend weiterzugeben.
          Sämtliche in der A-Bewegung im Bahntransort bezw.Landmarsch zu verlegenden Verbände erhalten von den vorbereitenden Kdobehörden versiegelte
          Befehle für Unterbringung, Unterstellung u.s.w.
3.) Etwa Y-3.Tag:
    Verlegung des Stabes der Armee (ohne OB. und Chef) in ihr Hauptquartier im Rahmen der A-Bewegung.
4.) Y-2=Tag a.) Mittags: Eintreffen des Oberbefehlshabers und Chefs in den Hauptquartieren auf besonderen Befehl des Ob.d.H.Befehlsübernahme auf
    Stichwort "Befehlsübernahme".
      b.) Nachmittags: Befehl zum Vorziehen der mot.Stäbe und Verbände einschl.unterstellter Flak aus dem Bereitstellungsgebiet 1 bezw.aus den
          Standorten - diese nach vorheriger Herstellung der Einsatzbereitschaft - in die Bereitstellungsgebiete 2. Das Vorziehen erfolgt in der
          Nacht zum Y-Vortag als Anfang der Y-Bewegung auf das Stichowrt. "1.Y-Tag ....... (Datum)", welches durch O.K.H.5.Abteilung an die AOK
          gegeben wird und von diesen an die betr.Stäbe und Verbände sofort weiterzugeben ist. Die Marsch- und Transportbewegugen beginnen am Y-2.Tag
          um 18.00 bzw.20.00 Uhr.
          Um das rechtzeitige Antreten zu gewährleisten, sind durch die vorbereitenden Kdobehörden entsprchende Marschbefehle versiegelt bei den in
          Frage kommenden Stäbe und Verbänden zu lagern.
      c.) Befehl zur Herstellung der beschleunigten Ausrückfähigkeit der 17.und 46.Div. durch OKH 2.Abt. und zu ihrem Abtransport. Der Abtransport
          erfolgt in der Y-Bewegung auf das Stichwort "1.Y=Tag..... (Datum), welches durch OH 5.Abt., den betr.Wehrkreiskdos.zugeht.
      d.) Befehl zum Vorführen der fliegenden Teile der auf Friedensfligerghorsten bereitgestellten H-Staffeln auf ihre Feldflugplätze durch OKH 1.Abt.
5.) Y=Vortag: a.) SS-Standarte Adolf Hitler wird um 4.00 Uhr von Berlin durch OKH 5.Abt. in Marsch gesetzt.
              b.) Nachmittags Ausgabe des X-Befehls und des Stichworts "Fall Weiss, Y=Tag ...... Uhr" Das Stichwort löst das Antreten über die Grenze
                  sowie den Grenzüberflug an dem gegebenen Tage zu der angegebenen Uhrzeit aus.
              c.) Anlaufen der Transporte 17.Div. und 46.Div., 17.Div.: Transportstrasse Kohlfurt, Liegnitz Königszelt, Breslau Oels. Ausladeraum
                  um Oels. Ausladezeit der beschleunigten Teile 2.Y=Tag 2.40 Uhr - 3.Y=Tag 2.30 Uhr. Ausladezeit der Reste bis 5.M.Tag 15.00 Uhr.
                  20.00 Uhr Beginn der Marschbewegungen zur Grenze für sämtliche bereitgestellte Verbände, Bahntransporte sin für diese Verbände
                  nicht vorgesehen.

Anlage 4 zu K.K.XIII Ia op.Nr.1 g.Kdos.vom 12.8.1939

                                         Besondere Anordnungen für die Nachrichten-Verbindungen.

I) Drahtverbindungen:
   A) Vorausmaßnahmen:
      1) Das für die Versammlung vorbereitete Hermann- und Dora-Netz siehe Beilage 1 (Leitungsskizze). Die Schaltung der Netze wird durch Heeresgruppe
         Süd bezw.A.O.K.8 veranlaßt.
         Instandhaltung der Netze durch D.R.P.auf Anforderung der Truppe.
      2) Als Grenzanschlußpunkte für XIII.A.K. sind vorgesehen:
               Gr.Wartenberg und
               Neumittelwalde
         Die von diesen Anschlußpunkten nach rückwärts führenden Leitungen sind als Weitsprechverbindungen ausgebaut.
      3) Ausbau der Korpsvermittlung XIII.A.K.Oels ist durch Sonderbefehl vorbereitet. Im übrigen sind Mob.-Vermittlungen nicht ausgebaut; sie sind von
         den Div.durch das V.P.rechtzeitig einzurichten.
         Die aus der Skizze ersichtlichen Fspr.-und Fernschreibverbindungen laufen über Sonderleitungen zu den Fernämtern der jeweiligen Postanstalten
         und sind dort durch die Truppe abzunehmen.
         Fernschreibverbindungen (Hellschreiber) sind bis zu den Div. sicherzustellen.
      4) N.53 bereitet auf besonderen Befehl Korps-Gefechtsstand in Gr.Wartenberg vor.
         Hierzu schließt es an die durch Armee-Nachr.Rgt.511 in Gr.Wartenberg eingerichtete Vermittlung an.
      5) Überwachung und Abschirmung der Leitungen an der Grenze veranlaßt OKW im Einvernehmen mit den örtlichen Ämtern der D.R.P.Leibstandarte Adolf
         Hitler und Grz.Abschn.Kdo.14 prüfen im Einvernehmen mit den örtlichen Stellen der D.R.P. nach, daß vom Zeitpunkt der Befehlsüernahme ab keine
         Leitung über die Grenze führt, die nicht überwacht bezw.abgeschirmt ist.
         Falls Leibstandarte Adolf Hitler noch nicht eingetroffen, übernimmt N.53 die Überprüfung.
      6) Selbständige Eingriffe in das Netz, Unterbrechungen bestehender Leitungen, Einschränkung des örtlichen Fspr.Verkehrs im Aufmarschgebiet sind
         nur mit Genehmigung des A.O.K.zulässig.
         Etwaige Abänderung sind dem K.K.XIII zur Genehmigung durch A.O.K.einzureichen.
      7) Die Vermittlungen melden sich:
         a) bis zum Eintreffen der Arbeitsstäbe in den Hauptquartieren mit:
            Übungsvermittlung X (Ortsname);
         b) nach Eintreffen der Arbeitsstäbe in den Hauptquartieren mit:
            Vermittlung Arbeitsstab X (Ortsname)
         c) Der Zeitpunkt, von wann ab sich die Vermittlung mit der Bezeichnung ihrer Kdo.-Behörde melden, wird besonders befohlen.
      8) Das Viktor-Netz wird in der bisher vorgesehenen Planung beibehalten.
         W.Kdo.VIII veranlaßt bei Aufruf des V.G.A.D.die Schaltung dieses Netzes.

B) Maßnahmen nach Antritt der Bewegung.
   1) Durch AOK werden Meldeköpfe eingerichtet in
        Kempen (Kepno)
        Wieruszow
        Sokolniki (Sockenstein)
        Lututow oder
        Schildberg, Grabow
      Hier gegebenenfalls Anschluß durch N 53.
      Zur Sicherstellung dieser Verbindungen steht 1 F.F.-Kabelzug des A.N.R.511 in Gr.Wartenberg bereit, der auf Zusammenarbeit mit N 53 anzuweisen ist.
   2) Die Zerstörung und Unterbechung der Fernmeldeanlagen im Feindgebiet muß durch ihre frühzeitige Besetzung verhindert werden. Besonders wichtig ist
      die rasche Besetzung vorgefundener Verstärke-Ämter.
      Die Ausnutzung vorgefundener polnischer Fernsprechleitungen ist im allgemeinen jedoch nur durch Einheiten der Nachr.Truppe zulässig und unter
      Meldung an das K.K.XIII Truppen-Nachr.-Verbände müssen hiervon ausgeschlossen bleiben.
      Schaltungen besonders auf freier Strecke, desgl.Schneiden von Leitungen ist verboten.
      Bei Abschirmung ist auf sachgemäße Ausführung der Unterbrechung gem.D 1099+ zu achten, um zu verhindern, daß Gestänge unbrauchbar werden.
      Die Div.und Leibstandarte Adolf Hitler melden laufend und unaufgefordert über den Zustand vorgefundener Drahtnachrichtenanlagen getrennt nach
         Vermittlungsstellen und
         Drahtverbindungen.
   3) Armee-Nachr.Park wird später befohlen.

II) Funkverbindungen.
    1) Funkunterlagen (Schlüsselmittel und R.F.V.) gehen den Truppen zeitgerecht zu.
       Sie müssen allen beteiligten Stellen bis 15.8.zugestellt sein (Nachbarn!)
       10. und 17.Div., sowie Leibstandarte Adolf Hitler und Grz.Abschn.Kdo.14 reichen ihre Schlüsselmittel in 10 facher Ausfertigung an K.K.XIII bis
       16.8. ein.
    2) Bis zum Überschreiten der Reichsgrenze halten alle "bereitgestellten Verbände" Funkstille einschließlich der zu Schanzarbeiten eingesetzten
       Verbände. Die Funkstille ist mit Überschreiten der Reichsgrenze durch die ersten Truppen ohne besonderen Befehl aufgehoben.
    3) Im Abschnitt der 8.Armee ind bisher feindliche Funkanlagen (Heeres-, Marine-, Polizei- usw. Funkstellen) einschl.Rundfunkanlagen (mit Ausnahme
       von Lodz) nicht bekannt geworden. Mit ihnen muß jedoch gerechnet werden. Vorgefundene Funkstellen sind außer Betrieb zu setzen. Meldung an K.K.XIII
       (K.Nachr.Führer).

III) Allgemeines.
     1) Die Div.usw.tragen dafür Sorge, daß bei fortschreitendem Angriff die Nachrichtenverbndungen (Fernsprech- und Funkverbindungen) nicht abreißen.
        Soweit neue Gefechtsstände bezogen werden, muß an der letzten Nachrichtenstelle ein taktisch eingewiesener Verbindungsoffizier mit Meldeorganen
        solange verlbleiben, bis die Nachrichtenverbindungen zum neuen Gefechtsstand usw.hergestellt sind.
     2) Auf frühzeitiges Erkunden der Meldeabwurfstelle sowie auf Auslegung der Fliegertücher wird hingewiesen.

Beilage 2 zu Anlage 4 Leitungsskizze -im Original vorhanden-
 
Korps-Kdo.XIII.A.K.                                                                                        Nürnberg, 12.August 1939
Ia op.Nr.2 geh.Kdos.

Bezug: Korpskdo.XIII.A.K.Ia op.Nr.1 geh.Kdos.vom 12.8.39.
       (nicht an II./A.R.46 und II./A.R.53 ergangen)
Betreff: Einnahme der Bereitstellung.
1 Anlage

                                          Befehl für die Verschiebung der Bereitstellungsräume.

1.) Die Verschiebung der Verbände und Truppen in die Bereitstellungsräume gem.Bez.Vfg.hat auf Stichwort: "1.Y=Tag ....(Datum)" auf Grund
    nachstehender Regelung erfolgen.
       Das Stichwort wird vom Korpskdo.gegeben an:
     10.Div.
     MG.Btl.6
     Art.Kdr.17 (für Weitergabe an II./AR 46 und II/AR 53)
     N 53
     II./Flak Rgt.22 

2.) Zeitliche Regelung:
    a) Y- 2=Tag ab 20.00 Uhr: 10.Div. Aufschliessen im Übungs-(Schanz-)Raum,
           1./MG-Btl.6 Verlegung nach Festenberg.
    b) Y- 1=Tag (Y-Vortag) ab 20.00 Uhr: Verschiebung aller Verbände und Truppen aus dem Übungsraum in die Bereitstellungsräume.
3.) Durchführung:
    a) 10.Div. schliesst in der Nacht vom Y - 2=Tag auf den Y=Vortag im Schanzraum so auf, daß die Straße Glausche - Paulsdorf - Pangau -
       Wabnitz - Grüttenberg - Oels am Y=Vortag 4.00 Uhr mit allen Teilen überschritten ist und dass die Einnahme des Bereitstellungs-
       raumes in der nächsten Nacht auch durch die nicht mot. Truppen sichergestellt ist. Der Div. stehen hierzu alle Strassen in ihrem
       Schanzraum zur Verfügung.
       In der Nacht vom Y=Vortag zum Y-Tag ist der Bereitstellungsraum der Div. so einzunehmen, dass die Linie Kunzendorf - Ulbersdorf -
       Gimmel - Zessel um 24.00 Uhr mit allen Teilen überschritten ist. Die Strassen Oels - Görnsdorf und Oels - Rudelsdorf sind für die
       Bewegungen der Korpstruppen nach anliegendem Zeitplan von der 10.Div. freizuhalten.
    b) 1./M.G.Btl.6 ist in der Nacht vom Y-2=Tag auf Y-Vortag nach Festenberg so in Marsch zu setzen, dass sie am Y-Vortag 4.00 Uhr zur
       Verfügung de 10.Div. steht.
    c) Leibstandarte Adolf Hitler mit unterst. II./A.R.46 erreicht in der Nacht vom Y-Vortag auf den Y=Tag, um 20.00 Uhr von Kunersdorf -
       Kl.Oels - Schmollen - Bersnstadt.
       (Bernstadt - Namslau Nord - Schmorgau - Glausche,
           "      - Paulsdorf - Grunwitz,
           "      - Wabnitz - Kunzendorf).
       Die Strasse Kaulwitz - F.Waldhof - Glausche ist wegen der Grenznähe nicht zu benutzen.
          II./A.R.46 (Übungsraum Kl.Oels - Süsswinkel - Kl.Ellguth - Gr.Ellguth) ist entsprechend der beabsichtigten Verwendung auf dem
          Vormarsch der Standarte in die Marschbewegung einzufädeln.
    d) II./A.R.53 erreicht in der Nacht vom Y=Vortag auf den Y=Tag, um 22.30 Uhr von Schmarse antretend, auf Strasse Schmarse  - Oels -
       Görnsdorf den Bereitstellungsraum in den Waldstücken südlich Görnsdorf so, dass er bis 22.00 Uhr eingenommen ist. Stab:
       Görnsdorf.
    e) II./A.R.46 hält sich am Y=Vortag ab 20.00 Uhr in ihrem Übungsraum bereit, dass sie sich in den Vormarsch der Leibstandarte Adolf Hitler
       eingliedern kann. Die Marschstrasse der Standarte (Süsswinkel - Kl.Oels - Gr.Ellguth) ist unter allen Umständen ab 20.00 Uhr von allen
       Fahrzeugen der Abteilung freizuhalten.
    f) II./Flak.Rgt.22 erreicht in der Nacht vom Y=Vortag auf Y=Tag um 20.30 Uhr von Peuke antretend, auf Strassen Pauke - Oels - Görnsdorf -
       und Oels - Rudelsdorf ihre Einsatzräume so, dass sie um 2.00 Uhr eingenommen sind.
4.) Der anliegende Zeitplan gibt die Zeiten, zu denen bestimmte Strassen den einzelnen Truppenteilen zur Verfügung stehen. Die übrigen
    Truppenteile haben zu diesen Zeiten die betreffenden Strassen, erforderlichenfalls unter völliger Räumung freizuhalten.
    Die Strassen sind von liegengebliebenen Fahrzeugen aller Art unbedingt freizumachen.
5.) Marschbewegungen geschlossener Truppenteile von Komp.-u.s.w.Stärke dürfen nur vom y-2.Tag an nur bei Nacht (ab 20.00 Uhr) Durchgeführt
    werden.
    Die Nachtmärsche sind mit abgeblendetem Licht mit Erreichen des Bereitstellungsraumes und in unmittelbarer Grenznähe ohne Licht
    durchzuführen.
6.) Verkehrsregelung:
    a.) Das Korpskdo. übernimt in der Nacht vom Y-2.Tag auf den Y=Vortag die Verkehrsregelung in Oels, vom Y=Vortag zum Y=Tag an den Strassen
        Oels - Gr.Wartenberg und Oels - Rudelsdorf einschl.der Orte Oels und Gr.Wartenberg.
    b.) 10.Div. ist für die Verkehrsregelung in ihrem Übungs- und Bereitstellungsraum mit Ausnahme der unter a) genannten Strassen verantwortlich.
        Am Y=Tag 0.00 Uhr geht dir Verantwortung für den Raum südlich der Linie Kunzendorf (einshl.) - Ulbersdorf (ausschl.) - Gimmel (Ausscchl.)
        auf die Leibstandarte Adolf Hitler über.
    c.) Alle Truppen und Verbände sind während sämtlicher Marschbewegungen für die Verkehrsregelung an den Marschstrassen mit eigenen Kräften
        verantwortlich.
        Die durch Korpskdo. unter a.) eingesetzte Verkehrsregelung ist während der Märsche durch Kräfte der Truppe zu ergänzen.

Anhang zu Korpskdo.XIII.A.K. Ia op.Nr.2 geh.Kdos.vom 12.8.39

                                                              Zeitplan
für die Marschbewegung der Korpstruppen und der Leistandarte Adolf Hitler in der Nacht vom Y=Vortag zum Y=Tag
--------------------------------------------------------------------------------------------
Truppenteil        Durchmarschorte         Antreten bezw.           Erreichen des
                                           Durchmarsch              Bereitstellungsraumes
                                           Anfang     Ende           Anfang     Ende
--------------------------------------------------------------------------------------------
Leibstandare         Kunersdorf             20.00     22.00
Ad.Hitler            Schmolln               21.30     23.30
                     Bernstadt              23.00      1.00
                     Jakobsdorf
                     Schönau                                         24.00       2.00
II./AR 53            Schmarse               22.30     23.30
                     Oels                   23.00      0.00
                     Görnsdorf                                        0.30       1.30
II./Flak 22          Peuke                  20.30     22.30
                     Oels                   21.30     22.30
                                                                      0.00       1.00
 
Korps-Kommando XIII                                                                                                              O.U. Oels, den 24.8.39
Nr.41/39 geh.Kdos.

1.) Für den ersten Angriffstag zur Angriffsstunde, frühestens ab Tagesbeginn wird der 10.Division 1 Art.Flieger unterstellt. Er ist zu dieser Zeit
    abrufbereit am Feldflugplatz. Der Art.Flieger nimmt am Vortag persönlich Verbindung mit 10.Div. auf.
2.) Außerdem hält 5.(H) 13 am Angriffstag zur Angriffsstunde, frühestens ab Tagesanbruch einen weiteren Art.Flieger einsatzbereit auf dem Feldflugplatz,
    der je nach Lage auf Zusammenarbeit mit Leibstandarte (II./A.R.46) oder mit Art.Kdr.17 (II./A.R.53) angewiesen werden wird.

                                                                                                       Für das Korps-Kommando
                                                                                                     Der Chef des Generalstabes
 
Korpskommando XIII                                                                                                             K.H.Qu.Oels, den 25.8.1939
     Ia            
Nr.44/39 geh.Kdos.

An 10.Division, Art.Kdr.17, M.G.Bt1.6, Leibstandarte Adolf Hitler, II./A.R. 46, II./A.R.53, N 53, Grz.Abschn.Kdo.14, 5.(H)13. II./Flak 22, K.Kdo.XIII: Ia,.

"Fall Weiß 1.Y-Tag = 26.8. Uhrzeit 4.30.
Jede Geländeverletzung vor der Uhrzeit, auch durch Spähtrupps ist verboten."
 
Korpskommando XIII.A.K.                                                                                                   O.U.Oels, den 28.8.1939
        Qu.
 
                                                        Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung des
                                                                           XIII.A.K.

1.) Allgemeines.
    Einzelnachschubsendungen durch die Eisenbahn.
    Alles von den Truppenteilen aus ihren Standorten benötigte Nachschub ist von den Heimatdienststellen unmittelbar unter Mitteilung der genauen
    Anschrift anzufordern. Als Anschrift ist hierzu, aus Gründen der Tarnung, nicht der Truppenteil, sondern die Feldpostnummer (nicht Übungspost-
    nummer) als sogenannte "Leitungszahl" anzugeben. Das Gut wird dann der Truppe nicht unmittelbar sondern über die für das A.O.K.8 eingesetzte
    "Weiterleitungsstelle 10" zugeleitet.
    Die Gesamtanschrift muss daher lauten:
        Wehrmachtnachschubsendung
     An
         Leitungszahl: (= Feldpostnummer)
            Weiterleitungsstelle 10.
2.) Verwaltungswesen.
    a) Verpflegung:
       In Abänderung der "Bes.Anordnungen Nr.3 f.d.Versorgung der 8.Armee vom 27.8.39 Ziffer 2 werden angewiesen:
       10.Division auf A.V.L.Gr.Wartenberg zugeteilt Grz.Abschn.Kdo.14 ohne rückw.Dienste.
       17.Division auf A.V.L.Oels.
       Der 17.Division werden wirtschaftlich zugeteilt:
            M.G.Btl.6
            II./A.R.53
            II./Flak 22
            5.(H)/13
            Korps-Kdo.XIII Stab,
            Korps-Nachsch.Fhr.413
            Grz.Abschn.Kdo.14 rückw.Dienste.
       Erster Verpflegungsempfang für die zugeteilten Einheiten der 17.Division am 29.8.39 ab 16.00 Uhr bei Verpfl.Ausgabestelle
       Schwiersee (4km südostw.Oels).
       L.St.Adolf Hitler (mit II./A.R.46) auf A.V.L.Namslau, Brot ist im A.V.L.Oels zu empfangen.
       Diese Regelung gilt bis 30.8.39 einschließlich.
       Unmittelbarer Empfang von einzelnen Verbänden bei den A.V.L.ist verboten.
    b) Geldversorgung.
       Die Div.Feldkassen haben sich umgehend mit Zahlungsmitteln einzudecken. Die Div.haben die ihnen wirtschafltlich zugeteilten
       Einheiten auch mit Geld zu versorgen.
3.) Sanitätswesen.
    a) Ab 29.8.39 bis zum Eintreffen der Feldlazarette der Div. werden angewiesen:
         Korpstruppen auf Krankenhaus Oels
         10.Division auf Krankenhaus Gr.Wartenberg
         17.   "      "       "      Namslau.
    b) Krankensammelstelle ist eingerichtet in:
          Oels, Jägerkaserne, Wartenbergstrasse.
    c) E-Geräte im Bereich des XIII.A.K.:
          10.Division in Gr.Wartenberg (Rasenfläche Jugendhaus, Nähe Kirchstraße).
          17.Division in Namslau (Reitplatz, Reiterkaserne).
    d) Begleichung von Rechnungen:
       aa) Im Reichsgebiet: Alle Rezepte über Arznei- und Verbandmittel aus Zivilapotheken sind mit dem Vermerk "Bezahlung erfolgt durch Wehrkreisarzt
           XIII, Nürnberg 7" zu versehen, desgl.Ein-bezw.Überweisung in ärztl., zahnärztl.und Krankenhausbehanddlung.
       bb) Jenseits des Reichgebietes: Die sofortige Begleichung von Rezeptrechnungen durch die zuständige Zahlmeisterei ist notwendig. Die Bezahlung
           erfolgt an deutschstämmige Apotheken -bzw.Drogeriebesitzer durch Barzahlung, an polnische Eigentümer durch Beitreibungsbescheinigungen (siehe
           Besondere Anordnungen Nr.1 für die Versorgung. Auf derartigen Rechnungen muß die ärztl.Notwendigkeit und sachliche Richtigkeit der Lieferung
           anerkannt sein.
4.) Veterinärwesen.
    a) Für Abgabe kranker Pferde wird 17.Div. bis zum Eintreffen ihrer Vet.Komp. auf das Wehrkreispferdelazarett VIII, Breslau, Bürgerwerder angewiesen.
       Die für Überweisung in das Lazarett in Frage kommenden Pferde sind mit genauer Angabe des Standortes dem K.Kdo.XIII/IVc zu melden, welches den
       Abtransport veranlaest. Jm übrigen findet auch für die 17 Div,, die Ziffer IV der Besonderen Anordnungen Nr› 1 für die Versorgung dee IIII,A,K.
       vom 16.8.39 Anwendung.
    b) Tierseuchenlage:
          Ansteckende Blutarmut der Pferde der Zivilbevölkerung herrscht in:
              Blüchertal bei Hermann Knohr )
              Domäne Güntherwitz           )
              Domäne Dockern               )     Kr. Trebnitz
              Schebitz bei Scholz          )

              Domäne Schalkau              )     Breslau Land
              Landau bei Rudolf Halfter    )
             
              Krischütz bei Lehmann        )      Kr.Wohlau
              Mönch-Wotechelwitz bei Seeliger )
              Wiesengrund bei M.Weimann    )      Kr.Militsch
              Prietzen bei Krafft-Rodestock)      Kr.Oels
          Das Betreten dieser Gehöfte ist verboten.

5.) Kraftfahrwesen.
    a) Soweit dem K.Kdo.XIII.A.K. unterstellte Verbände und Truppen auf Betriebsstoff-Empfang beim O-Lager der DAPG Breslau, Zankholzwiese, angewiesen
       werden hat dieser zwischen 5,00 und 12,00 Uhr stattzufinden.
    b) Der Empfang bei O-Lagern ist nur mit Kw-Kolonne für Betr.St. durchzuführen. Soweit diese noch nicht eingetroffen bezw. bei den Korpstruppen nicht
       vorhanden sind, sind die Betr.St. und Ger.Wagen (Betr.St.Lkw) innerhalb der Regimenter bezw. selbst. Abteilungen usw., geschlossen zum Empfang zu führen.
6.) Postversorgung.
     Mit Rücksicht auf die Geheimhaltung ist Dienstpost an bereits aufgestellte Ereatztruppenteile in der Heimat bis zum Ausspruch einer etwaigen Mobilmachung
     ohne Nennung des Ersatztruppenteils an den Führer der Einheit zu senden z.B:
     An Haupm.Müller, Nürnberg, Gustav Adolfstr.36 (= Unterkunft des Ersatztruppenteils).
7.) Verkehrsregelung, Ordnungsdienste.
    a) Es besteht Veranlassung auf die erlassenen Verkehrsregeln hinzuweisen. Insbesondere sind verschiedentlich
       Truppenteile nicht den Anordnungen der Verkehrsregelungsorgane (Feldgend.usw.) nachgekommen. Im Gefechtsgebiet haben Nachts- auch
       Einzel-Kfz. abgeblendet zu fahren, um eine Belästigung marschierender Truppen und Kolonnen zu vermeiden.
       K.Kdo.hat eine entsprechende Anordnung für Zivil-Kfz.sowie allgemeine Beschränkung des Zivilverkehrs beantragt.
    b) Alle in Oels untergebrachten Truppengteile haben sich, soweit noch nicht geschehen, umgehend bei der Feldkdtur.530 (Oels), die mit dem Aufgaben der
       Ortskdtur. beauftragt ist, zu melden.
    c) A.O.K.8 wird gebeten, Armee-Truppen entsprechend verstehendem Absatz a) und b) anweisen zu wollen.
8.) Meldungen.
      Auf die pünktliche und genaue Vorlage der mit den besonderen Anordnungen Nr.vom 16.8.1939 einverlangten Meldungen wird erneut hingewiesen.
    Ausnahme:
    Zum 30.8.39 8,00 Uhr ist einmalig der Bestand an Munition nach dem Muster Beilage 6 zu den "Besonderen Anordnungen Nr.1" zu melden. Weitere Meldungen
    sind erst vorzulegen, wenn Verbrauch an Munition eintritt.
 
<< Juli 1939                                                September 1939 >>