| Befehle September 1939 |
| Korpskommando XIII
O.U.Lodz, den 9.9.39 Qu Besondere Anordnungen Nr.16 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Angehörige der im Operationsgebiet eingesetzten Pol.Verbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, sind als Wehr-Gefolge anzusehen und der Wehrmachtgerichtsbarkeit unterwerfen. 2.) Fälle von Freischärlertum oder Verletzung der Genfer Konventon sind unter genauer Angabe von Ort und Zeit, beteiligten Truppenteil, Zahl der Toten und Verletzten, Maßnahmen gegen die Freischärler usw. sofort auf dem Dienstwege an A.O.K.8 Ic/A.O. II.Versorgugsgebiete. 1.) Munition. a) Das XIII.A.K. ist zunächst noch auf das A.Mun.Lager Sieradz angewiesen. Die zur Auffüllung der ersten Ausstattung erfrderliche Munition muß vorerst noch dort empfangen werden. b) Am 10. oder 11.9.39 wird die Armee ein Mun.Lager an der Straße Ozorkow - Zgiersk einrichten. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Trotz des in schärfster Form gegebenen Befehls (vergl.bes.Anordnungen Nr.1 nebst Merkblatt) die im Lande vorgefundenen Verpfl.Vorräte auch zwecks Entlastung der Heimat und des Nachschubes nicht sinllos zu vergeuden, müssen immer wieder Verstösse gegen diesen Befehl festgestellt werden. In einem besonders krassen, auch dem Ansehen der deutschen Trupe schädigendem Fall hat eine Komp. beim Abrücken aus der Unterkunft allein 13 Hammel und einen Jungbullen in geschlachtetem Zustand zurückgelassen. Die nachfolgende Truppe fand das Vieh in bereits verdorbenem Zustand vor. Gegen den verantwortlichen Truppenteil wird entsprechend vorgegangen werden. Im übrigen ist der angezogene Befehl mit Merkblatt immer wieder Gegenstand eingehender Belehrung zu machen. bb) Wegen Schwierigkeit im Nachschub wird unter Bezug auf "Besondere Anordnungen Nr.1" nochmals darauf hingewiesen, daß im besetzten Gebiet die laufende Verpflegung für Mann und Pferd soweit irgend möglich, d mLande zu entnhemen ist. Von der Armee können vorwiegend nur Brot, Getränke und sonstige nicht im Lande aufzubringenden Verpflegungsmittel nachgeschoben werden. cc) Auf A.Nachschub-Kol.wird Verpflegung zugeführt: Am 9.9.39 für 10.und 17.Div.nach Szadek (17.00 Uhr) Am 10.9.39 " 10.und 17.Div nach Aleksandrow (10km nordwestl.Lodz) gegen 20.00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen. Die Div. haben dafür zu sorgen daß die Armee-Umschlagkol., welche dringend benötigt werden, die Verpflegung umgehend umschlagen können bezw. nachgeführt werden. dd) Im ehem.polnischen Militär-Magazin in Lodz (südl.Stadtteil Chojny) liegen große Vorräte an Mehl (gepackt) und Hafer (ungepackt). Beide Div. können ihren laufenden Bedarf bis auf weitere dort decken. ee) Bezügl.Verpflegung und Geldversorgung werden wei bisher bezw. neu angewiesen auf: 10.Div.: Stab K.Kdo.XIII (mit unterstellten Teilen) K.Nachschubführer 413 N.53 mit Zuteilungen II./A.R.53 5.(H)/13 II./Flak Rgt.22 Straßenbau-Btl.538 I. und IV./Nachr.Rgt.511 (zusammen rund 1000 Köpfe) 17.Div.: Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46 I./Pz.Rgt.23 1. und 2.Brücken-Kol.B 413 II./A.Nachr.Rgt.511 (rund 900 Köpfe) Feldpostamt 413 wird der N.53 zugeteilt. Art Kdr.17 wird dem Stab K.Kdo.XIII zugeteilt. b) Bekleidung. Zur Ergänzung von verbrauchten und abgetragenen Stiefeln und Socken werden den Divisionen einmalig zur Verfügung gestellt und zwar: 10.Div. 6000 Paar Socken und 3000 Paar Stiefel 17.Div. 4000 Paar Socken und 2000 Paar Stiefel Empfang durch die Division aus den Verfügungsbeständen der W.V.VIII Breslau (näheres bei Int.Rat Bulang) W.V.VIII wurde vom K.Kdo.XIII bereits verständigt. Bei dieser Gelegenheit können die Div.Feldkassen in Breslau neue BEtriebsmittel bei der Reichsbank abheben. c) Marketenderwaren werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich bei einem A.V.L. niedegelegt und den Div. zur Verfügung gestellt. Nähere Anweisung folgt. 3.) Sanitätswesen. a) Der Rest des Feldlazaretts 17 in Barczew wird durch A.San.Abt.532 abgelöst. Nach Ablösung wird dieser Rest Feldlaz.17 der 17.Div. nachgesandt werden. b) Fußkranke sind nach Möglichkeit bei der Truppe zu behandeln und auf Fahrzeugen mitzuführen. Die EInlieferung in die San.Einrichtungen der Armee entzieht sie ungebührlich lang dem Dienst der Truppe, da sie mitunter dem Ersatztruppenteil zugeführt werden müssen. c) Um möglichst sofortige Vorlage (Fernschreiben oder Fernspruch) von Beförderungsvorschlägen zu Ass.Ärzten für sämtliche aktibve Unterärzte wird ersucht. Fehlanzeige erforderlich (Fernmündl.am 8.9.39 an die Div.Ärzte 10.u.17.Div. voraus). d) Es wird darauf hingewiesen, daß mit sofortiger Wirkung die Melsung über Ausfälle nach untenstehendem Muster zu erstatten ist: M u s t e r a) Offiziere und Beamte --------------------------------------------------------- Dienstgrad NAME Tr.Teil Bemerkungen (tot, verwundet, krank, vermißt) --------------------------------------------------------- b) Unteroffizeire und Mannschaften: --------------------------------------------------------- Tr.Teil tot verwundet krank vermißt --------------------------------------------------------- e) Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Genuß rohen Obstes und ungekochtem Wassers unbedingt verboten ist. 4.) Betriebsstoffversorgung. a) 10.und 17.Div. mit unterstellten Truppen werden auf Betr.St.Empfang aus den sichergestellten Beständen am Bahnhof Zdunska Wola verwiesen. b) Für die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen ist die 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 am 10.9.39 in Antoniew (4km südostw. Aleksandrow) ausgabebereit. Ausgabezeit: 16.00 bis 22.00 Uhr. 5.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des K.Kdo.XIII.A.K. werden am 10.9.39 in den Raum Rabinek - Rabien - Antoniew (Südl.Aleksandrow) vorgezogen. Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten. 6.) Rechtspflege. Seit dem 26.8.39 ist für das besetzte Gebiet und das ganze deutsche Reich die Kriegsstrafverfahrensverordnung in Kraft. Es gibt nur mehr Feldkriegsgerichte, die im Schnellverfahren aburteilen. Gegen die Urteile dieser GErichte gibt es keine Rechtsmittel. Es gibt also keine Berufung und keine Revision an ein höheres Gericht. Ausserdem gilt seit 26.8.1939 das Kriegsstrafrecht. Fahnenflucht, Feigheit, Meuterei Selbstverstümmelung, Beihilfe zur Selbstverstümmelung oder Fahnenflucht und Aufreisung zum Ungehorsam werden mit dem Tode bestraft. Ausserdem stehen hohe Strafen auf Plünderung und Bedrückung der Landeseinwohner. Tätlicher Angriff und Widersetzung sowie Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten werden im Felde mit hohen Zuchthausstrafen geahndet. 7.) Beute. Die Armee wird im Laufe des 10.9.39 Aleksandrow eine Beutesammelstelle einrichten. Diese ist von der Truppe die Beute zuzufüren. Auf die Ausnutzung von Fhrten zu Empfängern wird hingewiesen. (z.B.Verpfl.Empfang am 10.9.39 in Aleksandrow.) |
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Armee—Oberkommando 8
Gefechtsstand, den 27.9.39 Besondere Anordnungen für die Luftwaffe. 6.) Ab 27.9. 12.00 Uhr ist am Bahnhof Skierniewice 65 km Bei Feldflugplatzwechsel ist auf dem alten Feldflugplatz Es ist bis zur Übernahme zu bewachen. 8.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand de Für das Armee—Oberkommando. Der Chef des Generalstabes. |
| Armeeoberkommando 8 A.H.Qu.Lodz, den
28.9.39 O.Qu. 2 Anlagen Besondere Anordnungen Nr.35 für die Versorgung der 8.Armee 1.) Allgemeines. a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39 Es leiten: X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div. XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div. XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div. XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte. Armee leitet die Versorgung der 3.1ei.Div., der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze. 50.Div. empfängt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang: täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo. b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen: Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt einzuhalten. c) Polnische Pfadfinder: Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet. d) Fahndung: Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5(H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13. e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft: Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen im dortigen Bereich Sorge zu tragen. 2.) Munition a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung) -------------------------------------------------------------- Mun. Art : Mun.-Lager Lowicz Jezew Mszczonow in t in t in t für X.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr l.J.G.18 3,0 s.F.H.18 30,0 1.F.H.16 60,0 Stielhandgr. 2,25 für XI.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr Pist.Patr.08 0,025 2 cm Spr.Gr.L'spur 1,4 3,7 cm Pak 0,25 1.J.G.18 3,0 s.Gr.W. (8cm) 3,0 l.F.H.18 9,3 s.10cm K.18 95,0 s.F.H.18 41,8 Stielhandr. 3,5 für XIII.Korps. Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr Inf.Mun. 6,2 s.J.G.33 7,0 s.Gr.W.(8cm) 2,8 1.F.H.18 24,6 s.10cm K.18 58,8 s.F.H.18 88,7 T-Minen 5,3 Spreng- und Zündmittel 0,2 für XV.Korps. Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr s.F.H.18 63,0 b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun. nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und Mszczonow zuzuführen 3.) Verwaltungswesen: a) Verpflegpng aus dem Lande: Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen. b) Verpflegung: (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Koprs-Art. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen. Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich. (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka. (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr. (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt. Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab 16,00 Uhr. (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr. (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow. Eintreffen ab 15,00 Uhr. c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung: Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen. Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind. d) Heimatkraftfährpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt. e) Kriegsstammrollen: In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen. 4.) Sanitätswesen: a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39 eingezogen. Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbands-mittenusgnbestelle in Skierniewice bleiben bestehen. b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen. 5.) Veterinärwesen: Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich: Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz) Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen, zuzuführen. 6.) Gerätewesen: Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew. 7.) Bewachung der Postanstalten: In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten. Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste. Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme feindlicher Flugzeugbesatzungen und für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts 1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen: Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark. 2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten. 3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft. 4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern. 5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes 6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.). 7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen. 8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen. Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste. Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene ====================================================== der französischen und britischen Luftwaffe. ========================================== Luftgau III B e r l i n " IV D r e s d e n " VI M ü n s t e r " XI H a n n o v e r " VII M ü n c h e n " XII W i e s b a d e n " XIII N ü r n b e r g Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C " " " beim A.O.K.1 " " " beim A.O.K.5 " " " beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A. |
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