| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 30.8.1939. Abt.Qu. 16.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 31.8.1939. 1.) Zuteilung hinsichtlich Versorgung. Der 3.I.D. werden auf den in Frage kommenden Versorgungsgebieten ab 31.8.39 zugeteilt: Fliegerhorst Kdtr.(E) 63 (eingesetzt in Blankenfelde, 3,5km südwestl.Flatow), Fliegerhorstkdtr.z.b.V.Brandis (eingesetzt in Annafeld, 6km südostw.Flatow). 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. Es holen am 31.8.39 aus A.V.L.Flatow ab: 3.I.D. in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr einen Tagesatz Verpflegung einschl.Brot für mot- und nicht mot-Truppenteile (f.d.3.9.39) 32.I.D. in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr einen Tagessatz Verpflegung einschl.Brot wie 3.I.D. Bäck.Kp.32 empfängt einen Tagessatz Backmaterial aus A.V.L.Flatow. b) 2./Kw.Kol.402 teht mit einer Hälfte am 31.8.39 um 7.00 Uhr beim A.V.L.Flatow der 3.I.D., mit anderer Hälfte um 9.00 Uhr der 32.I.D. wie am 29.8.39 zur Verfügung. 3.) Kraftfahrwesen. a) Die Versorgung mit Betr.Stoff für den 31.8.39 erfolgt wie bisher. Feld Ers.Batl. 3.I.D. wird auf Betr.Stoff Ausg.Stelle Dtsch.Krone, Feld Inf.Ers. Btl.32.I.D. auf Betr.St.Ausg.Stelle Tr.Üb.Pl.Gr.Born (Lager Linde) angewiesen. b) Der am 1.9. 6.00 Uhr vorzulegenden Meldung über Kraftfahrwesen ist von den Divisionen, Korpstruppen und rückw.Diensten des II.A.K. eine Nachweisung über das Soll an Kfz.nach der K.A.N. beizufügen. (getrennt nach Kräder, Pkw., Lkw. einschl.Zg.Kw.). 4.) Gerätwesen. Beschaffen handelsüblichen Geräts. a) Nach K.A.N. zuständiges heeresübliches Gerät, das von Fz.Dienststellen noch nicht geliefert werden konnte, für den Einsatz der Truppe jedoch lebenswichtig ist, kann aus dem Handel freihändig beschafft werden (z.B.Doppelfernrohre, Theodolite, Messbänder usw.) b) Buchmässige Vereinnahmung des beschafften Geräts ist sicherzustellen. c) Kostenverrechnung bei Kap.VIII AE 21 Titel 69. Auf den Rechnungen ist die Verfg.OKH 72/89 Üb.g.AHA/Fz.In IVa Nr.17060/39 g.v.21.8.39 -nicht verteilt- zu vermerken. d) Die erfolgte freihändige Beschaffung ist dem für die Nachlieferung des fehlenden Geräts zuständigen H.Za.unmittelbar mitzuteilen, damit Nachlieferkontrollen berichtigt werden können. 5.) Feldpostwesen. Der Einstz der Feldpostämter der 3. und 32.I.D. ist so vorzubereiten, dass Überleitung auf das Feldpostverfahren in kürzester Zeit erfolgen kann. 6.) Meldungen. In den Gefechtsstärken sind nicht aufzunehmen: Stäbe von Regt.(einschl.) aufwärts, Sanitätspersonal, Krankenträger, Personal des Gepäcktrosses |