| Befehle August 1939 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gen.Kdo. I.A.K.(Üb.)
Allenstein, den 18. August 1939. Abt. Q Ib Nr. 15 geh. Betr.: Verkehrsregelung Bezug: Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt. Q Ib Nr.1 g.Kdos. vom 5.8.1939. Befehl für die Verkehrsregelung =============================== Im Bereich des I.A.K.(Üb.) 1.) Innerhalb der im Korpsbereich liegenden Städte wird die Höchstgeschwindigkeit für Wehrmachtfahrzeuge begrenzt: für Pkw. und Kräder auf 40 km/St. für Lkw. auf 30 km/St. 2.) Ein gegenseitiges Überholen von Motorfahrzeugen wird verboten ! 3.) In folgenden Strassen Allensteins ist Parkverbot für Wehrmachtfahrzeuge: Adolf Hitler Allee Luther Str. Wadanger Str. bis zur Jäger Str. neuen Wadanger Kaserne Zeppelin Str. Zimmer Str. Kaiser Str. Schubert Str. Bahnhof Str. Trautziger Str. Roon Str. Hindenburg Str. Garten Str. Wilhelm Str. Karl Rönsch Str. 4.) Die Regierung des Kreises Allenstein hat zugesagt, für Allenstein ähnliche Verfügung auch für Zivilfahrzeuge zu erlassen. 5.) Im Nachgang zur Bezugsverfügung werden für Verpflegung und Betriebsstoffempfang in Allenstein Zu- und Abfahrtsstrassen gem. Anlage 1 und 2 befohlen. Plan der Stadt Allensteln mit Einzeichnung für den betr. Verband liegt bei 6.) Gegen die Bezugsverfügung treten folgende Änderungen ein: a.) N.41 empfängt nicht bei der Friedenstankstelle der 11.Div., sondern bei der Tankstelle der N.11. Empfangszeit 17 - 18 Uhr. b.) A.R.501 (Üb.) mit II/37, II/47, Abt.506, B.1 und B.11 wird bis auf Weiteres für Verpflegung und Betriebsstoffempfang auf Truppenübungsplatz Arys angewiesen. c.) bei Pz.Div.Kempf ändert sich die Empfangszeit für Verpflegung in 13.15 - 17 Uhr. d.) 2.(H.)10 wird auf Tankstelle 14./I.R.2 angewiesen. Empfangszeit 18 bis 19 Uhr. Anlage 6 der Bezugsverfügung ist gem. a.), b.) und c.) zu ändern. 7.) Manöververpfl. Ausgabestelle Allenstein Vieh Auktionshalle in der Karl Rönsch Strasse am Südrand des Güterbahnhofs. 8.) Soweit mehrere Div. auf eine Verpfl. Ausgabestelle angewiesen sind, setzen sich die Div.- Intendanten frühzeitig zur Regelung der Ausgabe in Verbindung. Anlage 1 zu I.A.K.(Üb.) Abt.Q Ib Nr.10 geh.vom 18.8.1939 Verkehrsregelung für Verpflegungsempfang ========================================
Anlage 2 zu I.A.K.(Üb.) bt. Q Ib Nr.10 geh.vom 18.8.1939 Verkehrsregelung für Betriebsstoffempfang. =========================================
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| << Juli 1939 September 1939 >> | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||