Danzig
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Befehle
Oberkommando der Wehrmacht                                                                                     Berlin, den 14.9.39
Az.11 b 16 W Stb Rü Ia
    Nr.5552/39g


Bezug: OKH Gen St H, Gen Qu Nr.654/35 g v.10.9.39 (Befehl für die Einrichtung des Militär-Befehlshabers Danzig-Westpreussen)
       OKW W Stb W Rü I Nr.5525/39 v.15.9.39
Betr.: Wehrwirtschaft-Organisation im besetzten polnischen Gebiet.

 
1.) Mit Einrichtung der Militärverwaltung Danzig-Westpreussen übernimmt die Wehrwirtschaftstelle Danzig das Gesamtgebiet der Militär-
    verwaltung Danzig-Westpreussen.

2.) Aufgabe der W Wi St D a n z i g ist die Ausnutzung bzw. Erweiterung im Bereich der Militärverwaltung Danzig-Westpreussen vorhandenen
    Industrie für die Zwecke der Wehrmacht und zwar nach Anweisung des OKW (W Stb) und der Wehrmachtteile.

      Sie hat mit dem Chef der Zivilverwaltung (Sonderbeauftragten des GBW) in allen Fragen der Ausnutzung von Betrieben Verbindung zu halten.
3.) Der Leiter der W Wi St D a n z i g ist der Berater des Militär-Befehlshabers in allen wehrwirtschaftlichen Fragen. Er vertritt gegenüber
    der Militarverwaltung die wehrwirtschaftlichen Belange der Wehrmacht.

    Er übernimmt ferner die Aufgaben des V.0. (W Stb) fur den Militärbazirk Danzig-Westpreussen.
    Die W Wi St D a n z i g ist die sachbearbeitende Dienststelle des Militärbefenlshabers für alle Fragen der Wehrwirtschaft als Gruppe W Wi
    des militärischen Stabes der Militärverwaltung.

4.) In seiner Eigenschaft als Berater und Sachbearbeiter des Militärbefehlshabers in allen wehrwirtschaftlichen Fragen untersteht der Leiter
    W Wi Danzig dem Militärbefehishaber Danzig-Westpreussen.

    In allen Fragen der Rüstungswirtschaft untersteht W Wi St Danzig dem OKW (W Stb).
5.) Für die Verteilung der Arbeitsgebiete innerhalb der W Wi St für die allgemeinen Dienstverhältnisse der Offiziere, Beamten, Angestellten
    und Arbeiter sowie für die besonderen Dienstverhältnisse der Wehrwirtchaftstelle gelten sinngemäß die Bestimmungen der Verfügung:"Der
    Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, W Stb Abt.W Rü Nr.4657/39 I/A v.3.11.37" und ihrer Nachträge, wobei infolge der
    unmittelbaren Unterstellung der W Wi St Danzig unter OKW (W Stb) Arbeitsgebiete der W Jn durch die W Wi St entsprechend wahrzunehmen sind.
    Die W Wi St D a n z i g ist bis zur Einrichtung einer Inspektion unmittelbar auch den Wehrmachtteilen unterstellt.
6.) Die Waffen-und Beschaffungsämter der Wehrmachtteile können in rüstungswirtschaftlichen Fragen unmittelbare Anweisungen an die W Wi St Danzig
    geben. Soweit Anweisungen einzelner WT sich widersprechen, entscheidet OKW (W Stb).
7.) Der Leiter der W Wi St Danzig hat Verfügungen und Anordnunen grundsätzlicher Art vor ihrer Ausgabe bzw. Weiterleitung dem Militärbefefehshaber
    vorzutrasen.
8.) Der Leiter der W Wi St Danzig hat den Chef des militärischen Stabes der Militärverwaltung über alle Vorgänge von besonderer Bedeutung auf
    seinem Arbeitsgebiet auf dem Laufenden zu halten und ihm alle Angelegenheiten vorzutragen, die er dem Militärbefehlshaber zur Entscheidung
    vorlegen will. Der Leiter der W Wi St Danzig hat die Auffassung des Chefs des Stabes den Militärbefehlshaber beim Vortrag zur Kenntnis zu
    bringen, sofern der Chef des Stabes nicht selbst am Vortrage teilnimmt.
9.) a) Unterschriften in Angelegenheiten von grundsätzlicher Beüiutung werden vom Militärbefehlshaber vollzogen,
    b) Schriftstücke in laufenden Angelegenheiten unterschreibt der Leiter der W Wi St bzw die von ihm hiermit Beauftragten:
           "Im Auftrage des Militärbefehlshabers"
                 Der Leiter der W Wi St.
       soweit sie an militärische Dienststellen und Zivilbehörden gerichtet sind.
    c) Schriftstücke an W Stb sowie an diesen unterstellte Dienststellen sowie Firmen, Betriebe und Einzelpersonen unterzeichnet der Leiter der
       W Wi St mit
           "Der Leitar der W Wi St Danzig"
9.) Der gesamte Schriftwechsel zu a) und b) ergeht unter dem Kopf:
           "Der Militärbefehlshaber Posen"
              Wehrwirtschtstelle Danzig
                Az.------- W Wi St
    Der Schriftwechsel zu c) unter Kopf:
           "Wehrwirtschaftstelle Danzig"
                                                                                         Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
 
Oberkommando der Wehrmacht                                                                                                       Berlin,den 17.9.39
Az. 11 b 16 W Stb W Rü Ia
Nr. 5525/39 g

Bezug: OKH Gen St d H Gen Qu Nr. 654/39 g v.10.9.39
Betr.: Wehrwirtsciaft -Organisation im besetzten polnischen Gebiet.

1.) Mit Einrichtung der Militärverwaltung Danzig-Westpreussen tritt die W Wi St D a n z i g zum Stabe des Militärbefehlshabrs Danzig-Westpreussen.
    Sie scheidet damit aus der Unterstellung unter die Wehrwirtschaftinspektion I - Königsberg aus.
2.) Zum Bereich des Militärbefehlshabers Danzig-Westpreussen und damit der W Wi St Danzig gehört das Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig sowie
    das Gebiet der Wojewodschaft Pommerellen ohne die südl. und südwestl. der Netze gelegenen Teile. Diese werden erst nach Abschluss der Operationen
    in Posen dem Militärbefehlshaber Danzig-Westpreussen unterstellt werden.
3.) Dianstanweisung für W Wi St Danzig folgt gesondert
                                                                                         Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
 
Fernschreiben:    20.9.39
An
W.Kdo.II
Gen.d.H.Org.Abt. (1.Staffel)

Durch W.Kdo.II ist die Standortkommandantur Danzig bis zum 22.9. aufzustellen. Es gilt Stärkenachweisung Nr.011043 (F.St.N. Heft 13 vom 15.9.39 ) ohne Gericht
und ohne Funkmeister. Kommandantur ist Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. unterstellt. Erfolgte Aufstellung und Inmarschsetzung ist zu melden.