| Befehle August 1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 3.August.1939 (Wehrkreiskommando II) Abt Id Nr.3642/39 g.Kdos. Betr.: Arbeitskräfte, Bewachung für Verpfl.Lager. Verteiler: nicht hier wiedergegeben Entwurf 1.) Gestellung von Arbeitskräften für Verpflegungslager. Zur Auslagerung von Bekleidung Ausrüstung und Verpflegung ist die Gestellung von Arbeitskräften bis zur Übernahme der Lager durch eine Kommandodienststelle erforderlich. Zu diesem Zweck stellen für die Zeit vom 7. - 15.8.39 3.Div. 1 Uffz. 25 Mann für Lager Flatow (R.A.D.-Lager) 3.Div. 1 Uffz. 20 Mann für Lager Dt.Krone (H.V.H.A.) 32.Div. 1 Uffz. 20 Mann für Lager Hammerstein (H.St.O.V.) St.O.Ä. Stolp 1 Uffz. 10 Mann für Lager Lauenburg (Flachsfabrik) Stolp 1 Uffz. 20 Mann für Lager Bütow (Schützenhaus). Die zu kommandierenden Arbeitskräfte haben sich am 7.8.39 um 10.00 Uhr bei den Leitern der obigen Lager zu melden. 2.) Bewachung der Verpflegungslager. Für die Bewachung der Verpflegungslager sind verantwortlich: St.O.Ä. Schneidemühl für Verpflegungslager Flatow St.O.Ä. Stolp für Verpflegungslager Lauenburg St.O.Ä. Stolp für Verpflegungslager Bütow St.O.Ä. Belgard für Verpflegungslager Falkenburg St.O.Ä. Arnswalde für Verpflegungslager Arnswalde. Die Art der Bewachung wird den St.O.Ä.überlassen. Im Falle einer militärischen Wachgestellung sind solche Arbeitskräfte heranzuziehen, die im Mob- oder X-fall im Standort zurückbleiben. 3.) Unterbringung und Verpflegung. Die nach Flatow kommandierten Arbeitskräfte werden auf Selbstverpflegung angewiesen. Unterbringung nach dem Wehrleistungsgesetz. Abrechnung durch H.V.H.A.Dt.Krone. Die nach Lauenburg und Bütow kommandierten Arbeitskräfte sind nach dem Wehrleistungsgesetz unterzubringen und zu verpflegen. Abrechnung durch H.V.H.A. Stolp für Lauenburg, H.V.A. Neustettin für Bütow. Unterbringung und Verpflegung der nach Dt.Krone und Hammerstein kommandierten Arbeiter regelt der St.O.Ä.Dt.Krone der Kommandant des Tr.Üb.Pl.Hammerstein. |
| Befestigungsstab Küddowtal
z.Zt.Tr.Üb.Pl.Gr.Born, 22.8.39 O.Qu. 1.) Von der II./Kw.Tr.Rgt.602 sind am 23.und 24.8. 5.und 2/3 10.Komp. nach Stetting zu entsenden. Zwecke: Transport leerer E.B. und Fässer die an Wirtschaftslagern in Stetting mit Betriebsstoff, Kraftstoff und MOtorenöl zu füllen sind. 2.) Hierzu sind am 23.8. folgende leere E.B. aufzuladen: a) im M.T.Lager Westfalenhof die durch 3.Pz.Div. dort zugetauschten leeren E.B. und Fässer (Menge bis zu 240 cbm), b) in der Betriebsstoffausgabestelle Westfalenhof 1630 E.B. c) in der " " Dt.Krone 2000 E.B. d) in der " " Gr.Born-Linde 150 E.B. e) im M.T.Lager Stargard i.P., Kaserne II./I.R.25, die durch die 3.Pz.Div. dort ausgetauschten leeren E.B. und Fässer. Arbeitskräfte zum Aufladen der leeren Behälter stellt in Gr.Born-Linde und Westfalenhof der Befestigungsstab Ostpommern, in Dt.Krone der Befestigungsstab Grenzmark, in Stargard der Standortälteste. zu a) und b): Beginn des Aufladens 8.00 Uhr. Dieses Aufladen hat den Vorrang vor dem Tanken anderer Truppen. zu e) teilt II./Kw.Tr.Rgt.602 dem Standortältesten und dem II./I.R.25 Stargard den Zeitpunkt des Eintreffens durch vorausgesendetes Kommando mit. 3.) Sofort nach dem Verladen der leeren E.B.fahren die Kompanien nach Pyritz. Hier Unterbringung für die Nacht vom 23./24.8. Die Strasse Stargard Stettin darf ab 23.8. 16.00 Uhr bis 24.8. 3.00 Uhr nicht benutzt werden, da die Marschbewegung einer grösseren Kolonne stattfinden kann. 4.) Mit dem Wehrkreiskommando II Stettin, (Major von Estorff), ist am 23.8. wegen Vorbereitung des Füllens der leeren Behälter Verbindung aufzunehmen. Kommandantur Stettin wird um Gestellung der Arbeitskräfte hierfür gebeten. 5.) Am 24.8. früh ist das Füllen der leeren E.B. bei dem Wirtschaftslager der D.A.F.G. in Stettin, Altdammer Nr.34, so vorzunehmen, dass am 24.8. noch vor 12.00 Uhr die Abfahrt von Stettin erfolgt ist. Ein an die D.A.F.G. abzugebender Ausweis ist beigefügt. Anschliessend Rückfahrt bis Tempelburg, hier Verbleiben in der bisherigen Ortsunterkunft. 6.) Soweit der Ladreaum nicht ausgenutzt ist, sind im M.T.L.Stargard gefüllte E.B.aufzuladen. 7.) Die gefüllten E.B. sind nach Rückkehr nach Tempelburg nicht abzuladen. 8.) Mit Weiterfahrt am 25.8. 6.00 Uhr ist zu rechnen. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Flatow, den 28.Aug.1939 Ia Nr. 031/39 14.15 Uhr Betr.: Unterbringung der Inf.Ers.Batlne. Die Inf.Ers.Batlne. sind wie folgt unterzubringen: Feld Inf.Ers.Batl.3.I.D. in Dt.Krone (im Einvernehmen mit Standortältesten) Feld Inf.Ers.Batl.32.I.D. im Lager Gr.Born Westfalenhof (im Einvernehmen mit Kdtur.Gr.Born und 23.I.D.) Nach Erreichen der Unterkünfte ist mit der Ausbildung der Ersatzmannschaften zu beginnen. |
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