Deutsch Krone
Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Befehle August 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                                 Stettin, den 3.August.1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt Id Nr.3642/39 g.Kdos.

Betr.
: Arbeitskräfte, Bewachung für Verpfl.Lager.

Verteiler: nicht hier wiedergegeben

Entwurf

1.) Gestellung von Arbeitskräften für Verpflegungslager.
      Zur Auslagerung von Bekleidung Ausrüstung und Verpflegung ist die Gestellung von Arbeitskräften bis zur Übernahme der Lager durch eine
    Kommandodienststelle erforderlich.
      Zu diesem Zweck stellen für die Zeit vom 7. - 15.8.39
    3.Div.  1 Uffz. 25 Mann für Lager Flatow (R.A.D.-Lager)
    3.Div.  1 Uffz. 20 Mann für Lager Dt.Krone (H.V.H.A.)
   32.Div.  1 Uffz. 20 Mann für Lager Hammerstein (H.St.O.V.)
   St.O.Ä.
    Stolp   1 Uffz. 10 Mann für Lager Lauenburg (Flachsfabrik)
    Stolp   1 Uffz. 20 Mann für Lager Bütow (Schützenhaus).
      Die zu kommandierenden Arbeitskräfte haben sich am 7.8.39 um 10.00 Uhr bei den Leitern der obigen Lager zu melden.

2.) Bewachung der Verpflegungslager.
      Für die Bewachung der Verpflegungslager sind verantwortlich:
    St.O.Ä. Schneidemühl für Verpflegungslager Flatow
    St.O.Ä. Stolp        für Verpflegungslager Lauenburg
    St.O.Ä. Stolp        für Verpflegungslager Bütow
    St.O.Ä. Belgard      für Verpflegungslager Falkenburg
    St.O.Ä. Arnswalde    für Verpflegungslager Arnswalde.
     Die Art der Bewachung wird den St.O.Ä.überlassen. Im Falle einer militärischen Wachgestellung sind solche Arbeitskräfte heranzuziehen,
    die im Mob- oder X-fall im Standort zurückbleiben.

3.) Unterbringung und Verpflegung.
      Die nach Flatow kommandierten Arbeitskräfte werden auf Selbstverpflegung angewiesen. Unterbringung nach dem Wehrleistungsgesetz. Abrechnung durch
    H.V.H.A.Dt.Krone.
      Die nach Lauenburg und Bütow kommandierten Arbeitskräfte sind nach dem Wehrleistungsgesetz unterzubringen und zu verpflegen. Abrechnung durch
    H.V.H.A. Stolp für Lauenburg,
    H.V.A. Neustettin für Bütow.
    Unterbringung und Verpflegung der nach Dt.Krone und Hammerstein kommandierten Arbeiter regelt der St.O.Ä.Dt.Krone der Kommandant des Tr.Üb.Pl.Hammerstein.
 
Befestigungsstab Küddowtal                                                                                  z.Zt.Tr.Üb.Pl.Gr.Born, 22.8.39
      O.Qu.                

1.) Von der II./Kw.Tr.Rgt.602 sind am 23.und 24.8. 5.und 2/3 10.Komp. nach Stetting zu entsenden.
    Zwecke: Transport leerer E.B. und Fässer die an Wirtschaftslagern in Stetting mit Betriebsstoff, Kraftstoff und MOtorenöl zu füllen sind.
2.) Hierzu sind am 23.8. folgende leere E.B. aufzuladen:
    a) im M.T.Lager Westfalenhof die durch 3.Pz.Div. dort zugetauschten leeren E.B. und Fässer (Menge bis zu 240 cbm),
    b) in der Betriebsstoffausgabestelle Westfalenhof             1630 E.B.
    c) in der          "           "     Dt.Krone                 2000 E.B.
    d) in der          "           "     Gr.Born-Linde             150 E.B.
    e) im M.T.Lager Stargard i.P., Kaserne II./I.R.25, die durch die 3.Pz.Div. dort ausgetauschten leeren E.B. und Fässer.
       Arbeitskräfte zum Aufladen der leeren Behälter stellt in Gr.Born-Linde und Westfalenhof der Befestigungsstab Ostpommern, in Dt.Krone der
       Befestigungsstab Grenzmark, in Stargard der Standortälteste.
          zu a) und b): Beginn des Aufladens 8.00 Uhr. Dieses Aufladen hat den Vorrang vor dem Tanken anderer Truppen.
          zu e) teilt II./Kw.Tr.Rgt.602 dem Standortältesten und dem II./I.R.25 Stargard den Zeitpunkt des Eintreffens durch vorausgesendetes Kommando
                mit.
3.) Sofort nach dem Verladen der leeren E.B.fahren die Kompanien nach Pyritz. Hier Unterbringung für die Nacht vom 23./24.8.
    Die Strasse Stargard Stettin darf ab 23.8. 16.00 Uhr bis 24.8. 3.00 Uhr nicht benutzt werden, da die Marschbewegung einer grösseren Kolonne
    stattfinden kann.
4.) Mit dem Wehrkreiskommando II Stettin, (Major von Estorff), ist am 23.8. wegen Vorbereitung des Füllens der leeren Behälter Verbindung aufzunehmen.
    Kommandantur Stettin wird um Gestellung der Arbeitskräfte hierfür gebeten.
5.) Am 24.8. früh ist das Füllen der leeren E.B. bei dem Wirtschaftslager der D.A.F.G. in Stettin, Altdammer Nr.34, so vorzunehmen, dass am 24.8. noch vor
    12.00 Uhr die Abfahrt von Stettin erfolgt ist. Ein an die D.A.F.G. abzugebender Ausweis ist beigefügt. Anschliessend Rückfahrt bis Tempelburg, hier
    Verbleiben in der bisherigen Ortsunterkunft.
6.) Soweit der Ladreaum nicht ausgenutzt ist, sind im M.T.L.Stargard gefüllte E.B.aufzuladen.
7.) Die gefüllten E.B. sind nach Rückkehr nach Tempelburg nicht abzuladen.
8.) Mit Weiterfahrt am 25.8. 6.00 Uhr ist zu rechnen.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                           Flatow, den 28.Aug.1939
Ia  Nr.   031/39                                                                                                                14.15 Uhr

Betr.: Unterbringung der Inf.Ers.Batlne.

Die Inf.Ers.Batlne. sind wie folgt unterzubringen:
Feld Inf.Ers.Batl.3.I.D. in Dt.Krone (im Einvernehmen mit Standortältesten)
Feld Inf.Ers.Batl.32.I.D. im Lager Gr.Born Westfalenhof (im Einvernehmen mit Kdtur.Gr.Born und 23.I.D.)

Nach Erreichen der Unterkünfte ist mit der Ausbildung der Ersatzmannschaften zu beginnen.
 
<< Juli 1939                                                            September 1939 >>