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Befehle Juli 1939
Generalkommando II. Armeekorps                                                                                                    Stettin, den 18.Juli 1939
   (Wehrkreiskommando II)
Abt.IaGrz./Id Nr. 3149/39 g.Kdos.

Bezug: 1) O.K.H.10.Abt.(Ia) GenStdH. Nr.360/39 g.Kdos.v.9.6.39. (nur an Gen.Kdo.II und III.A.K. ergangen).
       2) H.Gr.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v.24.6.1939 (nicht an 32.Division verteilt)
       3) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Abt.Ia/IaGrz. Nr.2716/39 g.Kdos. vom 26.6.1939 (an 32.Div.u.Kdtr.d.Bef.Neustettin).
       4) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Ia Nr.2892/39 g.Kdos. vom 6.7.1939 (an 32.Div. und Kdtur.d.Bef.bei Neustettin).
       5) Gen.Kdo.II.A.K. (Wehrkr.Kdo.II) Ia Nr.2917/39 g.Kdos. vom 6.7.1939 (an Gen.Kdo.III.A.K. u.Kdtr.d.Bef.b.Neustettin).

Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten an der Ostgrenze.

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                                                                   VIII. Versorgung.
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23.) Die friedensmässige Versorgung der 3.und 32.Div. während des Einsatzes wird hinsichtlich Verpflegung und Betriebsstoff durch W.K.Kdo.II vorbereitet.
     Daneben werden für einzelne Versorgungsgebiete - - soweit erforferlich - - Einrichtungen ses W.K.Kdo.II zur Verfügung gestellt.
        Die Durchführung der Versorgung erfolgt durch die Divisionen (bei 3.Div. auch für Pi.Batl.43 und M.G.Batl.8) und zwar unter voller Ausnutzung
     ihrer rückw.Dienste.
     Soweit in einzelnen Fällen Aushilfen erforderlich werden sollten, sind entsprechende Anträge dem Gen.Kdo.II.A.K. vorzulegen.
24.) Verwaltungswesen.
     a) Die Truppen der 3.und 32.Div. werden mit dem Zeitpunkt des Eintreffens in ihren Einsatzräumen auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind
        die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtverpflegungsvorschrift.
        Sicherstellung dieser Magazinverpflegung veranlasst Wehrkreisverwaltung II.
     b) Mit der Einrichtung der Üb.Verpfl.Ausg.Stellen werden beauftragt:
          H.V.H.A.Dt.Krone    für 3.Div. (einschl.Pi.Batl.43 und M.G.Batl.8)
          H.V.A. Neustettin   für 32.Division.
        3. und 32.Division teilen hierzu baldmöglichst, spätestens bis 25.7.39, den betr.H.V.A. (Abschrift an W.V.II) die gewünschten Orte der Üb.Verpfl.
        Ausg.Stellen mit.
          Etwaige Wünsche für Aufstellung des Speisezettels sind bis zum gleichen Zeitpunkt der Wehrkreisverwaltung II zu übersenden.
          Nach Einreffen im Einsatzraum übernehmen die Div.Verpfl.Ämter der 3.und 32.Division die Üb.Verpfl.Ausg.Stellen.
     c) Auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung können die Divisionen die Ausgabe einer weiteren Getränkeportion anordnen, sofern ausserordentliche
        Anstrengungen und Witterungsverhältnisse es fordern. Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur BEschaffung von Stärkungsmitteln wird
        den Divisionen überlassen.
     d) Verpflegung der Vor- und Quartiermeisterkommandos regelt Kommandeur der Befestigungen bei Neustettin.
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