| Befehle |
| Oberkommando der
Wehrmacht
Berlin, den 14.9.39 Az.11 b 16 W Stb Rü Ia Nr.5551/39g Bezug: OKH Gen St H, Gen Qu Nr.561/35 g v.8.9.39 (Befehl für die Einrichtung des MilitLr-Befehlshabers Posen) OKW W Stb W Rü I Nr.5397/39 v.9.9.39 Betr.: Wehrwirtchaft-Organisation im besetzten polnischen Gebiet. 1.) Mit Einrichtung der Militärverwaltung Posen wird gleichzeitig eine Wehrwirtschaftstelle Posen eingerichtet. Leiter: Generalmajor Ruggera. 2.) Aufgabe der W Wi St P o s e n ist die Ausnutzung bzw. Erweiterung im Bereich der Militärverwaltung Posen vorhandenen Industrie für die Zwecke der Wehrnacht und zwar nach Anweisung des OKW (W Stb) und der Wehrnachtteile. Sie hat mit dem Chef der Zivilverwaltung (Sonderbeauftragten des GBW) in allen Fragen der Ausnutzung von Betrieben Verbindung zu halten. 3.) Der Leiter der W Wi St P o s e n ist der Berater des Militär-Befehlshabers in allen wehrwirtschaftlichen Fragen. Er vertritt gegenüber der Militarverwaltung die wehrwirtschaftlichen Belange der Wehrmacht. Er überniunt ferner die Aufgaben des V.0. (W Stb) fur den Militärbazirk Posen. Die W Wi St P o s e n ist die sachbearbeitende Dienststelle des Militärbefenlshabers für alle Fragen der Wehrwirtschaft als Gruppe W Wi des militärischen Stabes der Militärverwaltung. 4.) In seiner Eigenschaft als Berater und Sachbearbeiter des Militärbefehlshabers in allen wehrwirtschaftlichen Fragen untersteht der Leiter W Wi Posen dem Militärbefehishaber Posen. In allen Fragen der Rüstungswirtschaft untersteht W Wi St P o s e n dem OKW (W Stb). 5.) Für die Verteilung der Arbeitsgebiete innerhalb der W Wi St für die allgemeinen Dienstverhältnisse der Offiziere, Beamten, Angestellten und Arbeiter sowie für die besonderen Dienstverhältnisse der Wehrwirtchaftstelle gelten sinngemäß die Bestimmungen der Verfügung:"Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, W Stb Abt.W Rü Nr.4657/39 I/A v.3.11.37" und ihrer Nachträge, wobei infolge der unmittelbaren Unterstellung der W Wi St Posen unter OKW (W Stb) Arbeitsgebiete der W Jn durch die W Wi St entsprechend wahrzunehmen sind. Die W Wi St P o s e n ist bis zur Einrichtung einer Inspektion unmittelbar auch den Wehrmachtteilen unterstellt. 6.) Die Waffen-und Beschaffungsämter der Wehrmachtteile können in rüstungswirtschaftlichen Fragen unmittelbare Anweisungen an die W Wi St Posen geben. Soweit Anweisungen einzelner WT sich widersprechen, entscheidet OKW (W Stb). 7.) Der Leiter der W Wi St Posen hat Verfügungen und Anordnunen grundsätzlicher Art vor ihrer Ausgabe bzw. Weiterleitung dem Militärbefefehshaber vorzutrasen. 8.) Der Leiter der W Wi St P o s e n hat den Chef des militärischen Stabes der Militärverwaltung über alle Vorgänge von besonderer Bedeutung auf seinem Arbeitsgebiet auf dem Laufenden zu halten und ihm alle Angelegenheiten vorzutragen, die er dem Militärbefehlshaber zur Entscheidung vorlegen will. Der Leiter der W Wi St P o s e n hat die Auffassung des Chefs des Stabes den Militärbefehlshaber beim Vortrag zur Kenntnis zu bringen, sofern der Chef des Stabes nicht selbst am Vortrage teilnimmt. 9.) a) Unterschriften in Angelegenheiten von grundsätzlicher Beüiutung werden vom Militärbefehlshaber vollzogen, b) Schriftstücke in laufenden Angelegenheiten unterschreibt der Leiter der W Wi St bzw die von ihm hiermit Beauftragten: "Im Auftrage des Militärbefehlshabers" Der Leiter der W Wi St. soweit sie an militärische Dienststellen und Zivilbehörden gerichtet sind. c) Schriftstücke an W Stb sowie an diesen unterstellte Dienststellen sowie Firmen, Betriebe und Einzelpersonen unterzeichnet der Leiter der W Wi St mit "Der Leitar der W Wi St Posen" 9.) Der gesamte Schriftwechsel zu a) und b) ergeht unter dem Kopf: "Der Militärbefehlshaber Posen" Wehrwirtschtstelle Posen Az.------- W Wi St Der Schriftwechsel zu c) unter Kopf: "Wehrwirtschaftstelle Posen" Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht |