Zdunska Wola
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Korpskommando XIII.A.K.                                                                                                              O.U.Zdunska Wola, den 8.9.1939
         Qu.           

                                                          Besondere Anordnungen Nr.15 für die Versorgung
                                                                           des XIII.A.K. 
 
I. Allgemeines.
   1.) Nachschub-Straßen.
       XIII.A.K. und 10.Div.: Sieradz - Zdunska Wola - Szadek - Lutomiersk - Zgierz - Strykow.
       17.Division: Sieradz - Zdunska Wola -  Lask - Pabjanice - Konstantynow, - Lodz - Nevosolna
   2.) Da eine Vorverlegung der Ausladebahnhöfe für Nachschub zunächst nicht möglich ist, wird die Armee durch verstärkten Einsatz ihrer Nachschubkolonnen die
       Versorgung durchführen.
       Es müssen jedoch aus diesem Grunde auch für die rückw.Dienste der Div. usw, größere Entfernungen in Kauf genommen werden
   3.) Die Grenze, des rückw. Armeegebietes ist ab 8.9.39 0,00 Uhr an die Warthe vorverlegt.
   4.) Straßendisziplin.
       Die Straßendisziplin in den rückw. Teilen des Armegebietes, besonders die Disziplin der neu aufgestellten Verbände genügt in keiner Weise den Anforderungen.
       Die Kommandeure aller Grade sind persönlich verpflichtet, an jeder Stelle bei Verstößen gegen die Straßenordnung einzugreifen. Es ist aufs schärfste darauf
       zu achten, daß die vorgeschriebenen Signalgeber am Anfang und Ende der Marschkolonne durch deutliche Zeichengebung den glatten Ablauf der Märsche sicherstellen.
       Das Verstopfen der Straßen von mehreren nebeneinander marschiereeden oder haltenden Marschkolonnen muß von den Trupenkommandeuren mit äußerster Energie verhindert
       werden. Rücksichstlos ist die eine Straßenseite für den Befehl und Meldeverkehr längs der marschierenden Truppe unter allen Umständen freizuhalten. Rastende
       Verbäde haben unbedingt die Straße zu verlassen.
       Vielfach eind die Fahrzeuge marschierender Kolonnen voll besetzt mit Mannschaften. Das Mitfahren auf Fahrzeuen der Truppe ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des
       Kp.Chefs usw. gestattet. Für die genaue Befolgung dieser Anordung sind die Kp.-Chefs usw.verantwortlich zu machen.

II. Versorgungsgebiete.
    1.) Munitionswesen.
        a) Im Laufe des 8.9.39 wird in Gegend westl. Sieradz ein A.Mun.Lager eingerichtet, auf das das XIII.und X.A.K. angewiesen werden.
           Inhalt:
                  1 Inf.Div.Einh.Munz.
                  2 K.E.Mun. d. s.10cm Kan.18
                  10 t Sondermunition für Inf.
                  je 1 t Pist.Patr.(7,65) Ortgies u. Parabellum.
           Das A.-Mun.Lager befindet sich 1,5 km. westl. Sieradz, südl.der Straße Sieradz - Blaszki (abgebrannte Ziegelei).
        b) Es ist jedem Falle vor Anforderung neuer Mun. die in Umschlag-und Ausgabestellen verbliebene Mun. aufzubrauchen.
        c) Sondermunition für Inf darf nur für den Beschuß von gepanzerten Fahrzeugen pp. verwendet werden. Nachschub nur in geringem Umfange möglich.
    2.) Verwaltungswesen.
       a) Verpflegung.
          aa) Am 8.9.39 wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nsch.Kol. für 10. und 17.Div. nach Sieradz zugeführt. Eintreffen gegen 16,00 Uhr. Die Verpflegung ist an den
              Eintrefforten von den Div. zu übernehmen (fernmündl. voraus).
          bb) Die Armee ist nicht in der Lage die vollen Hafermengen nachzuschieben. In Notfällen ist daher, wenn kein Hafer vorhanden ist, auch ungedroschener Hafer zu
              verfüttern. Entsprechende Vorsicht (Mischung mit Stroh) ist geboten.
      b) Geldwesen.
         Die Div.Feldkassen haben ihre erforderlichen Geldmittel von der nächstgelegenen Reichsbankanstalt zu empfangen.
      c) Bekleidung.
         Bekleidung kann in geringem Umfange mit Genehmigung dee Korpsintendanten aus den Beständen des A.V.L. Oels entnommen werden. Ein Umschieben durch die Armee ist
         unmöglich.
    3.) Sanitätswesen.
        a) Armee-Sanitäts-Zweigpark Sieradz ist ab 8.9.39 12,00 Uhr ausgabebereit. San.Zweigpark Kempen bleibt bestehen.
        b) Krankensammelstelle Sieradz ab 8.9.39 aufnahmebereit.
        c) Ab 8.9.39 20.00 Uhr ist in Sieradz ein Kriegslazarett eingerichtet.
    4.) Veterinärwesen.
        a) Pferdesammelstelle des A.Pf.Laz.532 in Gegend Szadek ab 8.9.39 18,00 Uhr aufnahmebereit.
             Bewegl.Tierbl.Unters.St.532 in Szadek ab 9.9.39. 12,00 Uhr arbeitsbereit.
             Vet.Park 530 in Sokolniki ca 12 km ostw. Wieruszow ab 8.9.39 18,00 Uhr ausgabebereit.
        b) Die Wiederherstellung Verwundeter, erkrankter, marschunfähiger, erschöpfter usw. Pferde sichert den Ersatz von Pferdeverlusten. Mit allen Mitteln ist anzustreben,
           derartige Pferde den nächsterreichbaren Vet.Einrichtungen zuzuführen.
           Tötung von Pferden darf nur auf Anordnung dea Vet.Offz. oder unter Verantwortung des zuständigen Truppenführers, der Offizier sein muß, geschehen.
        c) Infolge der weiten Verbreitung der Tollwut in Polen ist jeder Fall von Tollwut oder Tollwutverdacht unverzüglich der nächsten Ortskdtur. zu melden. Herrenlos
           herumlaufende, insbesondere tollwutkranke oder tollwutverdächtige Hunde sind sofort zu erschießen.
        d) Auf Anordnung des A.O.K.8/IVc werden grundsätzlich nur noch marschunfähige Pferde aus den Vet.Kp. abgeholt. Vereinzelt in Ortschaften zurückgelassene Pferde werden
           nicht mehr abgeholt.
    5.) Kraftfahrwesen.
        a) XIII.A.K. bleibt weiterhin mit allen Teilen auf das Betr.St. Lager Sieradz angewiesen. Dort befindet sich auch Otto-Kraftstoff I (für I./Pz.Rgt.23) und Kraftstoff
           in E-Behältern (für I./Pz.Rgt.23) und L.St.Adolf Hitler.
        b) Die dem K.Kdo. unmittelbar unterstellten Truppen empfangen bei 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 in Zduny zwischen 16,00 und 24,00 Uhr.
           Ausgabebereit 8.9.39 16,00 Uhr
        c) Vorgefundener Betr.St. ist sofort durch einen Fachmann (W.K.S., Truppen-Ing. usw.) zu prüfen. Bisher erfolgte Prüfungen haben überall die Brauchbarkeit des
           vorgefundenen Betr.Stoffes ergeben.
           Nach Prüfung ist der Kraftstoff dem Verbrauch zuzuführen. Verwaltung und Ausgabebetrieb hat durch die Div. zu erfolgen, in deren Bereich er aufgefunden wurde.
           Ort, Art und Menge des aufgefundenen Betr.Stoffee ist dem K.Kdo.XIII/Kf. zu melden.
        d) Die Eisenbahntankstellen, Betr.St.Lager, Betr.St.Ausgabestellen, Tankstellen für Einzelkfz. usw, müssen so deutlich durch Schilder und Wegweiser (von der nächsten
           größeren Straße ab gekennzeichnet sein, daß sie auch in der Dunkelheit leicht gefunden werden können.
        e) Die für die Ausstattung der Kfz. mit Reservebereifung eingereichten Anforderungen können z.Zt. nicht erfüllt werden. Bie auf weiteren wird neue Bereifung auenahmslos
           nur gegen Rückgabe der alten ausgegeben.
        f) Die mit Fortschreiten der Operationen entbehrlich werdenden Betr.St.Lager des A.O.K. sind von den Div. dem K.Kdo./Kf. anzumelden. Leerfaßraum aus Betrst.Lagern abseits
           der Eisenbahn sind dem Korps bezw. dem Armee-Nachschub-Führer zum Abtransport durch Leerkolonnen hin zu den Ausladebahnhöfen für den Nachschub anzumelden. Von dort aus
           sorgen die Bahnhofsoffiziere für Weitersendung.
    6.) Waffen- und Gerätewesen.
        a) Ab 9.9.39 morgens sind arbeitsfähig:
           Feldwerkstatt 532 in Sieradz.
           Der in Lututow eingesetzte Feldwerkstattzug arbeitet auf und wird zu der Feldwerkstätte 532 nach Sieradz herangezogen.
        b) Ab 7.9.39 werden verlegt:
               Inf.Park nach Sieradz
               Art.Park   " Sieradz
               Nachr.Park " Waglczew (13 km westl. Sieradz)
               Heeresgeräte-Park nach Blaszki
               Gasschutzgerätepark nach Sieradz.
       Ausgabebereitschaft wird noch bekanntgegeben.
   7.) Ordnungsdienste.
       a) Unglücksfälle bei Nacht geben Veranlassung, erneut auf die deutliche Bezeichnung von Gefahrenstellen hinzuweisen. Insbesondere sind an Straßen, und Brückenzerstörungen
          Warnungstafeln, Sicherungen und Bezeichnungen der Umleitung anzubringen. Diese Bezeichnung hat bereits durch die Truppe zu erfolgene die die behelsemäßige Instandsetzung
          der Umgehung herstellt.
          Die Verkehreregelungsorgane sind anzuweisen, bei ihren Streifen die Bezeichnung zu überprüfen und nötigenfalle nachzuholen.
       b) Es wird erneut darauf hingewieeen daß Plünderungen mit allen Mitteln zu verhindern sind. Alle Soldaten sind über die schweren Strafen zu belehren. Zuwiderhandelnde sind
          festzunehmen und dem zuständigen Kriegsgericht vorzuführen.
       c) Ab 8.9.39 abds. übernimmt Ortskdtur. Zdunska.Wola die Aufgabe der Verkehrsregelung, Bewachung Ordnungsdienste usw. in Zdunska Wola. Erforderlichenfalls steht ihr der
          Feldgend.Trupp 413 zur Unterstützung zur Verfügung, solange sich das K.Kdo.XIII in Zdunska—Wola befindet. Ortskdtur. wird besonders auf die Überwachung etwaiger Plünderungen
          hingewiesen.
   8.) Unterkunft.
       a) Die rückw. Dienste der Div. und des K.Kdos. sind möglichst im Gefechtsgebiet unterzubringen. Bei Verlegung der Grenze zum rückw. Armeegebiet sind die rüokw. Dienste sobald
          als möglich in das Gefechtsgebiet vorzuziehen.
       b) Die Unterbringungsräume der rückw. Dienste sind dem (Offz.v.Dienst) durch die Div. taglich bis späteätene 4,30 Uhr nach dem Stand vom Vorabend zu.melden. Dabei sind die
          Unterbringungsräume anzugeben, soweit es sich um das Gefechtsgebiet handelt. Für im rückw. Armeegebiet zurückgebliebene Teile ist der Ort und die Zeit, zu der die Unterkunft
          frei wird, anzugeben.