| Befehle November 1944 |
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30.Infanterie-Division
Div.Gef.Std., am 28.11.44 Abt.Ia Nr.329/44 geh. Divisionsbefehl Nr.124. ====================== 1.) Gruppe Mileck (mit Stab, 2./Pi.Btl.11, Radfahrzug 23, Strafzug 23.I.D., verst. 5./G.R.23) (ohne 3./Pi.Btl.657) wird in der Nacht 30.11/1.12. 29.11./30.11. durch II./G.R.46 herausgelöst. Teile 3./Pi.Btl.657 verbleiben im Abschnitt. 2.) G.R.46 entsendet Vorkommandos bis 29.11., 10.00 Uhr, zum Gef.Std. der Gruppe Mileck (200m ostw.Klaisi). Die Inf.des II.Btl. ist auf Lkw. bis 15.00 Uhr nach Zeltkalni, von dort im Fußmarsch zum Gef.Std.Gruppe Mileck zuzuführen. Ib veranlaßt Zugführung von 8 Lkw. bis 13.00 Uhr zum Gef.Std. G.R.46. 3.) Verantwortlich für Durchführung der Ablösung ist G.R.6. Nach Durchführung der Ablösung ist Befehl über Abschnitt II./G.R.46 an G.R.46 zu übergeben. 4.) Auftrag für G.R.46: Das Rgt. verteidigt sich in seinem Abschnitt mit Schwerpunkt links und verhindert feindl.Vorstoß in westlicher Richtung. Trotz der dünnen Besetzung muß durch Ausscheiden örtlicher Reserven die Tiefe des HKF gewährleistet bleiben. Besonders mit linkem Nachbarn (SS-Brig.NEderland) ist engste Verbindung zu halten. Mit baldiger Verbreiterung des Rgt.-Abschnittes bis einschl. Abschnitt 2./PI.Btl.30 ist zu rechnen. Dies ist beim Einsatz der schweren Waffen des Rgts. zu berücksichtigen. Rfts.-Gef.Std. ist im Raum nordwestl.Damoji vorzubereiten. 5.) Bis zum Eintreffen I./A.R.30 wird III./A.R.30 auf Zusammenarbeit mit G.R.6 und G.R.46 angewiesen. 6.) Gruppe Mileck ist nach Herauslösung bis 30.11., 7.00 Uhr zur 11.Inf.Div. nach Lieldrogas in Marsch zu setzen. 1 Offz. und je Kp. 1 Uffz. und 1 Mann sind für 24 Stunden nach erfolgter Ablösung als Nachkommando im Abschnitt zu belassen. Mot.-Transportraum für die Inf. (8 Lkw.) ist durch Ib am 30.11. bis 5.00 Uhr in Zeltkalni bereitzustellen. Marschweg für mot.- und bespannte Teile wie für G.R.23 befohlen. Marschziel: Lieldrogas. Führer meldet sich Gef.Std. 11.Inf.Div. in Adzeli. 7.) Nachrichten-Führer stellt Drahtverbindung, überlagert durch Funk, zum G.R.46 sicher. 8.) Es ist zu melden durch G.R.6: Durchführung der Ablösung, Übergabe des Abschnittes an G.R.46, Inmarschsetzung Gruppe Mileck. G.R.46: Übernahme des Abschnitts, Einsatz auf Karte 1 : 50 000. |
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