3.Panzerdivision
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Befehle Oktober 1939
An
W.Kdo.II, III, IX, X, XVII                                                                                                     Berlin, 2.10.1939
Genstb.d.H. Org.Abt. (1.Staffel), H.Verw.Amt

Bezug: 1) OKH/B d E Nr. 7173/39 geh. AHA I a
       2) OKH/B d E Nr. 7435/39 geh. AHA I a

1. Es werden in ihre Standorte zurückbefördert:
    a) 3.Panz.Division Räderfahrzeuge im Landmarsch bis ans Ziel, Gleisketten und nicht marschfähige Räderfahrzeuge im Bahntransport.
       Einladung der Gleiskettenfahrzeuge usw. ab 4.10. früh um Bromberg-Laskowitz.
    b) 20.Inf.Division (mot).
2. Gen.Kdo. XIX. A.K. mit Korpstruppen, dabei II./A.R.48,II/A.R.68 und Pi.Btl.43 wird nach Tr .Üb.Pl.Döberitz zurückbefördert.
3. Kps.Kdo. XIX.A.K. sowie die in Ziffer l. und 2. genannten Verbände und Truppenteile werden mit Eintreffen in den befohlenen Unterkünften dem B.d.E.
   unterstellt und scheiden mit diesem Zeitpunkt aus dem Verband des Kps.Kdo XIX.A.K. aus.
4. Aufgaben des XIX.A.K. werden gesondert befohlen.
5. Die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos sind bezüglich Versorgung für diese Verbände gemäss OKH/B d E Ia/I b Nr. 6040/39 geh. vom 1.9.39 zuständig.
 
OKH/B d E Nr.6089/39 geh. AHA I a
 
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