A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939. Ic 189/39 geh
GEHEIM!
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Operationsbefehl Nr. 24.
1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als
Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der
Militärbefehlshaber, übernommen. 2.) Karte 1 : 300 000 mit
eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt. 3.)
Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau).
A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr.
Militärbefehlshaber Posen. 4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am
2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben. A.O.K.3
besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K.
Stellvertr.Gen.Kdo. 1., 11., 61., 206., 217.,
228.Div. Gruppe Brand 1.K.B.
Armeetruppen: I./Pz.10
A.A.(mot) 1
Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen
Pz.Abw.Abt.511
Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen,
Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3 5.) Die Generalkommandos teilen
den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie
so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird.
Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen
nuß jederzeit gerechnet werden. 6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit
den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist
nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln.
Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie
sind aufzuklären. 7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es
darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern
von Widerstand sofort unterdrückt werden kann,
andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung
planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist. 8.)
Verhalten an der Demarkationslinie
Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln
mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu
besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen
zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der
Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen.
Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat
nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die
Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen
folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 9.) Die erreichte Linie ist
täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere
und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und
Abendmeldung ist wie bisher zu erstatten. 10.)
A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz. |