| Gliederungen 1.Infanteriedivision |
| Armeeoberkommando 3
A.H.Qu., den 28.September 1939 Abt.Qu mob Nr.338/39 geh. Betr.: Aufkl.Abt. der Div. 1.und 2.Welle. Gemäß Heeresgruppe Nord, Ia 0383/39 geh. verbleiben die Aufkl.Abt. der künftig nach Westen zum Abtransport gelangenden Divisionen 1. und 2.Welle mit Ausnahme ihrer Radfahrschwadronen für Zwecke späterer Neuaufstellungen im Osten und werden dem stellv.Gen.Kdo.I.A.K. zugeteilt. Dies betrifft im Bereich des A.O.K.3 die 1., 11., 12., 32. und 61.Division. Die Divisionen vereinbarensofort mit dem stellv.Gen.Kdo.I.A.K. wohin die Div.Aufkl.Abt.(ohne Radf.Schwd.) bei einem etwaigen Abtransport der Divisionen in Marsch gesetzt werden sollen. Bei ergehenden Abtransportbefehlen wird auf das Zurücklassen der Div.Aufkl.Abt. nicht mehr besonders hingewiesen. |
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Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 23.1.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I)Nr.234/40 geh. Betr.: Aufstellung von Inf.Pi.Zügen. 1.) Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein. 2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der: 1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87., 251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269., 93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division. 3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst. 4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu. 5.) Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen Fehlstellen sind durch Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen. 6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar 9 kl.Floßsäcke 1 Satz großes Schanzzeug Spreng-und Pioniergerät Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor. Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt. 7.) Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und 5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen. Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt. 8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig. 9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden. |
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| Aufkl.Lehr-Abt.1 aufgestellt am 1.7.42 gem.Verfg.OKH Chef H Rüst u.BdE AHA/Ia(II)Nr.16076/42 geh.v.27.5.42 krgsm.der 1.Inf.Div. unterstellt. |