| Gliederungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Oberkommando des
Heeres
Berlin, den 30.5.1940 Chef H Rüst und BdE Nr.1620/40 g.K.AHA Ib (III) Bezug: Nr.1170/40 OKH Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) vom 8.5.40. Betr.: Aufstellung von Div. aus dem Ersatzheer (Div.10.Welle) 1) Gem.Bez.Erlß, Seite 11, VII Munition, wird angeordnet: a) Mitführung der Feldausstattung (Protzen, 1.u.2.Mun.Staffel) gem.Beladeplan bezw.Anl.A.zur K.A.N.(H) und zwar: l.F.H.18 nach K.A.N.(H) Anl. A 880 l.F.H.16 " " " " 875 s.F.H.18 " " " " 910 Geb.Kan. " " " " 825 b) Mitführung der Mun.auf l.A.R.(18t) Anteil je Battr. l.F.H.18 = 168 Schuß ) 118 AZ " " " l.F.H.16 = 168 Schuß ) 17 BZ 18 Pz. 15 Nb. 168 " " " s.F.H.18 = 102 Schuß (77 AZ, 10 BZ, 15 Nb.) " " " Geb.Kan.15 = 520 Schuß (244 AL.AZ, 252 Al.BZ, 24 Rot BZ) 2) Die Beladung der l.Inf.Kol.mit M.G.-Zubehör wird wie folgt festgesetzt: Gurtfüller (nach Anl.J 335)=(J67050 = 1 Einführtücke (J 67 311) = 55 Zwischenstücke (J 67 316) = 330 Gurttrommel 34 (J 67 100) = 42 Patr.Kast.für M.G. (J 67 300 od. J7071)= 42 Patr.Kast.36 (J67 500) = 12 Gurttrommelträger 34 = 21 Magazinfüller 26 (t) = 4 Magazine f.M.G.26 (t) = 1452 Magazinkasten für 12 Mag. = 130 oder Magazinkasten für 9 Mag. = 162 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Oberkommando des
Heeres
Berlin, den 31.5.1940 Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr.1526/40 g.Kdos. Bezug: OKH Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr.1170/40 g.Kdos. vom 8.5.40. Betr.: Aufstellung von Rückwärtigen Diensten. A.
Allgemeines.
1.) Im Nachgang zur Bezugsverfügung ist durch die stellv. Gen.Kdo. die Aufstellung nachstehender Rückwärtiger Dienste für jede Div. (10.Welle) so vorzubereiten, daß sie ab 20.6. innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden können: 1 Nachschubzug gem.K.St.N. 1257 Beh. v.15.5.40 1 Bäckereikp. " " 1278 " 1.10.37 1 Schlächtereizug " " 1282 " 1.10.38 1 Verpflegungsamt " " 2086 " 1.10.37 1 San.Kp.(mot) " " 1314 " 1.3.39 1 Vet.Kp. " " 1416 " 18.5.40 1 Feldpostamt " " 2251 " 1. 4.35 2.) Die Aufstellung ist durch die in Anlage 1 angegebenen W.Kdo. durchzuführen. 3.) Die Aufstellung hat mit folgenden Abweichungen zu erfolgen: a) Bei Bäck.-Kp.: entfallen die Sd.Anh.106, Sd.Anh. 35, Masch.Satz mit zugehörigen Fahrern u. Bespannung. Es tritt hinzu: 1 m.Lkw. mit 1 Kraftfahrer und Begleiter. b) Bei Schlächt.Zug: entfallen 3 m.Lkw. mit Kraftfahrer. c) Bei Vet.Kp.: Von den lt. K.St.N.3 Vet.Offz.Stellen sind nur 2 zu besetzen. 4.) Zum 20.6. ist der Abschluß der kalendermäßigen Vorarbeiten für diese Aufstellung zu melden. B.
Durchführungsbestimmungen.
1.) Personelle Bestimmungen. a) Die Vet.Offz. sind von den aufstellenden W.K. ihrer Führerreserve zu entnehmen bzw. sind in ihrem Bereich eingesetzte Vet.Offz. einzuteilen. Auf uk-gestellte Tierärzte darf nicht zurückgegriffen werden. Stehen den W.K. als Führer von Schlächterei-Zügen keine geeigneten Vet.Offz. zur Verfügung, so kann unter Meldung an Chef H Rüst und BdE AHA V Jn auf uk-gestellte Schlachthoftierärzte mit entsprechender Eignung zurückgegriffen werden. b) Die Stellenbesetzung der Führer der San.Kp. wird durch Chef H Rüst und BdE AHA S Jn geregelt. Vorschläge sind der S Jn einzureichen. Die übrigen San.Offz.Stellen sind von den W.K. zu besetzen. Die Stellenbesetzung ist der S Jn zu melden. c) Die übrigen Offz.Stellen sind von den aufstellenden W.Kdo. zu besetzen. Die Verw.Tr.Ers.Abt. stehen mit Offz., Beamten, Uffz. und Mannschaften den W.Kdo. gem. OKH Chef H Rüst und BdE AHA Ia III Nr.4429/40 geh. vom 11.3.40 Ziffer 5a für die Aufstellung der Bäck.Kp. und Schlächt.Zug bis zur Höhe von 1/5 des Bestandes je W.K. zur Verfügung. Die Kommandeure der Verw.Tr.Ers.Abt. sind für gleichwertige Verteilung auf die W.Kdo. verantwortlich. d) Die Zuweisung der Beamten für die Verpflegungsämter erfolgt durch Chef H Rüst und BdE AHA VA. Über die Besetzung der Feldpostämter mit Beamten erfolgt Sonderbefehl durch Chef H Rüst und BdE AHA Ag K/Jn 8. Sämtliche übrigen Beamten sind von den W.Kdo. einzuteilen. e) Die Uffz. und Mannschaften sind von den aufstellenden W.Kdo. einzuteilen. 2.) Materielle Bestimmungen. a) Ausstattung mit Waffen, Munition und Gerät erfolgt durch Sonderbefehl Chef H Rüst und BdE AHA Fz Jn. b) Die Bereitstellung des erforderlichen Veterinärgeräts hat durch die Wehrkreisveterinäre umgehend zu erfolgen. c) Das San.Gerät ist durch die Wehrkreisärzte bereitzustellen, das Wirtschaftsgerät für San.Zwecke durch die Wehrkreisverwaltungen. Vorhandene Lücken bei der Ausstattung mit San.Gerät sind umgehend durch Fernschreiben an Chef H Rüst und BdE AHA S Jn zu melden. d) Über die Ausstattung mit Kfz. erfolgt Sonderbefehl durch Chef H Rüst und BdE AHA Ag K/M. 3.) In der grundlegenden AufStellungsverfügung OKH Chef H Rüst und BdE AHA Ia(I) Nr.1170/40 g.K. vom 8.5.40 ist der Abschnitt D, IV durch folgenden Abschnitt zu ersetzen. Nachr.Gerät: An Funkgerät sind keine Ersatzgeräte (ö, t oder p) einzusetzen. Fehlbestände an sollmäßigem Funkgerät, die in den W.K. nicht gedeckt werden können, sind umgehend an Chef H Rüst und BdE AHA Jn 7 zu melden. Geräte, die bis zum Aufstellungstage nicht zugewiesen sind, bleiben Lücke.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
9.11.1940 OKH, Chef H Rüst u.BdE, AHA (Ic)
Nr.3460/40 g.Kdos. v.9.11.1940 Umbenennungen im Rahmen der 4.Geb.Div.: jetzige Bezeichnung neue Bezeichnung ------------------------------------------------- Feldpostamt 94 F.P.Amt 365 gem.Antrag Gen.Qu./Qu.2 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||