CI.Armeekorps
Übersicht    Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung



Befehle Februar 1945
Geheim!                                                                                                                       Anl. 1
Kdr.Führungs.Nachr.Tr.                                                                                              H.Qu., den 3. Febr. 1945
       Abt. Ia
Nr.860/45 geh.
Fernruf (Z) 3182
An
Führgs.Nachr.Rgt. 601

Nachr.Komp.d mot.832 ist gem. Verfügung OKH/GenStdH/Chef HNW I E Nr.1778/45 geh. einsatzmäßig dem Sonderstab Gen.d.Artillerie Berlin
unterstellt. Truppendienstlich untersteht Komp. weiterhin FNR.601.
FNR. 601 hält sich über Einsatzaufgaben der Kompanie im Einvernehmen mit Nachr.Führer Sonderstab Gen.d.Art. Berlin auf dem Laufenden
und orientiert KFNTr. im Rahmen der Tagesmeldungen.
nachr.:Sonderstab Gen.d.Artillerie Berlin

mit der Bitte um Anweisung an Nachr.Führer FNR. 601 – ggf. durch
Nachr.Komp.d mot. 832 – über Einsatz und Aufgaben zu unterrichten.

gez. Unterschrift.1)
 
Generalkommando CI.Armeekorps                                                                              O.U., den 9.2.1945
(Ia)Nr.5032/45 g.K.

                                                          Korps-Befehl
                                                          ============
                                      für die Herauslösung von Teilen 25.Pz.Gren.Div. zu neuer
                                                           Verwendung:
                                      =========================================================

1.) Zur Übernahme des Frontabschnitts der 21.Pz.Div. an rechter Korps-Grenze sind am 10.2. durch 25.Pz.Gren.Div. im Raum
    nordwestlich Golzow zum sofortigen Einsatz zu versammeln:
            Pz.Gren.Rgt.119,
            Pz.A.A.25,
            I./A.R.25,
            Pi.Btl.25,
            1 Gruppe von 8 Sturmgeschützen bzw.Panzern,
            1 Zug s.Pak,
            1./Flak-Abt.337,
            2./Flak-Abt.871.
2.) Dazu lösen in Nacht vom 9. zum 10.2. ab:
    a) Gren.Rgt.300 (mit I.u.II.Btl.): Pz.Gren.Rgt.119 mit I.u.III./119, III./35 u.14./35.
    b) Wach-Rgt."Grossdeutschland": II./119 und Füsilier-Btl.303 (wie mit Korps-Befehl vom 3.2., Ziff.2) befohlen).
    c) Teile Pol.-Btl."Bremen": die im Abschnitt der 303.I.D. eingesetzte Komp.der Pz.A.A.
3.) Verantwortliche Übernahme der Abschnitte ist bis 10.2., 7 Uhr, CI.A.K. zu melden.
    Mit Übernahme des Abschnitts des Pz.Gren.Rgt.119 durch Gren.Rgt.300 wird 303.Div. für diese verantwortlich bis zu der
    im Korps-Befehl vom 6.2. zwischen Div."Berlin" und Div."Döberitz befohlenen Abschnittsgrenze.
4.) Füsilier-Btl.303 wird nach Ablösung Korps-Reserve im Raum Posedin.
    III./35 und 14./35 stehen 25.Pz.Gren.Div. als Reserve zur Verfügung.
5.) Kommandeur Pz.Gren.Rgt.119 hält sich ab 10.2. früh zur Einweisung und kurzfristigen Übernahme des Frontabschnitts der
    21.Pz.Div. bereit.
 
Fernspruch an Lt.Moritz Verb.Offz.Div.Berlin Bf.Werbig.
Durchgegeben: Oberst i.G.Danke 9.2.45 23.20 Uhr.
Stab, Stabs-Kp., 14.I,652, Pi.Kp. auf Fahrrad, Abt.Stab m.Stabs-Bttr., 2.Bttr./s.art.Rgt.309, 1 le.Bttr.Art.Rgt.309
sind als Kampfgruppe zusammengefasst sofort antretend in den Raum um Zuckerfabrik Vossberg SO Letschin zu verlegen, sodass sie
dort, bis Hellwerden zur VErfügung des Korps eintreffen.
Befehlsempfangender Offz. zum Rgts.Stab 35 nach Letschin abstellen.
Auftrag für Rgts.Gruppe: Bereitstellung zu Gegenangriffen aus Raum Kienitz und NO Genschmar.
Inmarschsetzung, Zusammensetzung der Kampfgruppe ist an Vermittlung Pedell Ia od. O 1 zu melden.
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                      O.U., den 10.2.1945
(Ia) Nr.5034/45 g.K.

                                              K o r p s - B e f e h l
                                              =======================
                            für die Herauslösung der 25.Pz.Gren.Div. aus dem Korps-Bereich:
                            ==============================================================

1.) 25.Pz.Gren.Div. tritt am 11.2., 0.00 Uhr, unter den Befehl des XI.SS-A.K. und übernimmt den bisherigen Abschnitt der
    21.Pz.Div.
2.) Div."Berlin", der ein kleinder arbeitsfähiger Stab durch 25.Pz.Gren.Div. zurückzulassen ist, übernimmt Frontabschnitt der
    25.Pz.Gren.Div. bis zur neuen Korps-Grenze CI.A.K. Neue Grenze zwischen CI.A.K. und XI.SS-A.K.: Amt Friedrichsaue -
    Genschmar (zu XI.SS-A.K.K.) - Neu-Damm(?) (CI.A.K.).
3.) a) Gren.Rgt.652 übernimmt Abschnitt Pz.Gren.Rgt.35 und Teile Abschnitt 3./VII und löst mit I.Btl. das II./Pz.Gren.Rgt.35
       ab.
       1./3./VII und Marsch-Btl.203 und 345 werden unter Belassung in ihren bisherigen Frontabschnitten Rgt.-Stab 652
       unterstellt. Grenze für Gren.Rgt.652 rechts: wie neue Korps-Grenze, links: wie Abschnitts-Grenze zwischen Marsch-Btl.203
       und Wach-Regiment "Grossdeutschland".
   b) Pz.Jg.Kp.1129 wird der Div."Berlin" unterstellt.
   c) Rgt.Stab und II./3./VII sind durch 25.Pz.Gren.Div. bis 10.2. früh herauszulösen und dem CI.A.K. in Raum Zechin zuzuführen.
4.) Artillerie:
    Arko des CI.A.K. bringt
    a) IV./Volks-Art.Korps 404 bis 10.2., 18.00 Uhr, im Raum Letschin so in Stellung, dass Unterstützung des Abwehrkampfes
       Gren.Rgt.652 und Wach-Rgt."Grossdeutschland" sichergestellt ist und weist die Abt. auf Zusammenarbeit mit beiden Rgt. an.
    b) 16./Volks-Art.Korps 404 im Raum Posedin in Stellung und unterstellt diese zunächst der 1./303.
    c) Sämtliche Luftwaffen-Flak-Eimheiten und Nebel Werfer-Abt.52 und 15 verbleiben mit gleichem Auftrag in ihren jetzigen
       Stellungen.
       Herauslösung A.R.25 erst nach Meldung der Feuerbereitschaft der Bttr. unter Ziff. a) und b) durch Arko an CI.A.K.
5.) Befehls-Übergabe durch 25.Pz.Gren.Div. an Div."Berlin" und 21.Pz.Div. an 25.Pz.Gren.Div. wie fernmündlich durch CI.A.K.
    befohlen.
 
An A.O.K.9 von CI.A.K.Abt.Ia Nr.20123/45 g.

Zur Herauslösung 25.Pz.Gren.Div. aus dem Korps- Abschnitt CI.A.K. wird gemeldet :
1.) Übernahme des bisherigen Abschhnitts der 25.Pz.Gren.Div. bis zur neuen rechten Korps-Grenze durch Inf.Div."Berlin”
    am 10.2., 19.00 Uhr
    Übernahme des Abschnitts der 21.Pz.Div. durch 25.Pz.Gren.Div. am 10.2., 20.00 Uhr
2.) Es wurden abgelöst:
    Stab Pz.Gren.Rgt.35 durch Gren.Rgt.652 II/Pz.Gren.Rgt.35 durch II./Gren.Rgt.652.
    Grenzen für Gren.Rgt.652 : rechts: rechte Korps-Grenze links: NW-Rand Zuckerfabrik Vossberg - NW-Rand Hälse.
    Die in dem Frontabschnitt befindlichen Marsch-Btl. wurden Gren.Rgt.652 unterstellt.
    Herauslösung A.R. 25 erfolgt staffelweise jeweils nach Feuerbereitschaft der bisher eingetroffenen Batterien des A.R. 309 und
    Volks-Art.Korps 404 bis 11.2., 7.00 Uhr.
3.) Der 25.Pz.Gren.Div.—bleiben für Einsatz im neuen Raum unterstellt: Werfer-Rgt. 52 mit unterstellter I./15 und II./52,
    l.Bttr./Flak-Abt.337, 2.Bttr./Flak-Abt.371, Eisenbahnpanzerzug 83, Versprengten-Btl.Freienwalde.
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                             O.U., den 11.2.1945
(Ia) Nr.5041/45 g.K.
                                                K o r p s - B e f e h l Nr. 5
                                                =============================

1.) Der Führer hat die Beseitigung aller Brückenköpfe westlich der Oder bis 13.2., 0.00 Uhr, befohlen.
    CI.A.K. führt diesen Befehl unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Kräfte, unter Einsatz aller Munition und aller
    Kampfmittel durch.
2.) Nach kurzer Art.-Vorbereitung gemäss Befehlen des Korps-Art.-Führers treten Div."Berlin" und Div."Döberitz 8.30 Uhr mit
    ausgesprochenem Schwerpunkt auf den inneren Flügel eng aneinandergehend an und stossen bis an die Oder nordwestlich
    Gross-Neuendorf durch. Sodann nimmt Div."Berlin" von Nordwesten her unter Bindung der feindlichen Besetzung am Südwestrand
    von Gross-Neuendorf den Ort Gross-Neuendorf, setzt sich in Besitz der Übergänge über die Oder bei Gross-Neuendorf und stösst
    entlang des Oderdammes mit einem Zuge bis nach Kienitz durch.
    Div."Döberitz" dreht nach Erreichen des Oderdammes bei Höhenzahl 13 nach Nordwesten ein und rollt unter Ausschaltung
    feindlicher Flankierung vom Nordost-Ufer der Oder die feindliche Stellung zwischen Graben und ostwärts Gieshof auf und räumt
    nach Zerstörung der Brücke Zellin den Nordteil des feindlichen Brückenkopfes bis Güstebiese aus. Es kommt darauf an, sich
    bald mit den am 11.2. durch Loose angreifenden Teilen der Div. und auf den Winkel zwischen Alter Oder und Oder angesetzten
    Teilen der Div.z.b.V.606 (siehe Ziff.4) zu vereinigen.
3.) Artillerie:
    Die für diesen Angriff heranzuziehende Div.Art. der Div. "Berlin" und Div."Döberitz" und das Volks-Art.-Korps 404 bereiten
    unter einheitlicher Führung des Korps-Art.-Führers den Angriff beider Divisionen durch einen kurzen zusammengefassten
    Feuerschlag von 8.28 bis 8.30 Uhr vor.
    Nach Erreichen der Oder und nach Einschwenken der inneren Flügel der Div. untersteht die Div.-Art. wieder ihren Div. zur
    Unterstützung beim Aufrollen der Brückenköpfe Gross-Neuendorf - Kienitz und Zellin-Güstebiese.
    Korps-Art.-Führer mit Volks-Art.Korps 404 und Werfer-Abt.II/15 unterstützt je nach Lage rechte oder linke Div. Zuerst ist
    durch zusammengefasstes Feuer auf Gross-Neuendorf der Angriff der Div."Berlin" vorwärts zu treiben. Zweite Aufgabe des
    Korps-Art.-Führers wird Unterstützung des Angriffs der Div."Döberitz" durch die Gehöftgruppe bei Ortwiger Graben und Mehrin.
4.) Der Auftrag des Korps (Vernichtung der feindlichen Brückenköpfe südwestlich der Oder) ist durch Angriff und Vorstoss der
    Div."Döberitz" ab 11.2. nachmittags durch Loose bis an Oder bei Güstebiese einzuleiten. Die Div. tritt hierzu unterstützt
    durch die Div.-Art. mit 1/4 des vorhandenen Mun.-Bestandes am 11.2., 15.30 Uhr an.
    Auftrag: Durchstossen durch Loose unter Vernichtung der in Loose angesammelten feindlichen Infanterie und Panzer bis zur Oder,
    um am 12.2. entlang des Oderdammes durch Angriff die Vereinigung mit den vom rechten Flügel vorstossenden Kräften herzustellen.
5.) Div.z.b.V.606 gewinnt gleichzeitig mit den auf Loose und Güstebiese angesetzten Teilen der Div."Döberitz" antretend das
    Nordwestufer der Alten Oder bis zur Einmündung in die Oder westlich Güstebiese.  Die Div. unterstützt darüber hinaus den Angriff
    des linken Flügel der Div."Döberitz" durch Feuer aller verfügbaren schweren Waffen.
6.) Die im Raum nordwestlich Genschmer (Kalenziger Wiese) festgestellten feindlichen Kräfte sind durch Angriff zu binden, ihr
    Verschieben in Richtung Gross-Neuendorf zu verhindern und eine Auswirkung der Erfolge bei Gross-Neuendorf durch Angriff bis
    zur Vernichtung auch dieser Kräfte auszunutzen.
 
Fernspruch Generalkommando CI.A.K. Ia Nr.5038/45 g.Kdos. an A.O.K.9

Zu FS Nr.9048/45 v.11.2.45 meldet CI.A.K.:
1.) 11.2. 15.30 Uhr Angriff:
    a) mit 303.I.D. entlang Strasse Loose, Güstebiese mit dem Ziel Fährhaus südlich Güstebiese.
    b) mit 606.I.D. aus Gegend Nordrand Häuserreihe (3km westluch Güstebiese) mit dem Ziel Zusammenfluss Oder und Alte Oder,
2.) 12.2., 8,30 Uhr Durchbruch unter scharfer Zusammenfassung der Kräfte mit I.D."Berlin" und 303.I.D. entlang biheriger Trennungslinie
    zwischen den Divisionen mit erstem Ziel Oderdamm (1km nördlich Gross Neudendorf).
    Sodann zur Vernichtung der Feindkräfte im Raum Kienitz und westluch Zellin:
    a) mit I.D."Berlin" nach Inbesitznahme Gross Neuendorf Vorstoß entlang des Oderdammes nach SO.
    b) mit 303.I.D. Angriff entlang Oderdamm nach NO Richtung Fährhaus. 
 
Eingegangen: 11.2.1945
HORX/F
von AOK 9, Ia/Hoeh.Art.Kdr. 307 Nr. 181/45
Fernschreiben von: SSD – HORX/FU 989 A / 90 A 11.2.1945 – 15.45 Uhr
An:
GEN KDO CI. A.K.— GEHEIM —

Volks-Art.-Korps 404 ist am 13.2. dem XI.SS-A.K. zuzuführen und zu unterstellen.
Einsatz beiderseits der Straße Muencheberg – Kuestrin mit Wirkungsmöglichkeit gegen den Abschnitt Lebus – noerdl. Korpsnaht.
Schwerpunkt südl. der Straße.
Kdr. voraus zum XI.SS-A.K. nach Neuentempel.
gez. Hoelz Oberst i.G.
 
 Generalkommando CI. A.K.                                                                                   O.U., den 12.2.1945
Ia Nr.5046/45 geh.

9 Ausfertigungen
6.Ausfertigung

                                                       K o r p s - B e f e h l  Nr. 6
                                                       ==============================

1.) Angriff des Korps am 12.2. ist in feindliche Bereitstellungen hineingestoßen. Der Russe ist am frühen Nachmittag aus dem
    Raum nördlich Sophienthal – Gross Neuendorf unter starker Art.-Unterstützung mit stärkeren Kräften (Teile von 2 Div.),
    vermutlich vorsätzlich, zum Angriff angetreten. Mit einem Grossangriff des Russen am Morgen des 13.2. auf der gesamten
    Front des Korps einschliesslich des Raumes nördlich Genschmar und Alte-Lietzegöricke - Zäckerick muss gerechnet werden.
2.) Das Korps wehrt diese Angriffe ab. Die Div. gliedern sich hierzu in der alten HKL, die dort, wo sie zur Zeit nicht in
    eigener Hand ist, wiedergenommen werden muss, zur Verteidigung unter ausgesprochener Tiefengliederung  und Ausschalten
    starker, jederzeit einsatzbereiter Reserven. Dem Kampf der Inf. und der Unterstützung durch schwere Inf.-Waffen kommt
    besondere Bedeutung zu, da starke Teile der Korps-Art. zu anderem Einsatz im Laufe des 13.2. abgegeben werden.
3.) Aufklärung in den Feind hinein im Laufe der Nacht und Feststellung seiner Absichten ist von besonderer Bedeutung.
    Die Zusammenarbeit zwischen Inf., ihren schweren Waffen und der Art. ist erneut zu überprüfen.
    Der Einsatz der Reserven einschl. aller Sturmgeschütze und Jagdpanzer ist eingehend vorzubereiten.

F.d.R., 12.2.45
Witte
Major i.G.
Der kommandierende General
gez. Berlin
General der Artillerie
Verteiler:
Div. „Döberitz“
Div. „Berlin“
Div. z.b.V. 606
Arko
Qu.
KTB
 
Anl. 5
Fernschreiben.
An
Generalkommando CI.A.K.
Nachr.Komp.d (mot)661 wird Gen.Kdo.CI.A.K. sofort einsatzmäßig unterstellt. Personelle und materielle Eingriffe in die Kompanie sind verboten.

A.O.K. 9 Ia/ N
gez. Becker
  Oberst
 
Anl. 4
Fernschreiben
an
  1. Division )
  2. Division )
  3. Division ) Nachrichtenführer
Die Divisionsnachrichtenführer überprüfen in ihren Bereichen die Abschirmung der ins Feindgebiet führenden permanenten
Fernsprechnetze. Vollzugsmeldung bis 13.2.45, 2000 Uhr.Gen.Kdo.CI.A.K.

Nachrichtenführer
Nr. 20160/45 geh.gez. Prümm
 
Anlage 36
Generalkommando CI. A.K., Abt. Ia Nr.20985/45 geh.                                                          O.U., den 12. 2. 1945
Betr.:
Herauslösung Volks-Art.Korps 404.

An
Volks-Art.Korps

Volks-Art.Korps 404 wird am 13.2.1945 aus seinem jetzigen Einsatz herausgelöst und dem XI.SS-Korps zugeführt.
Sofort herauszulösen sind (bereits fernmündlich befohlen) 1 Mörser-Abt. und 1 le.F.H.-Abt.
Kommandeur des Korps ist sofort, Vorkommandos möglichst aller Batterien sind am 13.2. früh voraus in Marsch zu setzen.
Freigabe der Batterien ausser 1 le.F.H.-Abt. und der Mörser-Abt. befiehlt CI.A.K.

Für das Generalkommando CI. A.K.
Der Chef des Generalstabes
[Unterschrift]
Oberst i.G.
 
Geheim
Anlage 41

Generalkommando CI.A.K.
Korps-Gef.-St., den 14.2.45

Fahrtenbericht

Kdr. General sucht Gefechtsstände der Div.303 und 309 auf.
Bei Div.303 zugegen Gen.-Maj. Hübner und Oberstlt. Geitner.
Kdr. General weist auf folgendes hin: An der Trennungslinie der Divisionen muß besonders auf Sicherung der "Naht" gehalten
werden. Die Alte Oder muß so gesichert sein, daß der Russe keinesfalls einsickern kann. Es sollen von beiden angrenzenden
Divisionen besondere Nahtkommandos eingesetzt sein, die engste Verbindung halten, dasselbe gilt auch von den Trennungslinien
der Regimenter und Bataillone. Der Russe muß ständig in Bewegung gehalten und beunruhigt werden, damit er keine Zeit hat,
den Angriff in Ruhe vorzubereiten. Auf disziplinare Überwachung, Marschdisziplin und Haltung der Leute ist großes Augenmerk
zu richten. Ausbildung und Förderung der Scharfschützen besonders wichtig.
Darauf halten, daß nicht an einer Stelle B.-Stelle alle möglichen Einheiten sich einrichten, weil dadurch die Aufmerksamkeit
der einzelnen Beobachter abgelenkt wird und nur einheitliche Meldungen herauskommen.
Ständige Beobachtung und Erkundung von Bereitstellungen von ausschlaggebender Bedeutung; Beobachtungsbücher einfordern und
prüfen. Der Abt.-Kdr. ist der Art.-Führer des Inf.-Rgts.-Kdrs. und vereinigt unter seinem Befehl sämtliche schweren Waffen.
Sobald alle Marsch-Btle. für die Div. eintreffen, soll geprüft werden, welche Artilleristen für Auffüllung von s.Bttr. aus
den Btlen. herausgezogen werden können.
Gen.Hübner betont, daß alles geschehe, um die Stellungen von vornherein stark auszubauen, besonders Neu-Lewin.
Die Division braucht dringend Minen, Stacheldraht, sowie für die Unterbringung der Leute, da diese nicht ständig im Freien
liegen können, Zement und etwas Stabeisen.
Bei Div.309 zugegen Oberst Voigtsberger und Major Przosker.
Kdr. General weist darauf hin, daß alles daranzusetzen ist, dem Russen dauernd an der Klinge zu bleiben. Die Ausbeulung in
Richtung Letschin nicht durch Ansetzen eines Btl. bereinigen, sondern durch Art.-Feuer zerschlagen und Stoßtrupps ansetzen.
Darauf halten, daß die Artillerie sich nicht verkleckert, sondern daß sie unter Führung der zur Verfügung stehenden und
anrollenden Munition sinngemäß auf Befehl des Div.-Kdrs. eingesetzt wird.
Die neu eintreffenden 4 Abteilungen Flak werden in die Artillerie der Division eingegliedert.
Das Btl. II./652 soll der Div. als Reserve zur Verfügung gestellt werden.
Oberst Voigtsberger erläutert, daß die aus Dänemark kommenden Mannschaften naturgemäß sehr wenig Kampferfahrung hätten.
Die Verluste beim Angriff waren verhältnismäßig hoch. Vom Regiment „Großdeutschland“ ist ein Btl. auf 60 Mann zusammengeschmolzen.
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                                 O.U., den 14.2.1945.
=======================
Ia/Korps-Pi.-Führer
Br.B.Nr.20193/45 geh.

Bezug:
1) Korpsstab Oder Ia/Pi-Fü.Nr.20027/45 geh.v.5.2.45
      
2) Korpsstab Oder Ia/Pi-Fü.Nr.20009/45 geh.v.4.2.45
       3) Gen.Kdo.Berlin Ia/Pi-Fü.Nr.20076/45 geh.v.7.2.45
       4) Gen.Kdo.CI.A.K.Ia/Ko-Pi.Fü.Nr.20115/45 geh.v.10.2.45
       5) Gebn.Kdo.CI.A.K.Ia/Ko-Pi.Fü.Nr.10013/45 v.13.2.45.

Betrifft:
Stellungsausbau

An

Verteiler

                                                                 A u s b a u
                                                                 ===========
                                              e i n e r  r ü c k w ä r t i g e n  S t e l l u n g.
                                              ===================================================

1.) AOK 9 hat den Ausbau einer rückwärtugen Stellung bis in die Linie Seelow – Wriezen – Freienwalde befohlen.
2.) In Verfolg der bereits mit obigem Bezug ergangenen Befehle sind hierzu alle verfügbaren Trosse und Versorgunstruppen schwerpunktmäßig
    anzusetzen. Darüber hinaus sind Volkssturm und zivile Arbeitskräfte, soweit noch nicht evakuiert, rücksichtlos in Zusammenarbeit mit
    den örtlichen Partei- und Verwaltungsstellen heranzuziehen.
    Der Bau von Straßensperren ist weiter voranzutreiben; hierfür ist zur Anleitung des Volkssturmes die Inspektion „Ludendorff“ der
    Pi.-Schule zur Verfügung gestellt worden. Sie ist auf enge Zusammenafrbeit mit den Div. angewiesen. Der Führer dieses Kommandos
    (Lt.Cube?)) hat bereits mit den Div. Verbindung aufgenommen. Die Fahnenjunker dürfen nur für den Sperrenbau eingesetzt werden.
3.) Anschluß rechts und links ist im unmittelbaren Einvernehmen mit dem jeweiligen Nachbarn festzulegen.
4.) Als Panzerhindernisse in der Tiefe des Hauptkampffeldes sind vorgesehen:
      a) Hauptgräben
      b) der Friedländer Kanal (auch Alte Oder bezeichnet)
      c) die Alte Oder (im Bereich 606.I.D.).
    Es kommt jetzt darauf an, die bei a) und b) vorhandenen Wehre (Dammbalken- oder Nadelwehre) umgehend zu besetzen und stufenweise,
    angefangen von unterstrom nach oberstrom zuzuzusetzen. Damit wird ein Anfüllen dieser Gräben im allgemeinen bis zu 2,00 m Wassertiefe
    erreicht. Es kann erforderlich werden, durch entsprechende Nacharbeit die Panzersicherheit der Wasserläufe an einzelnen Stellen zu
    erhöhen. Erkundung hierüber ist durch Gen.Kdo.dem Div.-Pi.-Führern unmittelbar befohlen worden.
    Wichtig ist die dauerende Fühlungnahme der an den Wehren eingeetzten Einheiten untereinander, um gegegebenenfalls durch Öffnen
    mehrerer Wehre des Wasserspiegel laufend regulieren zu können.
    Die Div.Pi-Fü.sind hierüber durch Gen.Kdo.CI.A.K./Ko.Pi.Fü. unterrichtet und eingewiesen worden.
    Brücken sind zur Sprengung vorzubereiten, wofür in Zusammenarbeit mit dem Gen.Kdo. weitere PI.-Kräfte eingesetzt werden.
5.) Ortschaften sind zu Stützpunkten und zur Rundum-Verteidigung auszubauen (siehe Bezug 4).
6.) Hindernisse. Zur Anlage von Hindernissen und Verdrahten der Stellungen sind den Div. etwa je 8–10 km Hindernisdraht zugewiesen worden.
    Soweit Abholung noch nicht erfolgte, ist dies umgehend beim Gen.Kdo.CI.A.K./Ko.Pi.Fü. zu geschehen. Hindernispfähle sind zunächst
    selbst zu beschaffen.
7.) Stellungsausbau-Offiziere.
    Zur Unterstützung der Stellungsausbauarbeiten sowie der Stellungsausbau-Offiziere der Div. werden dem Korps vom AOK 9
    Stellungsausbau-Offiziere aus der Führer-Reserve der Armee zugewiesen. Ihre Aufteilung auf die Div. erfolgt sofort nach Eintreffen.
    Sie sind für die Führung der mit Bezug 3) Ziff. 10 befohlenen Stellungsbaukarten heranzuziehen.
    Für andere Aufgaben als den Ausbau dürfen diese Offiziere nicht verwendet werden, da sie weiterhin Führer-Reserve der Armee bleiben.
8.) Zu den bereits befohlenen Stellungsausbaukarten (1 : 25 000) melden die Div. zum 17.2. und 25.2. und von dann ab jeden Freitag an
    Gen.Kdo.CI.A.K./Ko.Pi.Fü.
      a) Stand des Ausbaues
      b) Kräfteeinsatz, unterteilt nach Truppe, Volkssturm, zivilen Arbeitskräften,
      c) weitere Planung

Für das Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
Im Entwurf
gez. Danke
Oberst i.G.
i.V.
Major u. Korps-Pi.-Führer
 
Generalkommando CI.A.K.
Ia Nr.5057/45 g.Kdos.                                                                                                O.U., den 14.2.1945
Geheime Kommandosache

                                                                                                                11 Ausfertigungen
                                                                                                                 8.Ausfertigung
                                                        K o r p s - B e f e h l  Nr. 7
                                                        ==============================

1.) Feind führte im Laufe des 14.2. stärkere Inf.-Verbände (dabei 10 Panzer) in den Raum südwestl. Kienitz und südwestl. Groß-Neuendorf
    heran. Übersetzverkehr nach W (dabe auch Artl.) sowie das Einschieben neuer Verbände (s.Ic Feindlagebericht) und das Auftreten eines
    Artl.-Korps lassen auf baldigen Durchbruchsangriff schließen. Brennpunkte vor der Korpsfront z.Zt.: Abschnitt Sydowswiese –
    Nordostwärts Ortwig.
2.) CI.A.K. verhindert fdl. Durchbruch im Abschnitt Genschmar – Brücke NW.Zäckerick und verengt durch schnelle, schlagkräftige Angriffe
    gegen erkannte schwächere Feindteile unter scharfer Zusammenfassung der Kräfte die fdl. Brückenköpfe, um dem Gegner die Ausgangsbasis
    für einen Grossangriff zu entreißen.
    Grenzen: Abschnittsgrenze wie bisher, bis auf neue linke Grenze zu Oder-Korps:
    Liebenwalde (Oderkorps) – Strße Liebenwalde – Eberswalde (Oderkorps) – Eberswalde (Oderkorps) – Altranft (CI.A.K.) – Neu Rüdnitz
    (CI.A.K.) – Punkt 4 (1,5 km östl.Rüdnitz) – Grüneberg (Oderkorps) – dann wie bisher.
3.) Kampfführung: Feind ist überall da, wo er angreift, durch lückenloses Abwehrfeuer in der Bereitstellung zu vernichten; wo er nicht
    angreift, durch eigene, stoßtruppartige, gut vorbereitete Angriffe aus seinen Stellungen zu werfen.
    Hierbei kommt dem Einsatz aller Waffen, insbesondere einzelner vorgezogener Pak- und Inf.-Geschütze, in Punktzielbeschuß und
    verstärkter Scharfschützentätigkeit besondere Bedeutung zu.
    Dieser Einsatz ist von den Kommandeuren zu überwachen, um auf diese vom Gegner längst angewandte Kampfweise dem Feind Verluste
    zuzufügen und eigenes Blut zu sparen.
4.) Für das Ordnen der Verbände im Abschnitt der Div. Berlin wird dieser das Btl.II/652 zur Verfügung gestellt. Die Div. versammelt ein
    kampfstarkes Btl. mit schw.Waffen im Raum Zuckerfabrik Voßberg als Korps-Reserve bis 15.2., 6.00 Uhr.
5.) Zur Sicherung des Anschlusses innerhalb des Korpsabschnittes und zu den Nachbarn sind jeweils hinter der rechten Grenze
          einer Komp.: 1 Gruppe
          eines Btl.: 2 Gruppen
          eines Rgts.: 1 Zug
    so einzusetzen, daß sie ständig Verbindung mit den rechten Nachbarn haben und in demselben Gehöft liegen.
    Hinter der Naht 25.Pz.Gren.Div. und zur 1.Mar.-Schützen-Brigade ist durch Div. Berlin bezw. 606.I.D. eine verstärkte Komp. mit
    entsprechendem Auftrag einzusetzen. Die Nahkampfmittel sind nur gegen Einbrüche an den Nahtstellen anzusetzen!
6.) Alle bisher in den Div.-Abschnitten eingesetzten Flak-Verbände bleiben den Div. unterstellt.
    Flak-Rgt.182 geht so in Stellung, daß es den Abwehrkampf des Korps im Schwerpunkt bei Div.Berlin unterstützen kann.
    Zusammenarbeit der Abteilungen mit Div. Berlin ist sicherzustellen, ebenso mit Div.Döberitz.
    Kommandeur Flak-Rgt.182 tritt als Flakführer zum Korps-Stab. CI. Aufgaben und Befugnisse werden gesondert befohlen.
    Kommandeur Flak-Rgt. 53 behält bisherige Aufgabe.
    II./N.W.Rgt.15 wird Div. Berlin unterstellt und ist so einzusetzen, daß sie im Raum Kienitz und westl. Zellin wirken kann.
7.) 606.I.D. übergibt in der Nacht vom 14./15.2. den Abschnitt links der neu befohlenen Korps-Grenze an 1.Mar.-Schützen-Brigade.
    Erfolgte Ablösung ist bis 15.2.45, 4.00 Uhr zu melden.
                                                                          Der Kommandierende General
General der Artillerie
 
Generalkommando CI.A.K.
Abt.Ia Nr.20241/45 geh.                                                                                   O.U., den 16. Februar 1945

Geheim

Betr.: Aufstellung von Inf.-Rgts.-Stäben
Bezug: AOK 9, Ia Nr. 1002/45 geh. v. 14.2.45

An
Division 606 z.b.V.

1.) Div.606 stellt nach K.St.N. 101 V einen eigenen Mitteln 2 Rgts.-Stäbe mit Stabs-Komp. auf.
2.) Hierzu werden als Rgts.-Kdre., ein Div.z.b.V.606 zugewiesen:
       a) Oberst Rohde
       b) Oberst Sator (nach Aufhebung der Kommandierung zur Div.Berlin)
3.) Die Aufstellung der Rgt.-Stäbe ist mit allen Mitteln und Behelfen so vorwärts zu treiben, daß sie bis zum ab 20.2.45 als
    Führungs Stäbe einsatzfähig sind.
4.) Der Div.z.b.V.606 werden durch Gen.Kdo.CI.A.K. nach Eintreffen von A.O.K.9 geeignetes Personal (Funktionsdienstgrade und
    Mannschaften) sowie Fahrzeuge und Gerät für die Rgts.-Stäbe zugeführt.
5.) Korück 532 führt aus seinen Aufstellungsstäben laufend geeignetes Personal, Pferde und Fahrzeuge der Div.z.b.V.606
    unmittelbar zu. Die gültige K.St.N.101 V ist hierbei zugrunde zu legen. Um Doppelzuführung zu vermeiden, hat Div.z.b.V.606
    dem Korück 532 laufend über den noch bestehenden BEdarf zu unterrichten. Dieses entibindet Div.z.b.V.606 nicht von der
    Pflicht, alle verfügbaren eigenen Kräfte für die Aufstellung heranzuziehen.
6.) Dringendster Offizierbedarf ist Gen.Kdo.CI.A.K. IIa zu melden.
7.) Armee-Pi.-Fü. führt der Div.z.b.V.606 für jeden Rgts.-Stab 2 Offz. und 8 Pioniere als Grundstock für die Pi.-Züge der
    Stabskompanien unmittelbar zu.
8.) Im Div.Bereich und beim Korück 532 nicht zu beschaffendes Nachrichtenpersonal und -Gerät ist beim Korps-Na-Fü. anzufordern.
9.) Div.z.b.V.606 meldet Stand der Aufstellung zum 20. und 26.2.45. Zustandsberichte Trgts.-Stäbe ist zum 26.2.45 dem Gen.Kdo.
    CI.A.K. vorzulegen. Über Bezeichnung der Rgts.-Stäbe und Zuteilung von Feldpostnummern erfolgt mit beendeter Aufstellung
    Befehl.
 
Generalkommando CI. A.K.                                                                                  O.U., den 16.2.1945
Ia Nr. 5063/45 g.Kdos.
Geheime Kommandosache

11 Ausfertigungen
8. Ausfertigung

                                              K o r p s - B e f e h l  Nr. 8
                                              ==============================

1.) Feind verstärkt sich weiterhin laufend vor der gesamten Korpsfront. Starker Übersetzverkehr nach Westen in Feindbrückenköpfe.
    Verstärkte Schanzarbeiten in der vom Feinde gewonnenen Linie!
    Mit massiertem Angriff des Gegners unter starker Artl-Unterstützung ist täglich zu rechnen.
    Wahrscheinliche Feindschwerpunkte:
      Aus Raum westl. und südwestl. Kienitz in Richtung Letschin.
      Aus Raum westl. Groß-Neuendorf in Richtung Neu-Barnim und Posedin.
      aus Raum nördl.Gieshof in Richtung Wriezen.
    Angriff des Feines über die Oder bei Alt-Lietzegöricke ist nicht ausgeschlossen!
    Die laut HEinrich-Meldung beim Feinde befohlene Funkstille, die derzeitige geringe fdl.Kampftätigkeit vord er Korpsfront,
    Artl. Einschiessen und verstörkte Luftaufklärung des Gegners, lassen auf planmässige Angriffsvorbereitungen grösseren
    Umfangs schliessen.
2.) Aufträge des Korps und der Divisionen bleiben wie bisher.
3.) Angriffe gemäß Ziffer 2 des Korpsbefehls Nr. 7 sind am 17. und 18.2.45 wie folgt zu führen:
      a) Durch Div.„Berlin“ nur Inbesitznahme von Henriettenhof und Dammhaus, zur Wiedergewinnung des Jesar-Grabens südostw.
         Etablissement Kienitz und zur Inbesitznahme Amt Kienitz.
      b) Durch Div.„Döberitz“ nur Inbesitznahme Fuchsberge und Gehöfte ostwärts Ortwig.
      c) Durch Div.606 zur Gewinnung Alte Oder – Oderufer bei Güstebiese.
    Durch stoßtruppartige Unternehmen ist je nach den taktischen Erfordernissen die HKL laufend zu verbessern.
    Wahl des Zeitpunktes der Angriffe, die von der Munitionszuweisung durch die Armee abhängig sein wird, bleibt den Divisionen
    überlassen.
    Es kommt bei der angespannten Munitionslage darauf an, für diese Zwecke die zur Verfügung stehende Munition örtlich und
    zeitlich zusammenzufassen.
4.) Durch ständige Schanzarbeiten und schnellen stützpunktartigen Ausbau aller Häuser in HKF mit allen Mitteln ist eine weitere
    Festigung der eigenen HKL zu erreichen. Es ist von allen Führern darauf hinzuwirken, daß nach gelungenen Angriffen sich
    jeder Soldat rasch eingräbt, sich eine gute Stellung schafft und sich nach Art des Russen in dem gewonnenen Gelände
    festkrallt, sodaß feindliche Gegenstöße jederzeit zerschlagen werden können.
    Die Abwehr muß nur aus der Tiefe geführt werden; also Reserven!!!
    Verbindung zum Nachbarn durch Nahtkdos. sicherstellen.
5.) Zum Bekämpfen der zunehmenden fdl.Tieffliegertätigkeit sind alle dafür geeigneten Waffen nach einem von der Div.Flakführern
    aufzustellenden Plan einzusetzen unter Heranziehen aller Truppenteile.
 
Generalkommando CI. A.K.
Abt.Ia Nr. 20279/45 geh.II. Ang.                                                                   O.U., den 17. 2. 1945
Geheim

Auf die Wichtigkeit des Befehls Nr.20279/45 geh. v. 17.2.1945 wird ausdrücklich hingewiesen.
Ich wiederhole, daß, was ich bei meinen sämtlichen Besuchen allen Führern und Soldaten schon oft gesagt habe:

1.) Führung des Kampfes aus der Tiefe, Bereitstellung stärkerer Reserven, schwache Besetzung der vorderen Linie.
2.) Engste Zusammenarbeit zwischen Infanterie, Artillerie und schweren Waffen.
3.) Abstellen von Nahtkommandos hinter sämtliche Trennungslinien von Kompanie an aufwärts nach oben.
4.) Eingraben, Spatengebrauch nicht allein der in vorderster Stellung eingesetzten Teile, sondern auch aller Reserven
    bis in die Tiefe und der Trosse. Zu erwartende starke Luftangriffe zwingen, auch Großgerät (Geschütze, Kfz.) in die
    Erde zu bringen.

Der Kommandierende General
General der Artillerie
 
An A.O.K.9 Ia
CI.A.K. erbittet Genehmigung zur Eingliederung Gr.Rgt.3/VII, Alarmeinheiten 67, 203 und 345 in Div.Berlin und Div.606.

Beabsichtigte Durchführung:
1.) Rgt.Stab 3/VII einschl. Stabskompanie zur Neuaufstellung eines Rgt.Stabes bei Div. 606.
2.) Eingliederung der übrigen Soldaten des Rgt.3/VII, der Alarmeinheiten 67, 203 und 345 je nach Waffengattung in
    Einheiten der Div.Berlin.
3.) CI.A.K. behält sich Aufstellung von Pz.Zerst.Kdos. unter Verwendung freiwerdender Spezialisten aus obigen Einheiten vor.
Gen.Kdo. roem. 101. A.K.
Chef des Gen.St.
gez. D a n k e
Oberst i. G.
 
HGBXR 00339
Marinenachrichtendienst
Eingegangen:
17.2. 14.35
GEHEIME KOMMANDOSACHE

Fernschreiben von +- K R - HORX/FU 1629/31 A 17.2. 1410
====== GEN KDO ROEM 101 A.K. ===BEFEHL ZUR SOFORTIGEN WEITERGABE BIS ZU DEN KOMPANIEN
( NACH VORN NUR MUENDLICH WEITERGEBEN ).FUEHRERBEFEHL

BEIM EINNEHMEN VON ORTSCHAFTEN UND INSBESONDERE BEI STOSSTRUPPUNTERNEHMUNGEN KEIN NIEDERMACHEN DER GEFANGENEN IN
FRONTNAEHE, DA DIE ZIVILBEVOELKERUNG NACHHER DAFUER BUESSEN MUSS.
== AOK 9 ROEM 1 A NR. 1026/45 G.KDOS. GEZ. HOELZ, OBERST I.G. ++
 
Generalkommando CI. A.K.
Abt. Ia                                                                                                        O.U., den 18.2.1945

                                          Befehl zur Vermeidung von Verlusten durch
                                                   feindliche Tiefflieger

Der Kampf gegen die in steigendem Maße auftretenden Tiefflieger muß mit allen aktiven und passiven Mitteln aufgenommen werden.
Jedermann, auch jeder Mann, jede Frau und jedes Kind der Zivilbevölkerung, hilft mit, Verluste durch Tiefflieger zu vermeiden,
indem er sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu deren Abwehr einsetzt.
Grundlegend gilt dazu:
Kolonnen haben stets im Fliegermarschtiefe zu marschieren,
Luftspäher einzuteilen, die rechtzeitig bei Tieffliegergefahr warnen.
Jedes M.G. und jeder Karabiner werden zur Abwehr eingesetzt.
(Feuereröffnung und Leitung auf Befehl des jeweiligen Führers).
Die Fahrzeuge sind zur Fahrt und zum Abstellen gut und der Umgebung entsprechend zu tarnen. Schlechte Tarnung wirkt mehr als
Enttarnung, denn als Tarnung.
Auf offener Straße bei Luftgefahr sofort in Deckung fahren – unter Bäume, in Häuserschatten usw. –, wo diese nicht vorhanden, sofort
anhalten. Dem Flieger fallen vor allen Dingen Bewegungen auf.
In Orten sind Ansammlungen von Fahrzeugen und Menschen zu vermeiden. Größtmögliche Auflockerung und Tarnung müssen auch hier erreicht
werden. Neben den Unterkünften sind sofort Deckungslöcher, sogenannte Einmannlöcher, herzustellen.
Die Zivilbevölkerung, marschierende Truppen, Führer von Bespannfahrzeugen, d.h. jede Person, die feindliche Tiefflieger erkannt hat,
ist verpflichtet, vorbeifahrende mot.-Fahrzeuge durch Richtungsdeuten nach oben auf Tiefflieger aufmerksam zu machen.
Pkw., Lkw., sowie jedes Fahrzeug fährt grundsätzlich nur mit Luftbeobachter, um jede Möglichkeit einer Überraschung durch
Tieffliegerangriffe von Feindflugzeugen auszuschließen.
F.d.R., 18.2.45
Major i.G.
Für das Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
(gez.) Danke
Oberst i.G.
 
Marinenachrichtendienst
Eingegangen
18.2. 1330
von OKH
+ --- K R --- HORX F 1716/17A 18/2 45 1310==
AN GEN KDO ROEM 101. A K == == --- G E H E I M ---
DIE ANGRIFFE GEGEN DIE FENDL. BRUECKENKOEPFE HABEN GEZEIGT,
DASS UNSERE SCHLECHT AUSGEBILDETE, ZUSAMMENGEWUERFELTE INFANTERIE NICHT MEHR ANGREIFEN KANN. WIR MUESSEN DEM FEIND ABER
NOCH VOR BEGINN SEINER GROSSOFFENSIVE DEN EINEN ODER ANDEREN WICHTIGEN
GELAENDEPUNKT ZUR VERBESSERUNG UNSERER STELLUNGEN ENTREISSEN.HIERZU SIND NACH EINSTELLEN DER PLANMAESSIGEN GEGENANGRIFFE
IN DEN ABSCHNITTEN DER KORPS LAUFEND STOSZTRUPPUNTERNEHMEN DURCHZUFUEHREN. SORGFAELTIGE ERKUNDUNG, VORBEREITUNG UND
VORUEBEN SIND DIE BESTE VORAUSSETZUNG FUER IHR GELINGEN.SIE DIENEN IN HOHEM MASZE DER FOERDERUNG DER AUSBILDUNG UND
KLAEREN DURCH EINBRINGEN VON GEFANGENEN DAS FEINDBILD. AKTIVE KAMPFFUEHRUNG HAELT DIE TRUPPE AM BESTEN IN SCHWUNG UND
GIBT IHR STETS VON NEUEM DAS NOTWENDIGE UEBERLEGENHEITSGEFUEHL GEGENUEBER DER SCHLECHT AUSGEBILDETEN RUSS. INFANTERIE.
DIE KORPS MELDEN HIERZU IHRE ABSICHTEN.
==GEZ. BUSSE, GEN. D. INF.
AOK 9, ROEM EINS A NR. 1124/45
+++1330 EINS /1/ STEMMLER HGBXR
 
Generalkommando CI. A.K.
Abt.Ia Nr. 20326/45 geh.                                                                                  O.U., den 19.2.1945
Geheim

1.) Auf Befehl A.O.K. 9 stellt Gen.Kdo. CI.A.K. auf dem Kommandowege zur Bekämpfung durchgebrochener Feindpanzer eine durch
Fahrräder bewegliche Pz.Jagd-Kompanie auf.
2.) Hierzu stellen ab:
    I.D. „Berlin“: Pz.Zerstör-Kp.3/VII (ohne s.Pak-Zug und dazugehörige Troßteile der Kompanie, die bei Div.Berlin verbleiben).
    I.D. „Döberitz“: 2 Uffz., 12 Mann.
    I.D.z.b.V.606: 1 Feldw., 2 Uffz., 12 Mann.
    Es sind nur solche Soldaten zu entsenden, die sich durch Persönlichkeitseinsatz und körperliche Fähigkeiten besonders dazu eignen.
3.) Führer der Panzerjäger-Kompanie: Oblt. Kleine, z.Zt. Führer Pz.Zerstör-Kp.3/VII. Dieser meldet sich am 19.2.45, 10.00 Uhr beim
    Gen.Kdo. CI.A.K. Abt.Ia.
4.) Zusammentreten der Pz.Jagd.-Kompanie am 19.2.45, 12.00 Uhr in Alt Friedland.
5.) Den Abstellungen der I.D. „Döberitz“ und z.b.V.606 sind mitzugeben:
    a) Feldausrüstung,
    b) je Mann 2 Panzerfäuste,
    c) je 3 Mann 1 M.Pi. oder Sturmgewehr 44.
6.) Pz.Jagd-Kompanie wird I.D. „Döberitz“ wirtschaftlich unterstellt. Zuführung von Fahrrädern für Pz.Jagd-Kompanie durch CI.A.K.
    Qu.-Abt.
Der Chef des Generalstabes
(gez.) Danke
Oberst i.G.
 
Generalkommando CI. A.K.
Abt.Ia Nr.5079/45 h.Kdos.                                                                                     O.U., den 19.2.1945
Geheime Kommandosache
11 Ausfertigungen
8. Ausfertigung

                                                    K o r p s  -  B e f e h l  Nr. 9
                                                    ================================
1.) Feind: Infolge der Wegschwemmung der Oderbrücke zeigte der Gegner während der letzten 2 Tage geringere Aktivität. Weitere
    Verstärkungen bisher nich nicht festgestellt. Auslaufende Bewegungen der auf der Strasse Friedeberg, Landsberg, Küstrin am 16.2.
    durch die eigene Luftwaffe bekämoften fdl.mot.-Kolonnen (s.Ic Meldungen) vor Korpsabschnitt bisher nicht gemeldet.
    Verlagerung fdl.Schwerpunktes vor den rechten Nachbarn nich ausgeschlossen. Zur Zeit nur eine BRücke bei Kienitz in der Fertigstellung.
    Mit dem Bau mehrerer Brücken und dann weiteren Feindverstärkungen am diesseitigen Oderufern in spätestens 3 Tagen ist zu rechnen.
2.) CI.A.K. verteidigt als HKL bisher erreichte Linie, gewinnt in Fortführung seiner bisherigen Kampfweise, weitere für die Verteidigung
    wichtige Geländepunkte zurück und verbessert fortlaufend, die Abwehrkraft seiner Stellung.
3.) Dazu sind durch Angriff mit begrenztem Ziel durch Stoßtrupps (nicht über Kp.-Stärke) nach Maßgabe der derzeitigen Munitionslage in
    Besitz zu nehmen:
    a) durch Div.„Berlin“ Dammhs. und Henriettenhof (nördl.Genschmar); Jesar-Grund; Amt KIenitz.
    b) durch Div.„Döberitz“ Fuchs-Bge,, Gehöft 1km ostw.Ortwig, Gehöfte südwestl. der Linie Nordrand  Ortwig- Nordrand Cienhof(?); Loose
       Nordrand.
c) durch Div.z.b.V. 606: Damm Alte Oder – Oder westl. Güstebiese.
4.) Unter Berücksichtigung aller bisher für die Kampfführung ergangenen Befehle ist ab sofort besonders folgenden Forderungen zu entsprechen:
    a) Dauernde ununterbrochene Beobachtung und Aufklärung des Feindes: (Erziehung der Truppe zum schnellen Melden). GEfangene einbringen.
    b) Sorgfältige Vorbereitung jeden Angriffs. Vorüben der Unternehmen hinter der Front!
    c) Nähren der Verteidigung aus der Tiefe. Hierzu starke Tiefengliederung aller Waffen im HKF!
    d) Unaufhörliche Feindbekämpfung Feindbekämpfung durch Scharfschützen!
       Wo Scharfschützenausrüstungen nicht vorhanden, gute Gewehrschützen heranziehen!
       Wettkampfmässige Vernichtung erkannter Feindnester durch Gewehr- und M.G.Schützen und schw.Inf.Waffen!
    e) Einsatz der schw.Inf.Waffen zum Bekämpfen und NIederhalten lästiger Punktziele besonders vordringlich.
       Mit Artl.-Munition sparen.
5.) Ausbildung von Führern und Unterführern für Stoßtruppaufgaben ist laufend zu fördern. Durch kampferfahrene Ausbilder Führer und Mann immer
    wieder auf Bedeutung des Zusammenwirkens aller Waffen hinweisen, zur Ausnutzung des eigenen Feuers und zum jägermässigen Verhalten auf dem
    Gefechtsfeld zwingen.!
    Durch zweckmäßige Einteilung schlecht ausgebildeter Soldaten zunächst in der Einzelausbildung fördern und erforderlichenfalls nur in der
    Abwehr einsetzen!
    Soldaten mit ausreichender Einzelausbildung in der Verbandsausbildung fördern und dann bei Stoßtruppunternehmen einsetzen!
6.) Artillerie: für bevorstehenden Grossangriff des Gegners Munitionsreserven bilden!
    Erkannte Breitstellungen sind zu zerschlagen.
    Geschütze in der Feuerstellung eigraben oder bei hohem Grundwasserstand Deckungen durch Erdaufwürfe schaffen!
Für den Kommandierenden General
(gez.) Berlin
General der Artillerie
 
Marinenachrichtendienst
HGBXR 0166Eingegangen
19.2. 2150
Geheim
A.O.K.9

Bezug:
A.O.K. 9 Ia Nr. 1124/45 geh. vom 18.2.45.
Zu o.a. Bezug wird gemeldet:
Stoßtruppangriffe nach Maßgabe der Munitionslage zur Inbesitznahme von
a) Dammhaus – Henriettenhof; Jesar-Graben; Amt Kienitz durch Div. „Berlin“.
b) Fuchsberge; Gehöfte 1 km ostwärts Ortwig; Gehöfte südwestlich
   Linie Nordrand Ortwig – Nordrand Gieshof; Nordrand Loose - durch Div. „Döberitz“.
c) Damm Alte Oder – Oder durch Div. z.b.V. 606.
CI.A.K.Ia Nr.20302/45 geh.
gez. Danke
Oberst i.G.
 
Anlage 59
Generalkommando CI. A.K.                                                           O.U., den 19.2.1945
Abt. Ia Nr.10363/45 geh.

Bezug:
A.O.K.9 Abt. Ia Nr. 1098/45 geh. vom 17.2.45.
Betr.:
Befehl für den Ausbau und die Verteidigung von Ortsstützpunkten.

1.) Anliegender Befehl zur Kenntnis und Durchführung der befohlenen Maßnahmen.
2.) Es sind für die Verteidigung auszubauen und entsprechend o.a. Befehl in das bisher durch die Divisionen
    angelegte Stützpunktsystem einzubeziehen:
    a) Der Ortsstützpunkt Alt-Friedland durch die Division „Berlin“.
    b) Der Ortsstützpunkt Wriezen durch die Division „Döberitz“.
3.) Den Kampfkommandanten sind die in o.a. Befehl angeführten Aufträge zu übertragen und ihnen alle in den
    befohlenen Ortsstützpunkten befindlichen Truppenteile (außer die dem Korps unmittelbar unterstehenden!)
    zu unterstellen.
4.) Der Ausbau der Ortsstützpunkte ist durch die Kampfkommandanten in unmittelbarem Einvernehmen mit dem
    Korps Pion.Führer mit allen Mitteln vorwärtszutreiben.
5.) Fortsetzung der Trennungslinie zwischen Division „Berlin“ und Division „Döberitz“ (zu Ziffer 5 o.a. Befehl,
    letzter Absatz):
    Sietzing (Döberitz) – Alt Friedland (Berlin) – Reichenow (Döberitz).
6.) Die schriftliche Kampfanweisung für den Kampfkommandanten hat, außer den festgelegten Richtlinien im Merkblatt
    18b/37, klare Aufträge zu enthalten über:
    a) Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit der Stützpunkte.
    b) Eingliederung weiterer Truppenteile für den Fall eines feindlichen Durchbruches.
    c) Zusammenwirken der Ortsstützpunktbesatzungen mit den fechtenden Verbänden der Divisionen.
    d) Verteidigung der Stützpunkte gegen Feindangriffe von rückwärts.
    e) Angriffsweise Kampfführung zur Wiederherstellung unterbrochener Verbindungen.
    f) Kampf gegen luftgelandeten Feind.
7.) Der Bedarf für die Bevorratung der Stützpunkte ist anzufordern bei 101.A.K.Qu.-Abt.
8.) Zu Ziff. 24 o.a. Befehl ist von den Divisionen bis 24.2.45 an 101.A.K. zu melden und eine Abschrift der an die
    Kampfkommandanten gegebenen Kampfanweisung vorzulegen.
 
Marinennachrichtendienst
Eingegangen 19.2.45
= GEHEIM=
HORX / F 1825 A 19.2.1915
= AN GEN. KDO.CI.A.K.
BEZUG:
FS. GEN. KDO.CI.A.K. VOM 17.2.1945 .
-BETR.: AUFLOESUNG DES GREN.RGT.3/VII (GNEISENAU-EINHEIT) UND VERWENDUNG DER ALARMEINHEITEN 67,
203 UND 345.
1.) DIE MIT O. A. BEZUGS- FERNSCHREIBEN BEANTRAGTE AUFTEILUNG DES GREN. RGT.3/VII UND AUFLOESUNG DER ALARMEINHEITEN
67, 203 UND 345 WIRD HIERMIT BEFOHLEN.
2.) RGTS. STAB MIT STABSKP. UBB MIT STABSKP.GREN.RGT.3/VII IST ALS RGT.STAB IN DIV.ZBV 606 EINZUGLIEDERN.
3.) FUER DIV.ZBV 606 SIND DEMNACH ZUNAECHST NUR 2 RGTS.STAEBE UNTER VERWENDUNG DES GREN.RGT.STAB 3/VII AUFZUSTELLEN.
     HIERFUER WURDEN OBERST SATOR UND OBERST ROHDE ALS KOMMANDEURE ZUGEWIESEN.
4.) UEBER AUFLOESUNG VON ALARM-BTLN. UND GNEISENAU-EINHEITEN SOWIE WEITERE VERWENDUNG DES VOLKSSTURMES ERFOLGT IN
    KUERZE EINGEHENDER BEFEHL.
5.) DURCHFUEHRUNG ZU ZIFFER 1.) UND 2.) IST A. O. K. 9 Ia – ZU MELDEN.-
= A. O. K. 9 – Ia – NR. 1137/45 GEH. GEZ. HOELZ OBERST I. G.
 
Marinennachrichtendienst
Eingegangen
20.2. 12.40
An Div. „Berlin“
1.) AOK. 9 hat Auflösung Gren.Rgt.3/VII und die Alarmeinheiten 67, 203 und 345 genehmigt.
2.)
Aufteilung hat gemäß dem von der Div. vorgelegten Vorschlag zu erfolgen bis auf die Änderung gemäß Befehl CI.A.K.
    Ia Nr.20326/45 geh. v. 18.2.45. Die Angehörigen der Pz.Zerstörer-Kp. verbleiben auf dem Etat der Div. Berlin und
     sind lediglich zur Pz.Jagd-Kp. kommandiert.
3.)
Es sind abzugeben an I.D.606:
    Rgt.Stab mit Stabs-Kp.Gren.Rgt.3/VII,
    Btl.Stab II/3/VI,
    Komp.-Tross,
    III/3/VII.
Gen.Kdo.CI.A.K.Ia Nr.20379 / 45 geh. v. 20.2.
(gez. Witte, Major i. G.)
 
Generalkommando CI. A.K.                                                                            O.U., den 21.2.45
Abt.Ia Nr.20400/45 geh.

An

Div. „Döberitz“
Div. „Berlin“
Div. z.b.V. 606

1.)
Die im vorstehenden Befehl bezüglich der Organisation der Abwehr und Kampfführung gegebenen Anordnungen sind
    von den Divisionen durchzuführen. Die dem Korps unmittelbar unterstehenden Truppenteile und Versorgungs-Einrichtungen
    werden derjenigen Div., in deren Abschnitt sie liegen, für Ausbau und Verteidigung unterstellt.
2.)
Grenzen: Die Korps-Grenzen wie bisher. Zwischen I.D. „Berlin“ und I.D. „Döberitz“ bis Südrand Gletschen wie bisher,
    sodann Südrand Reichenow – Nordrand Prötzel. Zwischen I.D.„Döberitz“ und I.D.606: Wriesen Nordrand – Hasselberg Südrand.
3.)
Die Div. nehmen mit den in ihren voraussichtlichen Abschnitten in rückwärtigen Armeegebiet gem. Ziff.4.)c.) eingeteilten
    Abschnittskommandanten Verbindung auf, um sich die Unterlagen über Kampfführung, Ausbau und Sicherung der
    Verteidigungsanlagen zu verschaffen.
    Darüber hinaus unterrichtet Ko.Pi.Führ. die Div. laufend über die durch A.Pi.Führ. und O.Pi.K. 532 getroffenen Maßnahmen.
4.)
Zu Ziff.4 g: Über Verbleib von Kfz.- und Panzer-Instandsetzungseinrichtungen sowie Sanitätseinrichtungen erfolgt
    Sonderbefehl durch Qu.-Abt.
5.)
Zu Ziff.5d: Zu Arbeiten im Stellungsbau sind nicht heranzuziehen:
                  alle Kommandos, die zum Abtransport von Wirtschaftsgütern eingesetzt sind, und die in landwirtschaftl.
                  Betrieben zur Ernährung des Viehes benötigten Arbeitskräfte.
6.)
Termin in 2-facher Ausfertigung zu Ziff. 12 zum 28.2.45.
Für das Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
Oberst i. G.
 
HG BXR 0181/2 Marinenachrichtendienst

Eingegangen Weiter an Tag Uhrzeit Rolle durch
21.2. 1645 HG CXR 21/2 1720 G1 WRE
           HG AXR 21/2 1710 G1 WRE

Zur sofortigen Vorlage.

1.) An Div. "Döberitz".
2.) An Div. "Berlin".

1.) In Nacht vom 21./22.2.45 löst Div. "Döberitz" sämtliche Teile der Div. "Berlin" (im Wesentlichen verstärktes Batl.
    "Großdeutschland") ab, die nordwestl. der jetzigen Trennungslinie zwischen beiden Div. eingesetzt sind.
     Die in Reserve stehenden Batl. II./302 und I./301 dürfen hierbei auch mit Teilen nicht eingesetzt werden.
2.) Div. "Döberitz" übernimmt in Nacht vom 22./23.2.45 einen weiteren Batl.-Abschnitt der Div. "Berlin"
    (II./Regt."Großdeutschland"). Nach beendeter Ablösung gilt folgende Trennungslinie zwischen den Div.
    (Karte 1:100.000):
    Südrand Sietzing – Straßengabel in Mitte Posedin (1,5 km nordnordostw. Freienfelde) – Nordwestrand Amt Kienitz (zu Div.
    "Berlin") – Haltepunkt 500 m nördl. Amt Kienitz (zu Div."Döberitz") – Parmese-Berg (zu Div. "Berlin") – Bhf. Fürstenfelde.
    Der Div. steht für diese Ablösung das II./302 oder I./301 zur Verfügung.
3.) Erfolgte Übernahme ist durch Div. "Döberitz" bis 22. bezw. 23.2.45 8.00 Uhr fernschriftlich zu melden.
4.) Kartenausschnitt mit neuer Div.-Grenze folgt durch Melder.

Gen.Kdo.CI.A.K.
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                                    H.Qu., den 22. Februar 1945
– Nachrichtenführer –
Brfb.Nr.65/45 geh.                                                                                           Geheim!
Anl. 7

                                                Besondere Anordnungen für das Nachrichtenwesen Nr. 1.
                                                =====================================================

                                                             
A. Fernsprechwesen.

1.) Geheimschutz.
Die derzeitigen Fernsprechverbindungen des Generalkommandos CI.A.K. sind vorwiegend durch Schaltungen über Postnetz hergestellt.
    Es besteht erhöhte Abhörgefahr. Die Bestimmungen der H.Dv. 427 „Schutz des Nachrichtenverkehrs im Heere“ sind allen Fernsprech-Teilnehmern
    eingehend zur Kenntnis zu bringen, ihre Einhaltung ist laufend zu überwachen.
    Durchgabe von geheimen Kommandosachen ist verboten. Sie sind auf dem Kurierwege zu befördern und dürfen nur in ganz eiligen Fällen als
    verschlüsselte Fernschreiben durchgegeben (niemals durchgesprochen) werden. Geheime Nachrichten sind, soweit ihre Dringlichkeit eine Benutzung
    des Kurierweges ausschliesst, als Fernschreiben oder Fernschreibgespräche zu übermitteln. Stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, darf
    die Durchgabe geheimer Nachrichten nur als verschlüsselter Fernspruch erfolgen. In allen Gesprächen und Fernsprüchen sind auf jeden Fall zu tarnen:
     a) Truppenbezeichnungen
     b) Orts- und Geländeangaben
     c) Zeitangaben für eigene Vorhaben
     d) Zahlenangaben in Zustandsmeldungen. Hierzu sind die ausgegebenen Sprechtabellen zu verwenden. Der Gesprächführende hat den Inhalt persönlich zu
        tarnen und ist dafür selbst verantwortlich. Zur Überwachung der Geheimhaltung und Sprechdisziplin stellen die Divisionen 1 Überwachungstrupps auf,
        der gemäss H.Dv.424/3b „Fernsprechbetrieb“ unter Führung eines Offiziers zu unregelmässigen Zeiten die Gespräche überwacht (durch Anzapfen der
        Leitungen usw.), insbesondere innerhalb der Truppen-Nachrichten-Verbände. Gegen Verstösse ist sofort einzuschreiten. Die Überwachungsergebnisse
        sind zum 15. und 30. jeden Monats an Gen.Kdo.CI.A.K. mit Meldung des Veranlassten einzureichen. Verstösse sind unter Umständen zum Gegenstand der
        Belehrung zu machen.
2.) Netz-Trennung.
Auf die befohlene Trennung des Fernsprechnetzes nach vorn und rückwärts bei den Regiments-Gefechtsständen der Infanterie und Artillerie
    in der Abwehr wird nachdrücklich hingewiesen.
3.) Decknamen.
Decknamen dürfen nur aus den durch Gen.Kdo.CI.A.K. erfolgten Zuweisungen aus dem Decknamenbuch (Anlage 8 zum Beiheft zur H.Dv. 427)
    entnommen werden.
4.) Dringlichkeitsstufen.
   
Die Berechtigung zum Führen von Ausnahme- bzw. Mun.-Gesprächen wird den in der Anlage aufgeführten Offizieren auf dem Fernsprechnetz innerhalb des
    Korps-Bereiches erteilt. Die Berechtigung ist an die Person gebunden und geht nicht an den Vertreter im Amt über, sie ist von Fall zu Fall neu zu
    beantragen. Den Vermittlungen im gesamten Korps-Bereich sind die Namen der berechtigten Offiziere bekanntzugeben.

                                                                        B. Funk.


1.) Überwachung der Funkzucht.
   
Ist eingehend zu regeln. Sie ist nach der Funk-Betriebs-Dienstvorschrift und H.Dv. 427 durchzuführen. Dem Funksprechverkehr der
    Truppen-Nachrichten-Verbände ist ganz besonderes Augenmerk zuzuwenden. Abschrift aller Überwachungsergebnisse ist zur Auswertung bei
    Nachrichten-Aufklärungs-Abteilung 6 jeweils zum 15. und 30. jeden Monats an Gen.Kdo.CI.A.K. einzureichen.
    Die Auswertungsergebnisse sind gegebenenfalls zur Belehrung der Truppe heranzuziehen.
2.) Nachrichten-Nahaufklärungs-Trupps.
   
Der Einsatz der N.N.A.T. bei den Divisionen ist mit allen Mitteln zu betreiben. Das dazu notwendige Gerät und Personal ist aus den
    Divisions-Nachrichten-Abteilungen zu entnehmen. Fehlende Dolmetscher sind aus allen Truppenteilen heranzuziehen. Zur notwendigen Einweisung und
    Ausbildung ist die Nachrichten-Aufklärungs-Abteilung 6 heranzuziehen, die zugleich für die fachliche Steuerung der
    Nachrichten-Nahaufklärungs-Trupps verantwortlich ist. Anforderung über Gen.Kdo.CI.A.K./Nafü.
3.) Ortsnamenalphabet.
   
Es gilt derzeit Ortsnamenalphabet 2.
                                                                      C. Gerät.
1.) Pflege und Erhaltung des Nachrichtengeräts
   
ist ein entscheidender Faktor im derzeitigen Einsatz, die Führung steht und fällt mit ihren Nachrichtenverbindungen! Pflege des Geräts ist nicht
    allein Sache des Funkers, der Truppenführer ist dafür verantwortlich. Verlust von Gerät infolge von Bequemlichkeit, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit
    ist unverantwortlich und gefährdet die Truppenführung. Die Bergung des Geräts ist notfalls mit äusserster Schärfe zu erzwingen. Bei Verlust von
    Gross-Gerät (Tornister-Funkgeräten usw.) ist von den Truppenteilen durch Vernehmung der Beteiligten der Sachverhalt klarzustellen und dem zuständigen
    Nachrichtenführer Meldung zu erstatten. Bei Verschulden ist rücksichtslos einzuschreiten; in schweren Fällen Tatbericht einzureichen.
2.) Beschränkung der Park-Bestände.
   
Gemäss Verfügung OKH v. 22.1.45 der Chef d.Genst.d.H./Chef HNTV (15) Nr. 365/45 g.Kdos. wird befohlen:
    Weitmöglichste Beschränkung der Parkbestände. Abgabe des von der Truppe nicht unbedingt benötigten Nachrichten-Geräts und laufendes Anbieten und
    Rückführen alles entbehrlichen Nachrichten-Geräts durch die Nachrichtenführer. Vorbereitung der Bergung aller bodenständigen Nachrichten-Gerätelager
    und rechtzeitige Durchführung. Sofern Transportraum fehlt ist dies unverzüglich Gen.Kdo.CI.A.K. zu melden.
3.) Tornister-Funkgerät i.
   
Die Divisionen, die mit Tornister-Funkgerät i ausgestattet sind, reichen bis 5.3. einen kurzen Erfahrungsbericht an Gen.Kdo.CI.A.K./Nafü ein.
    Fehlanzeige nicht erforderlich.
                       
                                                                  D. Allgemeines.

1.) Übungen.
   
Bei einer örtlichen Übung eines Kampfkommandanten im rückwärtigen Gebiet wurde die gesamte Heeresgruppe mit „durchgebrochene Panzer im Marsch auf
    Reichsautobahn von Stettin in Richtung Berlin“ alarmiert. Bei Durchgabe von Übungs-Alarmen von Kampfkommandanten, Volkssturmeinheiten usw. sind alle
    Meldungen und Befehle durch das Wort „Üb“ zu kennzeichnen.
2.) Ausbildung.
   
Die schwierige Funker-Ersatzlage erfordert mehr denn je Selbsthilfe der Truppe. Die Ausbildung ist laufend zu betreiben und weiter zu vertiefen.
    Das Herausziehen von Ausbildern ist besonders wichtig, hierfür sind nur die besten Leute zu nehmen! Die Notwendigkeit zwingt zur Erfassung auch des
    letzten zum Funker geeigneten Mannes, ohne Rücksicht auf seine bisherige Verwendung. Selbst der „Unentbehrlichste“ kann durch Krankheit oder
    Verwundung ausfallen. Durch die Divisions-Nachrichtenführer sind Funker-Lehrgänge einzurichten, die Ausbildung bei den Truppen-Nachrichten-Verbänden
    ist laufend zu überwachen. Es ist wesentlich, dass die Lehrgänge auch während des Gross-Einsatzes beibehalten und von Truppenteilen beschickt werden.
    Die Truppe wird dann immer über eine Funker-Reserve verfügen und dadurch ein Ausbrennen der Funker vermieden. Schwerpunkt der Ausbildung ist auf
    Morsen, Schlüsseln, Gerätebedienung und Antennenaufbau zu legen. Der Morse-Ausbildung der Artillerie ist das Merkblatt 47 „Richtlinien für die
    Durchgabe von artilleristischen Feuerkommandos und Feuerbefehlen durch Funk“ zugrunde zu legen.

 Für das Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
   gez. Danke
    Oberst i.G.

Anlage zu Gen.Kdo.CI.A.K./Nafü
Br.B.Nr. 65/45 geh. v. 22.2.45


                                              Anlage zu A 4.)

                                         Dringlichkeitsstufen.

A) Ausnahme-Gesprächs-Berechtigungen:
  
Gen.Kdo.CI.A.K.: Kommand. Gen.     Gen.d.Art.Berlin
                    Chef des Stabes   Oberst i.G.Danke
                    Ia                Major i.G.Witte
                    Ic                Oblt.Lindner
                    Flivo             Lt.Schuster (nur für die Durchgabe von Startmeldungen)
                    Arko z.b.V. 781   Oberst Richter (nur für Feuerleitung u.Feuerzusammenfassung)
   Inf.Div. Berlin: Div.-Kommandeur   Oberst Voigtsberger
                    Ia                Major i.G.Brzoska
                    Ic                Hptm.Ezardy
   Div. „Döberitz“: Div.-Kommandeur   Gen.Maj.Huebner
                    Ia                Obstlt.i.G.Geitner
                    Ic                Lt.Leschinski
    Div.z.b.V. 606: Div.-Kommandeur   Generalmajor Goltzsch
                    Ia                Major i.G.Scotti
                    Ic                Oblt.Klein

B) Mun.-Gespräche:
  
Gen.Kdo.CI.A.K.     Qu. – Rittmeister Lemcke
    Division Berlin    Ib – Major Doppe
    Div. Döberitz      Ib – Major i.G. Klotz
    Div. z.b.V. 606    Ib – Major Jacobi
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                             O.U., den 22.2.1945
Abt. Ia Nr.20444/45 geh.
Geheim
Anlage 66
Bezug: AOK 9 Ia Nr 1207/45 geh. v. 21.2.45

Es häufen sich die Fälle, dass Div., Rgts. und einzelne Dienststellen unmittelbare Befehle vom OKH, SS-Dienststellen und
stellv. Gen.Kdos. erhalten, besonders über Herauslösen und Inmarschsetzung von unterstellten Einheiten. Ich verbiete,
dass solche Befehle ohne entsprechenden Zusatz des Gen.Kdos.CI.A.K. befolgt werden. Derartige Befehle sind nicht
rechtskräftig und umgehend dem Gen.Kdo. zur Entscheidung vorzulegen. Alle unterstellten Dienststellen und Truppenteile
sind entsprechend anzuweisen.
Der Kommandierende General
[Unterschrift]
General der Artillerie
 
Generalkommando CI. A.K.                                                                                  O.U., den 22.2.45
Abt.Ia Nr.20461/45 geh.

Auf Vorschlag Gen.Kdo. CI. A.K. gibt Chef A.O.K.9 fernmündlich um 17.00 Uhr folgenden Befehl:
Wenn dem Russen ein Vorstoß mit Panzern über die Oderbrücke bei Alt – Küstrinchen gelingt und mit Panzern über Schiffmühle in
Richtung auf Bad-Freienwalde vorstoßen, ist die Straßenbrücken. Bad-Freienwalde zu sprengen und die Eisenbahnbrücke n. Bad-
Freienwalde (beide Brücken führen über die Alte Oder) zu unterbrechen.
 
Geheim

Generalkommando CI.A.K.
Anlage 71
Abt.Ia Nr.5095/45 g.Kdos. dem 23.2.1945

Geheime Kommandosache

                                                          Korps-Befehl Nr.10
                                                          ==================


1.) Nach Durchführung der Ablösungen, die im Wesentlichen am 24.2.45 früh beendet steht, steht das Korps in der jetzigen HKL
    abwehrbereit. Gliederung in die Tiefe, Stellungen aller Waffen und Alarmbereitschaft der Reserven sind laufend zu überprüfen.
    Die Div. gewinnen durch häufige, planmäßig vorbereitete Stosstruppunternehmen und durch ständige Spähtrupptätigkeit im Vorfeld
    und in das fdl.Kampffeld hinein gegenüber dem Russen die Inititative, und lassen den Feind nicht zur Ruhe kommen und zwingen
    ihn zu ständigen Verschiebungen seiner Reserven.
    Die Div. melden hierzu laufend (erstmalig zum 24.2., 20,00 Uhr) ihre Absichten unter Angabe des Ziels der Unternehmen.
    Kräfteinsatz,
    Munitionseinsatz und
    babsichtigte Kampfführung.
2.) Div."Berlin" führt das in der Nacht vom 23./24. herauszulösende Füs.Btl.303 und die Sturmgeschütz-Komp.der Pz.Jg.Abt.303 der
    Div."Döberitz" nach Posedin zu.
    Nach HErauslösen des I./3./VII ist dieses in Füs.Btl.309 umzugliedern.
3.) Reserven:
    a) Div."Berlin" und Div."Döberitz" stellen die Füs.Btl. gekoppelt mit je einer starken Sturmgeschütz-Komp., Inf.Div.606
       1 Inf.Btl. als Reserven bereit. Verschieben und Einsatz dieser Reserven dürfen nur durch Genehmigung des Korps erfolgen.
       Div."Döberitz" scheidet darüber hinaus ein weitere Btl. als Div.Res. aus.
    b) Fhj.Rgt.1242 steht als Korps-Reserve im Raum Kiehnwerder - Zietzing - Wuschewier bereit zum Gegenangriff entweder in
       Richtung Zechin oder Kienitz oder Ortwig - Neubarnim.
       Pz.Jagd-Kp. verbleibt Korps-Reserve in Betzdorf(?). Bis zur vollen Ausstattung mit Fahrrädern hält Qu.-Abt. unter
       Heranziehung der Div. notwenidgen Kolonnenraum zur schnellen Verschiebung bereit.
4.) Die Reserven benutzen die ihnen bis zu einem Einsatz zur Verfügung stehende Zeit neben dem Ausbau rückwärtiger Stellungen
    vornehmlich zur Förderung der Ausbildung im Gegenangriff, Stoßtruppunternehmen und Spähtrupptätigkeit.
 
Geheime Kommandosache
Generalkommando CI.A. K.                                                                                      H.Qu., den 25.2.45
Abt.Ia Nr.5099/45 g.Kdos.

                                                          Korps-Befehl Nr.11
                                                          ==================


1.) Feindlage im allgemeinen unverändert; Feindabsicht siehe Ic-Feindnachrichtenblatt des Korps.
    Mit Überfallartigen Angriffen des Gegners bis zu Regts.-Stärke zur Verbesserung seiner Ausgangsstellungen für den Großangriff ist
    vorwiegend im Abschnitt Genschmar – Ltabl. Kienitz zu rechnen.
2.) CI.A.K. verstärkt fortlaufend seine Stellungen im HKP und bricht durch stoßtruppartige, planmäßige Angriffe unter scharfer Zusammenfassung
   der Feuerkraft aller Waffen einzelne Stützpunkte aus dem fl.HKF heraus, um die eigene volle Handlungsfreiheit vor dem Abschnitt des Korps
   wiederzugewinnen.
3.) Die Divisionen führen beabsichtigte Unternehmen, wie dem Gen.Kdo gemeldet, durch und bereiten gleichzeitig weitere Stoßtruppangriffe vor,
    um der Führung laufend weitere Unterlagen über Feindstärke, Gliederung und Absichten zu verschaffen.
4.) Durch vollkommenen Tarnung aller Angriffsvorhaben und Wendigkeit in Vorbereitung und Durchführung muss erreicht werden, dass der Feind
    überraschend angefasst und in seinen etwaigen Angriffsvorbereitungen gestört werden kann.
5.) Durch Erziehung und entsprechende Überwachung sind folgende feststehenden Begriffe jedem Soldaten nochmals eindringlichst klar zu machen:
   
a) Verteidigung heißt Kampf in der befohlenen Stellung bis zum letzten Schuss!
       Der Ausbau einer weiter rückw. gelegenen Stellung darf in der Truppe nicht zu der Auffassung führen, dass ein Ausweichen in diese bei
       dem fdl. Großangriff vorgesehen ist. Es gibt nur einen „Stellungswechsel“ nach vorn aus weiter rückwärts gelegenen Stellungen, um nach
       beendeter fdl. Feuervorbereitung im Augenblick des fdl.Inf.-und Panzerangriffes den Gegner zu vernichten. Rückwärtige Stellungen
       werden nicht durch die aus der HKL ausweichenden Truppen besetzt, sondern durch Reserven und Trossteile, die bei einem Einbruch in HKL
       aus diesen Stellungen zum Gegenangriff antreten.
   
b) Vernichtungsfeuer zum Ziel der völligen Zerschlagung einer fdl. Stellung oder eines Stützpunktes ist immer anzustreben, soweit es die
       Munitionslage erlaubt! Es muss von jedem Grenadier rücksichtslose Ausnützung, dieses stets örtlich und zeitlich zusammengefassten Feuers
       erzwungen werden! Gleichzeitig ist es notwendig, dass nicht nur das Angriffsziel selbst unter Vernichtungsfeuer liegt, sondern ebenso
       sämtliche Feindstellungen niedergehalten oder zerschlagen werden, die von seitwärts und aus der Tiefe die eigene Annäherung behindern.
       Dieses wird nur erreicht durch einen überlegten Feuerplan und gut organisierte Feuerleitung!
    c) Zerschlagungsfeuer erstrebt die Zerschlagung solcher Feindziele, die sich dem eigenen Beschuss nicht durch Bewegungen entziehen können,
       demnach ortsgebundene Waffen und zu Stützpunkten ausgebaute Gehöfte. Es ist laufend je nach Lage die Dringlichkeit auf solche Ziele
       anzuwenden, die der Durchführung eigener Absichten besonders hinderlich sind.
6.) Stellungsbau: Vom Gegner erkannte Feuerstellungen werden, wenn nicht sofort, spätestens mit Beginn des Angriffs zerschlagen.
    Es sind daher sofort mit allen Mitteln, unter peinlicher Tarnung aller Arbeiten und unter Ausnutzung von Hecken, Gebüsch und Häusergruppen
    für den bevorstehenden Großkampf M.G.-Stellungen anzulegen, die den Gegner überraschen und möglichst flankierend fassen.
    Diese M.G.-Stellungen sind durch Stichgräben mit dem durchlaufenden Verbindungsgräben in der HKL zu verbinden (völlige Tarnung, Nachtarbeit!).
    Es darf nicht vorkommen, dass z.B. M.G.-Stellungen leicht erkennbar in freien Feld zwischen 2 Buschgruppen liegen. Diese eignen sich als
    versteckte Stellungen besonders gut.
Der kommandierende General
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                                             O.U., den 24.2.1945
Abt.Ic Nr.20513/45 geh.Geheim
Anlage 76
Nach Kenntnisnahme vernichten!

                                                              Feindnachrichtenblatt Nr.1

1.) Feindlage:
    Feind hatte mit Masse 5.Stoßarmee und Teilen I.mech.Korps in den ersten Februartagen die Oder NW Küstrin auf breiter Front erreicht und
    konnte zwischen Neuschaumburg und Güstebiese einen, nur wenige km tiefen, Brückenkopf bilden. Die Ausweitung dieses Brückenkopfes zur
    Gewinnung günstiger Ausgangsstellungen S und NW Wrietzen für den Angriff auf Berlin blieb dem Feind infolge eigener Gegenmaßnahmen versagt.
    An einigen Stellen wurde der Brückenkopf eingeengt.
    Zunächst bereitete die feste Eisdecke der Oder für das Hereinführen von Menschen und Material nur geringe Schwierigkeiten. Mit Brüchigwerden
    des Eises und Wegschwimmen sämtlicher Behelfsbrücken und Eisstege, mußte sich der Gegner auf Fährbetrieb umstellen. Vor gesamter Korps-Front
    ist bisher keine fertige Brücke vorhanden. Erdbeobachtung meldet Brückenschlag bei Kienitz, Groß-Neuendorf, Zellin, Alt-Blessin und Güstebiese.
    Durch Luftaufklärung wurde Alt-Blessin bestätigt. Die Brücke bei Kalenzig (rechter Nachbar) war am 22.2. zu 50% fertiggestellt. Es ist damit
    zu rechnen, daß der Feind den Brückenbau forciert; möglicherweise werden die Mittelteile der Behelfsbrücken durch schwimmende Unterstützungen
    geschlossen werden, wozu ihm die zahlreichen festgestellten Übersetzmittel zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, daß bei guter Vorbereitung
    mehrere Brücken in einer Nacht geschlossen, d.h. benutzbar werden.
    Bisher liegen zwei Gefangenenaussagen vor, wonach 5.Stoßarmee durch eine neu herangeführte Armee abgelöst werden soll. Hierbei könnte es sich
    möglicherweise um die nach Luftaufklärung in der Zeit vom 15. – 18. Februar herangeführte Großverband (6.Gde.- oder 3.Stoßarmee) handeln.
    Festgestellte Ablösungen können örtlicher Natur sein. In den letzten drei Tagen sind sämtliche in Front angenommene Feinddivisionen mit
    Ausnahme 94.Gde.S.D. bestätigt worden. Die Wälder O der Oder geben dem Feind die Möglichkeit, starke Kräfte bereitzustellen.
2.) Gliederung und Kampfkraft der Feindverbände:
   
Dem Korps stehen derzeit mindestens 5 S.D. im Brückenkopf gegenübe;
    5.Stoßarmee (1.Weißrussische Front),
                 XXVI.Gde.S.K. mit 89.Gde.S.D. und 266.S.D. in Front
                                   94.Gde.S.D. in Reserve anzunehmen.
                   IX.S.K. mit 248.S.D., 301.S.D., 230.S.D. in Front.
                Teile 82.S.D. (bisher zur 61. Armee)
    Die Divisionen der 5.Stoßarmee haben durch Angriffs- und Abwehrkämpfe besonders infanteristisch an Kampfkraft wesentlich verloren.
    Grabenstärke der Schützenkompanien nicht über 60 Mann, meist geringer. Mit Ersatzzuführung ist jedoch laufend zu rechnen. Hierbei handelt
    es sich teilweise auch um Ostarbeiter und ehemalige sowjetische Kriegsgefangene. Die Kampfmoral ist als gut zu bezeichnen. Bei eigenen
    Angriffen wurde bisher verbissener Widerstand geleistet, da die Sowjets Kriegsende nach Einnahme von Berlin stark propagieren und ein
    Zurückweichen über die Oder durch Sperrkommandos verhindert wird.
3.) Artillerielage:
   
Durch Luftbildauswertung vom 20.2. wurden vor Korps-Front etwas über 40 belegte Feindbatteriestellungen festgestellt, was nach K.A.N. etwa
    der Artillerie der in Front eingesetzten Divisionen entspricht. Davon sind etwa 6 Batterien Verstärkungsartillerie (Kal.15,2) mit Schwerpunkt
    im Raum Hälse – Neumühl anzunehmen. Von den Kampfhandlungen um Sophiental abgesehen (Tagesbeschuß am 21.2. etwa 1200) hat feindliche
    Artillerietätigkeit seit 15.2. nachgelassen und liegt bei 300 – 600 Schuß pro Tag. Einschießen mit hohen Sprengpunkten und vereinzelt auch
    Nebel ist in den Räumen Sophiental, Rehfeld, O Letschin und N Ortwig beobachtet worden. Hauptbeschußräume: O Zechin, Letschin, Ortwig,
    Neu-Barnim.
4.) Schnelle Verbände:
   
Feind hat mit Totlaufen seiner Operationen an der Oder die eingesetzten Panzerverbände zur Auffrischung und Umgruppierung aus der Front
    herausgezogen. Über Verbleib sind nur unzulängliche Unterlagen vorhanden. Zumindest ist 1.Gde.Pz.Armee im Großraum N Küstrin anzunehmen.
    Auch im Zuge des Heranführens des bereits erwähnten Großverbandes ist mit Auftreten von Panzerkräften zu rechnen (Teile 5.Gde.Pz.Armee?).
    Im Brückenkopf sind bisher nur wenige Panzer und Sturmgeschütze verschiedener Typen beobachtet worden, die als Begleitpanzer anzusprechen
    sind. Das Vorhandensein von 1 – 2 Panzer- oder Sturmgeschützregimentern ist nicht ausgeschlossen.
5.) Luftlage:

    16.Luftarmee, bisher im Raume Posen, mit Haupteinsatz an der Pommernfront, hat nunmehr aufgeschlossen und ist im Raume Reppen – Landsberg
    – Königsberg/Nm. anzunehmen.
    Stärke: 5 Jagd- und 4 Schlachtfliegerdivisionen mit etwa 850 Flugzeugen.
    Bisher beschränkte sich die feindliche Luftwaffe im wesentlichen auf Aufklärungstätigkeit im frontnahen Raum. Mehrfach wurden Tiefangriffe
    mit Bordwaffenbeschuß und vereinzelten Bombenwürfen geführt. Die Einflüge standen bis jetzt in keinem Verhältnis zu der anzunehmenden
    Stärke der gegenüberliegenden Luftwaffenverbände.
    Vor Korps-Front als belegt erkannte Flugplätze: Massin, Neudamm, Mohrin und Königsberg/Nm.
6.) Erfolgsmeldung vom 5. – 22.2.:
   
67 Gefangene, 8 Überläufer.
    15 Panzer, 1 Panzerspähwagen, 1 Sturmgeschütz vernichtet, 11 Panzer bewegungsunfähig geschossen.
    117 Pak, 14 GraW., 1 I.G., 55 MG, 25 Pz.Bü., 29 Fahrzeuge, 10 Pferde und eine große Anzahl Handfeuerwaffen erbeutet oder vernichtet.
7.) Nachbarn:
   
Bei rechtem Nachbarn blieben wiederholte Feindangriffe bis zu Rgts.-stärke, teilweise mit Panzerunterstützung, aus dem Brückenkopf Lebus –
    Reitwein besonders gegen Wuhden und Kietz bei hohen Menschen- und Materialverlusten ohne Erfolg. Der Raum Lebus – Küstrin zeichnet sich
    klar als Schwerpunkt vor Armee ab. Verstärkungen der von rechtem Nachbarn eingesetzten 8.Gde.Armee und 69.Armee durch je ein Korps, bisher
    vor Posen gebunden, ist wahrscheinlich.
    Vor linkem Nachbarn bisher ruhiges Feindverhalten. Gegner führt 47.Armee heran. Drei Divisionen sind vor Brückenkopf Schwedt festgestellt.
    Angriff mit 5 Panzern und ausgesessener Infanterie gegen Brückenkopf Alt-Cüstrinchen, wahrscheinlich um die Brücke bei Hohenwutzen im
    Handstreich zu nehmen, wurde am 22.2. abgewiesen.
8.) Feindbeurteilung:
   
Vor Korps-Abschnitt zeichnet sich Schwerpunkt O Sydowswiese – Groß-Neuendorf ab. Da nach der jetzigen Artilleriegruppierung vor Küstrin ein
    Frontalangriff auf die Festung kaum zu erwarten ist, dürfte Feind zunächst die Vereinigung der Brückenköpfe Lebus – Reitwein und Kienitz
    unter Einschließung von Küstrin beabsichtigen. Das Einschieben der 47.Armee vor linkem Nachbar hat sich bestätigt. Ausdehnung nach Süden
    bis vor linken Teil des Korps-Abschnitts ist möglich. Auf Grund der Überschwemmung des Odertales bei linkem Nachbarn kann mit defensivem
    Verhalten dieser Armee gerechnet werden. Damit ist schwerpunktmäßige Zusammenfassung der 5.Stoßarmee wahrscheinlich. Bisher unvollkommene
    Nachrichten über die tatsächliche Stärke des Gegners hinter der 5.Stoßarmee lassen eine klare Beurteilung seiner Pläne nicht zu.
    Großangriff in Richtung Berlin gleichzeitig oder unmittelbar nach Vereinigung der Brückenköpfe, unter der Voraussetzung, daß Brücken
    fertiggestellt sind, scheint sicher.
    Es ist durchaus möglich, daß der Feind bei Angriff der 5.Stoßarmee Fesselungsangriffe gegen linken Korps-Abschnitt führen wird.
 
Generalkommando CI.A.K.                                                                                                       H.Qu., den 23.2.45
Abt.Ia Nr.5109/45 g.Kdos.
Geheime Kommandosache
Anlage 84
                                                                   Korps-Befehl Nr. 12
                                                                   ===================


1.) Die Vorbereitungen des Russen für seinen Großangriff in Richtung auf Berlin werden in Kürze abgeschlossen sein.
    Die Brücke über die Oder bei Kalenzig ist fertiggestellt, die Brücken bei Kienitz - Zellin - Alt-Blessin werden in Kürze fertig sein.
    Bau einer neuen Brücke bei Groß-Neuendorf eingeleitet.
    Reger Verkehr im Brückenkopf, einwandfrei erkannte Einweisungen im Gelände, Verschieben von Kräften in die russ.HKL und Einschiessen
    der russ.Art. neben verstärkter Feuertätigkeit, ferner erstmaliger Einsatz der fdl. Luftwaffe auch in der Tiefe sind nach den bisherigen
    Erfahrungen untrügliches Zeichen für einen becorstehenden Angriff.
2.) Die Divisionen nützen jede Stunde aus umd ie Abwehrfähigkeit und Abwehrbereitschaft der Truppen und der Stäbe zu überprüfen. Hierbei noch
    auftretende Fehler oder Lücken sind unverzüglich zu beseitogen.
3.) Ich will nur noch einmal die wichtigsten Punkte herausgreifen, die seit Bestehen des Gen.Kdos. schriftlich von mir befohlen oder mündlich
    angeordnet sind.
    Die HKL ist zu halten und nach Abchluss der Kämpfe fest in unserer Hand
    Ständig den Stellungsausbau vorwärtstreiben. Tarnen!
    Gliederung nach der Tiefe Inf., schw.Waffen, B-Stellen, Feuerstellungen).
    Bei Einbrucn des Feindes sofortiger Gegenstoss.
    Besonderes Augenmerk auf die Abschnitssgrenzen (Nahtkommandos).
    Geistige Erziehung der Truppe (bei Versagen sind die rigerosten Mittel anzuwenden).
    Überprüfung aller Feuerpläne.
    Kriegsmässige -unleserlich-ßsicherere Gef.-Stände.
    Befehle und Meldeübermittlung auf den verschiedensten Wegen sicherstellen.
    Kampfanweisungen für die Ortsstützpunkte, für jeden belegten Ort, für jeden Stützpunkt. Jede belegte Ortschaft wird gehalten und verteidigt.
    Jeder Führer und  Unterführer muß über seinen Munitions-Bestand Bescheid wissen, ebenso woher er Nachschub an Munition bekommt.
4.) Die Divisionen melden laufend, welche Überprüfungen stattgefunden haben.

Der Kommandierende General
[Unterschrift]
General der Artillerie
 
Anl. 8
Fernschreiben.
An
Generalkommando CI.A.K.

Neu eingetroffene Nachr.Komp.1606 wird Div. z.b.V.606 kriegsgliederungsmäßig unterstellt. Bei Div.Stab z.b.V.606 eingesetzte
Nachr.Komp. d mot 661 ist durch Nachr.Komp.606 sofort herauszulösen. Antrag auf Einsatz von Teilen Nachr.Komp.661 zur Unterstützung
Gen.Kdo.CI.A.K. sofort vorlegen.

A.O.K. 9 Ia/N Nr. 961/45 geh.
gez. Hölz
Oberst
26.2.45.1)
 
Anl.9
Fernschreiben.
An
Generalkommando CI.A.K.
Bezug: Ia/N Nr.961/45 geh. vom 26.2.

Nachr.Komp.661 bleibt zunächst Gen.Kdo.CI.A.K. zur Unterstützung Nachr.Komp.832 einsatzmäßig unterstellt.

AOK.9/A.N.Fü. Nr.992/45 geh.
gez. Becker
Oberst
27.2.45.1)
 
Anl. 10
Fernschreiben.
An
Gen.Kdo.CI.A.K. Nachr.A.N.R.511

Nach Verlegung Gen.Kdo. nach Harnekop wird AV. Wriezen am 28.2. aufgelöst. Dort auflaufende Leitungen 159160 b und 159161 b
Wriezen–Harnekop, 159082 b Wriezen–Prötzel, 159042 Wriezen–Freienwalde, 159113 Wriezen–Müncheberg werden CI.A.K. zum Betrieb
und Unterhalt übergeben.
Tfb 2 Linien Wriezen–Müncheberg und Wriezen–Prötzel werden vorläufig noch weiter durch A.N.R.511 betrieben.
Gen.Kdo. übernimmt in vollem Umfange FMA–Dienst der A.V. Wriezen für Ortsnetze Wriezen, Ratzlow und Freienwalde und regelt
Weiterleitung der Ergebnisse entsprechend bisherigen Befehlen.

A.O.K.9/A.N.Fü. Nr.990/45 geh.
gez. Becker
Oberst
28.2.45.1)
 
<< Januar 1945                                                                    März 1945 >>

1) Kriegstagebuch CI.Armeekorps, GermanDocsInRussia – digitale Reproduktionen russischer Archivbestände