| Befehle, Meldungen, Anlagen März 1945 |
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Generalkommando CI.A.K.
H.Qu., den 4.3.45. Abt.Ia Nr.20845/45 geh. Geheim! An Nachrichten-Kp.661 über Ko-Na-Fü. Nachrichten-Kp.661 (ohne eingesetzte Teile) wird mit sofortiger Wirkung vorübergehend der neu zugeführten Div. „Potsdam“ unterstellt. Kp.-Führer meldet sich zur Einweisung beim Ia der Div. am 5.3.45, 9,00 Uhr Gut Reichenow. Fernmündl. voraus. Für das Generalkommando CI.A.K. Der Chef des Generalstabes gez. Danke Oberst i.G.1) |
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Armeeoberkommando 9
A.H.Qu., den 5.3.1945 Nachrichtenführer I Nr.1088/45 geh. Geheim! Betr.: Unterstellung Nachr.Kp.832 An Gen.Kdo. CI.A.K. Gemäß Verfügung OKH/GenStdH/Chef HNW I E Nr.4642/45 geh. vom 28.2.1945 wird die Nachr.Kompanie 832 dem CI.A.K. als Heereseinheit voll unterstellt. Auf Verfügung OKH/GenStdH/Op.Abt.III Nr. 2066/45 g.Kdos. vom 16.2.1945 betr. Unterstellung von Heerestruppen wird hingewiesen. Für das Armeeoberkommando Der Chef des Generalstabes i.A. gez.Becker1) |
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Generalkommando CI.A.K.
H.Qu., den 6.3.45 – Nachrichtenführer – Br.B.Nr. 159/45 geh. Geheim! Betr.: Funkempfang. An ………… Zur Einsparung von Stromquellen wird ab sofort für den Funkverkehr des CI.A.K. zu den unmittelbar unterstellten Einheiten befohlen: I.1.) Gen.Kdo. CI.A.K. steht im Netz vorwärts auf Dauerempfang. 2.) Unterstellte Verbände gehen täglich nur von 0000 Uhr bis 0700 Uhr auf Empfang. Für die übrige Zeit wird ausgeschaltet. 3.) Bei Ausfall der Fernsprechverbindungen ist sofort auf Empfang zu gehen. Zu diesem Zweck ist engste Verbindung zwischen Funkstellen u. Vermittlungen sicherzustellen. 4.) Sofortiger Dauerempfang bei Eintritt größerer Kampfhandlungen. 5.) Sämtliche dieser Regelung entgegenstehenden Befehle werden hiermit aufgehoben. Die Divisionen treffen für ihren Bereich II. gesonderte Regelung den örtl. Verhältnissen entsprechend unter Meldung an Gen.Kdo. CI.A.K./Nafü. Verteiler im Entwurf! Für das Generalkommando Der Chef des Generalstabes i.A. gez. Prümm Hauptmann1) |
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Generalkommando CI.A.K.
H.Qu., den 10. März 45 – Nachrichtenführer – Br.B.Nr. 197/45 geh. Geheim! Besondere Anordnungen für das Nachrichtenwesen Nr. 2 ==================================================== A. Fernsprechwesen. 1.) Feldkabelverbindungen in vorderer Linie. Zeiten geringerer feindlicher Waffenwirkung verleiten oft zu unkriegsmäßigem Verlegen von Feldkabelleitungen in vorderer Linie. Vorwärts der Btl.-Gefechtsstände sind grundsätzlich alle Leitungen als Doppelleitungen in offenen Schützengräben zu verlegen, zwischen Regiment und Bataillon, soweit Gelände und zu erwartende Waffenwirkung bedingen. Der kriegsmäßige Einbau der Nachrichten-Verbindungen in vorderer Linie ist wiederholt zu überwachen. (H.Gr. Weichsel Nachr.Fhr. 830/45 geh.) 2.) Verständigung auf Leitungen. Die Verständigung ist auf vielen Leitungen noch schlecht. Alle Nachr.-Führer sorgen für dauernde Nachmessung und Überholung der Leitungen. Jede Leitung ist so lange nachzuarbeiten, bis die Verständigung auf ihr erstklassig ist. Mikrofone und Elemente sind regelmäßig zu prüfen, d.h. 2 bis 3 mal wöchentlich zu messen, bei den Apparaten der Korps und Ia täglich. Die häufige Überprüfung dieser Maßnahmen ist besondere Pflicht der verantwortlichen Nachr.-Führer. (H.Gr. Weichsel Nachr.Fhr. 830/45 geh.) 3.) Abbau von Postleitungen. Zur Gewinnung von Kupfer- und Eisendraht, Isolatoren, Hakenstützen, Querträgern usw. ist der Abbau von Postleitungen (auch an der Bahn verlaufende) bzw. totliegenden Hochspannungsleitungen zunächst vorerst der Linie Freienwalde – Wriezen – Letschin zu erkunden. Abzubauende Leitungen sind unter näherer Bezeichnung der Stellen (Nummern) an Gen.Kdo. zu melden. 4.) Fernsprech-Betriebsdienst. Der Fernsprech-Betriebsdienst genügt in vielen Fällen, besonders bei behelfsmäßig zusammengestellten Verbänden in keiner Weise den Anforderungen. Schlechter Betriebsdienst macht gute Verbindungen unwirksam, guter Betriebsdienst kann schlechte Verbindungen zum Teil ausgleichen. Die Nachr.-Führer aller Kommandobehörden sind für die ständige Verbesserung des Betriebsdienstes verantwortlich. Sie sorgen für ständige Überwachung des Betriebsdienstes durch die zuständigen Vorgesetzten und überwachen den Betriebsdienst möglichst häufig persönlich. (H.Gr. Weichsel Nachr.Fhr. 830/45 geh.) Hauptforderungen für gute Abwicklung des Fernsprechbetriebes. a.) Klare, gefällige, soldatische Sprechweise. Nicht überhastet und nicht zu langsam, nicht zu laut und nicht zu leise. Dienst gleichmäßig, sicher, frisch versehen – auch bei größter Übermüdung. Eine klare, deutliche Sprechweise ist die Grundlage für den gesamten Fernsprech-Betrieb. Sie ist so oft wie möglich zu üben. (H.Dv. 424/3 b Ziff. 62.) b.) Ausdruck höchster Hilfsbereitschaft. Die Verbindung ist erst dann hergestellt, wenn beide Teilnehmer miteinander sprechen. So lange muss der Funker an der Vermittlung die Herstellung der Verbindung überwachen. c.) Vorgeschriebene Betriebsredewendungen gebrauchen. Kein unnötiges Wort. Ausdrücke wie: „Teilnehmer“, „Hören Sie“ unterlassen. d.) Umwege nur ausnutzen, wenn die Verständigung ausreicht. e.) Vor Abfrage: „Hier Vermittlung … darf ich trennen – ich trenne“ erst einige Sekunden in die Leitung hineinhören. (H.Dv. 424/3 b Ziff.102-107.) f.) Die Meldung der Vermittlung heißt: „Hier Vermittlung Waldemar“ oder „Hier Waldemar“. Das Wort „hier“ wird oft fortgelassen. Dadurch ist es unklar, ob es sich um eine Anfrage, eine Forderung oder um eine Meldung handelt. (H.Dv. 424/3 b Ziff. 65.) B. Funkwesen. 1.) Überhörte Anrufe. In letzter Zeit wurde des öfteren festgestellt, dass Funkverkehre deshalb nicht zustande kamen, weil bei den Gegenstellen die Anrufe überhört wurden. Dies war nur zum Teil eine Folge mangelhaften Ausbildungsstandes. In weit größerem Maße beruhte das Überhören der Anrufe auf Gleichgültigkeit und verantwortungsloser Unaufmerksamkeit der Funker, sowie unzureichender Beaufsichtigung durch die Funktruppführer. Hierzu trägt in weitem Umfange bei, dass es immer noch geduldet wird, dass Funker am Gerät Radio hören, Bücher lesen oder Briefe schreiben, anstatt vorschriftsmäßig am Empfänger zu „kurbeln“. Die Führung ist auf einwandfreie Nachrichtenverbindungen angewiesen. Diese müssen mit allen Mitteln sichergestellt werden. Der Funker muss seine Ehre darein setzen, die Verbindung auf Anhieb zustande zu bringen. In allen Fällen, wo Anrufe überhört werden, ist deshalb von den Einheitsführern die Ursache mit allen Mitteln festzustellen, die Schuldigen sind zu bestrafen. Für das Generalkommando Der Chef des Generalstabes Oberst i.G. Verteiler im Entwurf. Anlage zu „Besondere Anordnungen für das Nachrichtenwesen Nr. 2“ Schutz gegen feindliche Lauschtätigkeit. (H.Gr. Weichsel Nachr.Fhr.952/45 geh.) 1.) Bau von Doppelleitungen in einer Tiefe von 3 km hinter der H.K.L. 2.) Nach feindlichen Einbrüchen oder feindlichen Stoßtruppunternehmen ist grundsätzlich das Hauptkampffeld nach Lauscherden und Lauschschleifen abzusuchen. Jede Truppe muss ihr Netz genau kennen. 3.) Trennung der Netze ist in der Abwehr bei den Regiments-Gefechtsständen (Infanterie und Artillerie) nach vorn und rückwärts vorzunehmen. (H.Dv. 427/ Ziff. 32.) 4.) Auf Unterbrechung der über die H.K.L. verlaufenden Fernsprechleitungen und Kabel wird verwiesen. 5.) Die Innehaltung der befohlenen Geheimhaltungsbestimmungen ist laufend zu überprüfen. Verstöße sind scharf zu ahnden! 6.) Anwendung von Tarnnamen, Tarntafeln, Decknamen. Hinweise an den Apparaten. Scharfe Überwachung. Sofortiger Hinweis und Einschreiten bei Verstößen. Fernsprechsperre. 7.) Schallschleier erschweren die feindliche Lauschtätigkeit in vorderer Linie, falls Anlage von Doppelleitungen nicht möglich. An den Klemmen „Kopffernhörer“ des Wehrmachtsrundfunkempfängers oder den Buchsen „2.Lautsprecher“ anderer Rundfunkempfänger sind etwa 200–400 m lange Feldkabelleitungen anzuschließen, in Feindrichtung vorzutreiben und zu erden. Bei Einschalten des Rundfunkgerätes wird ein Schallschleier über den entsprechenden Gefechtsabschnitt gelegt und die Abhörgefahr herabgesetzt. ![]() |
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1) Kriegstagebuch CI.Armeekorps, GermanDocsInRussia – digitale Reproduktionen russischer Archivbestände