Grenz-Abschnitt-Kommando 2
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Befehle Juli 1939
Anlage 15 (mit Beilage 1-4) zu Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Id Nr.116/39 g.K. Chefs.v.15.7.39

I.Ausfertigung mit rückwärtigen Diensten:
  Die Grz.Sch.Abschn.Kdos.sind bisher, da der Einsatz stationär war, nicht mit rückwärtigen Diensten oder sonstigen Versorgungseinrichtungen ausgestattet worden.
  Die Kdtr.hat für eine bewegliche Verwendung der Grenzwacht behelfsmässig die notwendigen Versorgungseinrichtungen geschaffen bzw.beantragt.

  Im einzelnen sind vorgesehen:
  1.) Nachschubdienste:
      1 behelfsmässige Nachschub-Kp. (Kopfstärke etwa 50)
      1       "        30 t-Kolonne
      (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 tritt noch die in der Kriegsgliederung vorgesehene 1 Gruppe 10./Kw.Transport-Rgt.60 hinzu) 
      Diese Naschschubdienste genügen für beide Grz.Sch.Abschn.Kdos., wenn beim Grz.Sch.Abschn.Kdo.2 die zugeteilte schw.Art.Abt,436 eigene Art.Kol.mitbringt.
  2.) Verwaltungsdienste:
      je Grz.Sch.Abschn.Kdo.
           1 Verpflegungsamt.
      Die Kdtr.hält eine Verstärkung (personell und materiell) dieser Verpflegungsämter für erforderlich, damit sie imstande sind, mindestens 2 Verpflegungsausgabestellen
      auf weitem Raum einzurichten.
  3.) Sanitätsdienste:
      Hier ist nichts vorhanden.
      Die Kdtr.hält die Zuweisung von
         5 Kr.Kw. je Grz.Sch.Abschn.Kdo.für erforderlich.
  4.) Veterinärdienste:
      Nichts vorhanden.
      Die Kdtr.hält die Zuweisung von soviel Personal und Material (Pferdetransportwagen) für erforderlich, dass je Grz.Sch.Abschn.Kdo.
        1 behelfsmässiger Pferdesammelplatz
      errichtet werden kann.
  5.) Kraftfahrwesen:
      Keine Betriebsstoffkolonne.
      Die Kdtr.kann zunächst nur einzelne Lkw.(2-3) für den Betriebsstoff-Nachschub bereitstellen.
      Diese Zahl erscheint ausreichend, wenn jeder Grz.Wa.-Abschnitt mit je 1 Betriebsstoff-Lkw. ausgestattet wird, was hiermit beantragt wird, und wenn die
      Betriebsstoff- und Gerätewagen der zugeteilten mot.Formationen (Pi.Btl.(mot)44, M.G.Btl.8 usw.) unmittelbar zu den Betriebsstoffversorgungseinrichtungen
      der Armee entsandt werden können.
  6.) Ordnungsdienste:
      je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feld.Gendarmerietrupp
  7.) Feldpostwesen:
      je Grz.Sch.Abschn.Kdo. 1 Feldpostamt.

II. Versorgungseinrichtungen bei der Truppe.
  1.) Munitionswesen:
      Jede Kompanie verfügt über eine Anzahl bespannter Fahrzeuge, die das Notwendigste an Munition mitführen können.
      Bei den Unterabschnitten (Btl.) befinden sich je 2 Lkw., die grundsätzlich für den Verpflegungsnachschub eingeteilt sind, aber ab und an für den Nachschub von
      Munition genommen werden können.
  2.) Verpflegung:
      2 Lkw. je U.Abschnitt (Btl.) als behelfsmässiger V.II. Bei den Kompanien usw.können bespannte Fahrzeuge als V.I eingeteilt werden.
  3.) Sanitätswesen:
      Bespannte Fahrzeuge je Einheit sind für den Verwundetentransport vorgesehen, ausserdem einzelne Lkw.
  4.) Veterinärwesen:
      Nichts vorhanden.
      Bei Genehmigung des in Ziffer I., 4 Beantragten würde die Zuteilung von je 1 Vet.Offz.je Grz.Wa.Abschnitt genügen.
  5.) Kraftfahrwesen:
      Die Kdtr.beantragt die Zuweisung je 1 Betriebsstoff-Lkw. je Grz.Wa.Abschnitt (siehe I., 5).

III. Ausstattung der Grenztruppen mit Munition, Verpflegung und Betriebsstoff.
     1.) Munition:
         Ausstattung der Grenztruppen mit Munition siehe Beilage 1.
         Hieraus geht hervor, dass die Grenztruppen nur mit einem ganz geringen Überschuss über die 1.Ausstattung hinaus ausgestattet sind.
         Die in Verfügung H.Gr.Kdo.6, Ib 39/40 A I Nr.020/39 g.K. II.Ang.v.28.6.39 Ziff.IV,c) vorgeschlagene weitere zusätzliche Bereitstellung von Munition aus
         Beständen der nicht offensiv verwendeten Teile der Grenzwacht brauchen einmal zur Durchführung ihres Abwehrkampfes wahrscheinlich ebenso viel Munition wie
         die offensiven Teile und zweitens werden sie unzweifelhaft nach einer kurzen Zeit ebenfalls offensiv werden.
         Die Kdtr.beantragt daher die Niederlegung von Munition in den Armee-Munitionslagern Dt.Krone (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2) und Puttkamerhof (für Grz.Sch.Abschn.Kdo.1)
         in der Höhe, dass damit mit der in der Beilage 1 aufgeführten Munitionsreserve eine weitere 1.Ausstattung erreicht wird.
         Darüber hinaus ist ein laufender Zufluss an Munition für die Grenztruppen wie für die aktive Truppe erforderlich, das sie gemäss Aufmarschanweisung der Armee
         genau dieselben Kampfaufgaben erhalten wie die aktive Truppe.
     2.) Verpflegung.
         Ausstattung der Grenztruppen mit Verpflegung siehe Beilage 2.
         Die Kdtr.beantragt zwecks Gleichschaltung mit der aktiven Truppe die Niederlegung von je 2 Portionen und Rationen in den Mob.Lagern der Grenztruppen und je 1
         vollen gekürzten eisernen Portion und eisernen Ration, um die Verpflegung in den ersten Tagen sicherzustellen.
     3.) Betriebsstoff.
         Ausstattung der Grenztruppen mit Betriebsstoff siehe Beilage 3.
         Die Mitnahme dieser Menge von Betriebsstoff, die in bereitgestellten O-Lagern vorrätig gehalten wird, ist naturgemäß nicht möglich. Es wird soviel Betriebsstoff
         mitgenommen werden, wie transportmässig möglich ist. Dementsprechend ist baldiger Nachschub erforderlich.

IV. Bestand an Waffen, Munition, Verpflegung, Sanitätsmaterial usw. in der P-Stellung
    siehe Beilage 4.

mehrere Beilagen zu schlecht leserlich

Beilage 2a
                                                                  Ausstattung mit Verpflegung
                                                                 =============================
                                                                      Grz.Sch.Abschn.Kdo.1

I. Eiserne Portionen
   Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen
     pro Mann = 1 volle     eiserne Portion
                1 gekürzte     "       "
   lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar:

A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.1
   mit Einheiten 
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt Belgard  = 500 volle u.500 gekürzte
B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen
   a) Grz.Wa.Abschn.32 Grenzwacht               = 1471  "   u.1471   "
                       Sicherheistsbesatzung    = 1552  "   u.1552   "
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Neustettin
   b) Grz.Wa.Abschn.42 Grenzwacht               = 2232  "   u.2232   "
                       Sicherheitsbesatzung     =   --  "   u. --    "
   Lagerung bei Heeresverpelfungsamt Stolp  _________________________________ 
                                     Sa.:         5255  "   u.5255   "
                               Insgesamt:         5755  "   u.5755   "

II. Verpflegung für die ersten beiden Tage
    ======================================
    Jeder Mann soll durch Gestellungsbefehl angewiesen werden, für 2 Tage Verpflegung mitzubringen.

III. Vorrat in den Befestigungen
     ===========================
     (Auslagerungsversuch)
     Grz.Wa.Abschn.32   15 volle Tagesportionen lagern z.Z. noch beim Ausbildungsleiter Neustettin.

Beilage 2b
                                                   Ausstattung mit Verpflegung
                                                   ===========================
                                                      Grz.Sch.Abschn.Kdo.2

I. Eiserne Portionen
   Grenzwacht und Sicherheitsbesatzngen
     pro Mann = 1 volle     eiserne Portion
                1 gekürzte     "       "
   lagern bei den zuständigen Verpflegungsämtern und zwar:

A. Grz.Sch.Abschn.Kdo.2
   mit Einheiten      
   Lagerung Dt.Krone Sa.:                       = 500 volle u.500 gekürzte

B. Grenzwacht und Sicherheitsbesatzungen
   a) Grz.Wa.Abschn. 2 Grenzwacht               = 1001  "   u.1001   "
                       Sicherheistsbesatzung    = 1608  "   u.1608   "
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Deutsch Krone

   b) Grz.Wa.Abschn.12 Grenzwacht               = 1051  "   u.1051   "
                       Sicherheitsbesatzung     =  928  "   u. 928   "
   Lagerung bei Heeresverpflegungsamt
   Deutsch Krone              
  
   c) Grz.Wa.Abschn.22 Grenzwacht               = 1244  "   u.1244   "
                       Sicherheitsbesatzung     =  692  "   u. 692   " 
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Deutsch Krone  

   d) Grz.Wa.Abschn.52 Grenzwacht               = 1253  "   u.1253   "
                       Sicherheitsbesatzung     =  680  "   u. 680   "
   Lagerung beim Heeresverpflegungsamt
   Deutsch-Krone                             ___________________________
                                   Summe:         8457  "   u.8457   "
                               Insgesamt:         8957  "   u.8957   "

Anlage 3

12 V S Betriebsstoff für:

Einheit                                 Ltr.
Grz.Sch.Abschn.Kdo.2
mit Stabseinheiten                    27 684
Grz.Wa.Abschn.2                       16 800
Grz.Wa.Abschn.12                      17 100
Grz.Wa.Abschn.22                      16 740
Grz.Wa.Abschn.52                      17 640   zus. 95 964

Grz.Sch.Abschn.Kdo.1
mit Stabseinheiten                    27 684
Grz.Wa.Abschn.32                      23 040
Grz.Wa.Abschn.42                      21 960   zus. 72 684
 
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